Absicherung ohne TÜV?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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matze
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Absicherung ohne TÜV?

Beitrag von matze » Mo 07 Jan, 2002 1:47 pm

Hallo,
ist es möglich,sich so abzusichern,das im Falle eines Unfalls,der Betreiber der Laseranlage nicht haftbar gemacht werden kann,wenn er dieses vorher in einem Vertrag mit dem Kunden vereinbart hat?Das soll natürlich nicht heißen,das man mit 10Watt in das Publikum ballert.Die Anlage würde die Voraussetzungen des TÜV´s bestehen.
Wie sieht das Gesetzt es in solch einem Fall?
Gruß Matze

benny
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Re: Absicherung ohne TÜV?

Beitrag von benny » Mo 07 Jan, 2002 2:00 pm

Würde das auch gerne wissen <img border="0" title="" alt="[Roll Eyes]" src="images/icons/rolleyes.gif" />

patrick
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Re: Absicherung ohne TÜV?

Beitrag von patrick » Mo 07 Jan, 2002 4:06 pm

Matze,

ein derartiger Vertrag mit dem Veranstalter macht ja nur Sinn im Falle eines Unfalls. Und wenn etwas passiert, bist Du als Hersteller, Betreiber, Aufseher, etc... der Anlage eh ganz im Mittelpunkt des Gesprächs. Was nutzt Dir der Vetrag, wenn Dein Veranstalter vor Gericht den Scheinheiligen miemt, er hätte ja überhaupt nichts von dem technischen Kram verstanden und wäre überhaupt nicht in der Lage gewesen die Sicherheit der Anlage sicherzustellen.

Unter'm Strich ist ein rechtsungültiger Vertrag so gut wie gar kein Vetrag. Aber die Idee liegt natürlich nahe. Wieviel sie letztendlich bringt mußt Du ausprobieren <img border="0" title="" alt="[Big Grin]" src="images/icons/grin.gif" /> Ich meine, lieber nicht.

Patrick

patrick
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Re: Absicherung ohne TÜV?

Beitrag von patrick » Mo 07 Jan, 2002 4:15 pm

Kleiner Nachtrag:

Was Du natürlich machen kannst ist, in den Vertrag aufzunehmen, dass der Veranstalter für die Anmeldung der Anlage beim Ordnungamt und eventuell erforderlichen Sicherheitsnachweisen verantwortlich ist.

Aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen. Denn: So lange nichts passiert brauchst Du auch keinen TÜV. Aber: Ob die Klausel ziehl WENN etwas passiert ist, oder ob Du nicht doch eine gehöroge Teilschuld aufgebrummt bekommst (weil DU hättest sicherstellen müssen dass DEINE Anlage auf Sicherheit geprüft ist), steht auch dann in den Sternen.

Hoffentlich konnte ich die Problematik etwas beleuchten.

Gruß
Patrick

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ekkard
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Re: Absicherung ohne TÜV?

Beitrag von ekkard » Mi 09 Jan, 2002 10:09 pm

Das Gesetz über die Arbeitssicherheit verlangt, dass Arbeitsmittel so eingesetzt und gesichert werden, dass man bei bestimmungsgemäßem Gebrauch niemanden gefährdet (oder gar verletzt). Zuständig sind die Ordnungsämter, das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, die Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfall-Versicherungsverband und evtl. andere Behörden. Diese sind gemäß den Technischen Regeln über die Inbetriebnahme zu informieren. Alles andere folgt dann daraus bzw. aus den Technischen Regeln (hier DIN ISO 60825/VDE0837, VBG93).
Wer sich also auf legalen Wegen bewegen möchte, folgt den Regularien. Der Verstoß z.B. gegen VBG93 kann als Vergehen bestraft werden, auch wenn nichts passiert ist. VBG 93 gilt allerdings nur im Zusammenhang mit "Versicherten" (Arbeitnehmern). Die Ordnungsämter können aber auch auf Gundliag der VBG 93 tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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