Empire-Electronic

Für alle Themen, die nichts mit Laser zu tun haben.

Moderator: Gooseman

Antworten
Benutzeravatar
mooseman
Beiträge: 657
Registriert: Fr 04 Okt, 2002 12:00 pm
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Empire-Electronic

Beitrag von mooseman » Fr 02 Apr, 2004 8:21 am

Moin!

Ich habe mir privat bei Empire im Onlineshop ein DMX-Pult bestellt. Ein paar Stunden später ist mir klargeworden, daß ich mit der Qualität nicht zufreiden sein werde und gerne von diesem Kauf zurücktreten würde.

Wie verbindlich ist eine Bestellung, wenn im Grunde jeder(!) meine Daten dort eingeben und die Bestellung abschicken kann? Ohne Verifizierung.

Wann greift das Fernabsatzgesetz? Muß die Ware mir erst geliefert worden sein?

Ich habe nach Erhalt einer Mahnung eine freundliche E-Mail an Empire geschrieben, daß ich das Teil nicht haben möchte und mich für den verursachten Aufwand entschuldige. Daraufhin kam nur eine recht patzige Antwort mit Androhung von Inkasso, Mahnbescheid, SchuFa-Eintrag (*lol*) und der Schlußbemerkung "Ist Ihr Geld...".

Ich habe denen jetzt einfach mal zurückgeschrieben, daß ich das Geld überweisen werde. Dann sollen sie mir das Pult zuschicken und am selben Tag nach Erhalt geht das Gerät gleich wieder per Spedition in Bezugnahme auf das Fernabsatzgesetz zurück. Verursacht sowas weniger Aufwand?

*kopfschüttelnd* Bild
Ciao,
Björn.

Geschichten aus dem Supermarkt: http://www.shopblogger.de

Benutzeravatar
floh
Beiträge: 2406
Registriert: Mo 04 Feb, 2002 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Lexel 88, Compass 315, diverse HeNe und eine Menge Kleinkram.
Wohnort: Ostschweiz
Kontaktdaten:

Beitrag von floh » Fr 02 Apr, 2004 8:28 am

vielleicht lernen sie es dann...
ich hätte es genauso gemacht. Pass aber auf, dass sie nicht noch eine "Nutzungsgebühr" berechnen.

turntabledj
Beiträge: 2321
Registriert: Di 25 Dez, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Selfmade 850mW RGB
Wohnort: Düsseldorf / Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von turntabledj » Fr 02 Apr, 2004 9:34 am

Wenn Du denen die Kohle überweist, wirst Du dem Geld anschließend nur hinterher laufen dürfen.
Folgedessen würde ich nur überweisen, wenn du dich damit auskennst, wie man ein gerichtliches elektronischens Mahnverfahren einleitet - wird aber ne menge Aufwand nach sich ziehen.

Du bist vom Kauf zurückgetreten (hast wiederrufen), bevor die das Teil verschickt haben.
Sie werden's also vermutlich auch nicht rausschicken, bevor du's zahlst, oder ? - Also nicht Zahlen und gut iss - dann müssen die erst mal wieder handeln (allerdings ohne rechtliche Grundlage)
Falls die doch ohne vorauszahlung Verschicken - Annahme verweigern. Wiederrufen hast Du ja früh genug.

Dann müssen die Handeln und ungerechtfertigte Forderungen einklagen.
Wenn Du das Geld erstmal los bist, bist du im Zugzwang. Und da kann es ziemlich aufwändig werden, sein Recht durchzusetzen.

Unseriöser Laden sag ich da nur.

Gruß
Achim


PS: Hab grad noch nen bissl drin rum editiert...
Und nochwas: Wenn Du es bekommst und zurückgibst, Geröt am Besten erst gar ncht auspacken. Weil - wenn irgendwelche Gabrauchsspuren vorhanden sind, können die ein Teilbetrag einbeahlten...
Zuletzt geändert von turntabledj am Fr 02 Apr, 2004 11:51 am, insgesamt 1-mal geändert.

cyrax
Beiträge: 815
Registriert: Sa 28 Feb, 2004 1:41 am

Beitrag von cyrax » Fr 02 Apr, 2004 11:15 am

Nach den jetzigen Kaufverträgen hast du ein 14 Tägiges rückgaberecht ohne Angabe von Gründen! Sie können dir höchstens anbieten etwas besseres zu nehmen! Aber sonst kannst es zurückgeben! Natürlich Orriginal verpackt etc. !Aber wenn du es noch nicht angenommen hast, sollten die da eigentlich nicht herumzicken dürfen.
Was sagen denn die AGB´s von denen? Ich meine am BGB kommen sie ja auch nicht vorbei! Daher 14 Tage! Und bescheid gegeben haste ja früh genug wie Turntabledj schon sachte!!

