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by ekkard » Tue 18 Jan, 2005 8:51 pm
Hi Prometheus,
also die für die Marktaufsicht zuständigen Beamten, mit denen ich kürzlich zusammen saß (wg. Leistungs LED), nehmen alle Consumerartikel vom Markt, die die Laserklasse 2M überschreiten.
Der Grund ist, dass derartige Artikel ohne Weiteres in die Hände von Ahnungslosen geraten. Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch kann zu Augenverletzungen führen (ab Klasse 3R aufwärts; bei Klasse 2 ist das eher unwahrscheinlich).
Folge für das Inverkehrbringen:
1. Gerät klassifizieren und die Klasse ausweisen (in der Beschreibung) mit Nennung der Folge (also Laserschutzbeauftragter erforderlich, nicht als Pointer benutzen)
2. Verkauf gegen Rechnung (d.h. Käufer ist bekannt). Wer ganz sicher gehen will, verkauft nur an Leute über 18 Jahre
3. Käufer erklärt sich durch das Bieten bereit, dass er die Sicherheitsregeln der Laserklasse X (z.B. 3R) einhalten wird.
4. "Bedarf" nachfragen; selbstverständlich dürfen Privatgelehrte Experimentier-Material für den Eigenbedarf kaufen, oder Show-Leute, die einen Laserschutzbeauftragten "in der Hinterhand" haben.
Richtig ist, was Franklin geschrieben hat: Ein Laser der Klassen 3R und höher sind keine "Pointer" und dürfen nicht als solche verkauft werden (Falschdeklaration). Ich persönlich halte nichts davon, das Gerät zu zerlegen, außer dass ich die Batterie getrennt einwickeln würde, falls sie beim Transport auslaufen sollte (alles schon passiert!).
Zum Schluss: Du als Verkäufer haftest nicht, wenn das Gerät korrekt als Klasse X (3R oder höher) deklariert und mit Sicherheitshinweisen + -Warnschildern versehen war.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard