LED als Laser klassifiziert
Moderator: ekkard
LED als Laser klassifiziert
Hallo Laserfreaks
Die folgenden Bilder sind von einer Bosch GLI10.8V-LI LED Taschenlampe. Es werden dort Kleber mitgeliefert, welche man gemäß Handbuch auf das Gerät kleben muß.
Interessant finde ich die Tatsache, dass eine LED Taschenlampe der Laserklasse 2 zugeordnet wird. Es wurde Zeit, dass man eine solche Zuordnung macht, ich stelle höchstens in Frage, ob die Klassifizierung nach Laserklassen korrekt ist. Meiner Meinung nach entkräftet dies fast ein wenig die Laser und untergräbt noch zusätzlich den Respekt vor Lasern. Eine eigene Klassifizierung währe da sicher sinnvoller.
Gruss
Matthias
Die folgenden Bilder sind von einer Bosch GLI10.8V-LI LED Taschenlampe. Es werden dort Kleber mitgeliefert, welche man gemäß Handbuch auf das Gerät kleben muß.
Interessant finde ich die Tatsache, dass eine LED Taschenlampe der Laserklasse 2 zugeordnet wird. Es wurde Zeit, dass man eine solche Zuordnung macht, ich stelle höchstens in Frage, ob die Klassifizierung nach Laserklassen korrekt ist. Meiner Meinung nach entkräftet dies fast ein wenig die Laser und untergräbt noch zusätzlich den Respekt vor Lasern. Eine eigene Klassifizierung währe da sicher sinnvoller.
Gruss
Matthias
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Re: LED als Laser klassifiziert
Ich hab auch eine Taschenlampe mit 3W LED. Wenn man da im Dunklen versehentlich mit dem Finger in den Strahl kommt, dann blendet die diffuse Reflexion schon grauslich. Da sollte man wirklich nicht direkt reinschauen. Die Klassifizierung nach Laserklasse wird verwendet, weil es für LEDs noch keine entsprechenden Richtlinien gibt.
LEDs? Das sind doch die kleinen schwachen Lichterl als Einschaltkontrolle, oder?
LEDs? Das sind doch die kleinen schwachen Lichterl als Einschaltkontrolle, oder?

- ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Hier nutzt der Hersteller eine momentane Übergangsfrist. Die Beurteilung der LED wurde aus der IEC 60825 heraus genommen und den Lampen zugeordnet: DIN EN 62471 "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen (IEC 62471:2006); Deutsche Fassung prEN 62471:2006". Mir liegt nur dieser Entwurf vor. Ich nehme aber an, dass der (so genannte) Weißdruck (also die endgültige Fassung) inzwischen heraus ist. Die Messvorschriften sind gegenüber 60825 realistischer. Da man aber das Spektrum berücksichtigen muss, gibt es viel zu rechnen (seitenlange Excel-Blätter). Der Sichtwinkel auf die Quelle (bei Lasern C6) wird auch hier berücksichtigt und macht die Sache nicht einfacher.
Im Übrigen hätte es "LED Klasse 2" heißen müssen. Wenn schon ...
Im Übrigen hätte es "LED Klasse 2" heißen müssen. Wenn schon ...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
...& was ist die absehbare Folge? Werden demnächst LED Taschenlampen einen Schlüsselschalter, Notaus und ein Safety haben müssen? Darf man nur noch über 2,7m leuchten? Diese Frage ist Ernst gemeint. Gibt es erkennbare Einschränkungen bei LED Lampen gegenüber heute?
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- ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Nein, eben nicht. Aus meiner ehemaligen, beruflichen Tätigkeit weiß ich, dass LED weitaus weniger gefährlich sind, als Laser. Genau das wird in der DIN EN 62471 realistischer erfasst. Es wird bestenfalls so etwas wie einen Mindestabstand oder Anwendungsbeschränkungen (Zweckbindungen) geben. Wenn hier ein Hersteller solcher Leuchten mitliest, ich stelle gern den Kontakt zu meinen jungen Kollegen her (per e-Mail oder PM); denn meine Erfahrung mit der 62471 ist begrenzt, und Behördenerfahrung habe ich damit gar nicht - im Gegensatz zur Laseranwendung.john wrote:Werden demnächst LED Taschenlampen einen Schlüsselschalter, Notaus und ein Safety haben müssen? Darf man nur noch über 2,7m leuchten?
