Welche Berufsgenossenschaft

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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sunrise
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Welche Berufsgenossenschaft

Beitrag von sunrise » Do 17 Dez, 2009 10:41 am

Für Showlaser besteht ja bekanntlich eine Anzeigepflicht,
laut BGV B2 "bei der Berufsgenossenschaft und bei der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde".

Instinktiv machen wahrscheinlich alle alles richtig aber ich frage mich gerade:

1.) Welche Berufsgenossenschaft ist denn eigentlich zuständig?

- die des Veranstalters, also z.B. bei einer Diskothek die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten?
- die BGV (von der die Vorschrift stammt)?
- die bg elektro textil feinmechanik (weil es sich ja um ein technisches Gerät handelt)
etc.

Die Antwort lautet meist: die BG des Unternehmers aber welcher Unternehmer?
Der UN der die Veranstaltung durchführt oder der der den Laser betreibt (können ja verschieden sein und auch verschiedenen BG angehören, oder)?

2.) abhängig von der Antwort für 1: Welche BG ist für den öffentlichen Raum zuständig?

Hier wird das Ordnungsamt informiert aber welche BG?

Ich habe nichts wirklich Eindeutiges dazu gefunden und auch hier im Forum wird immer nur von DER Berufsgenossenschaft gesprochen.

Gruß
Alex
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nohoe
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Re: Welche Berufsgenossenschaft

Beitrag von nohoe » Do 17 Dez, 2009 12:00 pm

Hallo

Das sollte eigentlich die BG Energie Textil Elektro sein die in dieser Form gerade fusioniert hat.
http://www.bgete.de/start/index.html

Aber einen direkten Hinweis auf einen Gefahrtarif oder wie Diskotheken veranlagt werden finde ich
dort nicht. Habe aber auch mal mit einem Kollegen dort telefoniert wo es um einen LSB Kurs ging.
Ich bin selber Mitarbeiter einer Berufsgenossenschaft. Aber einfach mal da anrufen und nachfragen.
Die Mitgliedsabteilungen erteilen da normal gerne Auskunft und helfen weiter oder nennen den
zuständigen Ansprechpartner. Kann aber auch sein das das über die BG Nahrungsmittel Gaststätten als
fremdartiger Gefahrtarif abgewickelt wird.

Gruß
Norbert :)
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karsten
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Re: Welche Berufsgenossenschaft

Beitrag von karsten » Do 17 Dez, 2009 12:46 pm

Wenn ich als Betreiber einer Diskothek einen Laser Betreibe, ist sicherlich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zuständig. Auch wenn der Laser nur zugemietet wurde, wird immernoch die gleiche BG zuständig sein, da die Betriebsstätte immer noch die Discothek ist.

Aber welche BG bei einem Stadtfest, Festival etc. zuständig ist, ist eine gute Frage. Ist ein Stadtfest oder ein Festivalgelände überhaupt eine Betriebstätte? Die BG-Zugehörigkeit richtet sich ja nach der Art der Betriebsstätte. Oder gibt's hier dann den Durchgriff auf den Veranstaltungsdienstleister, der die Anlage stellt. Der wäre ja dann u.U. in der Elektro-BG zugeordnet.

Ich würde mich zunächst erstmal an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten halten, da von denen die Vorschriften für Showlaseranlagen stammen.
Im Zweifelsfall alle Anschreiben - irgendeine wird sich schon zuständig fühlen :mrgreen:

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