völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Moderator: Gooseman
- tschosef
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völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Halli halloooo...
nur ein Tip am Rande, für alle die mal Nachwuchs kriegen und Elternzeit und folglich auch Elterngeld beantragen.
Die Grundregel ist einfach: Elterngeld == 66% von dem Nettolohn, auf den man versichtet, weil man zu hause bleibt.
ABER ein problem hat sich bei mir auf getan.
Elterngeld wird für LEBENSMONATE des Kindes beantragt..
kommt ein Kind Mitte des Monats zur welt (zB 15ter) dann is der Lebensmonat IMMER vom 15 bis 14 des Folgemonats).
Beantragt man also Elternzeit, so sollte man EXTREMST drauf achten, dass die Elternzeit EXAKT mit dem zeitraum für das Elterngeld übereinstimmt.. sonst zahlt man drauf !!!
so is es mir nun ergangen, weil ich so doof war, und elternzeit nach Kalendermonaten beantragt hatte.... diese lagen nur TEILWEISE in dem zeitraum wo ich Elterngeld bekomme... wesshalb ein vorhanderen Restverdienst meinen anspruch minderte..
Passiert ist das, weil ich erst Elternzeit beantragt hatte, und dann, als das genehmigt war, Elterngeld beantragt habe.... auffällig war, die zeitangabe Lebensmonat X bis Y... Währe da Datum von bis gestanden, währe es klar gewesen.. aber so, schrieb ich einfach den Lebensmonat rein der sich "großteils" mit der elternzeit deckte.... was dumm war.
Also.. immer schön Formulare und kleingedrucktes lesen... HURA DEUTSCHLAND.... HURA ELTERNGELD!!!!
Gruß derweil
Erich
nur ein Tip am Rande, für alle die mal Nachwuchs kriegen und Elternzeit und folglich auch Elterngeld beantragen.
Die Grundregel ist einfach: Elterngeld == 66% von dem Nettolohn, auf den man versichtet, weil man zu hause bleibt.
ABER ein problem hat sich bei mir auf getan.
Elterngeld wird für LEBENSMONATE des Kindes beantragt..
kommt ein Kind Mitte des Monats zur welt (zB 15ter) dann is der Lebensmonat IMMER vom 15 bis 14 des Folgemonats).
Beantragt man also Elternzeit, so sollte man EXTREMST drauf achten, dass die Elternzeit EXAKT mit dem zeitraum für das Elterngeld übereinstimmt.. sonst zahlt man drauf !!!
so is es mir nun ergangen, weil ich so doof war, und elternzeit nach Kalendermonaten beantragt hatte.... diese lagen nur TEILWEISE in dem zeitraum wo ich Elterngeld bekomme... wesshalb ein vorhanderen Restverdienst meinen anspruch minderte..
Passiert ist das, weil ich erst Elternzeit beantragt hatte, und dann, als das genehmigt war, Elterngeld beantragt habe.... auffällig war, die zeitangabe Lebensmonat X bis Y... Währe da Datum von bis gestanden, währe es klar gewesen.. aber so, schrieb ich einfach den Lebensmonat rein der sich "großteils" mit der elternzeit deckte.... was dumm war.
Also.. immer schön Formulare und kleingedrucktes lesen... HURA DEUTSCHLAND.... HURA ELTERNGELD!!!!
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Erich
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- nr_lightning
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Und es kommt noch Dicker mit dem Lohnsteuer Jahresausgleich wenn man ihn macht ! Da wird das Elterngeld nochmal schon mit eingerechnet !!!
Da hat der Staat dem Volk malwieder ein schönes Ei gelegt !
Aber die Wissen schon wie sie sich die Kohle zurückholen können !!!
Mfg: Nico
Da hat der Staat dem Volk malwieder ein schönes Ei gelegt !
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- tschosef
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
hai hai..
naja, versteuern muss man das ELGel nicht, aber es trägt zur Progressions bei.
ABER .. auch witzig... Frau hat anspruch auf 12 monate (höchstens) die sind in den ersten 12 lebensmonaten zu nehmen
ABER... jede brave Frau, die gearbeitet hat, bekommt ja 2 monate Mutterschutz (Krankenkasse und Arbeitgeber).... ==> Folglich kann sie zwar 12 monate ab geburt beantragen, bekommt dann aber effektiev nur 10 monate lang elterngeld
bei halber Auszahlung (damit es länger reicht... ) hat man dann statt 24 überweisungen nur 20 !!!! soviel zum Thema 12 monate elterngeld....
also insgesammt, bin ich arg enttäuscht.. es geht ja bei mir im prinzip eh nur um 1,5 Monate die da zu zahlen währen... aber dank Bürokratie und Formularwahn, is meine elternzeit schon vorbei (zumindest der erste teil), aber kein geld da
Was das Geschäft für Probleme mit sich bringt (he-laserscan) darf ich garnicht erzählen, sonst beschwert sich noch jemand über ein mamut-post
gruß derweil
Erich
naja, versteuern muss man das ELGel nicht, aber es trägt zur Progressions bei.
ABER .. auch witzig... Frau hat anspruch auf 12 monate (höchstens) die sind in den ersten 12 lebensmonaten zu nehmen

ABER... jede brave Frau, die gearbeitet hat, bekommt ja 2 monate Mutterschutz (Krankenkasse und Arbeitgeber).... ==> Folglich kann sie zwar 12 monate ab geburt beantragen, bekommt dann aber effektiev nur 10 monate lang elterngeld

bei halber Auszahlung (damit es länger reicht... ) hat man dann statt 24 überweisungen nur 20 !!!! soviel zum Thema 12 monate elterngeld....
also insgesammt, bin ich arg enttäuscht.. es geht ja bei mir im prinzip eh nur um 1,5 Monate die da zu zahlen währen... aber dank Bürokratie und Formularwahn, is meine elternzeit schon vorbei (zumindest der erste teil), aber kein geld da

Was das Geschäft für Probleme mit sich bringt (he-laserscan) darf ich garnicht erzählen, sonst beschwert sich noch jemand über ein mamut-post
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Hi,
wir hatten es noch schlimmer erwischt....
Bei uns war es so das meine Frau nach dem ersten Kind und der Elternzeit wieder ein paar Monate arbeitete und dann das zweite Kind kam und der Staat nicht, wie nach unserer Meinung, das Gehalt vor dem ersten Kind anrechnete sondern nur die Monate dazwischen und dieses auf zwölf Monate hochrechnete und letztendlich sogar weniger als der Mindesatz rauskam.
Gruß
Oliver
wir hatten es noch schlimmer erwischt....

Bei uns war es so das meine Frau nach dem ersten Kind und der Elternzeit wieder ein paar Monate arbeitete und dann das zweite Kind kam und der Staat nicht, wie nach unserer Meinung, das Gehalt vor dem ersten Kind anrechnete sondern nur die Monate dazwischen und dieses auf zwölf Monate hochrechnete und letztendlich sogar weniger als der Mindesatz rauskam.

Gruß
Oliver
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Meine Frau bekommt Aktuell den Mindestsatz ( 300€ ) .tschosef hat geschrieben:versteuern muss man das ELGel nicht, aber es trägt zur Progressions bei.
Ich "MUSSTE" bei meiner Aktuellen Lohnsteuererklärung für 2009 die 2 Monate in denen wir in 2009 schon Elterngeld bezogen haben ( Nov, Dez )
diese 600€ Angeben und diese wurden auf mein Eigentliches Loheinkommen ( jahreseinkommen ) aufgerechnet !
Die Auswirkung daraus ist das ich dadurch knapp 150 € weniger von der Steuer zurückbekomme als ich es ohne das Elterngeld bekommen hätte !
Also ist der mist ja Doch irgendwie Versteuert ..... oder stehe ich da voll auf dem Schlauch




Mfg: Nico
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
hai hai...
naja... wieviel % Steuern du von deinem zu versteuenden Einkommen abgeben musst, hängt von der Gesammtsumme ab, die du bekommen hast, und die somit den prozentsatz definiert.
elterngeld gehört zwar nicht zum zu versteuernden Einkommen, hebt aber den Prozentsatz an.
bin mal gespannt wie das bei uns (marion) dann wird, da unverheiratet und jeder ne eigene Steuerkarte hat... sie bekommt ja heure HAUPTSÄCHLICH nur Elterngeld... 2 Monate lang bekam sie "lohn".... hm,... sehr gespannt bin
gruß derweil
Erich
naja... wieviel % Steuern du von deinem zu versteuenden Einkommen abgeben musst, hängt von der Gesammtsumme ab, die du bekommen hast, und die somit den prozentsatz definiert.
elterngeld gehört zwar nicht zum zu versteuernden Einkommen, hebt aber den Prozentsatz an.
bin mal gespannt wie das bei uns (marion) dann wird, da unverheiratet und jeder ne eigene Steuerkarte hat... sie bekommt ja heure HAUPTSÄCHLICH nur Elterngeld... 2 Monate lang bekam sie "lohn".... hm,... sehr gespannt bin

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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Ich hoffe für euch das der Staat nicht zu sehr die Hand aufhalten wird.
Denn das Geld kann man viel besser für die kleinen Würmchen verwenden ! Und die brauchen viel davon
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
[Klugscheissmodus an]tschosef hat geschrieben:elterngeld gehört zwar nicht zum zu versteuernden Einkommen, hebt aber den Prozentsatz an.
Das nennt sich "Progressionsvorbehalt"

[Klugscheissmodus aus]
Gruß
Oliver
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Bei mir hats prima geklappt.
Hatte einen sehr netten Herrn auf dem Jugendamt, der uns genau die Problematik mit den "genauen Tagen" etc erklärt hat. Dies Abgestimmt mit meinem Arbeitgeber und passt.
Da ich die ersten beiden Lebensmonate gerade nehme hab ich sogar mit der Personalabteilung aushandeln können das die 2 Tage Sonderurlaubs, zwecks Niederkunft des Lebenspartners, hinten angehängt werden anstatt direkt nach der Geburt.
Ich hoffe das so alles passt und wir dadurch quasi die vollen 12 Monate Kohle vom Staat mitnehmen
Hatte einen sehr netten Herrn auf dem Jugendamt, der uns genau die Problematik mit den "genauen Tagen" etc erklärt hat. Dies Abgestimmt mit meinem Arbeitgeber und passt.
Da ich die ersten beiden Lebensmonate gerade nehme hab ich sogar mit der Personalabteilung aushandeln können das die 2 Tage Sonderurlaubs, zwecks Niederkunft des Lebenspartners, hinten angehängt werden anstatt direkt nach der Geburt.
Ich hoffe das so alles passt und wir dadurch quasi die vollen 12 Monate Kohle vom Staat mitnehmen

- tschosef
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
hai hai...
Frage... "Lebenspartner"... habt ihr das eingetragen oder seid ihr Verheiratet.. oder habt ihr so was "Wildes" wie wir es haben?
mir hat man tatsächlich den EINEN TAG den ich haben wollte NICHT GENEHMIGT....
Begründung.... "Steht da so...... nur für verheiratete, oder eingetragenen Lebenspartners".. mein weiteres nachbohren (Personalrat) ergab dann dass hier:
tja... shitt happens...
Ich war auch dort, hab den Antrag ab gegeben.. er wurde "überflogen" und mit "passt schon" angenommen....
viele Grüße derweil
Erich
????????? da hab ich auch was sehr geiles erlebt....2 Tage Sonderurlaubs, zwecks Niederkunft des Lebenspartners
Frage... "Lebenspartner"... habt ihr das eingetragen oder seid ihr Verheiratet.. oder habt ihr so was "Wildes" wie wir es haben?
mir hat man tatsächlich den EINEN TAG den ich haben wollte NICHT GENEHMIGT....
Begründung.... "Steht da so...... nur für verheiratete, oder eingetragenen Lebenspartners".. mein weiteres nachbohren (Personalrat) ergab dann dass hier:
na klasse.... das soll er mal "meiner Partnerin" erklähren, dass ich ihr gegenüber keine Pflicht zum Beistand habeDie Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird in § 29 Buchstabe (a) geregelt.
Dort wird in Randnummer 13 zum TV-L (Rehm) eine Arbeitsbefreiung bei Niederkunft einer mit dem Arbeitnehmer in sonstiger nichtehelicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau von der Regelung der Arbeitsbefreiung nicht erfasst und somit ergibt sich auch kein Anspruch. Dies wird auch in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.02.1987 nochmals im Leitsatz bestätigt. Auch wurde festgestellt das diese Auffassung nicht gegen das Grundgesetz verstoße, denn der sachliche Grund für die Beschränkung des Freistellungsanspruchs auf verheiratete Arbeitnehmer bestehe darin, dass diese gem. § 1353 Abs. 1 BGB zum Beistand gegenüber ihren Ehefrauen verpflichtet seien. Eine solche Pflicht trifft unverheiratete Arbeitnehmer nicht.
Ich kann jedoch auf Anspruch für unbezahlte Freistellung oder die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub verweisen.

tja... shitt happens...
das hatte ich leider erst selber, nach gut 40 minuten Telefongespräch (mit lauter Stimme streitend) begriffen... es wurde ständig betont, dass ich den Kalendermonat als Elternzeit genommen habe... ich stand lang auf der Leitung... und als ich dann danach exakt nachfragte "sollte ich besser Exakt die Lebensmonate als Elternzeitbasis nehmen?" wurde mir mit einem kleinen "an Ihrer Stelle würde ich das so machen" endlich klar, wo der Haken hängt.er uns genau die Problematik mit den "genauen Tagen" etc erklärt hat
Ich war auch dort, hab den Antrag ab gegeben.. er wurde "überflogen" und mit "passt schon" angenommen....
viele Grüße derweil
Erich
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- metty
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Tjoar. Ob das eingetragen ist, keine Ahnung. Leben, noch, in wilder Ehe 
Aber das ist halt der Vorteil wenn man bei RuheWärmeErholung (RWE) arbeitet, die sind recht kulant was so Familenkram angeht....noch
Wir waren vorher mit dem Antrag mal dort und haben alles besprochen. Abgegeben habe ich den dann in der Woche nach der Geburt mit genauen Daten dann.

Aber das ist halt der Vorteil wenn man bei RuheWärmeErholung (RWE) arbeitet, die sind recht kulant was so Familenkram angeht....noch

Wir waren vorher mit dem Antrag mal dort und haben alles besprochen. Abgegeben habe ich den dann in der Woche nach der Geburt mit genauen Daten dann.
- tschosef
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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
ahaaaa... RWE....
ich öffentl. Dienst Bayern... da is das anders
ich vermutete ja schon das ErzKatholischeBayerischeDenken als Grund für die Verweigerung des Sonderurlaubes für nicht Verheiratete
deive deive.. sogd da bayer do 
nach dem Motto... Kind ohne Ehe??? ... ist doch Technisch garnicht möglich!!!
ich öffentl. Dienst Bayern... da is das anders

ich vermutete ja schon das ErzKatholischeBayerischeDenken als Grund für die Verweigerung des Sonderurlaubes für nicht Verheiratete


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Re: völlig offtopic, Elternzeit und Elterngeld... ein TIPP
Hi.
Gruß an alle Daddys hier an Board
Ich hab das ganze mal eben überflogen.... noch ein wichtiger Tip von meiner Seite aus.
Sollte nicht der Haupterwerbstätige Elterngeld beantragen sondern jemand der während der Elternzeit noch einen 400€ Job ausübt (Mutter idR.), dann müsst Ihr darauf achten, dass nach Beendigung der Elternzeit kein Krankenversicherungsschutz mehr für den mit dem 400€ Job besteht. Das ganze sieht aber nur dann so aus wenn Ihr noch nicht verheiratet seid.
- Mit Familienversicherung ist das Thema dann wieder gegessen
- Mit Umstieg auf Steuerkarte ist auch alles OK
- Im Alter unter 23 geht dann auch noch die Versicherung von Mutter und Kind über die Eltern (Oma / Opa)
Ich persönlich finde es eh den größten Schwachsinn das das Elterngeld nicht bis zum Eintritt in den Kindergarten gezahlt wird.
Immer schön über Wasser halten im Amtsdschungel
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Ich hab das ganze mal eben überflogen.... noch ein wichtiger Tip von meiner Seite aus.
Sollte nicht der Haupterwerbstätige Elterngeld beantragen sondern jemand der während der Elternzeit noch einen 400€ Job ausübt (Mutter idR.), dann müsst Ihr darauf achten, dass nach Beendigung der Elternzeit kein Krankenversicherungsschutz mehr für den mit dem 400€ Job besteht. Das ganze sieht aber nur dann so aus wenn Ihr noch nicht verheiratet seid.
- Mit Familienversicherung ist das Thema dann wieder gegessen
- Mit Umstieg auf Steuerkarte ist auch alles OK
- Im Alter unter 23 geht dann auch noch die Versicherung von Mutter und Kind über die Eltern (Oma / Opa)
Ich persönlich finde es eh den größten Schwachsinn das das Elterngeld nicht bis zum Eintritt in den Kindergarten gezahlt wird.
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Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage.
-Joe E. Lewis-
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