Jetzt muss ich mal nachfassen, also -john wrote:Gibt es erkennbare Einschränkungen bei LED Lampen gegenüber heute?
"Lampen" sind die Licht aussendenden Dinger (also LED, Glühlampen, Gasentladungslampen u. Ä.)
"Leuchten" sind die fertigen Geräte mit Leuchtmittel, also beispielsweise "Taschenlampen" (eigentlich Taschenleuchten).
Es kann also durchaus sein, dass Hochleistungs-LED nur in bestimmten Leuchten zulässig sind, die beispielsweise eine Streuscheibe besitzen. Geprüft werden kann die Lampe (also das Leuchtmittel) aber auch Leuchten. Die Anwendungsklassen können verschieden sein und damit die Anwendungsbeschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- neodym
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Re: LED als Laser klassifiziert
Huhu
was mich wundert das viele Led Taschenlampen hersteller fälschlicherweise das Laserwarnschild für die Warnung vor optischer Strahlung nehm und nicht das vorgegebene Symbol.... Warscheinlich kennt es kaum jemand^^
Grüße Heiko
was mich wundert das viele Led Taschenlampen hersteller fälschlicherweise das Laserwarnschild für die Warnung vor optischer Strahlung nehm und nicht das vorgegebene Symbol.... Warscheinlich kennt es kaum jemand^^
Grüße Heiko
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- ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Hallo Heiko,
du schreibst sinngemäß, dass es dich wundert, dass Taschenlampen häufig mit dem LASERwarnschild versehen sind.
Das hat zunächst damit zu tun, dass die LED bis vor wenigen Jahren in der Lasernorm mitbehandelt waren. Das Wort LASER hätte in der Beschilderung allerdings durch LED ersetzt sein müssen. Seit Mitte 2008 entstand eine "normfreie Zeit", weil die LED aus der 60825 herausgenommen und die Lampennorm DIN EN 62471 erst im Entwurf bestand. In der Zeit haben sowohl Hersteller als auch Prüfstellen noch die alten Beurteilungsverfahren verwendet.
Das von dir gepostete Warnschild für optische Strahlung ist mir unbekannt. Wenn du so ein Warnschild findest, wäre es nett, dazu zu schreiben, in welcher Norm man es findet.
du schreibst sinngemäß, dass es dich wundert, dass Taschenlampen häufig mit dem LASERwarnschild versehen sind.
Das hat zunächst damit zu tun, dass die LED bis vor wenigen Jahren in der Lasernorm mitbehandelt waren. Das Wort LASER hätte in der Beschilderung allerdings durch LED ersetzt sein müssen. Seit Mitte 2008 entstand eine "normfreie Zeit", weil die LED aus der 60825 herausgenommen und die Lampennorm DIN EN 62471 erst im Entwurf bestand. In der Zeit haben sowohl Hersteller als auch Prüfstellen noch die alten Beurteilungsverfahren verwendet.
Das von dir gepostete Warnschild für optische Strahlung ist mir unbekannt. Wenn du so ein Warnschild findest, wäre es nett, dazu zu schreiben, in welcher Norm man es findet.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Hallo
ich kenne mich mit den ganzen DIN Nummer net aus, aber das Warnschild gehört sowie es aussieht in die DIN 4884-2(BGV A8 dient als Ersatz für VGB 125) und gehört zu den genormten Sicherheitszeichen...
Siehe links neben den Laserwarnschild!!
Quelle 1
Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_4844-2
Quelle 2 Tabellenbuch Metall, Europa Lehrmittel, Auflage 42. Kapitel Sicherheitshinweise
Somit gehört es für mich als gängies, vielleicht nicht weitverbreitetes, Warnschild
Grüße
ich kenne mich mit den ganzen DIN Nummer net aus, aber das Warnschild gehört sowie es aussieht in die DIN 4884-2(BGV A8 dient als Ersatz für VGB 125) und gehört zu den genormten Sicherheitszeichen...
Siehe links neben den Laserwarnschild!!
