Als Besitzer eines kleinen HeNe-Lasers der gerade mit der Entwicklung eines eigenen Scanningsystems begonnen hat brauche ich natürlich noch einen besseren Laser, den ich später gerne auch hin und wieder auf Partys einsetzen will. Leider bin ich mir auch nach viel Lesen in diesem Forum noch nicht ganz klar darüber, was alles zu beachten ist.
Angenommen ich möchte einen eigenen DPSS-Laser aufbauen - wer ist dann dazu beretigt die Klassifizierung durchzuführen und was kostet der Spaß ? Ist es vielleicht sogar günstiger einen DPSS zu kaufen, der bereizs klassifiziert ist ?
Wer ist berechtigt eine Laserbank zu überprüfen und das CE-Zeichen auszustellen?
Jetzt zum Einsatz
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ab einer bestimmten Leistung ein Laserschutzbeauftragter durchgehend anwesed sein. Dieser kümmert sich um die Einhaltung der Richtlinien und die Meldung bei den entsprechenden Behörden. Diese wiederum können veranlassen, daß der TÜV die Installation der Anlage überprüft. Hat man selber als geschulter Laserschutzbeauftragter Einfluss darauf, ob die doch sehr teure Prüfung durch den Tüv durchgeführt werden muss oder nicht ? Wie wird man selber anerkannter TÜV-Prüfer ? Muß man dazu fest angestellt sein beim Tüv oder kann man sich das nötige Wissen und die Berechtigung über Schulungen erwerben ? Selbst die teuren notwendigen Meßgeräte könnte man doch genausogut leihen ?!
Noch eine Frage zu einem ähnlichen Thema: Sind auch zusätzliche Schulungen zum Feuerwerkler zum Einsatz von Pyroeffekten möglich ? Wo kann man diese absolvieren und was kostet der Spaß ?
Sicherheit vom Sebstbau bis zum Betrieb
Moderator: ekkard
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Re: Sicherheit vom Sebstbau bis zum Betrieb
Hi ChrizZ,
also ich befinde mich gerade in der Ausbildung zum Feuerwerker. Das ist aber alles nicht so einfach...
Es gibt mehrere Befähigungsscheine für verschiedene Aufgabengebiete:
- Grossfeuerwerker
- Bühnenfeuerwerker
- SpecialFX
- Hersteller
Ich mache zur Zeit den Bühnen- und den Grossfeuerwerker. Beide Befähigungsscheine sind aber nur unter Nachweis von Praxis zu erhalten. Als Bühnenfeuerwerker muss man den Nachweis über 16 verschiedenartige Effekte nachweisen. Und als Grossfeuerwerker muss man sogar an 26 Grossfeuerwerken teilgenommen haben.
Hier ist aber das Problem: In der Feuerwerksszene findet man keine Betriebe, die einem die Praxis nachweisen, weil die Betriebe keine Konkurrenz ausbilden wollen. Aber man kann´s versuchen.
Wenn man einen Betrieb findet, bekommt man für die Helfertätigkeit keine finanzielle Unterstützung. Nicht einmal Sprittgeld. So ist das...
Abgeschlossen werden die Ausbildungen mit Seminaren und Abschlussprüfung. z.B. bei der Sprengschule in Dresden. (Ist auch nicht ganz billig)
Grüße,
Tobias
also ich befinde mich gerade in der Ausbildung zum Feuerwerker. Das ist aber alles nicht so einfach...
Es gibt mehrere Befähigungsscheine für verschiedene Aufgabengebiete:
- Grossfeuerwerker
- Bühnenfeuerwerker
- SpecialFX
- Hersteller
Ich mache zur Zeit den Bühnen- und den Grossfeuerwerker. Beide Befähigungsscheine sind aber nur unter Nachweis von Praxis zu erhalten. Als Bühnenfeuerwerker muss man den Nachweis über 16 verschiedenartige Effekte nachweisen. Und als Grossfeuerwerker muss man sogar an 26 Grossfeuerwerken teilgenommen haben.
Hier ist aber das Problem: In der Feuerwerksszene findet man keine Betriebe, die einem die Praxis nachweisen, weil die Betriebe keine Konkurrenz ausbilden wollen. Aber man kann´s versuchen.
Wenn man einen Betrieb findet, bekommt man für die Helfertätigkeit keine finanzielle Unterstützung. Nicht einmal Sprittgeld. So ist das...
Abgeschlossen werden die Ausbildungen mit Seminaren und Abschlussprüfung. z.B. bei der Sprengschule in Dresden. (Ist auch nicht ganz billig)
Grüße,
Tobias
Have a nice ray!
