Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

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tschosef
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Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von tschosef » Mo 22 Feb, 2010 7:14 am

Halli hallo....

tja... lustiges, bzw. doofes, wie ich finde. Es ergab sich eine "Anfrage" ob denn meine Bedinungsanleitung für HE-LS in Französisch, Italienisch und Deutsch verfügbar währe (was nicht der fall ist)

Meine Frage: "Warum?" wurde von einem Schweizer (ne Firma, ähnlich wie Thomann.de) mit dem Hinweis beantwortet, dass Anleitungen für "Maschinen" Seit 2010 in allen "Amtssprachen der Schweiz" vorliegen müssten, wie es ja für die EU eh schon lange der fall währe....

Zitat für die Begründung:
Art. 4 STEV
Eine Sonderregelung - und somit eine Abweichung gegenüber den europäischen
Richtlinien - enthält einzig Artikel 4 STEV. Er betrifft die
zulässigen Sprachen der in den grundlegenden Anforderungen
mitenthaltenen Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie
Informationsbroschüren. Diese müssen in den schweizerischen
Amtssprachen der Landesteile abgefasst sein, in welchen das Produkt
voraussichtlich verwendet wird. Wird die Installation oder Instandhaltung
eines solchen Produkts von ausländischem Fachpersonal ausgeführt,
dürfen die betreffenden Anleitungen auch in deren Sprache vorliegen.
Gegenüber den Kontrollorganen werden erforderliche Auskünfte auch
mündlich in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch akzeptiert. Die
Amtssprachen des Bundes sind gemäss Artikel 70 der Bundesverfassung
deutsch, französisch und italienisch.
Hm.... Stellt sich natürlich sofort die Frage:
IST EINE SOFTWARE, DIE EINE "MASCHINE" STEUERT, ÜBERHAUPT EINE MASCHINE IN DEM SINNE???
und wenn ja, muss ich dann das ganze manual in alle sprachen übersetzen (lassen), sofern die software in den betreffenden Ländern verkauft wird?
wie macht "ihr" das (es gibt ja mehrere programmierer hier im Forum, Mamba, Phönix, LDS usw..)
natürlich kann ich ne "scheiß Bubblefish Übersetzung" machen... aber toll ich das auch nicht..


Tja... das erinnert mich an ein REGAL, dass ich dieses WE aufgebaut habe. Es bestand ausschließlich aus ineinander zu steckenden Brettern (ähnlich wie ein Blockhaus). Die 5 Zeilige Warnhinweis-Übersetzung ("Hau dir mit dem Hammer nicht auf den Finger") in all die notwendigen Sprachen ergab dann 2 DIN A4 Seiten Kleingedrucktes :evil:


So soll wohl also auch die Softwareanleitung werden.. womit ich schätze, dass somit aus 130 Seiten deutsch dann nach Übersetzung in die 23 Amtssprachen der EU insgesamt 2990 Seiten Manual werden :-) schöner scheiss !!!

tja, dann ich muss zukünftigen usern leider mitteilen, dass an den preis der Software ab sofort ne NULL hinten an zu hängen ist, damit man sich die Übersetzer leisten kann :twisted:



Tja, das "bewegt" mich.... somit rege ich mal zur Diskussion dazu an.

viele grüße
Erich
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Re: Schweitz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von jojo » Mo 22 Feb, 2010 9:33 am

tschosef hat geschrieben: Meine Frage: "Warum?" wurde von einem Schweizer (ne Firma, ähnlich wie Thomann.de) mit dem Hinweis beantwortet, dass Anleitungen für "Maschinen" Seit 2010 in allen "Amtssprachen der Schweitz" vorliegen müssten, wie es ja für die EU eh schon lange der fall währe....
Tja, so wie es aussieht, haben die wohl Recht.
Schau mal hier http://www.doku.net/artikel/tdundihres.htm

Während in der EU eine "Gemeinschaftssprache" reicht bzw. eine "die in dem Land verstanden wird", gilt in der Schweiz:
"Sprache des Verwendungslandes (Sprachgebiet) Amtssprache des Landesteils, in dem das Produkt verwendet wird"

Die Regeln in der EU sind (wie immer) total unverständlich. Bei möglichen Gefahrquellen durch ein Produkt wird zum Beispiel eine Übersetzung in ALLE Sprachen der EU verlangt, bei Serviceanleitungen für Fachpersonal nur Englisch.
Da Laser z.B. nicht ganz ungefährlich sind, würde ich davon ausgehen, dass z.B. Anleitungen ALLER billigen China-Wackelkisten in ALLE Sprachen der EU übersetzt werden MÜSSEN. Und wer machts?

Ich würde dem Interessenten sagen, dass die Anleitung in einer "Amtssprache" (Deutsch) zur Verfügung steht und er gegen Kostenerstattung auch eine in Französisch und Italienisch haben kann.

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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von tschosef » Mo 22 Feb, 2010 9:55 am

hai hai...


jou, aber wie in dem "Artikel" den du verlinkt hast ja steht:
unter welchen Voraussetzungen Maschinen in Betrieb gesetzt werden dürfen
nu frage ich mich... welche Art von "MASCHINE" stellt denn eine Lasersoftware dar?

Typ. Laserprojektoren der Klassen 3b und 4, dürfen ja im Prinzip (zumindest hier in Deutschland) eh nur "von Fachpersonal" verwendet werden. Diese müssten ja wegen ihrer Berufserfahrung, oder nach einer Schulung, die Gefahren in annerkannter weise kennen. :roll:

in dem Dokument tauchen die Buchstaben Soft(ware), Comp(uter), Prog(ramme) ja niemals nicht auf... also keine "Maschine" bzw Gerät, Apparat usw...

in der Tat frage ich ja eigentlich wegen zweierlei Interessen:
A) Sachlage Schweiz
B) Sachlage Europa

das is wieder ein zeugs...

viele Grüße derweil
erich
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Beitrag von tschosef » Mo 22 Feb, 2010 10:29 am

hai hai...

@ JoJo.. zu dem Dokument von dir
© ADOLPH Verlag GmbH - Letztes Update 27.05.2003
nicht grad der neueste Stand :-) diese Sache mit der Schweiz hat sich wohl nach einer Änderung zum 1.1.2010 ergeben.. :mrgreen:

nur so am rande angemerkt
viele Grüße derweil
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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von tschosef » Mo 22 Feb, 2010 10:36 am

hai hai..

man will ja "schlau" werden, und desshalb googelt man :-)

http://www.stupidedia.org/stupi/Bedienungsanleitung
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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 22 Feb, 2010 12:07 pm

Ich meine, eine Software ist doch keine Maschine!
Ausserdem vertreibst du die Soft doch in Deutschland....
...und im Link (2.Post) steht - in einer beliebigen Amtssprache der EU....
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von tschosef » Mo 22 Feb, 2010 1:15 pm

hai hai..
Ausserdem vertreibst du die Soft doch in Deutschland....
und "kunden" von mir vertreiben sie im Ausland... auch ich hab schon mal nach Frankreich verkauft.... (über einen Händler der dort tätig ist). Und welchen sinn würden dann die 9 Programmsprachen haben die es gibt :mrgreen: ?

Grüße
Erich
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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 22 Feb, 2010 2:58 pm

Na - es gibt doch auch hier in Deutschland Leute aus allerlei verschiedenen Nationen! :lol: :lol: :lol:

Übrigens: Wie siehts´ denn mit Handbüchern in Niederländisch, Russisch, Chinesisch und Japanisch (etc., etc.) aus???? :mrgreen:
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Re: Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?

Beitrag von nr_lightning » Di 23 Feb, 2010 2:08 pm

Halli Hallo

Ich mische mich mal kurz mit ein da ich mir das auch mal habe durch den Kopf gehen lassen.

Ich Persönlich würde behaupten das diese Regelung "NICHT" auf deine Software zutrifft.

Mein Gedankengang:
Deine Software ist zwar in der lage über eine Standartisierte Schnittstelle "ILDA" ein Lasersystem zu Steuern, aber eine Direkte Gefahr geht von deiner Software nicht aus.

Erst im zusammenhang mit einem Aktiv angeschlossenem Lasersystem kann es zu Gefahrensituationen kommen, diese Gefahren wiederrum sollten von einem Lasersystem selber abgefangen werden können ( z.B. von der Safety ). Hat jemand keine Safety verbaut ... selber Schuld ..

Würdest du jetzt im gegenzug deine Software zusammen mit einem Lasersystem zusammen verkaufen und deine Software auf dieses System angepasst wäre, wären dir ja auch die Parameter des lasersystems bekannt. Somit könntest du auch eine Gefahrenabschätzung machen !

All dies kannst du aber nicht ( Klaro wir Laserfreaks wissen was passieren könnte ), meiner meinung nach hört dein Zuständigkeitsbereich hinter der USB Schnittstelle auf bzw. hinter dem ILDA Port des DAC`s den du evtl im Bundle mit verkauft hast ....

PS: Vieleicht sehe ich das aber auch komplett Falsch ...

Mfg: Nico
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