1mW Laserpointer Betrieb
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1mW Laserpointer Betrieb
Habe schon viele Beiträge gelesen, aber konnte diese Frage nicht genau klären.
Darf ich mit einem <1mW Laserpointer Klasse 2 einen stehenden Strahl ins Publikum werfen ?
Habe zwar gelesen, daß der zulässige MZB bei 25W/m² liegt, und daß die <1mW Laserpointer da gerade drankratzen, andererseits wird pauschal behauptet der Lidschluß reicht unter normalen Bedingungen aus um Schlimmes zu verhindern.
Darf ich mit einem <1mW Laserpointer Klasse 2 einen stehenden Strahl ins Publikum werfen ?
Habe zwar gelesen, daß der zulässige MZB bei 25W/m² liegt, und daß die <1mW Laserpointer da gerade drankratzen, andererseits wird pauschal behauptet der Lidschluß reicht unter normalen Bedingungen aus um Schlimmes zu verhindern.
- ChrissOnline
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- Joined: Thu 27 Feb, 2003 5:38 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: Software: HE-Laserscan 5
Projektor: 3x RGB - Location: Regensburg
Ich habe nicht wirklich Ahnung von den Berechnungen der MZB, aber ich frage Dich:
Was soll ein stehender Strahl im Publikum bringen??? Egal ob mit 1mW oder 10W!?!
Ist nicht nur unverantwortlich sondern sieht auch noch sch***e aus...
Sorry für meine Offenheit, aber ich finde sowas einfach nur kindisch!
Sicher ist nämlich dass auch ein windiger 1mW Pointer definitiv blendet wenn man ihn abbekommt.
Was soll ein stehender Strahl im Publikum bringen??? Egal ob mit 1mW oder 10W!?!
Ist nicht nur unverantwortlich sondern sieht auch noch sch***e aus...
Sorry für meine Offenheit, aber ich finde sowas einfach nur kindisch!
Sicher ist nämlich dass auch ein windiger 1mW Pointer definitiv blendet wenn man ihn abbekommt.
Mein aktueller Projektor: CLB-8 V10 Showlaser-System
Das Thema Laser ist wohl immer am Sicherheitslimit...
Und bis jetzt hatte ich eigentlich immer angenommen,
daß Blenden und Augenverletzung verschiedene Dinge sind.
Es geht hier primär um die Verständnisfrage !!!
(am Rande, es gibt da ja auch von GLP die Pocketscans mit eingebauter 4,9 mW Laserdiode, da wurde angesprochen das eventuell die Strahlaufweitung den Betrieb erlaubt?! Aber leider empfinde ich diese Aussage als schwammig, da kein Beleg nachgeschoben wurde, wie Glp dies definitiv bewerkstelligt hat. Man erfährt dies noch nicht mal mal von GLP selber,
hatte mir das Manual heruntergeladen.)
Und bis jetzt hatte ich eigentlich immer angenommen,
daß Blenden und Augenverletzung verschiedene Dinge sind.

Es geht hier primär um die Verständnisfrage !!!
(am Rande, es gibt da ja auch von GLP die Pocketscans mit eingebauter 4,9 mW Laserdiode, da wurde angesprochen das eventuell die Strahlaufweitung den Betrieb erlaubt?! Aber leider empfinde ich diese Aussage als schwammig, da kein Beleg nachgeschoben wurde, wie Glp dies definitiv bewerkstelligt hat. Man erfährt dies noch nicht mal mal von GLP selber,
hatte mir das Manual heruntergeladen.)
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- Joined: Tue 25 Dec, 2001 12:00 pm
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@0815
In einer Kölner Uni wurde mal ein Versuch mit vielen Probanten durchgeführt, wobei sich herausgestellt hat, dass der Lidschlussreflex nicht zuverlässig ist, da er bei vielen Personen einfach nicht vorhanden ist.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird diese Erfahrung auch in neue Sicherheitsrichtlinien einfließen, die es irgendwann mal geben wird.
Blätter mal das Sicherheitsforum durch - es gibt da einige Posts zu dem Thema. Ich bekomme es nur nicht mehr richtig zusammen...
Grüße
Achim
In einer Kölner Uni wurde mal ein Versuch mit vielen Probanten durchgeführt, wobei sich herausgestellt hat, dass der Lidschlussreflex nicht zuverlässig ist, da er bei vielen Personen einfach nicht vorhanden ist.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird diese Erfahrung auch in neue Sicherheitsrichtlinien einfließen, die es irgendwann mal geben wird.
Blätter mal das Sicherheitsforum durch - es gibt da einige Posts zu dem Thema. Ich bekomme es nur nicht mehr richtig zusammen...
Grüße
Achim
- chw9999
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- Joined: Sun 18 Jan, 2004 9:34 pm
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Hallo,
Deine Frage macht leider keinen Sinn:
"(...) ab welcher Maximal Zulässigen Bestrahlung (MZB) darf man in den Strahl schauen (...)"
Es gibt nur eine, die Maximale.
Man schaut ja auch sonst oft über den großen Teich, warum nicht auch mal hier: dort (USA) ist Publikumsscanning nicht erlaubt, vermutlich mit dem Hintergrund der hohen Streitwerte bei Klagen im Schadensfalle. Da die Deutschen (noch nicht) so hoch in Schadensersatzklagen einsteigen, gibt es hier noch Audience Scanning. Wird sich dann wohl auch mal ändern...
Tipp: Punkt 2 hier:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url= ... 3/ANH2.HTM
Cheers
Christoph
Deine Frage macht leider keinen Sinn:
"(...) ab welcher Maximal Zulässigen Bestrahlung (MZB) darf man in den Strahl schauen (...)"
Es gibt nur eine, die Maximale.
Man schaut ja auch sonst oft über den großen Teich, warum nicht auch mal hier: dort (USA) ist Publikumsscanning nicht erlaubt, vermutlich mit dem Hintergrund der hohen Streitwerte bei Klagen im Schadensfalle. Da die Deutschen (noch nicht) so hoch in Schadensersatzklagen einsteigen, gibt es hier noch Audience Scanning. Wird sich dann wohl auch mal ändern...
Tipp: Punkt 2 hier:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url= ... 3/ANH2.HTM
Cheers
Christoph
Da hast Du Recht, vielleicht war das unglücklich ausgedrückt, ich meinte natürlich ab welchen Wert ist es bedenkenlos und gleichzeitg erlaubt ins Publikum zu scannen?
also ist der MZB das richtige Kriterium?!
also ist der MZB das richtige Kriterium?!
Das heißt doch dann soviel wie, auch wenn ich den MZB einhalte, ich handle fahrlässig?Man schaut ja auch sonst oft über den großen Teich, warum nicht auch mal hier: dort (USA) ist Publikumsscanning nicht erlaubt, vermutlich mit dem Hintergrund der hohen Streitwerte bei Klagen im Schadensfalle. Da die Deutschen (noch nicht) so hoch in Schadensersatzklagen einsteigen, gibt es hier noch Audience Scanning. Wird sich dann wohl auch mal ändern...
- chw9999
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- Joined: Sun 18 Jan, 2004 9:34 pm
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Da ich in rechtlichen Fragen kein Fachmann bin, kann ich hier nur mutmaßen... Ggf. ist das eine Frage für das Sicherheitsboard und man kann den Beitrag dorthin verschieben (Moderator, hallo?
).
Logisch würde ich aber - wie Deine Frage impliziert - ebenfalls trennen zwischen erlaubt und vollkommen sicher.
Die MZB ist das Kriterium für "erlaubt", aber ob das absolut sicher ist, kann ich nur so beantworten: Wie schon geschrieben wurde, berücksichtigt die MZB den Lidschlussreflex, und wenn man diesen Reflex absichtlich unterdrückt, wird es unsicher. Daher gibt es für mich kein "bedenkenlos", und ich sitze in der Folge eben neben meinen Beamshows, und nicht mittendrin. Vielleicht bin ich da etwas ängstlich, aber was solls...