- ekkard
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Re: Sicherheit vom Sebstbau bis zum Betrieb
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Original erstellt von ChrizZ: ..., was alles zu beachten ist.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Da gibt es mehrere hundert Kombinationen: Von den „heißen Strahlen“ (Laserklassen 3B und 4), die nur oberhalb – jedenfalls außerhalb - des Zuschauerbereiches verlaufen, bis zu leistungsschwachen Strahlen, die auch ruhig ins Auge gehen können, ohne gleich Schaden anzurichten (Laser-Klasse 1 bis 2M). Oder nehmen wir Projektionen, wo es nur darauf ankommt, auf eine „Leinwand“ ein Bildchen oder einen Schriftzug darzustellen.
Als eine Faustregel gilt Folgendes: Alles, was auf einem weißen Blatt Papier (oder Leinwand) bereits blendet, ist bei direkter Betrachtung gefährlich und darf nur „außerhalb des Zuschauerbereiches“ verlaufen. Ausnahme ist die Farbe „Grün“. Nach meinen Erfahrungen blenden Strahlen im grünen Spektralbereich auf dem Papier schon, obwohl die maximal zulässige Bestrahlung des direkten Strahls noch nicht überschritten ist. Hier kann man sich mit schwarzem Papier behelfen. Aber „sicher ist sicher“! Diese einfache Überprüfung ersetzt keine sorgfältige Berechnung bei der Planung!!! BTW „maximal zulässige Bestrahlung“ usw. steht alles in den Durchführungsregeln der UVV Laserstrahlung BGV B2 (vormals VBG 93). Sie ist im Internet downloadbar.
Wird die Bewegung des Strahls bei den Überlegungen berücksichtigt, so muss eine Bewegungsüberwachung vorhanden sein. Es gilt noch viel mehr, dazu bitte auf meiner Homepage (www.lasersafe.de) nachsehen (Normen, Vorschriften, Literatur, Beispiele).
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Angenommen ich möchte einen eigenen DPSS-Laser aufbauen - wer ist dann dazu beretigt die Klassifizierung durchzuführen und was kostet der Spaß ? Ist es vielleicht sogar günstiger einen DPSS zu kaufen, der bereizs klassifiziert ist ?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Die Klassifizierung ist immer Sache des Herstellers (Du also). Wenn Du damit überfordert bist, kannst Du Dich an die entsprechenden Prüfstellen wenden – z.B. an den TÜV Rheinland. Die Kosten sind erheblich und liegen zwischen 1150 und 2500 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach dem, was damit alles gemacht werden soll bzw. wie kompliziert die Anlage sicherheitstechnisch aufgebaut ist. Der Kauf eines gängigen Fertigproduktes kann sich also durchaus lohnen. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> Wer ist berechtigt, ... das CE-Zeichen auszustellen? </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">??? Was willst Du mit dem CE-Zeichen? Willst Du ein Gerät herstellen und dann in Serie verkaufen? Da wären auch Prüfstellen, wie der TÜV zuständig. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> Wer ist berechtigt, eine Laserbank zu überprüfen ...?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Dazu gibt es eine Reihe freier Sachverständiger, auch der TÜV hat solche Leute, mich zum Beispiel. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> ... muss ab einer bestimmten Leistung ein Laserschutzbeauftragter durchgehend anwesed sein </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Nicht ganz. Der Unternehmer ist für den sicheren Betrieb verantwortlich vor dem Gesetz und den Behörden. Wenn er (z.B. als Ich-AG) nicht über die nötige Sachkunde verfügt, so muss er einen Laserschutzbeauftragten (LSB) „bestellen“ (BGV B2). Dieser (oder der Unternehmer selbst) sorgt für den Aufbau und die Beschränkungen, die für einen sicheren Betrieb erforderlich sind. Zum Betrieb selbst genügt eine „eingewiesene Person“. Der LSB kann während der Veranstaltung nach Hause gehen – jedenfalls im Prinzip.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Dieser (der LSB) kümmert sich um die Einhaltung der Richtlinien und die Meldung bei den entsprechenden Behörden. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Ja!
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Diese (Behörden) wiederum können veranlassen, daß der TÜV die Installation der Anlage überprüft. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Ja!
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Hat man selber als geschulter Laserschutzbeauftragter Einfluss darauf, ob die doch sehr teure Prüfung durch den Tüv durchgeführt werden muss oder nicht ?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Nein, wenn man Laserstrahlung der Klassen 3B und 4 verwenden will. (Die Laserklassen mit dem M und 3R kennt die BGV B2 noch nicht.)
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Wie wird man selber anerkannter TÜV-Prüfer ? Muß man dazu fest angestellt sein beim Tüv oder kann man sich das nötige Wissen und die Berechtigung über Schulungen erwerben ? Selbst die teuren notwendigen Meßgeräte könnte man doch genausogut leihen ?!</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Man muss der Industrie- und Handelskammer gegenüber die spezielle Fachkunde (Ingenieur entsprechender Fachrichtung) und Berufserfahrung (Prüferfahrung) in einer Prüfstelle (TÜV, VDE, BGFE = Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Optik, Köln) nachweisen. Dazu gibt es aber bereits am 11. März 2001 22:31 in diesem Forum (p.4) einen Diskussionsbeitrag.
Zur Feuerwerker-Ausbildung hast Du ja bereits die voran gehende Antwort.
<small>[ 21. November 2002, 17:40: Beitrag editiert von: Ekkard ]</small>
Als eine Faustregel gilt Folgendes: Alles, was auf einem weißen Blatt Papier (oder Leinwand) bereits blendet, ist bei direkter Betrachtung gefährlich und darf nur „außerhalb des Zuschauerbereiches“ verlaufen. Ausnahme ist die Farbe „Grün“. Nach meinen Erfahrungen blenden Strahlen im grünen Spektralbereich auf dem Papier schon, obwohl die maximal zulässige Bestrahlung des direkten Strahls noch nicht überschritten ist. Hier kann man sich mit schwarzem Papier behelfen. Aber „sicher ist sicher“! Diese einfache Überprüfung ersetzt keine sorgfältige Berechnung bei der Planung!!! BTW „maximal zulässige Bestrahlung“ usw. steht alles in den Durchführungsregeln der UVV Laserstrahlung BGV B2 (vormals VBG 93). Sie ist im Internet downloadbar.
Wird die Bewegung des Strahls bei den Überlegungen berücksichtigt, so muss eine Bewegungsüberwachung vorhanden sein. Es gilt noch viel mehr, dazu bitte auf meiner Homepage (www.lasersafe.de) nachsehen (Normen, Vorschriften, Literatur, Beispiele).
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Angenommen ich möchte einen eigenen DPSS-Laser aufbauen - wer ist dann dazu beretigt die Klassifizierung durchzuführen und was kostet der Spaß ? Ist es vielleicht sogar günstiger einen DPSS zu kaufen, der bereizs klassifiziert ist ?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Die Klassifizierung ist immer Sache des Herstellers (Du also). Wenn Du damit überfordert bist, kannst Du Dich an die entsprechenden Prüfstellen wenden – z.B. an den TÜV Rheinland. Die Kosten sind erheblich und liegen zwischen 1150 und 2500 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach dem, was damit alles gemacht werden soll bzw. wie kompliziert die Anlage sicherheitstechnisch aufgebaut ist. Der Kauf eines gängigen Fertigproduktes kann sich also durchaus lohnen. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> Wer ist berechtigt, ... das CE-Zeichen auszustellen? </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">??? Was willst Du mit dem CE-Zeichen? Willst Du ein Gerät herstellen und dann in Serie verkaufen? Da wären auch Prüfstellen, wie der TÜV zuständig. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> Wer ist berechtigt, eine Laserbank zu überprüfen ...?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Dazu gibt es eine Reihe freier Sachverständiger, auch der TÜV hat solche Leute, mich zum Beispiel. </font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"> ... muss ab einer bestimmten Leistung ein Laserschutzbeauftragter durchgehend anwesed sein </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Nicht ganz. Der Unternehmer ist für den sicheren Betrieb verantwortlich vor dem Gesetz und den Behörden. Wenn er (z.B. als Ich-AG) nicht über die nötige Sachkunde verfügt, so muss er einen Laserschutzbeauftragten (LSB) „bestellen“ (BGV B2). Dieser (oder der Unternehmer selbst) sorgt für den Aufbau und die Beschränkungen, die für einen sicheren Betrieb erforderlich sind. Zum Betrieb selbst genügt eine „eingewiesene Person“. Der LSB kann während der Veranstaltung nach Hause gehen – jedenfalls im Prinzip.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Dieser (der LSB) kümmert sich um die Einhaltung der Richtlinien und die Meldung bei den entsprechenden Behörden. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Ja!
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Diese (Behörden) wiederum können veranlassen, daß der TÜV die Installation der Anlage überprüft. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Ja!
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Hat man selber als geschulter Laserschutzbeauftragter Einfluss darauf, ob die doch sehr teure Prüfung durch den Tüv durchgeführt werden muss oder nicht ?</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Nein, wenn man Laserstrahlung der Klassen 3B und 4 verwenden will. (Die Laserklassen mit dem M und 3R kennt die BGV B2 noch nicht.)
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Wie wird man selber anerkannter TÜV-Prüfer ? Muß man dazu fest angestellt sein beim Tüv oder kann man sich das nötige Wissen und die Berechtigung über Schulungen erwerben ? Selbst die teuren notwendigen Meßgeräte könnte man doch genausogut leihen ?!</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Man muss der Industrie- und Handelskammer gegenüber die spezielle Fachkunde (Ingenieur entsprechender Fachrichtung) und Berufserfahrung (Prüferfahrung) in einer Prüfstelle (TÜV, VDE, BGFE = Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Optik, Köln) nachweisen. Dazu gibt es aber bereits am 11. März 2001 22:31 in diesem Forum (p.4) einen Diskussionsbeitrag.
Zur Feuerwerker-Ausbildung hast Du ja bereits die voran gehende Antwort.
<small>[ 21. November 2002, 17:40: Beitrag editiert von: Ekkard ]</small>
Mit freundlichen Grüßen
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