Sicherheitsberechnung eines Lasers Klasse 2 / 1mW
Moderator: ekkard
Sicherheitsberechnung eines Lasers Klasse 2 / 1mW
Zur meiner Person:
ich bin Ingenieur /Fachrichtung Elektrotechnik und konstruiere medizintechnische GerÀte.
Zur Situation:
Die Zertifizierung eines Messsystems mit einem integrierten Laser steht an, und bezĂŒglich der Lasersicherheit nach DIN EN 60 825-1, BGI832 ist diese auf Sicherheit zu bewerten. Ich hoffe hier auf sachkundige Reaktionen meiner Sicherheitsberechnung!
Die Messsituation: Ein Proband schaut in Richtung einer Kamera auf eine Fixationslampe. Unter einem Winkel von 21° wird ein Dauerstrichlaser der Klasse 2 (650 nm, max. Popt = 1mW) auf die Hornhaut des Auges fokussiert (Triangulationsmessung). Eine kreisförmige Lochblende mit Ă = 1,0 mm ist am Strahlenausgang des Lasers fest verschraubt. Die gemessene Lichtleistung am Auge entspricht 20 ”W (durch Leistungsregelung am Laser eingestellt). Der Abstand âLaser-Augeâ betrĂ€gt 125 mm.
Meine Sicherheitsbewertung: Die BestrahlungsstĂ€rke von der Hornhaut auf die Retina ist dann am GröĂten, wenn kollimiertes Licht auf das Auge fĂ€llt. Dies wird angenommen.
Die Winkelausdehnung der Quelle:
α = 2 âąarctan(0.5 âą1 /125) = 8 mrad.
Der Korrekturfaktor:
C6 = 8 mrad / 1,5 mrad = 5,3 (1,5 mrad < α < 100 mrad).
Da es nicht Absicht ist den Strahl zu beobachten wird eine Zeitbasis von t = 100 s angesetzt.
Der MZB ist dann (t > T2 = 10s):
MZB = 18 âąC6 âąT2^(-0,25) in W/m^2
MZB = 53 W/m^2 .
Die BestrahlungsstÀrke in der Messsituation (kreisrunde Lochblende):
E = Popt / A = 20”W ⹠4 / (3,14 ⹠(1mm)^2) = 26 W/m^2.
Die BestrahlungsstÀrke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Kann man diese Betrachtung so folgen? Ein besonderes Problem stellt sich fĂŒr mich die Annahme der kollimierten Bestrahlung. TatsĂ€chlich liegt eine Fokussierung des Stahls auf die Hornhaut vor, wenn auch die Annahme schlĂŒssig ist, dass bezĂŒglich der max. BestrahlungsstĂ€rke die retinale Abbildung gĂŒnstiger ist als beim kollimierten Licht!
In unserem Entwicklungslabor wurde auch die Meinung vertreten, dass bei einem Laser der Klasse 2 respektive 1mW und die Verwendung in der Messungsituation mit 20 ”W eine weitere Sicherheitsbetrachtung nicht notwendig sei, da bei dieser Klasse der Lidschlussreflex gilt, sofern er nicht unterdrĂŒckt wird. Gibt es hierzu Erfahrungen mit den Zertifizierungsbehörden?
Mit Dank im Voraus fĂŒr anregenden Antworten
Theo
ich bin Ingenieur /Fachrichtung Elektrotechnik und konstruiere medizintechnische GerÀte.
Zur Situation:
Die Zertifizierung eines Messsystems mit einem integrierten Laser steht an, und bezĂŒglich der Lasersicherheit nach DIN EN 60 825-1, BGI832 ist diese auf Sicherheit zu bewerten. Ich hoffe hier auf sachkundige Reaktionen meiner Sicherheitsberechnung!
Die Messsituation: Ein Proband schaut in Richtung einer Kamera auf eine Fixationslampe. Unter einem Winkel von 21° wird ein Dauerstrichlaser der Klasse 2 (650 nm, max. Popt = 1mW) auf die Hornhaut des Auges fokussiert (Triangulationsmessung). Eine kreisförmige Lochblende mit Ă = 1,0 mm ist am Strahlenausgang des Lasers fest verschraubt. Die gemessene Lichtleistung am Auge entspricht 20 ”W (durch Leistungsregelung am Laser eingestellt). Der Abstand âLaser-Augeâ betrĂ€gt 125 mm.
Meine Sicherheitsbewertung: Die BestrahlungsstĂ€rke von der Hornhaut auf die Retina ist dann am GröĂten, wenn kollimiertes Licht auf das Auge fĂ€llt. Dies wird angenommen.
Die Winkelausdehnung der Quelle:
α = 2 âąarctan(0.5 âą1 /125) = 8 mrad.
Der Korrekturfaktor:
C6 = 8 mrad / 1,5 mrad = 5,3 (1,5 mrad < α < 100 mrad).
Da es nicht Absicht ist den Strahl zu beobachten wird eine Zeitbasis von t = 100 s angesetzt.
Der MZB ist dann (t > T2 = 10s):
MZB = 18 âąC6 âąT2^(-0,25) in W/m^2
MZB = 53 W/m^2 .
Die BestrahlungsstÀrke in der Messsituation (kreisrunde Lochblende):
E = Popt / A = 20”W ⹠4 / (3,14 ⹠(1mm)^2) = 26 W/m^2.
Die BestrahlungsstÀrke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Kann man diese Betrachtung so folgen? Ein besonderes Problem stellt sich fĂŒr mich die Annahme der kollimierten Bestrahlung. TatsĂ€chlich liegt eine Fokussierung des Stahls auf die Hornhaut vor, wenn auch die Annahme schlĂŒssig ist, dass bezĂŒglich der max. BestrahlungsstĂ€rke die retinale Abbildung gĂŒnstiger ist als beim kollimierten Licht!
In unserem Entwicklungslabor wurde auch die Meinung vertreten, dass bei einem Laser der Klasse 2 respektive 1mW und die Verwendung in der Messungsituation mit 20 ”W eine weitere Sicherheitsbetrachtung nicht notwendig sei, da bei dieser Klasse der Lidschlussreflex gilt, sofern er nicht unterdrĂŒckt wird. Gibt es hierzu Erfahrungen mit den Zertifizierungsbehörden?
Mit Dank im Voraus fĂŒr anregenden Antworten
Theo
Hallo Dr. Ulli
Der verwendete Laser ist vom Hersteller in Klasse 2 zertifiziert, mit integrierte Optik, die einen Fokus von 20 mm bis parallel (kollimiert) erlaubt! Ich verwende keine weiteren optischen Elemente im Strahlengang!
Die Reflexion des Laserstrahls auf der HornhautoberflÀche wird von der Kamera beobachtet und erwartet den angegebenen Leistungswert von 20 ”W (andernfalls ist der "Fleck" nicht mehr zu beobachten).
Der Proband wird in seiner Handlungsfreiheit nicht beeintrÀchtigt. Er kann sowohl das Lid schliessen oder sich abwenden. Die Messung aber betrÀgt etwa bis zu 1-2 Minuten, wobei der Proband n i c h t in die Laserquelle sieht, sondern auf ein Fixationslicht.
GruĂ Theo
Der verwendete Laser ist vom Hersteller in Klasse 2 zertifiziert, mit integrierte Optik, die einen Fokus von 20 mm bis parallel (kollimiert) erlaubt! Ich verwende keine weiteren optischen Elemente im Strahlengang!
Die Reflexion des Laserstrahls auf der HornhautoberflÀche wird von der Kamera beobachtet und erwartet den angegebenen Leistungswert von 20 ”W (andernfalls ist der "Fleck" nicht mehr zu beobachten).
Der Proband wird in seiner Handlungsfreiheit nicht beeintrÀchtigt. Er kann sowohl das Lid schliessen oder sich abwenden. Die Messung aber betrÀgt etwa bis zu 1-2 Minuten, wobei der Proband n i c h t in die Laserquelle sieht, sondern auf ein Fixationslicht.
GruĂ Theo
Hallo xxx und sanaia
@xxx:
Ich habe hier im Forum mitbekommen, dass Ekkhard auf dem Gebiet der Lasersicherheit eine Kompetenz darstellt. Danke fĂŒr deinen ersten Beitrag zu meinem Anliegen.
@sanaia:
Ich habe im Internet zu dem Thema Lidschlussreflex eine Menge lesen können und mir ist klar, das die Reaktionszeit von 0,25 s bei Klasse 2 nicht adÀquat ist!
Meine Berechnung folgt deine pragmatische Herangehensweise: direkter Blick in die Quelle fĂŒr 100 s!
Euch einen GruĂ
Theo
@xxx:
Ich habe hier im Forum mitbekommen, dass Ekkhard auf dem Gebiet der Lasersicherheit eine Kompetenz darstellt. Danke fĂŒr deinen ersten Beitrag zu meinem Anliegen.
@sanaia:
Ich habe im Internet zu dem Thema Lidschlussreflex eine Menge lesen können und mir ist klar, das die Reaktionszeit von 0,25 s bei Klasse 2 nicht adÀquat ist!
Meine Berechnung folgt deine pragmatische Herangehensweise: direkter Blick in die Quelle fĂŒr 100 s!
Euch einen GruĂ
Theo
na dann ist's ja gut. Genaueres kann höchstens ekkhard sagen - der ist hier unser sicherheits-papst.oberon hat geschrieben:Meine Berechnung folgt deiner pragmatische Herangehensweise: direkter Blick in die Quelle fĂŒr 100 s!

* godsh # ERROR 406: file corrupt: config.earth --- reboot universe? (Y/N) *
- ekkard
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Re: Sicherheitsberechnung eines Lasers Klasse 2 / 1mW
Hallo Theo!
Aus Sicht der Norm ist die Messsituation eine direkte, beabsichtige (engl.: intended) Bestrahlung. D. h. die maximal zulĂ€ssige Bestrahlung (MZB) nach Tabelle 6 der Norm ist hinreichend sicher zu unterschreiten. Die Laserklasse ist eine Emissionskennzeichnung und fĂŒr das Problem von sekundĂ€rer Bedeutung.
Erste Frage vorweg: Warum ein Laser?
Also, wenn Laser, dann muss fĂŒr die Mess- oder Beobachtungsdauer (nicht fĂŒr die Zeitbasis 100 s) die MZB eingehalten, wegen der nachhaltigen Blendung im oberen Toleranzbereich der MZB besser deutlich unterschritten werden.
Ich nehme einmal an, dass die WellenlĂ€nge des Lasers gröĂer ist als 580 nm (gelb, orange oder rot). Dann können die thermischen Grenzwerte heran gezogen werden.
Ich nehme ferner an, dass α < 1,5 mrad ist (warum: spĂ€ter!). Damit betrĂ€gt die einzuhaltende MZB = 10 W/mÂČ.
Wenn der Laser 20 ”W auf die Pupille schieĂt, dann berechnest Du 26 W/mÂČ. Diese Berechnung ist falsch. Die OberflĂ€che der Hornhaut ist gar nicht sonderlich empfindlich. Wichtig ist die Netzhaut-BestrahlungsstĂ€rke und die richtet sich nach der in die Pupille eintretenden Leistung und der QuellengröĂe. Die MZB beziehen sich daher immer auf die 7-mm-Pupille also auf 38,5 mmÂČ . 20/38,5= 0,52 W/mÂČ. Die MZB wird also ohne alle KlimmzĂŒge eingehalten, wenn die 20 ”W stimmen.
Die BestrahlungsstÀrke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Aus Sicht der Norm ist die Messsituation eine direkte, beabsichtige (engl.: intended) Bestrahlung. D. h. die maximal zulĂ€ssige Bestrahlung (MZB) nach Tabelle 6 der Norm ist hinreichend sicher zu unterschreiten. Die Laserklasse ist eine Emissionskennzeichnung und fĂŒr das Problem von sekundĂ€rer Bedeutung.
Erste Frage vorweg: Warum ein Laser?
Also, wenn Laser, dann muss fĂŒr die Mess- oder Beobachtungsdauer (nicht fĂŒr die Zeitbasis 100 s) die MZB eingehalten, wegen der nachhaltigen Blendung im oberen Toleranzbereich der MZB besser deutlich unterschritten werden.
Ich nehme einmal an, dass die WellenlĂ€nge des Lasers gröĂer ist als 580 nm (gelb, orange oder rot). Dann können die thermischen Grenzwerte heran gezogen werden.
Ich nehme ferner an, dass α < 1,5 mrad ist (warum: spĂ€ter!). Damit betrĂ€gt die einzuhaltende MZB = 10 W/mÂČ.
Wenn der Laser 20 ”W auf die Pupille schieĂt, dann berechnest Du 26 W/mÂČ. Diese Berechnung ist falsch. Die OberflĂ€che der Hornhaut ist gar nicht sonderlich empfindlich. Wichtig ist die Netzhaut-BestrahlungsstĂ€rke und die richtet sich nach der in die Pupille eintretenden Leistung und der QuellengröĂe. Die MZB beziehen sich daher immer auf die 7-mm-Pupille also auf 38,5 mmÂČ . 20/38,5= 0,52 W/mÂČ. Die MZB wird also ohne alle KlimmzĂŒge eingehalten, wenn die 20 ”W stimmen.
Das ist leider eine MilchmĂ€dchenrechnung. Eine beleuchtete Lochblende von 1mm Durchmesser definiert nicht die Winkelausdehnung der Quelle. Die kann bei Lasern erheblich kleiner sein (auch gröĂer, dann stimmt's) und richtet sich nach der Strahltaille. Derjenige minimale Durchmesser (scheinbare Quelle) in mm, durch den 63% der Leistung hindurch treten, bezogen auf 100 mm (Festwert) definieren den Winkel α.oberon hat geschrieben:Die Winkelausdehnung der Quelle: α = 2 âąarctan(0.5 âą1 /125) = 8 mrad. âŠ
Die BestrahlungsstÀrke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Korrekt! So wird auch tatsĂ€chlich gerechnet.oberon hat geschrieben:Ein besonderes Problem stellt sich fĂŒr mich die Annahme der kollimierten Bestrahlung. TatsĂ€chlich liegt eine Fokussierung des Stahls auf die Hornhaut vor, wenn auch die Annahme schlĂŒssig ist, dass bezĂŒglich der max. BestrahlungsstĂ€rke die retinale Abbildung gĂŒnstiger ist als beim kollimierten Licht!
Nein. Die Norm nimmt fĂŒr Klasse 2 nur eine kurze, eher zufĂ€llige Bestrahlung an. Untersuchungen der Fachhochschule Köln, Prof. Reidenbach und Mitarbeiter, konnten nachweisen, dass sich nur vorgewarnte Personen durch Abwendung oder Lidschluss schĂŒtzen.oberon hat geschrieben:In unserem Entwicklungslabor wurde auch die Meinung vertreten, dass bei einem Laser der Klasse 2 respektive 1mW und die Verwendung in der Messungsituation mit 20 ”W eine weitere Sicherheitsbetrachtung nicht notwendig sei, da bei dieser Klasse der Lidschlussreflex gilt, sofern er nicht unterdrĂŒckt wird.
Ja, natĂŒrlich. Aber das Wesentliche habe ich oben im Text bereits eingearbeitet. Ich wĂŒrde mich an Deiner Stelle ohnehin schon mal mit den Zertifizierern (VDE, TĂV Rheinland Medizintechnik, BG) in Verbindung setzen.oberon hat geschrieben:Gibt es hierzu Erfahrungen mit den Zertifizierungsbehörden?
