TÜV - BG - wann?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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TÜV - BG - wann?

Beitrag von beatfreak » Mo 18 Nov, 2002 12:03 am

Hallo!

Ich habe gehört, dass man bei einer Show mit einem Laser der Klasse 3b (oder höher) ein TÜV-Gutachten erstellen lassen muß, und dass eine solche Vorführung bei der BG angemeldet sein muß.

Soweit so schön. Doch worauf bezieht sich die ganze Sache? Lediglich auf öffentliche Vorführungen? Wie sieht es bei geschlossenen Veranstaltungen aus? Wie läuft die Anmeldung bei der BG? Muß man dafür ein Gewerbe angemeldet haben?

Danke!
BF

<small>[ 17. November 2002, 12:04: Beitrag editiert von: beatfreak ]</small>

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ekkard
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Re: TÜV - BG - wann?

Beitrag von ekkard » Do 21 Nov, 2002 5:34 pm

Das wurde ja nun schon mehrfach diskutiert. Ergebnis: Im öffentlichen Raum sind die Behörden zu verständigen. Im privaten Bereich gilt die Haftung nach bürgerlichem Gesetzbuch, damit indirekt nach Gerätesicherheitsgesetz. Es dürfte im Schadensfall keinen Unterschied machen! Nur im ersten Fall hilft die öffentlich-behördliche Schwelle, die Sache "richtig" anzupacken. Ein fahrlässiger Umgang mit Laserstrahlung im privaten Bereich ist nur scheinbar "sicherer".
Das ist genau so, wie im Straßenverkehr: Nicht die Radarfalle ist das Problem, sondern der sorglose Umgang mit dem Kfz!
Gruß Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: TÜV - BG - wann?

Beitrag von beatfreak » Mo 25 Nov, 2002 9:53 am

Hallo Ekkard,

gut, dass Du wieder da bist, da gibts wenigstens echten Wissens-Input. <img border="0" title="" alt="[L&auml;cheln]" src="images/icons/smile.gif" />

Stell Dir einfach folgende Situation vor:

Der Laser hat um die 20 mW. Die Veranstaltung ist eine Weihnachtsfeier, keine Ahnung, ob das als Privatveranstaltung zählt. Der Personenkreis ist jedenfalls geschlossen.
Der Laser arbeitet ausschließlich oberhalb der Grenze von 2,5 Metern. Dafür sorgt ein mit TÜV-Siegel versehenes Eurolight-Stativ. Die Bank ist darauf mit zwei M10-Schrauben fixiert. Der Laserstrahl kann nicht zu tief arbeiten, weil ihm dort ein massives Stück MDF den Weg versperrt.

Es existieren auf dem bestrahlten Bereich keine reflektierenden Flächen.

Nach meinem Verständnis habe ich von mir aus alle wichtigen Schutzvorkehrungen getroffen. Mich beschäftigt eben nur die rechtliche Lage, weil ich mich dort natürlich ebenfalls nicht auf unsicherem Terain bewegen möchte.

Danke!
BF

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Re: TÜV - BG - wann?

Beitrag von ekkard » So 05 Jan, 2003 6:12 pm

Der Laser hat um die 20 mW. Die Veranstaltung ist eine Weihnachtsfeier, keine Ahnung, ob das als Privatveranstaltung zählt. Der Personenkreis ist jedenfalls geschlossen.
Der Laser arbeitet ausschließlich oberhalb der Grenze von 2,5 Metern. Dafür sorgt ein mit TÜV-Siegel versehenes Eurolight-Stativ. Die Bank ist darauf mit zwei M10-Schrauben fixiert. Der Laserstrahl kann nicht zu tief arbeiten, weil ihm dort ein massives Stück MDF den Weg versperrt.

Es existieren auf dem bestrahlten Bereich keine reflektierenden Flächen.

Nach meinem Verständnis habe ich von mir aus alle wichtigen Schutzvorkehrungen getroffen. Mich beschäftigt eben nur die rechtliche Lage, weil ich mich dort natürlich ebenfalls nicht auf unsicherem Terain bewegen möchte.

Hallo Beatfreak,
erst einmal: ein unfallfreies (frohes), erfolgreiches Neues Jahr 2003!
Dies ist das Remake einer Antwort, die wohl durch das Foren-Update verloren gegangen ist.

20 mW ist Laserklasse 3b. Die Anlage ist damit anmeldepflichtig (Ordnungsamt, BG, wenn Du Beschäftige hast). Die Behörde entscheidet, ob Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist oder das vorgelegte Sicherheitskonzept ausreicht.

Zum Sicherheitskonzept:

1. Möglichkeit: Diese Strahlung muss durch Aufweitung und Abstand soweit "verdünnt" werden, dass die "Maximal zulässige Bestrahlung" (MZB) eingehalten wird. Ganz grob sind das weniger als 0,25 mJ verteilt über die Show bzw. die Treffer. Wer das genau wissen muss: DIN IEC 60 825 Teil 1, Tabelle 6 (Wellenlängenbereich, Zeitbereich und drei Kriterien beachten!)

2. Möglichkeit: Die Strahlung wird durch geeignete Blenden über 2,7 m (nicht 2,5 m) gehalten. Dies ist die Untergrenze des Laserbereichs über begehbaren Flächen gemäß DIN 56912.

Die anderen Sicherheitsmaßnahmen: Hinreichende Verschraubung, stabiler Aufbau (Gehäuse?), keine reflektierenden Flächen klingt gut.
Gruß
Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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