Benutzeravatar
laserfred
Beiträge: 604
Registriert: Do 23 Nov, 2000 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: ....
Wohnort: D-64658 Fürth / Odw

Beitrag von laserfred » Fr 02 Apr, 2004 12:20 pm

mal hier schaun :

http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=18502

viel Spass noch !

Benutzeravatar
scoborgll
Beiträge: 781
Registriert: Mi 11 Sep, 2002 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Eigenbau RGB Kistal
Wohnort: Niederösterreich
Kontaktdaten:

Beitrag von scoborgll » Fr 02 Apr, 2004 1:27 pm

Hat jemand eigentlich schon mal ebay drauf aufmerksam gemacht?

Ja....Ebay verdient ja auch dran, aber Angesichts des schlechten Rufs der Firma.....

Also wenn ich so nen Distributor hätte würde der keine Woche in meiner Liste stehen...oder ich würd den Laden so verklagen das der zusperrt und nie wieder ne Firma aufmacht.

Sorry, aber diese Praktiken sind einfach ne Frechheit und schaden dem gesamten Ruf des Onlinemarktes !

greetz
"Kommt Zeit.....Kommt Licht"
Emotiontech

john
Beiträge: 1823
Registriert: Mi 13 Jun, 2001 12:00 pm
Wohnort: Berlin

Beitrag von john » Fr 02 Apr, 2004 4:03 pm

Hi Moosemann,

die 14 Tage Rückgabe nach Fernabsatzgesetz gelten NUR, wenn du als Privatmann gekauft und Empire als Firma verkauft hat. Wenn du auf dein Gewerbe gekauft hast, hast du dieses Rückgaberecht nicht.

Überweis bloß kein Geld - dann läufst du hinter her und Mr. Empire hat so schon keinen guten Ruf. Du kannst vom Kauf natürlich auch zurücktreten.
Wenn er dir dumm kommt, biete ihm an, dir die Ware zusenden zu lassen. Sag ihm gleich, daß du sie gem. Fernabsatz zurücksenden wirst und weise ihn darauf hin, daß ER die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt (wovon ich mal ausgehe).

Was die eBaygebühren an geht - die kann er sich von eBey erstatten lassen. Du bekommst von eBay eine Rüge als "unzuverlässiger Bieter" - keine weiteren Konsequenzen.
Lass dich nicht von dem Typen einschüchtern. Sowas scheint auf eBay Methode zu haben.
Das "Recht" ist auf Käufer Seite. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Ich würde manchen eBay Verkäufern zutrauen, daß sie sich nicht an das Fernabsatzgesetz halten. Recht hat auf eBay meiner Meinung nach immer der, der das Geld hat - erstmal, denn er sitzt am längeren Hebel.

John

PS: Diskutier da gar nicht. Den Antworten, die ich von dem Typen bisher hier gelsen habe, regt einen das nur auf. Schick ihm ne eMail mit dem KAufrücktritt gem. Fernabsatz und anworte auf weitere eMails NICHT. Dann muß er was unternehmen und das macht der nicht, weil es Aufwand ist.

Benutzeravatar
andi
Beiträge: 573
Registriert: Sa 02 Dez, 2000 12:00 pm
Wohnort: Zentralschweiz
Kontaktdaten:

Beitrag von andi » Fr 02 Apr, 2004 5:27 pm

John hat geschrieben:Du bekommst von eBay eine Rüge als "unzuverlässiger Bieter" - keine weiteren Konsequenzen.
Doch, es hat weitere Konsequenzen, es braucht genau 3 solche Rügen und dein Account bei ebay wird gesperrt!!

Andi

stephan
Beiträge: 206
Registriert: Fr 11 Mai, 2001 12:00 pm
Wohnort: 96250 Ebensfeld
Kontaktdaten:

Beitrag von stephan » Fr 02 Apr, 2004 6:50 pm

Hi,
wieso Ebay?....ich denke er hats im Onlineshop bestellt.

