octobeam gefährlich?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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quamen
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octobeam gefährlich?

Beitrag von quamen » So 21 Mär, 2004 7:09 pm

Ist ein octobeam im Hausgebrauch eigentlich gefährlich?
Es sollen 5mw pro Diode austreten, dies gilt doch als schädlich, oder!?
Ich besitze 4 von den Dingern in einem 4 x 4 m grossen Raum und frage mich ob ich diese Geräte überhaupt verantworten kann?
Grüsschen,
Marian

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rayman
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Beitrag von rayman » Di 23 Mär, 2004 12:58 pm

Man müsste noch ein paar mehr Infos haben, um definitiv etwas sagen zu können (ich kenn die Technik der Dinger nämlich nicht wirklich), aber 4x4m ist echt nicht viel. Wahrscheinlich auch hast Du die Teile auch nicht viel höher als 2m hängen.
Klingt für mich nicht gerade safe.

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ekkard
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Beitrag von ekkard » Di 23 Mär, 2004 9:32 pm

Ich habe mir mal eine Abbildung dieser Lasereinrichtung angesehen: http://www.powerrent.de/html/laser_octobeam.html (ein Beispiel). Dort sind ein Laserwarnzeichen und ein sog. Zusatzschild zu sehen (und halt die 8 Laser-Optiken daher der Name octo = acht). Mehr Info gab's dort nicht jedenfalls nicht frei verfügbar. Aber man kann aus der Beschilderung schließen, dass es einen Laserbereich gibt, in dem die maximal zulässige Bestrahlung überschritten wird. Solche Laserbereiche haben bei Showlasern in jedem Falle Radien im mehrere Meterbereich (sagen wir mal so um die 4 m). Insofern sind Treffer durch direkte Strahlen wenn nicht im Einzelfall so doch bei Wiederholung der Figuren gefährlich.
Bitte nachsehen:
1) Was steht im Datenblatt
2) was in den Sicherheitsanweisungen
3) zu welcher Klasse gehört die Anlage
4) 5 mW kann noch zur Klasse 1M oder 2M gehören. Je nach Strahl-Aufweitung muss das nicht zutreffen und der Laser gehört in die bedenkliche Klasse 3R oder gar 3B, womit er eindeutig gefährlich ist.
@quamen: ... und jetzt bist Du wieder an der Reihe.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von gento » Mi 24 Mär, 2004 12:09 am

Ein Octobeam hat keine Aktive Stillstandsüberwachung ob ein Antrieb/Strahl steht.
Sogesehen darf er nur über eine Höhe von 2,7 m angebracht nach oben in nicht begehbare Flächen funzeln.

Gento

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Beitrag von quamen » Mi 24 Mär, 2004 9:55 am

Ich habe noch mal nachgesehen!
Der Octobeam hat einen Aufkleber drauf ( steht auch in der Betriebsanleitung ), das er in Laserklasse 3A eingestuft ist und das der direkt Blick in den stehenden Strahl oder mit Optiken zu vermeiden ist.Also 2M!?

Gruß

Marian

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Beitrag von quamen » Mi 24 Mär, 2004 10:19 am

Würde es funktionieren Gratings auf die Dioden zu montieren ( Line o. DoubleGrid)?
Würde der Strahl durch den Splitt ungefährlicher werden?
Bleibet der einzelne Strahl durch ein Vorgesetztes Grating noch sichtbar?
Wieviel mw sollten in solch einen Kleinen Raum höchstens eingesetzt werden, damit es Bedenkenlos bleibt?
Ich besitze zudem noch zwei Spookys mit 10 mw Ausgangsleistung!
Wären 5 mw besser?
Ich habe oft Gäste bzw. Freunde zu Besuch, die sich gerne mit mir in meinem Musikzimmer aufhalten.
Wie gesagt Sicherheit geht vor !

Vielen Dank für eure Antworten im voraus!

Gruß,

Marian

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Beitrag von turntabledj » Mi 24 Mär, 2004 1:09 pm

Hi Marian,

die 10mW-Spookies haben glaube ne Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche einen öffenlchen Betrieb ohne TÜV-Abnahme zulassen (ob die trotzdem bei den Behörden angemeldet werden müssen, weiß ich net).

Soweit ich weiß, müssen die aber in einer mindesthöhe von >4Metern aufgehangen werden - was steht'n dazu in der Doku oder in der Unbedenklichkeitsbescheinigung ?
Wenn das so ist, darfst Du die Teile eigentlich nicht öffenltich betreiben, wenn Du die Vorgaben nicht erfüllen kannst... - eben weil damit so kein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.

Kannst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung mal Scannen und Posten ?
Interessiert bestimmt einige, was da so drin steht.

Gruß
Achim

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Beitrag von ekkard » Mi 24 Mär, 2004 10:08 pm

quamen hat geschrieben:Der Octobeam hat einen Aufkleber drauf ( steht auch in der Betriebsanleitung ), das er in Laserklasse 3A eingestuft ist und das der direkt Blick in den stehenden Strahl oder mit Optiken zu vermeiden ist.Also 2M!?
Ja; 3A (alt) ist im sichtbaren Spektralbereich in seiner Wirkung auf das Auge = 2M (neu).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von ekkard » Mi 24 Mär, 2004 10:32 pm

quamen hat geschrieben:Würde es funktionieren Gratings auf die Dioden zu montieren ( Line o. DoubleGrid)?
Würde der Strahl durch den Splitt ungefährlicher werden?
... nach aller Erfahrung nicht ausreichend, zumindest, was den Strahl 0-ter Ordnung betrifft.
Bleibet der einzelne Strahl durch ein Vorgesetztes Grating noch sichtbar?
Normalerweise ja.
Wieviel mw sollten in solch einen Kleinen Raum höchstens eingesetzt werden, damit es Bedenkenlos bleibt?
Na, halt soviel, dass bei den gegebenen Abständen, Strahlbewegung und -Aufweitung die maximal zulässige Bestrahlung (s. BGV B2 Durchführungsanweisung, Download über meine Homepage) eingehalten wird. Wer's genau wissen will, sendet mir alle Laserdaten (Wellenlänge, Leistung im Strahl, Aufweitung, Art der Bewegung, Wiederholfrequenz, Winkelausdehnung der Quelle und einen ausreichenden Eurobetrag) und ich rechne das aus.

Zu den Spookys wurde schon Stellung genommen. Dort wird auf den ausreichenden Abstand hingewiesen. Der ist bei einem 4m-Raum nicht gewährleistet! Wer sich diese Geräte kaufen will, sollte sich von MediaLas die EN 60825-1-Prüfzeugnisse geben lassen, die Art der Aufstellung beschreiben und damit zum zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz gehen. Wenn die damit zufrieden sind, sind keine weiteren Prüfungen mehr erforderlich.
Wären 5 mw besser?
Kann man gar nicht so einfach beantworten; denn ein scharfer 5mW-Strahl kann gefährlicher sein, als ein aufgeweiteter 10-mW-Strahl. Wichtig ist die Energiedosis/Flächeneinheit (also Leistung*Impulsdauer*Wiederholrate/m²). Man kann das auch auf die Pupillenfläche von 38.5 mm² umrechnen. Die Energiemenge muss auch iim ungünstigsten Fall innerhalb von 100 s unter 0,25 mJ bleiben (entsprechend Laserklasse 2: 1mW*0,25s). Aber Vorsicht, das ist eine ganz grobe Rechnung und gilt nicht für eine länger anhaltende Show. Details s. Norm bzw. BGV B2.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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