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
Hallo Ekkard
Vielen Dank, dass Du dich meiner angenommen hast! Mit deinem Beitrag sehe ich, dass Du die AutoritÀt in der Sache bist, auf die ich hier schon hingewiesen wurde.
Zuerst zur Frage warum ein Laser verwendet wird: Dies ist in der Eigenschaft des Lasers begrĂŒndet. Der Laser erzeugt auf die spiegelnde OberflĂ€che des Auges einen kleinen Leuchtfleck, der mit dem Abstand zur Kamera âwandertâ. Mit dem axialen Fixationslicht, dessen Spiegelbild zu beobachten ist, entsteht so ein Koinzidenzkriterium, die die fokale Ebene festlegt.
Du hast mit deinen Anmerkungen den Kern der Sache getroffen. Meiner ersten Sicherheitsbewertung entsprach auch deine Berechnung. Hierbei stellt sich aber fĂŒr mich das VerstĂ€ndnisproblem zur Berechnung der tatsĂ€chlichen Leistungsdichte. Die MZB bezieht sich zwar nach Norm auf die 7-mm-Pupille, eine gemessene Leistung muss sich aber auf die tatsĂ€chliche FlĂ€chenbestrahlung (beim kollimierten Licht auf seine QuerschnittsflĂ€che) beziehen, wenn ihre Dichte angegeben werden soll (also 26 W/m^2, ohne BerĂŒcksichtigung der â63%â). Ich hatte die Norm diesbezĂŒglich mehrmals konsultiert, aber offensichtlich falsch interpretiert: es ist nicht die tatsĂ€chliche Leistungsdichte bei < 7 mm in der Messsituation von Bedeutung, sondern die, welche bei gegebener Leistung auf eine 7-mm-Blende vorliegt. Zu meinem VerstĂ€ndnis: ich könnte den Strahl mit d = 1 mm also auf d = 7 mm aufweiten, die Leistung messen (es bleibt 20 ”W) und erhalte die Dichte von 0,52 W/m^2, die fĂŒr die MZB -Bewertung von Bedeutung ist. Damit wird dann bei einer Winkelöffnung von < 1,5 mrad nach Norm der MZB von 10 W/m^2 eingehalten.
Offensichtlich ist bei der Messung der Leistungsdichte von seitens der MZB -Betrachtung auszugehen und nicht von den tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen. Damit erĂŒbrigt sich ja auch die Frage nach kollimierte oder fokussierte Bestrahlung!
Ich danke fĂŒr deine sachkundigen Anmerkungen und wĂŒnsche Dir eine schönes Wochenende
Theo
Vielen Dank, dass Du dich meiner angenommen hast! Mit deinem Beitrag sehe ich, dass Du die AutoritÀt in der Sache bist, auf die ich hier schon hingewiesen wurde.
Zuerst zur Frage warum ein Laser verwendet wird: Dies ist in der Eigenschaft des Lasers begrĂŒndet. Der Laser erzeugt auf die spiegelnde OberflĂ€che des Auges einen kleinen Leuchtfleck, der mit dem Abstand zur Kamera âwandertâ. Mit dem axialen Fixationslicht, dessen Spiegelbild zu beobachten ist, entsteht so ein Koinzidenzkriterium, die die fokale Ebene festlegt.
Du hast mit deinen Anmerkungen den Kern der Sache getroffen. Meiner ersten Sicherheitsbewertung entsprach auch deine Berechnung. Hierbei stellt sich aber fĂŒr mich das VerstĂ€ndnisproblem zur Berechnung der tatsĂ€chlichen Leistungsdichte. Die MZB bezieht sich zwar nach Norm auf die 7-mm-Pupille, eine gemessene Leistung muss sich aber auf die tatsĂ€chliche FlĂ€chenbestrahlung (beim kollimierten Licht auf seine QuerschnittsflĂ€che) beziehen, wenn ihre Dichte angegeben werden soll (also 26 W/m^2, ohne BerĂŒcksichtigung der â63%â). Ich hatte die Norm diesbezĂŒglich mehrmals konsultiert, aber offensichtlich falsch interpretiert: es ist nicht die tatsĂ€chliche Leistungsdichte bei < 7 mm in der Messsituation von Bedeutung, sondern die, welche bei gegebener Leistung auf eine 7-mm-Blende vorliegt. Zu meinem VerstĂ€ndnis: ich könnte den Strahl mit d = 1 mm also auf d = 7 mm aufweiten, die Leistung messen (es bleibt 20 ”W) und erhalte die Dichte von 0,52 W/m^2, die fĂŒr die MZB -Bewertung von Bedeutung ist. Damit wird dann bei einer Winkelöffnung von < 1,5 mrad nach Norm der MZB von 10 W/m^2 eingehalten.
Offensichtlich ist bei der Messung der Leistungsdichte von seitens der MZB -Betrachtung auszugehen und nicht von den tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen. Damit erĂŒbrigt sich ja auch die Frage nach kollimierte oder fokussierte Bestrahlung!
Ich danke fĂŒr deine sachkundigen Anmerkungen und wĂŒnsche Dir eine schönes Wochenende
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- ekkard
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BestrahlungsstĂ€rke (W/mÂČ)
Hallo Theo,
Nun gut, eine Laserdiode ist heute eine der simpelsten Punktlichtquellen!
Du hĂ€ttest mit Deinem sehr viel höheren Wert Recht, wenn Du auf der Hornhaut mit relativ geringer Leistung schweiĂen möchtest. Dann mĂŒsstest Du die "tatsĂ€chliche" BestrahlungsstĂ€rke durch Verkleinerung der FlĂ€che soweit erhöhen, dass das Gewebe verschmort.
Es gibt dabei allerdings Grenzen: Mit abnehmender FlĂ€che tritt zunehmend Beugungsbegrenzung der abbildenden Optik ein, so dass der Brennfleck nicht beliebig klein werden kann. Ferner wird das VerhĂ€ltnis von OberflĂ€che zu Volumen des erwĂ€rmten Gewebes derart ungĂŒnstig, dass ab einer bestimmten Temperatur mehr Leistung abgegeben als absorbiert wird. Deshalb kann man mit ”W auch beim besten Willen nicht schweiĂen (weder auf der Horn- noch auf der Netzhaut).
Die Vorgehensweise der Norm nimmt auf diese Begrenzungen RĂŒcksicht und vereinfacht zugleich das Beurteilungsverfahren.
Das sieht aber verdammt nach normaler, geometrischer Optik aus! Das genannte Ziel wĂŒrde mit jeder anderen Punktquelle auch erreicht. Die typischen LASER Eigenschaften wie Interferenz, KohĂ€renz, Speckle usw. werden dazu nicht genutzt.oberon hat geschrieben:Zuerst zur Frage warum ein Laser verwendet wird: Dies ist in der Eigenschaft des Lasers begrĂŒndet. Der Laser erzeugt auf die spiegelnde OberflĂ€che des Auges einen kleinen Leuchtfleck, der mit dem Abstand zur Kamera âwandertâ. Mit dem axialen Fixationslicht, dessen Spiegelbild zu beobachten ist, entsteht so ein Koinzidenzkriterium, die die fokale Ebene festlegt.
Nun gut, eine Laserdiode ist heute eine der simpelsten Punktlichtquellen!