Vielleicht kann uns Ekkard näheres erläutern, auch wenn das hier nicht "sein" Forum ist...
Cheers
Christoph

Logisch würde ich aber - wie Deine Frage impliziert - ebenfalls trennen zwischen erlaubt und vollkommen sicher.
Die MZB ist das Kriterium für "erlaubt", aber ob das absolut sicher ist, kann ich nur so beantworten: Wie schon geschrieben wurde, berücksichtigt die MZB den Lidschlussreflex, und wenn man diesen Reflex absichtlich unterdrückt, wird es unsicher. Daher gibt es für mich kein "bedenkenlos", und ich sitze in der Folge eben neben meinen Beamshows, und nicht mittendrin. Vielleicht bin ich da etwas ängstlich, aber was solls...
Ich bin kein Rechts- oder Staatsanwalt, aber wenn jemand nachweislich ohne Augenschäden in Deine Show ging und mit Augeschäden herauskam (weil er gerne allzulang in die "sicheren" Strahlen schaute), wirst Du als Betreiber der Show zumindest erklären und nachträglich beweisen müssen, dass alles sicher war. Die Beweislast als Betreiber der Laseranlage liegt immer bei Dir. Aber hier begebe ich mich langsam auf's Glatteis...0815 wrote:Das heißt doch dann soviel wie, auch wenn ich den MZB einhalte, ich handle fahrlässig?
Vielleicht kann uns Ekkard näheres erläutern, auch wenn das hier nicht "sein" Forum ist...

Cheers
Christoph
- ekkard
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Das Thema wurde im Forum "Lasersicherheit" bereits ausführlich diskutiert:
Ein Laser von 1mW fällt in die Laserklasse 2. Soweit ist die Sache korrekt.
Wie gefährlich so etwas ist, ist nicht genau bekannt. Allerdings überschreitet der Strahl die maximal zulässige Bestrahlung (MZB). Er führt nach einigen Sekunden zu recht lange anhaltender Blendung, was mittelbare Gefahren hervorruft. Nach so einer Blendung darf man nach Arbeitsrecht 1 bis 2 Tage keine gefährlichen Maschinen mehr bedienen oder auch kein Fahrzeug lenken. Die Experten empfehlen, auch die Heimfahrt nicht mit dem eigenen Wagen durchzuführen.
Unter 0.25 s geht die Blendung in der Regel nach ein paar Minuten vorbei. Deshalb ist die Laserklasse 2 auch "korrekt" trotz der Untersuchung an der Fachhochschule in Köln.
Alles, was mit der Sicherheit von Lasereinrichtungen zu tun hat, bitte im Forum "Lasersicherheit" diskutieren!
Ein Laser von 1mW fällt in die Laserklasse 2. Soweit ist die Sache korrekt.
Wie gefährlich so etwas ist, ist nicht genau bekannt. Allerdings überschreitet der Strahl die maximal zulässige Bestrahlung (MZB). Er führt nach einigen Sekunden zu recht lange anhaltender Blendung, was mittelbare Gefahren hervorruft. Nach so einer Blendung darf man nach Arbeitsrecht 1 bis 2 Tage keine gefährlichen Maschinen mehr bedienen oder auch kein Fahrzeug lenken. Die Experten empfehlen, auch die Heimfahrt nicht mit dem eigenen Wagen durchzuführen.
Unter 0.25 s geht die Blendung in der Regel nach ein paar Minuten vorbei. Deshalb ist die Laserklasse 2 auch "korrekt" trotz der Untersuchung an der Fachhochschule in Köln.
Alles, was mit der Sicherheit von Lasereinrichtungen zu tun hat, bitte im Forum "Lasersicherheit" diskutieren!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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