Sicherheitsshutter

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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sanaia
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Sicherheitsshutter

Post by sanaia » Mon 27 Sep, 2004 2:56 pm

Hallo,

der sicherheitsshutter soll ja im a) stromlosen und b) fehlerfall den beam abschalten. Das läßt sich entweder mittels mechanischem blanking (hubmagnet), oder relais im interlock realisieren. Ich hatte vor letztere variante zu verwenden. Am laserkopf soll dazu ein schalter 'extern - standby - on' montiert werden, mit dem der kopf entweder manuell ('on') oder automatisch ('extern') über die invertierte blankingleitung geschaltet werden soll. Geht die blankingleitung auf low, öffnet das relais, unterbricht den interlockkreis und der laser geht aus. So weit, so gut.
Nun gibt es aber auch noch die stellung 'on', in der die externe blankingleitung ignoriert wird und der laser immer an bleibt. Bei lasershows würde der laser logischerweise immer auf 'extern' stehen, damit er im fehlerfall automatisch abgeschaltet werden kann.

Nun die frage: ist das TÜV-seitig überhaupt zulässig, denn man könnte ja vergessen den kopf auf 'extern' zu stellen, und dann würde der laser nicht abschalten !?

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jojo
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Post by jojo » Mon 27 Sep, 2004 3:38 pm

Wenn sich der Schalter für den Laien unzugänglich innerhalb der geschlossenen Anlage befindet, ist es wahrscheinlich zulässig.
Wenn Du ihn vergisst, ist es Dein Risiko bzw. Dein Verschulden (!).
Denn Du bist der Hersteller der Anlage und haftest für die sichere technische Ausführung.
Prinzipiell ist die Verwendung des Blankingsignals für Shutter nicht unproblematisch: manche Shows haben einen hohen Anteil Blankingimpulse (Low) z.B. Beamshows. Dann wird der Shutter aktiviert, obwohl kein Sicherheitsproblem vorliegt. Da das Relais langsam schaltet, kann es zu Unterbrechungen der laufenden Show kommen.

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sanaia
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Post by sanaia » Mon 27 Sep, 2004 5:46 pm

da habe ich mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt; ich will nicht die blankingleitung nehmen, die zum AOM geht, sondern das failure signal von einer scanner safety.

Oder wie wird so ein sicherheitsshutter sonst eigentlich angesteuert ?
Wenn Du ihn vergisst, ist es Dein Risiko bzw. Dein Verschulden (!).
schon klar. Wenn der laserprojektor einem auf den kopf fällt, oder ein wassergekühltes netzteil wg. kondenswasser explodiert und jemanden verletzt ist es letztendlich auch die schuld des betreibers, denn er hätte ja mit tieffliegenden lasern und explodierenden netzteilen rechnen müssen 8)

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Post by ekkard » Mon 27 Sep, 2004 11:14 pm

Hallo Sanaia,
eine solche Schaltung gehört in die Rubrik "überbrückbare Interlocks". Die sind für Service-Fälle durchaus zugelassen und zwar wie folgt:

Man steckt eine Servicebrücke, die wie ein "Schlüssel aufs Schloss" passt, so, dass die Anlage auf "on" geht. Im Idealfall wird dieser Zustand irgendwie signalisiert z.B. mit einem roten Balken of dem Monitor, mit einem Blinklicht oder was immer. Auch akustische Signale sind zulässig. Zumindest muss in den Service-Unterlagen eine Checkliste vorhanden sein, die das Entfernen der Servicebrücke vorschreibt.

Da bei Service-Arbeiten meist auch das Gehäuse geöffnet ist, bietet es sich an, den Service-Key mechanisch so auszulegen, dass er das Schließen des Gehäuses verhindert und so zu einem Erinnerungsposten wird. (Z.B. um sonstige Warnschaltungen/einrichtungen zu vermeiden).
Beschilderung der geöffneten Geräte nicht vergessen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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