LSB-Kurs Mittelsachsen

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sanaia
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LSB-Kurs Mittelsachsen

Post by sanaia » Tue 15 Jan, 2008 8:55 am

Hallo,

Termin: 6./7.03.08
Ort: Laserinstitut Mittelsachsen
Kosten: 310 € für Kurs mit "Sitzschein" ohne Prüfung und Zertifikat; 520€ für Kurs mit Prüfung und Zertifikat
* godsh # ERROR 406: file corrupt: config.earth --- reboot universe? (Y/N) *

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tschosef
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Post by tschosef » Tue 15 Jan, 2008 9:44 am

Moing moing...
520€ für Kurs mit Prüfung und Zertifikat
interessant..... zu was macht einem dann das Zertifikat? "Erleichtert" es mir den Einsatz meiner Anlage? dann währe dann schon interessanter.

viele Grüße
Erich
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Dr.Ulli
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Post by Dr.Ulli » Tue 15 Jan, 2008 11:50 am

Wieso sollte es den Einsatz einer Anlage erleichtern?

Was vom LSB verlangt wird ist doch nur der Nachweis der Sachkenntnis -
und die könnte auch ich vermitteln und "zertifizieren".

Die Anlage selbst steht da auf einem ganz anderen Blatt - da können die Ämter auch unabhängige Gutachten verlangen (z.B. vom TÜV).
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

karsten
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Post by karsten » Tue 15 Jan, 2008 12:51 pm

Normalerweise reicht ja eine Teilnahmebescheinigung aus um als LSB zu gelten. Ein Zerifikat über eine absolvierte Prüfung sieht bei der Anmeldung einer Anlage bei der zuständigen Behörde aber natürlich besser aus. Damit steigt u.U. die Wahrscheinlichkeit, dass auf ein unabhäniges Sachverständigengutachten verzichtet wird. Ob's in der praxis wirklich was bringt ist natürlich fraglich, aber so ein Prüfungszertifikat macht sicherlich einen guten Eindruck.

Welche Voraussetzungen muss einer eigentlich erfüllen, um als Sachverständiger zu gelten um z.B. diese Abnahmen durchführen zu dürfen?

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tschosef
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Post by tschosef » Tue 15 Jan, 2008 1:20 pm

Welche Voraussetzungen muss einer eigentlich erfüllen, um als Sachverständiger zu gelten um z.B. diese Abnahmen durchführen zu dürfen?

Geile Frage !!! würde mich auch interessieren.

So weit ich weis, ist das ein LSB mit einer Ausbildung die ihn zu einer "Befähigte Person" macht. Ausbildung ==> Ingineur, Diplom usw. in entsprechenden Fächern.

Wenn ich mich recht erinnere steht dazu einiges in der bgi5007

http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_5007_a01-2005neu.pdf

Zitat
4.1 Befähigte Person zur Prüfung des Show- und Projektions-Lasers

Die befähigte Person zur Prüfung von Show- und Projektions-Lasern ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, z.B. abgeschlossenes Studium der Physik, der Ingenieur-Wissenschaften, ihre Berufserfahrung,
z.B. einschlägige Arbeit beim Laserhersteller, und
ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Lasersicherheit des Show- und Projektions- Lasers verfügt. Ferner muss sie auch mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN Normen, VDE-Bestimmungen) vertraut sein.
usw......
Wie weist man die Berufserfahrung nach?..... was gilt noch als geeignete Berufsausbildung???
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sanaia
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Post by sanaia » Tue 15 Jan, 2008 1:37 pm

Tja, wie nachweisen ...

Diplom-, Promotionsurkunde, ggf. Publikationen, Forschungsberichte hinsichtlich arbeiten mit lasern etc., plus Lehrgang mit Prüfungszertifikat. Ob das reicht ? Auf alle fälle denke ich mal ist ein zertifizierter abschluß besser als ein sitzschein.

