Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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andi
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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by andi » Fri 03 May, 2002 4:48 pm

Hi

1mW gilt als ungefährlich, auch für stehende Beams. Mit 2mW auf ein Gitter oder auch in irgend einer Art bewegt (Lissajous) erachte ich ebenfalls auch auf kurze Distanzen (0,5 Meter) als ungefährlich. Ab ca. 5 mW würde ich bei stehendem Einzelstrahl erhöhte Vorsicht walten lassen (nicht bewusst direkt in den Strahl blicken).

Andi

djduese
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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by djduese » Fri 03 May, 2002 5:13 pm

Hi,

Problem wird aber dei der Leistung die sichtbarkeit sein, denn bei 2mW durch ein Grating und daneben ist eine Taschenlampe an sieht man nicht mehr viel von:-( ist leider so
Ansonsten dürfte es da keine probleme geben

MfG Thomas

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floh
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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by floh » Fri 03 May, 2002 5:26 pm

mit so kleiner Leistung kannst du gerade noch eine "Laserkanone" bauen. Da nimmst du einen Motor mit langsamer Drehzahl (vielleicht 10 u/min) und machst eine Scheibe mit 5cm Durchmesser drauf. dann noch eine Menge kleiner Spiegelsplitter am Rand nach aufkleben, jedes ein bisschen in eine andere Richtung. Dann den Laser drauf richten und los geht's. Du hast einen Strahl der relativ lange steht, aber nicht zu lange. Der ist gut sichtbar! Vor allem tanzt er wie wild durch den Raum!

amd
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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by amd » Fri 03 May, 2002 6:37 pm

Hi
ich hab auch ein problem mit einem 2mW Heli.
Er ist als Klasse 3b angegeben und nun würd ich gern wissen ob das stimmt oder ob er doch noch unter 3a fällt(tut mir leid die neuen klassen blick ich nicht ganz). 3a würde ja heissen max.25W/m²???
Also folgenden angaben zu meinem heli:
augangsleistung:2mW
strahldurchmesser am ausgang: 1mm
divergenz: 1,2 mrad

damit müsste sich das doch berechnen lassen ???
eine klare antwort wär mir am liebsten, also 3a Ja oder Nein???
schon mal danke für die mühe
amd

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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by winnibear » Fri 03 May, 2002 10:32 pm

Vielen Dank für die vielen Antworten !

..also, wenn man etwas von den Effekten sehen möchte braucht man mehr Leistung.

Ich besitze noch einen 7 mW HeNe, aber ist diese Leistung nicht fürs Auge gefährlich ?

Auf mein 2 mW Laser steht übrigens auch Klasse 3b
??

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Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by winnibear » Sat 04 May, 2002 12:53 am

Hallo alle zusammen,

ich habe leider noch nicht so viel Erfahrung und möchte mir etwas für meinen Partykeller zusammenbauen. Da dort die Decke nicht so hoch ist, das man über die Köpfe hinwegbeamen kann, möchte ich die Leistung so gering wie möglich halten.
Ich dachte an HeNe rot mit 2mW und HeNe grün mit 0,5mW

Effekte :
verschiedene Gitter drehend und fest
Lissajousgenerator
und irgendwann ein scanner (marke Eigenbau)

und nun meine Fragen :

wie groß muß der Sicherheitsabstand ab Strahlaustritt sein ?
Ist diese Leistung, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird ungefährlich ?

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ekkard
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Re: Partykeller Laser mit geringer Leistung ?

Post by ekkard » Sun 05 May, 2002 8:49 pm

</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Originally posted by amd_1200:
<strong>...problem mit einem 2mW Heli.
Er ist als Klasse 3b angegeben und nun würd ich gern wissen ob das stimmt oder ob er doch noch unter 3a fällt(tut mir leid die neuen klassen blick ich nicht ganz). 3a würde ja heissen max.25W/m²???
Also folgenden angaben zu meinem heli:
augangsleistung:2mW
strahldurchmesser am ausgang: 1mm
divergenz: 1,2 mrad</strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Aus der Divergenz kann man in etwa die Quellengröße abschätzen: 0.12 mm. Dies ergibt C6=1. Für die Laserklassen 2 und 2M gilt ein Grenzwert zugänglicher Strahlung von 1 mW bei einer Blende von 7 mm und folgenden Messabständen:
Kl. 2: Messabstand 14 mm (also nicht!)
Kl. 2M: Messabstand 100 mm; (aber nicht mehr als 0.5 W insgesamt).
Strahldurchmesser in 100 mm Abstand: 1.12mm, was kleiner als 7mm ist. Da fallen die 2 mW komplett hinein - also auch zuviel. Was bleibt ist Laserklasse 3B.
(Übrigens ergibt sich gemäß Kl. 3A(alt) eine Bestrahlungsstärke von 2E-3W/38.5E-6m²=52 W/m², was auch erheblich zuviel wäre).

Antwort: nein (3B ist korrekt)
Gruß
Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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