Sicherheitsbestimmungen in Frankreich (dringend)
Moderator: ekkard
Sicherheitsbestimmungen in Frankreich (dringend)
Hi,
ich studiere seit ein paar Wochen an einer Uni in Paris (über Erasmus). Die Schüler meiner Uni veranstalten regelmässig Partys mit ca. 1000 Leuten in der Uni (zur Finanzierung der Schüleraktivitäten). Einmal im Jahr , genauer gesagt: Samstag 16.10.2004, gibt es die große Gala. Das heißt: Party in 10 (Hör-)Säälen, 2000 Leute in der Uni. Dafür hat eine der Schülergruppen eine externe Firma beauftragt zusätzlich Licht zu liefern (kann sein, dass das von ner Diskothek geliefert wird - hab ich nicht ganz verstanden).
Nun zu meinem Problem:
Ich habe soeben in der Mailingliste gelesen, dass da auch ein 2,5W YAG Laser dabei sein wird. Der soll ins Foyer = länglicher Raum, der nicht allzu groß ist -> ca. 9*20m bei einer Deckenhöhe von 2,50m bis 3m (hälfte/hälfte). Abstand zum Publikum = nicht vorhanden (wird wohl am ende des raumes unter die decke gehängt; dj hat nen extra nebenraum mit glasfenster).
Ich habe da arge Bedenken. Kennt jemand die Vorschriften für Frankreich? Leider kenne ich keine weiteren Details zum Laser oder zu der Firma, die das Teil mitbringt - meiner Meinung nach wären 100-150mW ausreichend. Glaub auch nicht, dass da einer vorbeikommt und das Teil in irgendeiner Weise abnimmt.
Gruß,
Thomas
PS: Scheinbar sind die hier nicht so besorgt darum - war am Wochenende auf ner mobilen öffentlichen Techno Party mit ca. 300 Leuten. Dort laserte auch ein grüner mitten ins Publikum - unter anderem auch ein Effekt mit abwechselnd stehenden strahlen (ca. 0,5s wechsel) direkt ins publikum. strahldurchmesser nach ca. 20m war ca. 2-3cm
wenn zum nächsten effekt gewechselt wurde, stand der auch schonmal 1-2s still!!!
min. Abstand Publikum 3m (direkt hinterm dj pult auf nem stativ. das dj pult stand frei im raum), höhe ebenfalls ca. 3m
leistung: keine ahnung (war ohne nebelmaschine noch auf 25m sehr gut zu sehen).
raum: ca. 30x6m, 5m hoch.
das teil hatte keine gratings, nur scanning. an der wand sah man deutlich, dass die sehr unsauber waren (überschwinger selbst bei einfachen figuren, wie z.b. einer ebene (will sagen, dass diese ein sehr flaches rechteck war und man an den ecken deutliche überschwinger sah)) -> mots?
PPS: In der Uni hat (ausser mir) überhaupt niemand Ahnung von Lichttechnik - mal ganz abgesehen von Lasern
ich studiere seit ein paar Wochen an einer Uni in Paris (über Erasmus). Die Schüler meiner Uni veranstalten regelmässig Partys mit ca. 1000 Leuten in der Uni (zur Finanzierung der Schüleraktivitäten). Einmal im Jahr , genauer gesagt: Samstag 16.10.2004, gibt es die große Gala. Das heißt: Party in 10 (Hör-)Säälen, 2000 Leute in der Uni. Dafür hat eine der Schülergruppen eine externe Firma beauftragt zusätzlich Licht zu liefern (kann sein, dass das von ner Diskothek geliefert wird - hab ich nicht ganz verstanden).
Nun zu meinem Problem:
Ich habe soeben in der Mailingliste gelesen, dass da auch ein 2,5W YAG Laser dabei sein wird. Der soll ins Foyer = länglicher Raum, der nicht allzu groß ist -> ca. 9*20m bei einer Deckenhöhe von 2,50m bis 3m (hälfte/hälfte). Abstand zum Publikum = nicht vorhanden (wird wohl am ende des raumes unter die decke gehängt; dj hat nen extra nebenraum mit glasfenster).
Ich habe da arge Bedenken. Kennt jemand die Vorschriften für Frankreich? Leider kenne ich keine weiteren Details zum Laser oder zu der Firma, die das Teil mitbringt - meiner Meinung nach wären 100-150mW ausreichend. Glaub auch nicht, dass da einer vorbeikommt und das Teil in irgendeiner Weise abnimmt.
Gruß,
Thomas
PS: Scheinbar sind die hier nicht so besorgt darum - war am Wochenende auf ner mobilen öffentlichen Techno Party mit ca. 300 Leuten. Dort laserte auch ein grüner mitten ins Publikum - unter anderem auch ein Effekt mit abwechselnd stehenden strahlen (ca. 0,5s wechsel) direkt ins publikum. strahldurchmesser nach ca. 20m war ca. 2-3cm
wenn zum nächsten effekt gewechselt wurde, stand der auch schonmal 1-2s still!!!
min. Abstand Publikum 3m (direkt hinterm dj pult auf nem stativ. das dj pult stand frei im raum), höhe ebenfalls ca. 3m
leistung: keine ahnung (war ohne nebelmaschine noch auf 25m sehr gut zu sehen).
raum: ca. 30x6m, 5m hoch.
das teil hatte keine gratings, nur scanning. an der wand sah man deutlich, dass die sehr unsauber waren (überschwinger selbst bei einfachen figuren, wie z.b. einer ebene (will sagen, dass diese ein sehr flaches rechteck war und man an den ecken deutliche überschwinger sah)) -> mots?
PPS: In der Uni hat (ausser mir) überhaupt niemand Ahnung von Lichttechnik - mal ganz abgesehen von Lasern
Last edited by breti on Mon 11 Oct, 2004 6:57 pm, edited 1 time in total.
Hi nochmal,
hab noch was vergessen: Es ist davon auszugehen, dass mind. 10% der Gäste ziemlich bekifft sein werden (kein Scherz). Das ist hier zwar verboten, aber daran stört sich überhaupt niemand!
Das macht doch bestimmt nen Unterschied wegen Pupillenweite und Lidschlußreflex, oder?
Gruß,
Thomas
PS: Falls das noch nicht so klar rausgekommen ist: Es geht mir um 2 Dinge:
1. Ist so ein Laser überhaupt in Frankreich zulässig?
2. Was haltet ihr davon?
hab noch was vergessen: Es ist davon auszugehen, dass mind. 10% der Gäste ziemlich bekifft sein werden (kein Scherz). Das ist hier zwar verboten, aber daran stört sich überhaupt niemand!
Das macht doch bestimmt nen Unterschied wegen Pupillenweite und Lidschlußreflex, oder?
Gruß,
Thomas
PS: Falls das noch nicht so klar rausgekommen ist: Es geht mir um 2 Dinge:
1. Ist so ein Laser überhaupt in Frankreich zulässig?
2. Was haltet ihr davon?
- ekkard
- Posts: 1807
- Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Location: Overath,Germany
- Contact:
Hi Breti!
Unabhängig davon, was in F für Vorschriften sonst noch existieren, es gilt in jedem Falle die AFNOR EN 60825 Teil 1. Und die schreibt - genau wie in D - vor, die maximal zulässige Bestrahlung im Zuschauerbereich (Auditorium) einzuhalten.
Ob die Gendarmerie im Vorhinein etwas tut, sei dahin gestellt. Wer in F einen Augenschaden durch unzulässiges Laserstrahlen-Gefummel abkriegt, kann sich auch dort eine lebenslange Rente bezahlen lassen - vorausgesetzt, das Unternehmen ist solvent. (Besser: die verantwortlichen Personen notieren - und die verklagen)
Ich persönlich würde nach diesen Informationen dort nicht hingehen!
Unabhängig davon, was in F für Vorschriften sonst noch existieren, es gilt in jedem Falle die AFNOR EN 60825 Teil 1. Und die schreibt - genau wie in D - vor, die maximal zulässige Bestrahlung im Zuschauerbereich (Auditorium) einzuhalten.
Ob die Gendarmerie im Vorhinein etwas tut, sei dahin gestellt. Wer in F einen Augenschaden durch unzulässiges Laserstrahlen-Gefummel abkriegt, kann sich auch dort eine lebenslange Rente bezahlen lassen - vorausgesetzt, das Unternehmen ist solvent. (Besser: die verantwortlichen Personen notieren - und die verklagen)
Ich persönlich würde nach diesen Informationen dort nicht hingehen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- ekkard
- Posts: 1807
- Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Location: Overath,Germany
- Contact:
Da fällt mir noch etwas ein: Die Franzosen haben dieselben xxxEG-Richtlinien (wegen der Beseitigung von Handelshemmnissen in der EU). Folglich gelten im Groben auch dieselben Regularien, was die Arbeits- und Produkt-Sicherheitsgesetze betrifft.
Also muss sich in Frankreich nur jemand kompetent beschweren - d.h. die Arbeits- und Produkt-Sicherheitsgesetze heraussuchen. Dann müssten auch die zuständigen Behörden (Arbeitssicherheit, Amt für Arbeitsschutz) aktiv werden.
Also muss sich in Frankreich nur jemand kompetent beschweren - d.h. die Arbeits- und Produkt-Sicherheitsgesetze heraussuchen. Dann müssten auch die zuständigen Behörden (Arbeitssicherheit, Amt für Arbeitsschutz) aktiv werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Also, als ich dieses Jahr in Bulgarien im Urlaub war, haben die auch Teilweise stehende beams ins Publikum gejagt, diese Laser hatten mind. eine Leistung von 300mW, das fand ich schon arg fahrlässig, aber das war doch fast gang und gebe und keiner hat sich dran gestört
Da hatte ich auch so meine bedenken gehabt und bin den Lasern lieber mal aus dem Weg gegangen. Ich will gar nicht wissen was die wirklich für eine Leistung gefahren haben

Da hatte ich auch so meine bedenken gehabt und bin den Lasern lieber mal aus dem Weg gegangen. Ich will gar nicht wissen was die wirklich für eine Leistung gefahren haben

MfG
Marcel
Marcel
Also mit einem 2,5W DPSS kannst Du schon ein Stadion beleuchten.
DPSS-grün über 250mW würde ich bei normalen Räumlichkeiten schon vom Helligkeitsempfinden als übertrieben ansehen.
Bei WL könnte man mit 2,5W hinkommen, wenn entsprechende Abstände eingehalten werden und die Effekte sicher sind. Durch die gängigen 8 Wellenlängen teilt sich die Leistung auf.
Allerdings, wer sich einen 2,5W DPSS leisten kann, sollte eigentlich wissen, was er damit macht.
DPSS-grün über 250mW würde ich bei normalen Räumlichkeiten schon vom Helligkeitsempfinden als übertrieben ansehen.
Bei WL könnte man mit 2,5W hinkommen, wenn entsprechende Abstände eingehalten werden und die Effekte sicher sind. Durch die gängigen 8 Wellenlängen teilt sich die Leistung auf.
Allerdings, wer sich einen 2,5W DPSS leisten kann, sollte eigentlich wissen, was er damit macht.
Hi,
also was das "sich das leisten kann" angeht, so lief das wohl folgenermaßen: Keiner hat Ahnun und wir bitten ne Disko Licht zu machen...die Leute von der Disko bringen ihr Zeug mit und machen. Fertig.
Ich hake momentan mal genau nach, was die da genau geplant haben und was das exakt für ein Laser ist.
Die Verantwortlichen sind da jetzt doch etwas vorsichtig, nachdem ich ihnen ein "100mW grün Bild" aus der Galerie hier vom Forum gezeigt habe (was zwar nah dran und viel Nebel - war aber beeinruckend und hat den gewünschten Effekt erzielt).
Ich meld micht, wenn ich was genaueres weiß.
Gruß,
Thomas
also was das "sich das leisten kann" angeht, so lief das wohl folgenermaßen: Keiner hat Ahnun und wir bitten ne Disko Licht zu machen...die Leute von der Disko bringen ihr Zeug mit und machen. Fertig.
Ich hake momentan mal genau nach, was die da genau geplant haben und was das exakt für ein Laser ist.
Die Verantwortlichen sind da jetzt doch etwas vorsichtig, nachdem ich ihnen ein "100mW grün Bild" aus der Galerie hier vom Forum gezeigt habe (was zwar nah dran und viel Nebel - war aber beeinruckend und hat den gewünschten Effekt erzielt).
Ich meld micht, wenn ich was genaueres weiß.
Gruß,
Thomas
Hi,
noch was zum "Besser nicht hingehen":
1. Das hilft zwar mir, aber nicht unbedingt den anderen, die dorthin gehen. Daher halte ich es für besser, den Verantwortlichen einmal ein bischen auf die Füsse zu treten..
Vielleicht hilfts ja.
2. Ich hab mich bereits bereit erklärt zwischendurch mal DJ zu spielen, werd also auf jeden Fall da sein.
3. Wenn die das Teil wirklich dahinbringen, werd ich diesen Raum auf jeden Fall meiden. Ausserdem schau ich denen mal auf die Finger, wenn die das Teil am Samstag vormittag aufbauen. Vielleicht kann ich ja mal ein paar Fotos posten und noch etwas bohren.
Gruß,
Thomas
PS: Braucht man nach diesen Bestimmungen eigentlich auch einen Laserschutzbeauftragten vor Ort? Oder haben die hier sowas nicht? Falls ja, so ließe sich das ja schonmal recht einfach klären.
noch was zum "Besser nicht hingehen":
1. Das hilft zwar mir, aber nicht unbedingt den anderen, die dorthin gehen. Daher halte ich es für besser, den Verantwortlichen einmal ein bischen auf die Füsse zu treten..

2. Ich hab mich bereits bereit erklärt zwischendurch mal DJ zu spielen, werd also auf jeden Fall da sein.
3. Wenn die das Teil wirklich dahinbringen, werd ich diesen Raum auf jeden Fall meiden. Ausserdem schau ich denen mal auf die Finger, wenn die das Teil am Samstag vormittag aufbauen. Vielleicht kann ich ja mal ein paar Fotos posten und noch etwas bohren.
Gruß,
Thomas
PS: Braucht man nach diesen Bestimmungen eigentlich auch einen Laserschutzbeauftragten vor Ort? Oder haben die hier sowas nicht? Falls ja, so ließe sich das ja schonmal recht einfach klären.
Hallo,
ich würde mal ein bischen 'den teufel an die wand malen' (nein, nicht mit den laser
) und den verantwortlichen erklären, daß sie als veranstalter - oder wer auch immer für diese veranstaltung verantwortlich zeichnet oder diese genehmigt hat - regreßpflichtig sind für jegliche art von unfall und daß es reiner zufall wäre, wenn beim einsatz dieses gerätes *kein* unfall stattfinden würde. Ich glaube nicht, daß der verantwortliche wegen sowas für den rest seines lebens finanziell ruiniert sein möchte
Wie die lage dann wirklich aussieht ist dabei egal, denn wenn der verantwortliche angst hat, daß es *ihm* an den kragen geht, dann wird er wohl etwas vorsichtiger sein.
ich würde mal ein bischen 'den teufel an die wand malen' (nein, nicht mit den laser


Wie die lage dann wirklich aussieht ist dabei egal, denn wenn der verantwortliche angst hat, daß es *ihm* an den kragen geht, dann wird er wohl etwas vorsichtiger sein.
Hi Sanaia,
genau das hab ich auch gemacht. Sie waren zumindest sehr einsichtig und waren sich einig, dass sie ein solches Monster nicht betreiben wollen. Dummerweise bin ich leider seit vorgestern etwas krank und bin daher nicht da gewesen. Ich habe mir aber sagen lassen, dass der Laser nicht besonders hell war. Ich nehme also an, dass der nicht wirklich 2,5W hatte oder extrem heruntergedreht war (oder beides). Ist zumindest gut verlaufen.
Gruß,
Thomas
genau das hab ich auch gemacht. Sie waren zumindest sehr einsichtig und waren sich einig, dass sie ein solches Monster nicht betreiben wollen. Dummerweise bin ich leider seit vorgestern etwas krank und bin daher nicht da gewesen. Ich habe mir aber sagen lassen, dass der Laser nicht besonders hell war. Ich nehme also an, dass der nicht wirklich 2,5W hatte oder extrem heruntergedreht war (oder beides). Ist zumindest gut verlaufen.
Gruß,
Thomas
Who is online
Users browsing this forum: No registered users and 1 guest