Wie auch immer: man muss auf alle fälle sicherstellen können, daß die MZB im zuschauerbereich nicht überschritten wird. Und das beinhaltet auch, daß man das exakt messen können muss.
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Hatschi
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Post by Hatschi » Tue 15 Jan, 2008 2:26 pm

Halli Hallo
sanaia wrote:Und das beinhaltet auch, daß man das exakt messen können muss.
Wie das jetzt schon öfter gehöhrte weiße Din A4 Blatt? :twisted:

Hatschi

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Gooseman
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Post by Gooseman » Tue 15 Jan, 2008 2:48 pm

Will ja nicht abstreiten das ein Zertifikat an der Wand was hermacht,
aber zum anmelden einer Laseranlage bei einer Veranstaltung kann
man auch ein Jodel Diplom mitnehmen.
Wurde schon jemand nach seinen LSB gefragt?

Ich glaube eher das wenn man Seriös gekleidet beim Amt vorspricht es völlig
egal ist ob man jetzt ein LSB mit oder ohne Zertifikat hat.
Die Ämter gehen eher davon aus das wer ein Laser anmeldet auch ein LSB hat.
Und der TÜV Mensch wird sehr sehr selten verlangt. (bei kleinen Veranstaltungen)
Selbst als wir mit 32W ein Skybeam machen wollten hieß es nur rufen Sie aber bitte
die Flugsicherung vorher an bevor sie einschalten.
Ciao!
Gooseman

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nohoe
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Post by nohoe » Tue 15 Jan, 2008 4:14 pm

Hallo

Mit irgentwelchen Zertifikaten über diverse Kurse
kann ich die Wand tapezieren.

Wenn es aber darum geht die Arbeiten zu erledigen,
die einem mit einem solchen Wisch zertifiziert wurden,
werden bei uns im Haus immer die selben 5-6 Leute
beauftragt.
Die anderen 10 haben den gleichen Kurs geniessen dürfen.
War bei denen dann aber wohl mehr eine Urlaubsreise in eine andere Stadt.

In Betrieben wo ein LSB gebraucht wird ist es sicher nicht viel anders.

Herr Müller sie bedienen jetzt den Schneidlaser.
Wir schicken sie erst 3 Tage zum LSB Kurs nach XYZ.

Wenn man mal 6 monate später fragt weiß der nix mehr,
ausser das Laser gefährlich sind.
Aber er hat einen Zettel wo was drauf steht.

Kursort war glaube ich Dresden, hatte da mal nettes
Gespräch mit meinen Kollegen von der BGE in Köln,
leider besteht für mich keine betriebliche Notwendigkeit
einen LSB Kurs zu machen.
(Wenn der Betrieb den bezahlt in der Arbeitszeit wäre das fein)
Der Bergbau arbeitet wohl nicht mit Lasern sonst könnte ich ja mal testen
ob dieser Kurs für unsere Mitgliedsunternehmen geeignet ist. :lol:

@Goosi

Wusste garnicht das du ein Jodeldiplom hast. :lol: :lol:


Aber machen wir ja jetzt anders. Wir fahren dann alle zu Dr. Ulli.
Lernen da fleißig was über Umgang mit Lasern und deren Gefahren.
Und können uns dann einen weiteren schönen Zettel übers Bett hängen.

Gruß
Norbert :)
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Dr.Ulli
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Post by Dr.Ulli » Tue 15 Jan, 2008 4:39 pm

nohoe wrote:Aber machen wir ja jetzt anders. Wir fahren dann alle zu Dr. Ulli. Lernen da fleißig was über Umgang mit Lasern und deren Gefahren.
Und können uns dann einen weiteren schönen Zettel übers Bett hängen.
Im Ernst - das darf ich! Bin ja Dr.rer.nat.Dipl.Phys. und habe Vorlesungen, Übungen und Prüfungen über Laserphysik abgehalten. Also Nachweise über meine Fachkompetenz genug!

Was soll ich euch denn dann abnehmen? Zertifikat als Holo: 1000Euro, im 4 Farb-Druck 500 Euro, Schwarz-Weiss 250 Euro - alles mit Prüfung. Ohne Prüfung 150Euro? Bei mir gewesen und "LASER" schreiben können - mit Bescheinigung 50 Euro... :lol: :lol: :lol:

Eigentlich fehlt mir nur das entsprechende Messgerät, dann kann ich auch alle Anlagen abnehmen...Aber Gutachten kann man auch ohne Messgerät machen! Über Rechnung nach Norm mit Worst-Case - dann geht aber wohl keine Anlage mehr durch, oder alles bleibt über 2.70m, oder der Mindestabstand liegt so bei 50m...oder es sind nur 5mW erlaubt...natürlich RGB. :wink:

@Tschosef: Also ich denke, du bist auf jeden Fall eine "befähigte Person" - hast ja an der Uni berufsnah mit Lasern zu tun und einschlägige Kenntnisse en masse. Musst nur noch die Vorschriften besorgen und in einen schönen Ordner packen - zum Nachlesen (auswendig kennen ist ja nicht verlangt). Sogar Abnahmen würde ich dir zutrauen - und ein Messgerät wird sich vielleicht auch noch an der Uni finden.
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Post by Dr. Burne » Tue 15 Jan, 2008 6:17 pm

Hi,


mhh Anlagen abnehmen ist wieder ein anderes Gebiet, da könntest du aber erfolg haben, wird dich aber sicher richtig Knete kosten, dafür kannst du deine Lasershows selber abnehmen.

Allerdings wegen Messgerät, aber wenn man die TÜV-ler bei der Arbeit beobachtet scheint es dass die üblichlicherweise das(die) Messgerät(e) im Kopf eingebaut haben, aber wohl auch noch eins im Auto liegen haben.


Gruß Stefan
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Post by karsten » Tue 15 Jan, 2008 7:12 pm

Das heißt also, wenn ich mich ein wenig in die BG-Vorschriften, UVV, Abbeitssicherheit usw. einarbeite und mir diese ins Regal stelle, einen LSB-Kurs besuche mit Prüfungszertifikat könnte ich auch solche Gutachten erstellen / Anlagen abnehmen :D . (Dipl.Ing. bin ich ja schon)
Mit irgentwelchen Zertifikaten über diverse Kurse kann ich die Wand tapezieren.
Teuere Tapete :lol:

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sanaia
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Post by sanaia » Tue 15 Jan, 2008 8:24 pm

Dr.Ulli wrote:Im Ernst - das darf ich! [...] habe Vorlesungen, Übungen und Prüfungen über Laserphysik abgehalten.
Vorlesungen über Laser, -anwendung und optische komponenten halte ich ja auch. Nur leider glaube ich kaum, daß ich mich damit selbst zertifizieren kann :roll:

Aber letztendlich war die eigentliche frage ja wohl "welche qualifikation brauche ich, um keinen TÜV zu brauchen ?", wenn ich tschosef da richtig verstanden habe.
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Post by turntabledj » Tue 15 Jan, 2008 10:13 pm

Ab wann darf man sich als "Sachverständiger" betieteln?

Ich nehme mal an, dass ein wenig Sachverstand und Messgerät nicht dafür ausreichen. Sonst dürfte wohl auch ein KFZ-Meisten den TÜV-Stempelauf's Numernschild kleben....

Grüße
ttdj.

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Post by tschosef » Wed 16 Jan, 2008 8:37 am

Halli hallo...

kleiner Scherz:

Ich weis wofür man das Zertifikat braucht! FÜR DIE MESSUNG!!!! (siehe Hatschis Post)

ende Scherz:

So wie ich das mittlerweile beinahe empfinde is es folgendermaßen: Sachverständiger ist derjenige, der behauptet Sachverstand zu haben, und vorallem derjenige, der in der Lage ist, im Falle eines Falles die Verantwortung von sich zu weisen, und zu bezeugen oder Beweisen, dass "DER USER" irgendwas an den Anweisungen nicht eingehalten hat und es dadurch zum Umfall kam. Daher empfiehlt es sich für Sachverständige, einen Anweisungskatalog zu erstellen, der unmöglich einhaltbar ist.

Sachverstand bezieht sich also womöglich garnicht auf das KnowHow in Sachen Lasersicherheit, sondern auf das KnowHow in Sachen Anweisungen, und Rausreden... sprich "KnowHow in Rechtsfragen".

Könnte das so sein??? :roll:

Bis jetzt habe ich tatsächlich (auch nach etwas suchen) keinerlei Information gefunden, Welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen, damit sich jemand "SACHVERSTÄNDIGER" nennen darf.

ein Meister ist ein Meister.... ganz klar... Ausbildung im Betrieb nur mit Meister... der hat was gelernt, und ne Prüfung das is ne Aussage.

Ein Sachverständiger ist eher etwas Mysteriöses. Allein die Tatsache, dass Gutachten und GEGENGUTACHTEN sich bei Verhandlungen den Ball zu spielen ist schon arg überraschend!

Viele Grüße
Erich
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Post by sanaia » Wed 16 Jan, 2008 8:43 am

Sollten wir die sache nicht ins sicherheitsforum verschieben ? Vielleicht kann Ekkard (falls er überhaupt noch hier reinschaut) mal wieder ein wenig licht ins dunkel bringen.
* godsh # ERROR 406: file corrupt: config.earth --- reboot universe? (Y/N) *

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Post by Dr. Burne » Wed 16 Jan, 2008 6:10 pm

VERSCHIEBEN
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Post by tschosef » Wed 16 Jan, 2008 6:30 pm

hai hai

jou, verschieben is okay....

Ekkard hat heute in einem anderen thread genau zu dem Thema was geschrieben, wenn ich das nu wieder finden würde??? währ gut, gell....

ich such mal...
2 minuten später:
HIER: viewtopic.php?t=42545

ich Zittiere mal:
elefelle wrote:
Ab wann darf sich jemand eigentlich sachverständiger schimpfen???
Reichts da aus zu wissen, das Laser Licht sind oder brauchts dafür schon etwas mehr?
Es gibt (wahrscheinlich je) einen Kriterienkatalog der Berufsgenossenschaften, der Industrie- und Handelskammern und der Akkreditierer. In dürren Worten:
Man muss eine Ausbildung als Dipl.-Ing. oder -Physiker haben mit einer Fachrichtung, die mit elektromagnetischer Strahlung zu tun hatte;
+ (ich meine) 3 Jahre bei einer Prüfstelle mitgearbeitet oder hospitiert haben.
elefelle wrote:
(…) ist in jedem Kreis/jeder Stadt ein solcher zu finden?
Nein. Zumeist hat noch nicht einmal jeder Tüv einen Sachverständigen (Prüfingenieur) für "nicht ionisierende Strahlen", wie das im Jargon heißt, bei dem auch die Sicherheit von Strahlungsquellen nach dem LASER-Prinzip, kurz Laser, heißen.
elefelle wrote:
Oder ham die im LRA einfach mal jemanden dazu gemacht mit dem Losverfahren?
Wer oder was ist "LRA"? In der Regel ernennen Prüforganisationen wie zum Beispiel der Tüv nach einer intensiven Einarbeitungsphase einen Mitarbeiter zum Sachverständigen für ein bestimmtes Fachgebiet.
Bei dem IHK-Verfahren muss man seine Qualifikation (Ausbildung, Berufserfahrung) nachweisen und einen Fragebogen bei der Kammer ausfüllen. Dann darf man! (Wenn die Kammer die Qualifikation anerkennt).
In meiner aktiven Zeit kannte ich mal alle Sachverständigen auf diesem Gebiet (in der Bonner Republik), und das waren nicht besonders viele. Heute dürften ein paar mehr existieren, aber ein dichtes Netz von Sachverständigen gibt es nicht – lohnt sich auch nicht. Auf jeden Fall habe ich in meiner aktiven Zeit immer auch noch zahlreiche andere Prüfungen durchgeführt......
Gruß
Erich
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Post by yvo » Wed 16 Jan, 2008 9:00 pm

Dr.Ulli wrote:
nohoe wrote:Aber machen wir ja jetzt anders. Wir fahren dann alle zu Dr. Ulli. Lernen da fleißig was über Umgang mit Lasern und deren Gefahren.
Und können uns dann einen weiteren schönen Zettel übers Bett hängen.
Im Ernst - das darf ich! Bin ja Dr.rer.nat.Dipl.Phys. und habe Vorlesungen, Übungen und Prüfungen über Laserphysik abgehalten. Also Nachweise über meine Fachkompetenz genug!

Was soll ich euch denn dann abnehmen? Zertifikat als Holo: 1000Euro, im 4 Farb-Druck 500 Euro, Schwarz-Weiss 250 Euro - alles mit Prüfung. Ohne Prüfung 150Euro? Bei mir gewesen und "LASER" schreiben können - mit Bescheinigung 50 Euro... :lol: :lol: :lol:

Eigentlich fehlt mir nur das entsprechende Messgerät, dann kann ich auch alle Anlagen abnehmen...Aber Gutachten kann man auch ohne Messgerät machen! Über Rechnung nach Norm mit Worst-Case - dann geht aber wohl keine Anlage mehr durch, oder alles bleibt über 2.70m, oder der Mindestabstand liegt so bei 50m...oder es sind nur 5mW erlaubt...natürlich RGB. :wink:

@Tschosef: Also ich denke, du bist auf jeden Fall eine "befähigte Person" - hast ja an der Uni berufsnah mit Lasern zu tun und einschlägige Kenntnisse en masse. Musst nur noch die Vorschriften besorgen und in einen schönen Ordner packen - zum Nachlesen (auswendig kennen ist ja nicht verlangt). Sogar Abnahmen würde ich dir zutrauen - und ein Messgerät wird sich vielleicht auch noch an der Uni finden.
Ja Ulli. Ich schick dir mal 50€, denn mir genügt die unterste Version :D
Das will ich:
LASER" schreiben können - mit Bescheinigung 50 Euro :D :)

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Post by Dr.Ulli » Thu 17 Jan, 2008 9:00 am

Ich würde schon gerne wissen, wo das mit den "3 Jahre an einer Prüfstelle mitgearbeitet" steht. :roll:
Ich habe mich beim Bundesamt für Strahlenschutz mal nach den Voraussetzungen für einen Gutachter erkundigt, da wurde davon nichts gesagt. :wink:

@ YVO: gut ! Für Dich druck ichs dann auch in bunt! :wink: Hast ja schon bewiesen, dass du "Laser" schreiben kannst! 8) (Oder sind doch noch ein paar Übungsstunden nötig?) Dann schick mal die Flocken :lol: :lol: :lol: :!:
Grüße!
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Post by tschosef » Thu 17 Jan, 2008 12:35 pm

halli hallo

@ ulli,

du kannast ja hier online nicht prüfen, ob Yvo das selber rein getippt hat. Vielleicht hat er ja Copy und Past verwendet? :wink:

wegen Sachverständiger...

ich unterhalte mich da auch mit Kollege gern drüber. Wir sind mittlerweile der meinung, dass bei der Sache noch ein "Beiwort" fehlt:

Anerkannter Sachverständiger !!!

Den Sachverstand muss dann wohl die jeweilige Stelle die das Gutachten haben will anerkennen, würde ich meinen.

Ordnungsamt
Berufsgenossenschaft
Richter
Versicherungen usw...

man müsste wohl mal bei den jeweiligen Ämtern nachfragen, wie und wann sie jemanden als "Sachverstdängigen" anerkennen. Vermutlich (könnte ich mir vorstellen) ist das aber wieder von Land zu Land, Institution zu Institution wieder unterschiedlich?

Gibts eigentlich den großen Chef der Ordnungsämter? Diese haben ja wohl eher kleine Zuständigkeitsbereiche, und dass es da Unterschiede gibt, dürfte mittlerweile allen bekannt sein.

Ich kann mir auch vorstellen, dass zB die BG sagt: TÜV erkennen wir als Sachverständige an. Der TÜV regelt dann vielleicht intern die Vorraussetzungen, um auf diversen Fachgebieten als Sachverständiger tätig sein zu können.

ja ja... ihr seht schon, lauter Vorstellungen und Phantasien. Irgendwie fehlen mir immernoch die Fakten und Tatsachen.


Viele Grüße
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Post by Dr.Ulli » Thu 17 Jan, 2008 12:53 pm

Genau wegen des Vorworts "annerkannt" hatte ich ja beim Bundesamt nachgefragt! Die sagten mir, dass es da keine Regelung gibt. Ich wäre nämlich gerne "öffentlich bestellter" Sachverständiger geworden.

Jedenfalls bin ich hier in Geldern "annerkannt" und brauchte deshalb z.B. bei dem Mühlenturm-Event keine weiteren Gutachten etc. einzuholen.
Vor 25 Jahren hatten wir für die gleiche Sache mit mehreren Behörden zu "kämpfen" - damals hat Dr.Fischer vom Bundesamt die Abnahme gemacht.

Auch ein Gutachten von mir für eine Open-Air Veranstaltung einer fahrenden Disco hier am Niederrhein wurde vom Ordnungsamt akzeptiert.
Da war zum Glück kein "Audience-Scanning" vorgesehen.

@Tschosef: YVO hat mir schon e-mails geschrieben in denen das Wort "Laser" auch vorkam!!! Und es war korrekt geschrieben! Meinst du er will mir da was vormachen??? :roll: Dann müssten wir doch noch mal ein paar Übungsstunden abhalten.... :lol: :lol: :lol:

Grüße!
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Post by Hatschi » Thu 17 Jan, 2008 1:07 pm

Halli Hallo

In der Email hat´s sicher die Texkorrektur verbessert! :twisted:

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Post by chw9999 » Thu 17 Jan, 2008 8:37 pm

nohoe wrote:Der Bergbau arbeitet wohl nicht mit Lasern
Aber hallo, natürlich, oder woher meinst Du, kommen die die geraden Tunnels her ;-) ... aber da reicht wohl eine 1mW Wasserwaage ;-)


Probieren kannst Du es doch trotzdem :-)

Cheers
Christoph
P.S. Kommt auch >hier< vor (aus den 80/90ern, wenn ich mich nicht irre).

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Post by contact23 » Thu 17 Jan, 2008 9:38 pm

Hallo,
tschosef wrote: wegen Sachverständiger...

ich unterhalte mich da auch mit Kollege gern drüber. Wir sind mittlerweile der meinung, dass bei der Sache noch ein "Beiwort" fehlt:

Anerkannter Sachverständiger !!!
Ich kann euch dazu schreiben, wie das in österreich abläuft.
Ich bin durch meine Berufserfahrung Sachverständiger für die Schadensregulierung der Sachversicherung, mein Arbeitskollege der schon über 10 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich hat (bei mir sind es erst 8 Jahre) lies sich beim Gericht eintragen (ist mit einer Wartezeit verbunden und werden Nachweiße über die Berufserfahrung gefordert) und hat einen Eid ablegen und nun ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Gutachten:
Jeder Sachverständige darf Gutachten schreiben, die des NICHT allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen müssen aber nicht anerkannt werden!

Grüße Matthias
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