Infrarotfilter DIN 3 - Was bedeutet das?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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alex20q90
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Infrarotfilter DIN 3 - Was bedeutet das?

Post by alex20q90 » Sun 05 Nov, 2006 9:22 pm

Hallo,

möchte mich erstmal vorstellen. Mein Name ist Alex, bin 26 Jahre alt, von Beruf und Hobby Elektroniker und hatte schon mit 16 meinen ersten Laser (HeNe 2mW 632,8nm von ELV). Lese hier im Forum schon 1 Jahr mit. Baue auch viel privat mit allerlei Elektronik (SMD / HF / Amateurfunk) und habe auch schon Platinen layoutet und mir von Leiterplattenhersteller fertigen lassen.

Habe seit gut einem Jahr auch stärkere sichtbar rote Diodenlaser 657nm mit 100mW.

Habe mir dafür extra Schutzbrillen gekauft. Sind auch top. Stoppen aber leider kein Infrarot. Habe mir auch einen KTP und eine Pumpdiode (200mW 808nm) für die ersten Versuche gekauft (Laserfuchs)

So und nun meine Frage:

Was bedeutet Infrarotfilter DIN 3 ?

Wo kann ich diese Norm nachschaun? Hab im Forum leider nichts gefunden. Ich möchte nämlich erst mir die Schutzausrüstung zusammenkaufen bevor ich die Dioden in Betrieb nehme!

Nachte Frage :

Ich suche auch eine Schutzbrille für DPSS-Laser Grün und gleichzeitig für 808nm. Könnt Ihr mir da was empfehlen?

So, war bissle viel für den Anfang. :lol:

Grüße
Alex

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ekkard
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Laserschutzbrillen

Post by ekkard » Thu 09 Nov, 2006 11:04 pm

Nachstehend die wichtigsten Normen zu persönlichen und anderen Schutzausrüstungen gegen Laserstrahlung:

ISO 6161:1981-02
Individueller Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung

DIN EN 207:1998-12
Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen); Deutsche Fassung EN 207:1998

DIN EN 208:1998-12
Persönlicher Augenschutz - Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen); Deutsche Fassung EN 208:1998

Aktuelle Normen kann man beim Beuth-Verlag (Beuth.de) recherchieren und bestellen. Nach EN 207/208 sind Laserschutzbrillen zu kennzeichnen. Eine Bezeichnung "DIN 3" ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Justierbrille der Stufe 3 nach DIN EN 208. Allerdings ist diese Kennzeichnung nicht normgerecht. Zweifel sind angebracht.

Ein bereits in die Jahre gekommenes Kennzeichnungsbeispiel ist in folgender Abhandlung zu finden: Grundsätzliches/"DIN 58 215, Laserschutzfilter und Laserschutzbrillen". Die DIN 58215 ist die Vorgängerin zu DIN EN 207.

Grundsätzlich sind Laserschutzbrillen nicht die erste Wahl bei der Augensicherheit. Sie zeugen eher davon, dass man etwas nicht weiß.

Besser: Man selbst und alle Beteiligten kennen Strahl und Richtung. Der Strahl gehört am Ende immer in einen Strahlfänger - es sei denn, man weiß, dass die Reflexion an der Wand diffus und ungefährlich ist.
Bei IR Lasern gehören ein Messgerät mit 7 mm Blende und ein Viewer zum Sicherheitsstandard, um die rückgestreute Strahlung messtechnisch bzw. visuell zu erfassen.

Mit einem frei bewegten, starken IR Strahl zu experimentieren ist absolut bodenlos - Laserschutzbrille hin oder her!

Allgemeine Informationen und Beispiele zur Lasersicherheit habe ich auf meiner Homepage gesammelt: http://www.lasersafe.de
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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alex20q90
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Post by alex20q90 » Fri 10 Nov, 2006 6:08 pm

Hallo Ekkard,

danke für die Infos!

Jetz hab ich noch eine Frage :

Was bedeuten die Schutzstufen

DI 780-800 L2 W DIN S
DI>800-830 L3 W DIN S
DI>830-905 L4 W DIN S

Sind die Angaben hinter dem DI der Wellenlängenbereich der Gesperrt wird?

Und bedeutet L2 L3 L4 die Stärke der Filterung? Kann Ich eine Brille mit den Eigenschaften für einen 808nm Pumplaser mit 200mW benützen?

Sorry für die Fragen, da ich im Internet nicht die Gewünschten Infos gefunden habe!

Grüße
Alex

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Schutzstufen

Post by ekkard » Fri 10 Nov, 2006 8:49 pm

Alex20q90 wrote: DI 780-800 L2 W DIN S
DI>800-830 L3 W DIN S
DI>830-905 L4 W DIN S
D = für Dauerstrich-Leistung (cw) geeignet
I = für Impulse geeignet
dann folgt der Wellenlängenbereich für den die Filterung gilt (Sperrbereich)
L (Laser-Schutzstufe)
2 = Stufe; es wird eine Minderung um 1:100 mindestens erreicht
3 = Es wird eine Minderung um 1:1000 mindestens erreicht
4 = Es wird eine Minderung um 1:10000 mindestens erreicht
Das W steht (nach meiner Erinnerung) für eine Justierbrille; anderenfalls steht dort ein A (Vorsicht Vorbehalt: Ich habe hier keine Einsicht in die Normen, ich kann mich irren!)
Alex20q90 wrote:Kann Ich eine Brille mit den Eigenschaften für einen 808nm Pumplaser mit 200mW benützen?
Geeignet ist im Hinblick auf den Wellenlängenbereich zunächst nur die Brille Nr. 2. Nur sie weist bei 808 nm die garantierte Minderung auf (1:1000). Ob L3 reicht ist eine Frage, die an der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) und der Beobachtungsgeometrie hängt. Nehmen wir den ungünstigen Fall, der beobachtete Strahl habe 200 mW und falle komplett (kollimiert) auf die mit 7 mm Normdurchmesser angenommene Iris. Die MZB von 808 nm und cw Betrieb beträgt:
10*C4*C7 W/m². C4(808nm) = 1,6, C7(808nm) = 1, also MZB = 16,4 W/m².
Tatsächlich erzeugt ein 200mW-Strahl auf einer 7mm-Fläche folgende Bestrahlungsstärke:
E = 0,2 W/(0,25*(0,007m)²*Pi) = 5200 W/m². Also muss das Filter eine Minderung der Bestrahlungsstärke von 5200/16,4 = 317 leisten. L3 ist also mindestens erforderlich. Bei gepulster Strahlung kann dies u. U. nicht ausreichend sein.
Außerdem nähert sich die durchgelassene Bestrahlungsstärke bedenklich der MZB. Daher sieht die Norm höhere Schutzstufen vor (ich habe die Normen aber nicht hier zu Hause).
Der Buchstabe hinter dem DIN Symbol ist ein Herstellerkennzeichen (war wohl doch keine "3" wie ursprünglich angegeben?).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by alex20q90 » Wed 15 Nov, 2006 5:53 pm

Danke für die Erläuterung der Schutzstufen!

Der Buchstabe hinter dem DIN Symbol ist ein Herstellerkennzeichen (war wohl doch keine "3" wie ursprünglich angegeben?).
Das Problem ist das diese Angaben für eine Brille galt!

Hat sich aber erledigt, da die Brille bei Ebay ausgelaufen ist.

Grüße
Alex

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