Kleine Leistung in der Öffentlichkeit

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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skirmisch01
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Kleine Leistung in der Öffentlichkeit

Beitrag von skirmisch01 » Fr 31 Mai, 2002 9:48 pm

Wie sieht das aus wenn man unter 5 mW bleibt. Darf man dann Öffentliche Shows machen ?

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gunnar
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Re: Kleine Leistung in der Öffentlichkeit

Beitrag von gunnar » Sa 01 Jun, 2002 12:02 am

Klar, warum auch nicht? Man kann auch mit 30 Watt Shows in der Öffentlichkeit machen...oder denkst Du die Shows von Tarm in Kinos oder z. B. auf der Mayday waren alle <5 mW?

SCNR,

gunnaR

skirmisch01
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Re: Kleine Leistung in der Öffentlichkeit

Beitrag von skirmisch01 » Sa 01 Jun, 2002 11:10 pm

Ich meine ja auch ohne Anmeldung . Wie sieht das mit den Sicherheitsvorschriften aus ? Wenn alle Laser Klasse 2 haben , muß ich das dann wo anmelden ?

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ekkard
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Re: Kleine Leistung in der Öffentlichkeit

Beitrag von ekkard » Do 06 Jun, 2002 6:19 pm

Nein.
(Anmeldungen sind nur erforderlich bei Verwendung der Laserklassen 3R, 3B und 4. 3R ist neu, fällt aber in die alte Laserklasse 3B.)

--
Mit freundlichen Grüßen
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