Gruß
Stephan
Wenn ich könnte wie ich wollte, dann würde ich.........

john
Beiträge: 1823
Registriert: Mi 13 Jun, 2001 12:00 pm
Wohnort: Berlin

Beitrag von john » Sa 03 Apr, 2004 1:07 am

Huch, sorry, irgendwie habe ich den Empire gleich mit eBay in einen Topf geworfen.
Wenn´s wirklich der online Shop war, ist das für dich Moosemann ja noch besser. Da kann er dir rein gar nichts, wenn du zurücktrittst.
Mr. Empire bewegt sich nebenbei bemerkt auf sehr dünnem Eis mit seiner Homepage. Das Impressum ist unvollständig und nicht korrekt verlinkt - hier könnte man glatt kostenpflichtig Abmahen.

Gruß

John

Benutzeravatar
mooseman
Beiträge: 657
Registriert: Fr 04 Okt, 2002 12:00 pm
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Beitrag von mooseman » Sa 03 Apr, 2004 6:47 am

Moin!


@John: Ja, war direkt im Shop.
Ich habe bislang noch ncihts (wieder) von ihm gehört. Mal gucken, was da kommt...
Ciao,
Björn.

Geschichten aus dem Supermarkt: http://www.shopblogger.de

Benutzeravatar
funkydoctor
Beiträge: 1556
Registriert: Fr 01 Dez, 2000 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Pangolin Pro and lots of lasers...about 700W optical output in total :-) ...and it's getting more every day...
Wohnort: Lindlar / Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von funkydoctor » Mo 05 Apr, 2004 12:28 am

@Björn:

Mal ´ne ganz blöde Frage: Wie kann man überhaupt (als Mitglied dieses Boards) bei Empire kaufen? BIST DU TOTAL WAHNSINNIG? Wie haben hier doch schon oft genug über Empire diskutiert, oder? Und da ist (in meinen Erinnerungen) NIE etwas Positives bei rausgekommen, oder?

Grüße,
Tobi

Benutzeravatar
mooseman
Beiträge: 657
Registriert: Fr 04 Okt, 2002 12:00 pm
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Beitrag von mooseman » Mo 05 Apr, 2004 8:16 am

FunkyDoctor hat geschrieben:BIST DU TOTAL WAHNSINNIG? Wie haben hier doch schon oft genug über Empire diskutiert, oder?
Ich fürchte, ja. :(

Gab's hier schon Diskussionen über Empire? Gleich mal gezielt nachlesen.

Ich vebuche diese Erfahrung einfach mal unter "Wieder was gelernt...".
Ciao,
Björn.

Geschichten aus dem Supermarkt: http://www.shopblogger.de

Benutzeravatar
mooseman
Beiträge: 657
Registriert: Fr 04 Okt, 2002 12:00 pm
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Empire. Die Fortsetzung.

Beitrag von mooseman » Mi 07 Apr, 2004 6:26 pm

Hallo!

Inzwischen hat Empire mir ja eine Mahnung geschickt. Alle meine Hinweise auf das Fernabsatzgesetz und eine freundliche Regelung noch bevor die Ware versendet wurde, blieben unbeantwortet. Von Hinweisen auf Inkassounternehmen, Mahngebühren, Anwalt, Schufa-Eintrag mal abgesehen.

Noch während ich ihm eben eine Rückantwort schrieb, kam eine weitere E-Mail, die mit dem Satz "Entweder sind Sie zu dumm oder unfähig zu kapieren." (Original-Zitat!) anfängt.
Ich überlege inzwischen, ob ich das ganze mal MEINER Anwältin übergebe. :mrgreen:

Was denkt der eigentlich? Wenn er schon keine Kohle bekommt, beleidigt er wenigstens die "Kunden"?

Ohhhmann. :roll:
Ciao,
Björn.

Geschichten aus dem Supermarkt: http://www.shopblogger.de

john
Beiträge: 1823
Registriert: Mi 13 Jun, 2001 12:00 pm
Wohnort: Berlin

Beitrag von john » Mi 07 Apr, 2004 9:07 pm

Hi,

Moosemann, sitz es aus. Schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein, in dem du von deinem Kauf im Rahmen des Fernabsatzgesetz zurück trittst.
Anschließend reagierst du gar nicht mehr.

