Versicherungen

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Moderator: Gooseman

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bernd
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Versicherungen

Beitrag von bernd » Fr 11 Mär, 2005 4:37 am

Hallo,

es geht um das Thema "Ausschluss von (Laser-)Strahlen-Schäden bei Versicherungen"

Ich habe als erstes mal meine Privat-Haftpflicht-Versicherung nach den Kosten des Einschlusses gefragt:

Anwort: Nicht möglich.

Was habt ihr für Erfahrungen?

Bernd

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Fr 11 Mär, 2005 8:02 am

Meine Erfahrung hat zumindest bei einem Versicherungsvertreter gezeigt, dass ihm wichtiger war, seinen Vertrag zu verkaufen, als meine Frage diesbezüglich korrekt zu beantworten.

Hatte vor Vertragsabschluß mündlich danach gefragt, wie es mit durch Laserstrahlung verursachten Schäden aussieht...
Obwohl ich nochmal nachgehakt hatte, da es in einem älteren Vertrag eines anderen Versicherungsunternehmens ausgeschlossen war, ist er trotzdem bei seiner Aussage geblieben, dass es mit versichert sei.

Das hätte ich mir mal schriftlich geben lassen sollen :wink:
Natürlich ist es nicht eingeschlossen und läßt sich auch nicht... was mir vorher schon klar war.

Grüße
Achim

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Hatschi
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Beitrag von Hatschi » Fr 11 Mär, 2005 6:34 pm

Halli Hallo

Hat ja auch damit zu tun:

TÜV nimmt die Anlage ab, wenn was passiert, bin ich als LSB selbst schuld.
Wofür ist denn nun der TÜV? :?: Und versichern kann ich mich anscheinend auch nicht! :!:

Hatschi, der mal was konkretes lesen will.

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floh
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Beitrag von floh » Fr 11 Mär, 2005 8:31 pm

Was lernen wir daraus: Wenn der Versicherungslümmel bei dir im Haus ist und seine Provision wittert: Schriftlich festhalten was man mündlich abmacht und darauf achten, dass es dann auch in der Police zu stehen kommt.

Aber warum wollen die denn das nicht versichern? Es passieren ja relativ wenig Unfälle und wenn doch was passiert winden sie sich ohnehin raus wenn auch nur irgendwo die Vorschiften nicht eingehalten wurden. Wenn aber trotz aller Sorgfalt doch etwas passiert dann ist es nur fair wenn sie zahlen.

Letztens im Fernsehen gesehen: Da ist jemandem ein Stück Glut aus dem Kamin gespickt und hat den Teppich ruiniert. Kein Problem, man ist ja gegen Feuer versichert. Nur hat die Versicherung dann nicht gezahlt weil es sich nicht um einen "Brand"- sondern um einen "Seng"- Schaden handelt. Blödsinn sowas! Und da hat der wahrscheinlich jahrelang eine Menge Geld für bezahlt!

Ich habe auch eine Privathaftpflicht, eigentlich eine gute Gelegenheit bei denen mal anzufragen wie sie zu Laserstrahlen stehen...

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Beitrag von turntabledj » Fr 11 Mär, 2005 9:21 pm

@Floh...
Schau einfach mal in deine Police.
Da wird schon drinstehen, das Schäden durch Laser-, Maser- und Kernstrahlung ausgeschlossen sind... :roll:

Vg
Achim

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floh
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Beitrag von floh » Fr 11 Mär, 2005 10:43 pm

dem ist so. Daher sag ich ja darauf achten, dass es dann auch in der Police zu stehen kommt.
Ich muss den Versicherungslümmel ohnehin in den nächsten Monaten mal herzitieren (evtl. upgrade von wegen Hausrat usw.) und da versuch ich mal sowas einfliessen zu lassen. Die Change ist gering aber wer weiss...

thomas
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Beitrag von thomas » Sa 12 Mär, 2005 2:24 pm

Wofür ist denn nun der TÜV?
Hi, der TÜV gibt Dir ein gewisses Maß an Sicherheit, da er Meßmöglichkeiten hat, die sich kein normaler Mensch leisten kann.
Es erleichtert mögliche Behördengänge und im Fall, wenn wirklich mal was passiert oder jemand Dich wegen angeblicher Augenschäden verklagt, kann man glaubhaft machen, daß alles für die Sicherheit getan wurde.

Es ist sicher jedem selbst überlassen, ob er es macht, aber ich würde die Schmerzgrenze bei 500mW - 1W sehen.

Grüße.

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sanaia
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Beitrag von sanaia » Sa 12 Mär, 2005 4:40 pm

Wofür ist denn nun der TÜV?
hmm ... gute frage ... :roll:

Naja, ein auto muß ja auch regelmäßig zum TÜV, und wenn einer einen unfall damit baut, ist auch der fahrer regreßpflichtig und nicht der TÜV.

Eigentlich soll der TÜV ja nur sicherstellen, daß keiner durch die anlage zu schaden kommen kann. Das allerdings ist bei lasern ja schon per se ein problem, da die strahlung, welche die anlage verläßt ja nun mal immer gefährlich ist - wenn man zu nah dran ist. Selbst eine abgenommene anlage bleibt das. Es braucht nur einer sich einen unsicheren strahl aus der sicherheitszone mit etwas reflektierendem herauszufischen, mit dem stuhl auf den tisch steigen um in die stehenden beams der sicherheitszone zu sehen und und und ...
Wenn man die Strahlung selbst ausmessen kann und sicherstellen, daß die MZB nicht überschritten wird, dann ist der TÜV praktisch überflüssig, denn unfälle die entstehen, weil jemand die sicherheitsvorkehrungen mutwillig aushebelt, kann auch der TÜV nicht verhindern. Wen man das also selbst ausmessen kann, dann ist der TÜV nur noch zur beruhigung der behörden da. Zwingend vorgeschrieben ist er wohl sowieso nicht, kann aber vom ordnungsamt im zweifelsfall gefordert werden.

Beim betrieb einer laseranlage steht der LSB aber sowieso immer mit einem bein im knast, da er seinen kopf nicht nur für den betreiber der anlage, sondern auch noch für jeden tr*ttel im saal hinhalten muß.

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