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by ekkard » Thu 03 Jan, 2002 12:44 am
@Tom:
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Noch eine Frage an Ekkard (von Tom):
<strong>
wieso gibts es so wenig geschultes Fachpersonal für Lasershowanlagen beim Tüv ?
</strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Ganz einfach: Der Markt gibt es nicht her.
Du musst bedenken, dass die „Abnahme einer Lasereinrichtung in vertretbarer Zeit“ ein ziemliches Maß an Wissen und Erfahrung verlangt. (Vielmehr, als das Einrichten und Betreiben! Im einfachsten Falle kaufst halt alles zusammen und stellst die Sache an - fertig.)
Ich mache schon sehr viel in Sachen Laser. Aber nur zwischen einem 1/3 bis 3/5 meiner Zeit kann ich damit finanzieren + Gerätekosten + Weiterbildung + Akquise usw. usf.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Z.B. gibt es in unserem Raum keinen Zuständigen, der eine Anlage abnehmen kann oder ...</strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Bitte einfach mich fragen. Kann sein, es gibt niemand, aber meist habe ich noch jemand gefunden. - Bitte nur konkrete Anfragen!
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wie denkt der Tüv eigentlich über eine einmalige Abnahme von Anlagen im mw-Berreich?</strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Das hatten wir schon: Es gibt diese Sicherheitsprüfung nur, wenn die Behörde dies verlangt. Der Betreiber ist lediglich meldepflichtig. Legt er Beweise für die Unbedenklichkeit vor, dann kann die Behörde auch ohne weitere Prüfung „grünes Licht“ geben.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Da man zur öffentlichen Inbetriebnahme sowieso einen Schein machen muß ... </strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Seit wann, bei wem? Meinst Du den Laserschutzbeauftragten? Der kann natürlich eine Anlage sicher herrichten (sollte er wenigstens). Aber der ist Beauftragter seiner Firma. Die Behörden wollen eben meist einen zweiten, unabhängigen (sachverständigen) Zeugen.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>auch für evtl. Schäden immernoch voll Haftbar ist</strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Nicht der Laserschutzbeauftragte haftet, sondern der Unternehmer (Veranstalter, ggf. Betreiber der Anlage als Subunternehmer).
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>frage ich mich, WOFÜR jedesmal das Theater mit dem Tüv und den unnötigerweise anfallenden (und zu hohen!!!)Abnahmekosten? Jeder der einen Schein gemacht hat und es vermeiden möchte für evtl. Folgeschäden haftbar gemacht zu werden, wird schon sehr gewissenhaft mit seiner Anlage und dessen Aufbau sorgen - oder ist der Tüv da anderer Meinung? </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Dem TÜV ist das egal. Die Sicherheitsregeln sagen, dass jede Veränderung an einer Anlage ein Herstellungsprozess ist, der jedes Mal neu zu genehmigen ist. Deswegen sagt die Vorschrift ja auch, dass die Prozedur nur für die Laserklassen (demnächst 3R), 3B und 4 gilt - und sonst für gar nichts!
Der Laserschutzbeauftragte bewahrt lediglich den Unternehmer vor kostspieligen Fehlinvestitionen und Haftungsfolgen. Er schützt damit seine Kollegen und sein Unternehmen - nicht die Öffentlichkeit (Zuschauer). Letztere natürlich indirekt.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wenn der Tüv allein wüsste wie unsicher manche Showsoftware ... </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Das wissen wir. Daher ist das auch nie die einzige Sicherheitsmaßnahme. Jeder ins Publikum gehende Strahl wird auf mindestens 2 Arten gesichert: Einmal wird die Bewegung berücksichtigt, zum anderen muss eine Bewegungsüberwachung vorhanden sein. Fällt eine der beiden Dinge aus, muss die Anlage strahlungslos geschaltet werden (oder der Strahl an die Decke geworfen, oder etwas in der Art). Wenn Du eine Anlage hast, die nur softwaremäßig gesteuert wird, und der stehende Strahl die max. zul. Bestrahlung überschreitet, dann hast Du keinen zulässigen Betriebszustand. Als Laserschutzbeauftragter würde ich das schleunigst abstellen.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wieso prüft ihr beispielsweise den Umgang mit der Showsoftware oder deren Sicherheit nicht? </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Wir prüfen, ob die Anlage 1-Fehler-sicher ist. Also erstens, ob der bewegte Strahl sicher ist und zweitens eine Bewegungsüberwachung vorhanden. Wenn alle Stränge reißen, ist auch noch ein Notaus da, den der DJ gefälligst zu betätigen hat, wenn ein unsicherer Zustand eintritt.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Was nützen 2,70 hohe, wenn ich im 45 Grad Winkel nach unten Stahle und nach kurzer Distanz Leute treffe? </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
So ist das ja auch nicht gemeint. Der Strahl muss über allen begehbaren Flächen (egal wo) die 2,7 m Höhe einhalten, wenn er die MZB überschreitet. Ein „heißer Strahl“ darf dann eben nicht unter 45° nach unten gehen. Ich verlange in diesen Fällen eine waagerechte Blende, die so eingestellt wird, dass der niedrigste Punkt überall im Raum in mindestens 2,7 m Höhe liegt.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Was ich mit diesen Fragen bezwecke ist folgendes: </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Du lieferst eine Show - schön. Dafür willst du Geld - in Ordnung. Aber das war’s. Die Gesundheit muss in jedem Falle garantiert sein. Die Vorschriften sagen wie. Und die Behörden sollen (im Auftrag der Allgemeinheit) dafür sorgen, dass dieses Wie sicher erfüllt wird. Du magst zetern soviel, wie Du willst. Du kannst nicht aus der Welt schaffen, dass von deiner Show eine Gefahr ausgeht.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wo liegt da der Sinn im ganzen? </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Bei deinem Wollen, sonst nirgends.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wieso sind Diejenigen die die Analgen abnehmen sehr oft verschiedener Meinung </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Bei der komplizierten Materie - kein Wunder. Dazu kommt, dass vielfach die Tonproben schon laufen und alles Hopplahopp gehen soll. Da kann man etwas übersehen und umgekehrt: Man lehnt die Anlage ab, weil sich auf die Schnelle die Prüfungen (manchmal mit Berechnungen) nicht vernünftig durchziehen lassen.
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong>Wieso wird nicht jede Show ... eine Festinstallierte Anlage ... </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Also, das ist ganz einfach: Jeder Eingriff in die Anlage ist ein Herstellungsprozess, insbesondere Abbau und (Wieder-) Aufbau. Solange eine Anlage nur eingeschaltet wird und im geprüften Zustand verbleibt, kann sie weiter betrieben werden, wie in jeder Branche üblich.
Es mag sein, das Shows beliebig umprogrammiert werden können. Ich kenne einige. Das wird in der Prüfung berücksichtigt: Wenn nämlich der worst case (der schlimmste Fall) noch zulässig ist, dann verändert die Programmierung (meist bei Vorliegen einer unabhängigen Bewegungsüberwachung) die Sicherheitslage nicht - und das Ganze kann behandelt werden, wie ein Einschalt-Vorgang.
(Durch Ausbau der Bewegungsüberwachung wird das Prüfergebnis natürlich hinfällig. Aber als Prüfer brauche ich nicht davon auszugehen, dass jemand in krimineller Absicht, Veränderungen vornimmt. Das ist Sache des Staatsanwalts!)
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif"><strong> mit einer Körpergröße von "nur" 1,80 die Raumspiegel so verstellen </strong> </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Geht nicht, weil der Strahl dann unter zweisiebzig (nach alter Norm in Räumen zweifuffzig) verlaufen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard