Laser auf Geburtstagsparty
Moderator: ekkard
Laser auf Geburtstagsparty
Moin allerseits,
ich lese immer wieder das Leute auf privat-parties z.b. geburtstagsfeiern etc lasern..
ist das denn nun erlaubt oder nicht?!
Da die BG Vorschriften ja für Unternehmen gelten, gehe ich mal davon aus daß eine Privatveranstaltung nicht darunter fällt, und sowas auch nicht angemeldet oder abgenommen werden muß - sehr wohl aber der Betreiber für etwaige Schäden haftet. Bitte um Aufklärung falls ich das falsch interprätiert haben sollte...
ich lese immer wieder das Leute auf privat-parties z.b. geburtstagsfeiern etc lasern..
ist das denn nun erlaubt oder nicht?!
Da die BG Vorschriften ja für Unternehmen gelten, gehe ich mal davon aus daß eine Privatveranstaltung nicht darunter fällt, und sowas auch nicht angemeldet oder abgenommen werden muß - sehr wohl aber der Betreiber für etwaige Schäden haftet. Bitte um Aufklärung falls ich das falsch interprätiert haben sollte...
- Sangit
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Hi Sangit,
Beispiel: Privater Geburtstag in ner Schneune, Onkel und Tante helfen beim Grillen und beim Ausschank. Keine BG, keine Anmeldepflicht.
Wo ich nicht ganz sicher bin, es aber für sehr wahrscheinlich halte:
Wird diese Veranstaltung dagegen durch einen Partyservice bewirtet (Mitglied einer BG), muss der Partyservice den Einsatz der Laseranlage theoretisch seiner BG anzeigen und diese Schreibt eine Anmeldung der Anlage vor, welches auch eine TÜV-Abnahme zur Folge haben könnte.
Hmm - das ist die Stelle, wo ich unsicher bin.
1. erfährt der Partyservice vorher nix vom Laser, also geht Anmelden schon gar net mehr.
2. Würde der PS dem Auftraggeber kaum sagen können, dass er dann aber den TÜV holen muss, für den Laser. Sonst kommt nen anderer PS.
Aber das dürfte eher das Problem vom PS sein...
Viele Grüße
ttdj.
Ich würde mal sagen, dass es grundsätzlich nicht Verboten ist, wenn man dabei die Vorschriften und Empfehlungen der BG beachtet - denn eine Gefährdung des Publikums muss ausgeschlossen werden, und das geht fast nur unter Einhaltung der BGVs und BGIsist das denn nun erlaubt oder nicht?!

Die Vorschriften gelten meines Wissens nach dort, wo Mitarbeiter eines Unternehmens tätig sind, welches einer BG angehört.Da die BG Vorschriften ja für Unternehmen gelten, gehe ich mal davon aus daß eine Privatveranstaltung nicht darunter fällt, und sowas auch nicht angemeldet oder abgenommen werden muß
Beispiel: Privater Geburtstag in ner Schneune, Onkel und Tante helfen beim Grillen und beim Ausschank. Keine BG, keine Anmeldepflicht.
Wo ich nicht ganz sicher bin, es aber für sehr wahrscheinlich halte:
Wird diese Veranstaltung dagegen durch einen Partyservice bewirtet (Mitglied einer BG), muss der Partyservice den Einsatz der Laseranlage theoretisch seiner BG anzeigen und diese Schreibt eine Anmeldung der Anlage vor, welches auch eine TÜV-Abnahme zur Folge haben könnte.
Hmm - das ist die Stelle, wo ich unsicher bin.
1. erfährt der Partyservice vorher nix vom Laser, also geht Anmelden schon gar net mehr.
2. Würde der PS dem Auftraggeber kaum sagen können, dass er dann aber den TÜV holen muss, für den Laser. Sonst kommt nen anderer PS.
Aber das dürfte eher das Problem vom PS sein...
In dem Fall hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen.sehr wohl aber der Betreiber für etwaige Schäden haftet.
Viele Grüße
ttdj.
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Wie ist das denn eigentlich bei den Freaktreffen. Von der Organisation her ja eine private Veranstaltung, is klar.icelase wrote:Hi,
bei nicht öffentlichen Veranstaltungen muss die installation nicht vom TÜV abgenommen werden bzw die ganze sache angemeldet sein.
Wenn allerdings was schiefläuft ist der Betreiber dafür natürlich voll Haftbar.
Aber haftet jetzt bei Problemen, der Organisator ? Auf den Treffen werden die Bestimmungen ja meist, ich sag mal, großzügig ausgelegt. Die meisten Anwesenden sind sich sicher der Gefahren bewußt, aber was ist im Zweifelsfall mit einem Neuling (den man ja nicht ständig bewachen kann), der mal sehen will wie mehrere Watt am Austrittsfenster ausschauen ?

Wäre es hier möglich, sich bei der Personenerfassung eine Belehrung unterschreiben zu lassen die Schadensersatzansprüche ausschließt (wäre vielleicht eine Anregung) ?
- tschosef
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ich kann mir das schon vorstellenAlso ich kann mir nicht vorstellen dass jemand so blöd is

schon auf Treffen gesehen... "man will ja wissen was drinn ist"... guckt und SCHWUP... schon is dat licht im Auche
gruß
Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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