Sicherheit durch dauerhaft Aufgehweiteden Strahl (Grating)

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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linus
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Sicherheit durch dauerhaft Aufgehweiteden Strahl (Grating)

Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 12:50 pm

Wenn ein laser zb 10mW mit einem grating aufgeweitet wird, so dass der einzelne strahl <1mW hat, ist der betrieb ins publikum doch sicher.

Welche klassifizierung hat das gerät dann.
10mW> 5mW – Klasse 3B oder <1mW Klasse 1?


grüße klaus

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Dr.Ulli
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Post by Dr.Ulli » Wed 23 Apr, 2008 12:56 pm

Das Gerät an sich fällt weiter unter Klasse 3B (R?) ...der Strahl bis zum Grating muss in mindestens 2.70m Höhe geführt werden. Das Grating ist ja nicht die direkte Quelle, sondern ein optisches Element. Alles was davon nach unten geht, muss die MZB einhalten.

Übrigens wird ein Grating (optisches Gitter) niemals für gleiche Intensität in allen Strahlen sorgen, sondern je höher die Beugungsordnung, desto kleiner die Leistung....Das Schlimmste ist dann die erste Beugungsordnung (unter Annahme, dass die 0.Ordnung weiter über 2.70m verläuft). Wenn die OK ist, ist auch alles andere OK.
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Post by adminoli » Wed 23 Apr, 2008 12:57 pm

Also ich weiß es nicht genau, aber ich würde sagen
das sich die Klasse nach der Erzeugung richtet.

edit - oh, Dr. Ulli war schneller -

Gruß Oliver

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linus
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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 1:10 pm

und bei klasse 3B (10mW) ist ein schlüsselschelter...erforderlich.

auch wenn das grating eben dauerhaft vor dem laser ist.

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Post by Dr.Ulli » Wed 23 Apr, 2008 2:52 pm

linus wrote:und bei Klasse 3B (10mW) ist ein Schlüsselschalter...erforderlich.
Nicht nur das! Es muss die DIN56912 und sonstige Vorschriften eingehalten werden und da darf unter Anderem auch ein Notaus, sowie ein Laserschutzbeauftragter nicht fehlen! Und angemeldet muss sowas auch werden (alles bezieht sich auf öffentliche Vorführungen - nicht auf den Betrieb zuhause)

Falls die "Kiste" jedoch geschlossen ist und nur Strahlung austreten kann, die unter Klasse 2 oder 1 fällt, würde ich sie so einstufen. (Ein DVD-Recorder hat ja auch ca. 150mW innendrin -aber das kann nicht raus....)
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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 3:14 pm

Dr.Ulli wrote:
linus wrote:und bei Klasse 3B (10mW) ist ein Schlüsselschalter...erforderlich.
Nicht nur das! Es muss die DIN56912 und sonstige Vorschriften eingehalten werden und da darf unter Anderem auch ein Notaus, sowie ein Laserschutzbeauftragter nicht fehlen! Und angemeldet muss sowas auch werden (alles bezieht sich auf öffentliche Vorführungen - nicht auf den Betrieb zuhause)
ja, klar. deshalb ja auch die "........" für usw ;)

aber: in der en60825 steht in der begriffdefinition unter:
3.17 Lasereinrichtung der Klasse.....der en zugängliche Strahlung die GZS ......nicht überschreiten....
und :
3.45 Lasereinrichtung.....oder zusammenstellung von bauteilen, die einen laser oder lasersystem darstellen....und nicht zur nutzung als bauteil einer einrichtung verkauft werden.

also verstehe ich das die klasssifizierung anhand dem was austritt stattfindet und nicht anhand dem was innendrin ist.
also wenn ein zB ein 10mW laser mit einem graufilter sicher abgeschwächt wird und es kommt nacher sicher nur <1mW raus wäre es ein klasse 1 Laser.
ok es müssen sicherlich warnschilder angebracht sein die vor höherer strahlung nach öffnen des gerätes warnen.

grüße klaus

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Post by Dr.Ulli » Wed 23 Apr, 2008 4:32 pm

Genau das hab ich doch geschrieben! Zweiter Absatz letzter Post!

Aber das Grating wird insgesamt ja auch (Verluste ausgeschlossen) wieder 10mW aus der Kiste rauslassen: Also Klasse 3B!

Grüße!
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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 5:17 pm

okok, den 2ten absatz hab ich tatsächlich überlesen :cry:

ok, die strahlen sind in der summe (hoffentlich wieder annähernd 10mW
aber sie sind nun aufgefächert und können bei korrekter anwndung (evtl. min 2m abstand zum projektor) nicht alle gleichzeitig in ein auge treffen. hier hat nun jeder strahl <1mW
wenn ich mein auge direkt an den ausgang des projektors halte kann ich immer noch nicht alle strahlen ins auge bekommen. dann komm ich zwar auf ca 2,5mW. wäre dann quasi 3R

gruß klaus

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Post by jedi » Wed 23 Apr, 2008 5:47 pm

Hallo Linus,

aber wie Dr. Ulli schrieb:

"Das Schlimmste ist dann die erste Beugungsordnung (unter Annahme, dass die 0.Ordnung weiter über 2.70m verläuft). Wenn die OK ist, ist auch alles andere OK."

Bei vielen Gratings ist der Beam in der Mitte sehr stark!!
Also sollte dieser, wie schon Dr. Ulli schrieb, auch über 2,7m
gehalten werden.

mfg

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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 7:29 pm

verstehe.

wenn nun der beam in der mitte nur noch < 1mW ist (weil schlechtes grating)
....ok ok ist dann immernoch insgesamt >1mW.
also komme ich höchstens auf klasse 3R.

auch wenn von dem gerät so eigentlich keine besondere gefahr ausgeht.

es wird vermutlich genaus sein wenn ich den strahl mit einem expander aufweite auf 12mm und somit begrenzt auf die 7mm pupille eine geringe leistungsdichte erhalte.

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