Worauf wird eigentlich das Hauptaugenmerk bei ner Abnahme gerichtet. Auf die Anlage, oder/und auf das Umfeld, in dem sie eingebaut wird ?
Mobile Anlagen, die mal hier und mal da auf- und abgebaut werden, müssen in der Regel vor der Inbetriebnahme abgenommen weren - das ist mir klar.
Wie sieht es dagegen bei Anlagen aus, die "fest" in nem LKW oder von mir aus auch Wohnmobil installiert sind, und von dort aus die Show gefahren wird ?
WoMo ins Bierzelt gefahren und ab geht sie Post ?
(Voraussetzung natürlich, daß Mindesthöhe gewährleistet ist)
Nu bin ich mal gespannt...
Gruß an Alle
Achim
[ 21 January 2002: Message edited by: turntabledj ]
Mobil und doch fest installiert...!?
Moderator: ekkard
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Re: Mobil und doch fest installiert...!?
Laser-Shows mit Lasern der Klassen 3B und 4 müssen angemeldet werden (Ordnungsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, ggf. Dt. Flugsicherung). Diese Behörden erteilen dann aufgrund der Unterlagen die Erlaubnis. Ein Bestandteil davon ist die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einer (sachverständigen, neutralen) Stelle - sprich eines Sachverständigen, dem die Behörde vertraut.
Jedesmal!
Jedesmal!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: Mobil und doch fest installiert...!?
@turntabledj
Man, es geht doch hier nicht darum, durch irgendwelche findigen Konstrukte Regularien auszutricksen.
DIR sollte es darum gehen, sicherzustellen, daß nichts passiert. Wenn du dir nicht sicher bist, holst du den TÜV und meldest an, wenn es dir egal ist und du deiner Technik vertraust und genug Kohle für Personenschäden und Ordnungsstrafen hast, läßt du die Formalien bleiben.
Oder denkst du ernsthaft, du könntest dich im Schadensfall auf Wohnmobil Spitzfindigkeiten berufen, wenn der Staatsanwalt sein Plädoier hält?!?
John
Man, es geht doch hier nicht darum, durch irgendwelche findigen Konstrukte Regularien auszutricksen.
DIR sollte es darum gehen, sicherzustellen, daß nichts passiert. Wenn du dir nicht sicher bist, holst du den TÜV und meldest an, wenn es dir egal ist und du deiner Technik vertraust und genug Kohle für Personenschäden und Ordnungsstrafen hast, läßt du die Formalien bleiben.
Oder denkst du ernsthaft, du könntest dich im Schadensfall auf Wohnmobil Spitzfindigkeiten berufen, wenn der Staatsanwalt sein Plädoier hält?!?
John
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Re: Mobil und doch fest installiert...!?
@John
Geht mir ja nicht drum irgendwelche Sicherheitsvorschriften auszuhebeln, oder sonst was... Aber nachsehen, ob sich nen Spiegel gelockert hat oder nicht, könnt ich auch selber.
Interessiert mich halt eben nur, welche Möglichkeiten man hat und welche Kosten beim Einsatz von ner Laserbank auf denjenigen zukommen, der so'n Teil betreiben will.
Es ist für mich nach wie vor nur nen Hobby - für meinen eigenen Spaß.
Man bekommts halt hier und da schonmal mit, daß ne mehr oder weniger Leistungsstarke Laserkiste auf ner Zeltdisko oder so zum Einsatz kommt. Dafür wird wohl kaum nen Veranstalter noch 750Euro für die Abnahme extra auf den Tisch legen wollen... Wenns überhaupt reicht.
Demnach sind die Betreiber also scheinbar nix anderes, als risikofreudig... ist deren Sache, Mich interessierts nunmal was man darf und was nicht...
Und vorallem dachte ich, man kann hier solche Fragen stellen, ohne gleich auf die Nerven zu fallen <img border="0" title="" alt="[Frown]" src="images/icons/frown.gif" />
Achim
[ 22 January 2002: Message edited by: turntabledj ]
Geht mir ja nicht drum irgendwelche Sicherheitsvorschriften auszuhebeln, oder sonst was... Aber nachsehen, ob sich nen Spiegel gelockert hat oder nicht, könnt ich auch selber.
Interessiert mich halt eben nur, welche Möglichkeiten man hat und welche Kosten beim Einsatz von ner Laserbank auf denjenigen zukommen, der so'n Teil betreiben will.
Es ist für mich nach wie vor nur nen Hobby - für meinen eigenen Spaß.
Man bekommts halt hier und da schonmal mit, daß ne mehr oder weniger Leistungsstarke Laserkiste auf ner Zeltdisko oder so zum Einsatz kommt. Dafür wird wohl kaum nen Veranstalter noch 750Euro für die Abnahme extra auf den Tisch legen wollen... Wenns überhaupt reicht.
Demnach sind die Betreiber also scheinbar nix anderes, als risikofreudig... ist deren Sache, Mich interessierts nunmal was man darf und was nicht...
Und vorallem dachte ich, man kann hier solche Fragen stellen, ohne gleich auf die Nerven zu fallen <img border="0" title="" alt="[Frown]" src="images/icons/frown.gif" />
Achim
[ 22 January 2002: Message edited by: turntabledj ]
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Re: Mobil und doch fest installiert...!?
ME ist es ein Unterschied, ob ich etwas in meinen 4 Wänden tue oder öffentlich, um damit Geld zu verdienen. Im letzteren Fall ist der Laser ein Arbeitsmittel, dass einerseits "sicher" sein und andererseits "sicher gehandhabt" werden muss (Gerätesicherheits- + Arbeitssicherheitsgesetz). Beim Laser ist es nur so, dass die Strahlung durch die Fenster entweichen kann. Wenn dabei etwas passiert (Augenschaden), dann ist dies als (schwere) Körperverletzung zu werten (Strafrecht, ziviles Schadensrecht).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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