Kommt der durch die TÜV-Abnahme ?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

Antworten
suxxeder
Beiträge: 7
Registriert: Sa 24 Dez, 2005 3:53 pm

Kommt der durch die TÜV-Abnahme ?

Beitrag von suxxeder » Mi 05 Apr, 2006 12:57 pm

Hallo,

die Frage mag etwas doof sein, aber kommt z.b. nachfolgendes System durch eine "Deutsche TÜV-Abnahme":

http://hw-v.com/catalog/product_info.ph ... cts_id=425

man liest mal das solche Laser eher nicht durchkommen, dann wieder schon aber das die Qualität eher schlecht ist... was ist den nun Stand der Dinge ??

Viele Grüße,
Frank

Benutzeravatar
lightfreak
Beiträge: 644
Registriert: Di 09 Okt, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: of course...
Wohnort: Nitzahn
Kontaktdaten:

Beitrag von lightfreak » Mi 05 Apr, 2006 6:50 pm

Frag doch einfach mal den Verkäufer.


Gruß

Simon
----------------------------------------------------------------------------------
http://www.simon-light.de

Benutzeravatar
ekkard
Beiträge: 1807
Registriert: Mi 21 Feb, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
Wohnort: Overath,Germany
Kontaktdaten:

Re: Kommt der durch die TÜV-Abnahme ?

Beitrag von ekkard » Mo 01 Mai, 2006 5:41 pm

suxxeder hat geschrieben:... kommt z.b. nachfolgendes System durch eine "Deutsche TÜV-Abnahme":

http://hw-v.com/catalog/product_info.ph ... cts_id=425

man liest mal das solche Laser eher nicht durchkommen, dann wieder schon aber das die Qualität eher schlecht ist... was ist den nun Stand der Dinge ??
Hallo Frank: Solche Fragen werden besser im Forum "Lasersicherheit" behandelt, weil ich hier nicht ständig mitlese. (Ich bin Mitarbeiter des Tüv Rheinland in Köln und Sachverständiger in Fragen der Lasersicherheit).

Zum System: Klar kann ein solches System mit Erfolg begutachtet und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Die Frage ist nur: Unter welchen Bedingungen. Klar ist, dass ein 3B-Strahl (>5 mW) nicht einfach auf Zuschauer gerichtet werden darf. Die Aufweitung muss entsprechend hoch und die Figuren im Raum weit bewegt werden, dann geht's.
Dies muss unter allen Bedingungen des Betriebs und des Ausfalls gelten. Deshalb hat die Anlage auch Kontrollsysteme z. B. eine Bewegungsüberwachung.

Der Hersteller ist nur dafür verantwortlich, dass man Sicherheitsmaßnahmen ergreifen kann, nicht dafür, dass der Betreiber dies auch tatsächlich tut. Was man im Einzelnen tun muss, um einen 3B-Laser sicher für Showzwecke zu betreiben steht in DIN 56912 (Beuth-Verlag) und wurde im Forum Lasersicherheit bereits mehrfach diskutiert. Die Herstellerangaben reichen dazu allerdings nicht.
Am besten, Du richtest eine konkrete Beschreibung an das Sicherheitsforum und fragst nach. Dann können wir gemeinsam nach Lösungen suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

1vivid
Beiträge: 3
Registriert: Mi 07 Dez, 2005 8:54 pm

Beitrag von 1vivid » Do 18 Mai, 2006 10:49 am

Hallo Fank,

hatte auch mal den laser den du dir kaufen willst. Dieser laser besitzt leider keinerlei Sicherheitsmassnahmen wie Laser Safty usw. Diesen laser durch den TÜV zu bekommen halte ich für relativ schwer. Der einzige laser den du ohne TÜV abnahmen bekommst ist der Spooky Blue von Media Las (habe ich jetzt auch nach dem ich den alten verkauft habe). Das einzige was du bei diesem laser beachten musst ist der mindestabstand der im gutachten steht und du musst es den ordnungsamt melden (kostet aber nichts) und gab noch nie probleme bei der Anmeldung.
Der laser ist zwar teuer aber der einzige der alle sicherheiten erfüllt und du nie probleme hast.

MFG

Tom

Antworten

Zurück zu „Lasersicherheit“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast