MZB

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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aufmotzer
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MZB

Post by aufmotzer » Sat 31 Jul, 2004 5:06 pm

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mooseman
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Post by mooseman » Sat 31 Jul, 2004 5:14 pm

Ciao,
Björn.

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ekkard
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Re: MZB

Post by ekkard » Wed 04 Aug, 2004 11:26 pm

Hi Ron,
aufmotzer wrote:Was genau ist die MZB
=maximal zulässige Bestrahlung der Hornhaut des Auges.
aufmotzer wrote:durch wen wird sowas überwacht (Tüv, behörden, bullen, usw)
Die Überwachung macht der Unternehmer. Er kann dazu einen Laser-Schutzbeauftragten benennen. Die Sachverständigen (z. B. des Tüv) können im Falle eines privatrechtlich vergebenen Auftrages die MZB berechnen und die tatsächlich erreichte Bestrahlung messen. Letztere darf höchstens gleich der MZB sein. Die Werte stehen z.B. in den Durchführungsanweisung der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Laserstrahlung (BGV B2, BGI 832) und in der Norm DIN EN 60825, Teil 1 vom Jahr 2001.
aufmotzer wrote:wie errechnet man die MZB?
In den Durchführungsanweisungen sind für jeden Wellenlängenbereich und für praktische Einwirkungsdaueren diverse Formeln angegeben, die man entsprechend den Parametern der Anlage ausrechnen muss. Weitere Informationen sind hier im Forum verteilt und auf meiner Homepage: http://www.lasersafe.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

aufmotzer
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Post by aufmotzer » Thu 05 Aug, 2004 10:50 am

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sanaia
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Post by sanaia » Thu 05 Aug, 2004 12:00 pm

Hallo Ron,

du solltest dir mal die zeit nehmen, und das sicherheitsforum ausgiebig studieren - da wirst du so ziemlich alle antworten auf deine fragen finden. Es ist nämlich mitnichten so, dass ein lsb ausreicht und du dann machen kannst was du willst. Und gerade im bereich sicherheit kann nachsicht ganz leicht dazu führen, dass personen deines publikums in der unfallambulanz, und du als konsequenz dessen vor dem kadi landest ! Du darfst nicht vergessen, ab ~40mW können die laser bereits, wenn sie fokussiert werden, löcher in plastik brennen (hab ich selber mal mit einem HeNe-laser ausprobiert) und geräte >200mW brennen sich bereits unfokussiert durch papier. Wenn so ein strahl ins auge geht ist es duster - und zwar für immer ! (Einen unfallbericht kannst du hier nachlesen. Ich weiss ja nicht, ob man sowas unbedingt selbst am eigenen körper erleben willl ... :roll: )

Abgesehen davon, ist der betrieb einer laseranlage ein extrem kostspieliges unterfangen und daher kaum rentabel, insbesondere im unteren leistungsbereich (siehe viewtopic.php?t=36045 ). Das solltest du bedenken, denn am TÜV kannst du dich nicht so ohne weiteres vorbeimogeln - und der kostet schon fast so viel, wie eine kleine anlage selbst.

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ekkard
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Post by ekkard » Thu 05 Aug, 2004 9:00 pm

Hi Ron,
aufmotzer wrote:du meitest, das ein lsb-inaber das ganze überwacht. darf das dieser auch, wenn er gleichzeitig die anlage betreibt und ihm diese gehört??...da ist man ja doch immer etwas "nachsichtiger".
Der Unternehmer haftet in jedem Falle voll für das was er tut (s. Beitrag Sanaia) oder das was er tun lässt. Nach der BGV B2 (Laserstrahlung, vormals Unfallverhütungsvorschrift) kann sich ein Unternehmer die Sachkunde aneignen. Er fungiert dann als Laser-Schutzbeauftragter in eigener Sache, was durchaus zulässig ist. Ein Freibrief für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ist weder das Eine (der vom Unternehmer benannte LSB) noch das Andere (der Unternehmer selbst).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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