Quelle 1
Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_4844-2
Quelle 2 Tabellenbuch Metall, Europa Lehrmittel, Auflage 42. Kapitel Sicherheitshinweise
Somit gehört es für mich als gängies, vielleicht nicht weitverbreitetes, Warnschild
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- ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Vielen Dank, da habe ich wieder etwas dazu gelernt!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Könnte diese eventuelle Falschdeklarierung etwas mit der Leistungsdichte der Quelle zu tun haben??? Denn so eine LED emitiiert ja - wie eine LD - aus einem nur sehr kleinem (wohl so eingie Tausend µm^2) großem Bereich - anderes als "normale Lichtquellen". (Achsel zuck)?
Wenn man da zu nah heran kommt, ist die Gefährdung wohl mindestens die gleiche, wie von einem ("inkohärent gestreutem) Laser...
Wenn man da zu nah heran kommt, ist die Gefährdung wohl mindestens die gleiche, wie von einem ("inkohärent gestreutem) Laser...
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- ekkard
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Re: LED als Laser klassifiziert
Ich denke mal ein Bisschen laut:
So genau kenne ich den Markt auch nicht, zumal ich schon 3 1/2 Jahre aus dem Geschäft heraus bin.
Die von mir untersuchten Leistungs-LED hatten alle einen Chip von der Größe zwischen 1 bis 5 mm². Aus günstigster Sehentfernung von (100 bis 300 mm) ergibt dies einen Sichtwinkel von z. B. 2mm/300mm also 7 mrad. Dies ergibt ein C6 von ca. 4. Damit sind alle Laser-Grenzwerte um diesen Faktor größer.
Sollten inzwischen bei gleicher Leistung die Chips auf weniger als die Hälfte des vormaligen Durchmessers geschrumpft (worden) sein, so hat man in der Tat im Nahbereich "laserähnliche" Verhältnisse, wie sie bei Laserklasse 1M oder 2M vorkommen. Mit Lupen und Ferngläsern ist dabei durchaus mit einem Netzhautschaden zu rechnen. Aber diese Verhältnisse werden in der DIN EN 62471 auch berücksichtigt. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum neue Prüfungen die alte DIN EN 60825-1 von vor 2008 zugrunde legen. (Ich vermute, es gibt im Moment noch alte Prüfungen - und die Hersteller belassen es dabei, bis jemand motzt.)
Andererseits sollte man in HQI-Leuchten tunlichst auch nicht mit Feldstecher hinein sehen, so wenig, wie in die Sonne! Insofern entsprechen LED anderen lichtstarken technischen Lichtquellen oder der Sonne.
Soweit meine Überlegungen ...
So genau kenne ich den Markt auch nicht, zumal ich schon 3 1/2 Jahre aus dem Geschäft heraus bin.
Die von mir untersuchten Leistungs-LED hatten alle einen Chip von der Größe zwischen 1 bis 5 mm². Aus günstigster Sehentfernung von (100 bis 300 mm) ergibt dies einen Sichtwinkel von z. B. 2mm/300mm also 7 mrad. Dies ergibt ein C6 von ca. 4. Damit sind alle Laser-Grenzwerte um diesen Faktor größer.
Sollten inzwischen bei gleicher Leistung die Chips auf weniger als die Hälfte des vormaligen Durchmessers geschrumpft (worden) sein, so hat man in der Tat im Nahbereich "laserähnliche" Verhältnisse, wie sie bei Laserklasse 1M oder 2M vorkommen. Mit Lupen und Ferngläsern ist dabei durchaus mit einem Netzhautschaden zu rechnen. Aber diese Verhältnisse werden in der DIN EN 62471 auch berücksichtigt. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum neue Prüfungen die alte DIN EN 60825-1 von vor 2008 zugrunde legen. (Ich vermute, es gibt im Moment noch alte Prüfungen - und die Hersteller belassen es dabei, bis jemand motzt.)
Andererseits sollte man in HQI-Leuchten tunlichst auch nicht mit Feldstecher hinein sehen, so wenig, wie in die Sonne! Insofern entsprechen LED anderen lichtstarken technischen Lichtquellen oder der Sonne.
Soweit meine Überlegungen ...
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