Eine "tatsĂ€chliche" Leistungsdichte (BestrahlungsstĂ€rke) gibt es nur als Grenzfall verschwindenden (infinitesimalen) Blendenquerschnitts. Dies bedeutet aber in unserem Zusammenhang nichts. Um die biologische Wirkung zu ermitteln, muss man dann ein Integral ĂŒber eine endliche Blende bilden. Dies wĂ€re die in der Dunkelheit offene Pupille, die normgemÀà mit 7 mm Durchmesser angesetzt wird.oberon hat geschrieben:Meiner ersten Sicherheitsbewertung entsprach auch deine Berechnung. Hierbei stellt sich aber fĂŒr mich das VerstĂ€ndnisproblem zur Berechnung der tatsĂ€chlichen Leistungsdichte. ...
Du hĂ€ttest mit Deinem sehr viel höheren Wert Recht, wenn Du auf der Hornhaut mit relativ geringer Leistung schweiĂen möchtest. Dann mĂŒsstest Du die "tatsĂ€chliche" BestrahlungsstĂ€rke durch Verkleinerung der FlĂ€che soweit erhöhen, dass das Gewebe verschmort.
Es gibt dabei allerdings Grenzen: Mit abnehmender FlĂ€che tritt zunehmend Beugungsbegrenzung der abbildenden Optik ein, so dass der Brennfleck nicht beliebig klein werden kann. Ferner wird das VerhĂ€ltnis von OberflĂ€che zu Volumen des erwĂ€rmten Gewebes derart ungĂŒnstig, dass ab einer bestimmten Temperatur mehr Leistung abgegeben als absorbiert wird. Deshalb kann man mit ”W auch beim besten Willen nicht schweiĂen (weder auf der Horn- noch auf der Netzhaut).
Die Vorgehensweise der Norm nimmt auf diese Begrenzungen RĂŒcksicht und vereinfacht zugleich das Beurteilungsverfahren.
Die Norm schreibt primĂ€r eine ganz konkrete Messung vor. Die Berechnungen sind nur "auch erlaubt", sofern sie die normgemĂ€Ăe Messung nachbilden.oberon hat geschrieben:Ich hatte die Norm diesbezĂŒglich mehrmals konsultiert, aber offensichtlich falsch interpretiert: es ist nicht die tatsĂ€chliche Leistungsdichte bei < 7 mm in der Messsituation von Bedeutung, sondern die, welche bei gegebener Leistung auf eine 7-mm-Blende vorliegt.
Ganz recht!oberon hat geschrieben:Offensichtlich ist bei der Messung der Leistungsdichte von seitens der MZB -Betrachtung auszugehen und nicht von den tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen. Damit erĂŒbrigt sich ja auch die Frage nach kollimierte oder fokussierte Bestrahlung!
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
Hallo Ekkard
In der Tat hĂ€tte es auch mit einer anderen Lichtquelle funktioniert, z.B. LED! Diese Quelle mĂŒsste dann aber die gleichen Parameter wie schmale Strahltaille, Leistung und WellenlĂ€nge (Farbe rot) haben. Nach BGI 832 hĂ€tte ich auch dann sinngemÀà eine Sicherheitsbewertung durchfĂŒhren mĂŒssen.
Die Definition der Leistungsdichte (BestrahlungsstÀrke) ist mir bekannt. Meine Auslegung der MZB Berechnung lÀsst sich vielleicht durch ein Analogon aus der Mechanik beschreiben:
Die aufnehmbare Belastung (Druckfestigkeit, resp. MZB) einer Konstruktion (z.B. Boden) wird normalerweise als Kraft x FlĂ€che (N/m^2) angegeben. Es ist dann nicht unwichtig, ob ein Körper mit gegebener Gewichtskraft auf die FlĂ€che verteilt (resp. 7 mm -Pupille) oder auf einen âPfennig-Absatzâ (resp. 2 mm -Strahlquerschnitt) die Konstruktion belastet. Im zweiten Fall kann die Last pro FlĂ€che leicht die Druckfestigkeit ĂŒberschreiten.
Soviel zur Analogien und ihre âFallstrickeâ: Meine Fehlinterpretation ist offensichtlich. Die BestrahlungsstĂ€rke an der Hornhaut (nur dort ist sie ja auch messbar!) bezieht sich auf die Netzhaut âGefĂ€hrdung. Egal wie ich die Strahlleistung auf seinen Querschnitt verteile, bei Annahme einer weitgehenden aberrationsfreien Optik des Auges wird die Netzhaut âBestrahlungsstĂ€rke die gleiche bleiben. Die in der Norm vorgeschriebene 7 mm Messblende und die BerĂŒcksichtigung der Winkelausdehnung der scheinbaren Quelle zur MZB -Bewertung erschlieĂt sich mir dann von selber!
Vielen Dank Ekkard, dass Du mit deinen BemĂŒhungen mir auf die âSprĂŒngeâ geholfen hast.
Herzlichen GruĂ
Theo
In der Tat hĂ€tte es auch mit einer anderen Lichtquelle funktioniert, z.B. LED! Diese Quelle mĂŒsste dann aber die gleichen Parameter wie schmale Strahltaille, Leistung und WellenlĂ€nge (Farbe rot) haben. Nach BGI 832 hĂ€tte ich auch dann sinngemÀà eine Sicherheitsbewertung durchfĂŒhren mĂŒssen.
Die Definition der Leistungsdichte (BestrahlungsstÀrke) ist mir bekannt. Meine Auslegung der MZB Berechnung lÀsst sich vielleicht durch ein Analogon aus der Mechanik beschreiben:
Die aufnehmbare Belastung (Druckfestigkeit, resp. MZB) einer Konstruktion (z.B. Boden) wird normalerweise als Kraft x FlĂ€che (N/m^2) angegeben. Es ist dann nicht unwichtig, ob ein Körper mit gegebener Gewichtskraft auf die FlĂ€che verteilt (resp. 7 mm -Pupille) oder auf einen âPfennig-Absatzâ (resp. 2 mm -Strahlquerschnitt) die Konstruktion belastet. Im zweiten Fall kann die Last pro FlĂ€che leicht die Druckfestigkeit ĂŒberschreiten.
Soviel zur Analogien und ihre âFallstrickeâ: Meine Fehlinterpretation ist offensichtlich. Die BestrahlungsstĂ€rke an der Hornhaut (nur dort ist sie ja auch messbar!) bezieht sich auf die Netzhaut âGefĂ€hrdung. Egal wie ich die Strahlleistung auf seinen Querschnitt verteile, bei Annahme einer weitgehenden aberrationsfreien Optik des Auges wird die Netzhaut âBestrahlungsstĂ€rke die gleiche bleiben. Die in der Norm vorgeschriebene 7 mm Messblende und die BerĂŒcksichtigung der Winkelausdehnung der scheinbaren Quelle zur MZB -Bewertung erschlieĂt sich mir dann von selber!
Vielen Dank Ekkard, dass Du mit deinen BemĂŒhungen mir auf die âSprĂŒngeâ geholfen hast.
Herzlichen GruĂ
Theo
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MZB und Klasse 1
Hallo Theo,
schau Dir mal die Klasse 1 Messungen an. Dort ist von einer Leistung die Rede, die in die Pupille fĂ€llt. Ăber deren Verteilung wird solange nichts gesagt, wie "alles in die Pupille" fĂ€llt. Erst bei aufgeweiteten Strahlen (Klasse 1M bzw. 2M) wird eine BestrahlungsstĂ€rke ermittelt. Im Ăbrigen hast Du das Problem jetzt wohl durchschaut.
Bis zum nÀchsten Problem!
schau Dir mal die Klasse 1 Messungen an. Dort ist von einer Leistung die Rede, die in die Pupille fĂ€llt. Ăber deren Verteilung wird solange nichts gesagt, wie "alles in die Pupille" fĂ€llt. Erst bei aufgeweiteten Strahlen (Klasse 1M bzw. 2M) wird eine BestrahlungsstĂ€rke ermittelt. Im Ăbrigen hast Du das Problem jetzt wohl durchschaut.
Bis zum nÀchsten Problem!
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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