Wenn er weiter macht, kann folgendes passieren:
- 2. und 3. Mahnung
- gerichtlicher Mahnbescheid (kostet ihn schonmal min. 12 Euro an Gebühren, wird er sich überlegen)
- der Mahnbescheid hat eine Antwortoption, in der du dem Mahnbescheid widersprichst - damit kann er keinen Vollstreckungsbescheid erwirken, ohne zu klagen.
Wenn es zur Klage vor Gericht kommt, wird der Richter dir mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz Recht geben.

Der Kerl kann dir rein gar nichts und das weiß er. Deshlab versucht er beleidigend einzuschüchter. Aussitzen und nicht reagieren (ausser dem schriftlichen Rücktritt).

Gruß

John

turntabledj
Beiträge: 2321
Registriert: Di 25 Dez, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Selfmade 850mW RGB
Wohnort: Düsseldorf / Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von turntabledj » Do 08 Apr, 2004 9:45 am

Würd' vielleicht einfach mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachfragen, was man tun kann - iss erste mal wenig Aufwand und kostet nur nen paar Cent.
Als nächstes bei der IHK und Gewerbeaufsichtsamt anrufen und fragen, was man gegen derart unseriose unternehmen tun kann.

Falls Du ne Rechtschutz ohne SB hast, würde ich keinen weiteren Aufwand im direkten Kontakt mehr betreiben - Versicherung anrufen, Sachlage schildern, Deckungsbestätigung für Anwaltsgebühren einholen und ab zum Anwalt (wenn de einen findest).

Zuvor wär's mal interesannt, ab wann man überhaupt wiederrufen kann...
Wenn ich das richtig interpretiere, erst nach Erhalt der Ware - heißt, es wäre erst mal zahlen angesagt und danach kannste dem Geld hinterher laufen. Also kann bei Ignoranz der Schuß nach inten losgehen !

Die Taktik iss ganz einfach: Kunden provozieren bis zum geht net mehr, hinterher kassierste ne Klage. Gerichtsstand ist sonstwo bei denen in der Gegend.
Heißt: Stundenlang fürn Hinweg, das Gleiche für zurück.
Ne Menge Aufwand, für die es Max. 13Euro/Stunde Verdienstausfall gibt.
Ok, kann alles der RA erledigen, kostet dann evtl. ne Selbstbeteiligung von 150Euro - je nachdem, wie man seinen Vertrag abgeschlossen hat.
Aber - finde erst mal nen Anwalt, der dich für nen Streitwert von nen paar Euros vertritt.

Mir hat allerenstes schonbmal einer ins Gesicht gesagt: "da verdien ich nix drann, übernehm ich nicht" ... :x


Wenn der Laden mal irgendwo nen Messestand hat, würde ich ein Freaktreffen auf deren Stand vorschlagen :twisted:. Ob das Verboden ist, dort dann Handzettel zu verteilen, auf denen Steht "Informieren Sie sich in diversen Foren über die seriösität des Unternhmens. bevor Sie dort kaufen" und dann ne Liste der einschlögigen Foren drunter ... hehehe

Gruß
Achim


Und hier noch das Fernabsatzgesetz:

§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen




§§ 355 bis 357 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht und ihre Folgen

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss
mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1
erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht
belehrt worden ist.


§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,

2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und

3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.


§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

john
Beiträge: 1823
Registriert: Mi 13 Jun, 2001 12:00 pm
Wohnort: Berlin

Beitrag von john » Do 29 Jul, 2004 6:43 pm

@ Moosemann: Was ist eigentlich bei dir rausgekommen?

Ich bin wieder auf Empire aufmerksam geworden, weil er auch bei Snakecity mit bekannter Masche negativ aufgefallen ist.
http://www.snakecirty.de/board/showthre ... eadid=2832

John

Benutzeravatar
mooseman
Beiträge: 657
Registriert: Fr 04 Okt, 2002 12:00 pm
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Beitrag von mooseman » Do 29 Jul, 2004 7:30 pm

Jau, der Snakecity-Thread spiegelt doch genau das wieder, was ich auch erlebt habe. Genau die selbten Texte und Methoden.

Irgendwann hat Empire nicht mehr reagiert. Fürchterlicher Laden... :?
Ciao,
Björn.

Geschichten aus dem Supermarkt: http://www.shopblogger.de

Antworten

Zurück zu „Off-Topic“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast