Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbestimmu
Moderator: ekkard
Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbestimmu
Hallo.
Ich habe eine kleine Frage.
Jedoch wird die Antwort wohl nicht allzu einfach sein:
Welche sicherheitsvorschriften muss ich beachten wenn ich einen laser mit rund 60mW öffentlich zur schau stellen will (z.b. auf schul-partys)?<p>Soweit ich weiss darf ich das machen solange ich einen sicheren Laser-aufbau habe und rückmeldung der spiegelpositionen wegen strahlabschaltung.
So und jetzt kommt meine hauptfrage:
Ich will an einen Lissajous-Effekt-Generator eine Messschaltung anbauen, die über den eingebauten drehzahlmesser des motors funktioniert.
Sobald einer (der beiden) motoren zu langsam wird merkt das eine schaltung und schaltet sofort den laser-strahl ab:
das soll folgendermassen funktionieren:
Nur bei ausreichender geschwindigkeit bzw. eingeschalteten scannern lässt ein strahlschalter den strahl durch. sollte jetzt aber der strom ausfallen, ein schaltungsfehler da sein oder einer der lissajous motoren ausfallen schaltet der strom beim strahlschalter ab und der geht somit in den laser-strahl und unterbricht den.
nun meine Frage:
Ist das zulässig (reicht das um die anlage öffentlich zur aufstellen zu können?) wenn nicht welche bedingungen müssen erfüllt werden (zusätzlich)?
MfG Alexander.
Ich habe eine kleine Frage.
Jedoch wird die Antwort wohl nicht allzu einfach sein:
Welche sicherheitsvorschriften muss ich beachten wenn ich einen laser mit rund 60mW öffentlich zur schau stellen will (z.b. auf schul-partys)?<p>Soweit ich weiss darf ich das machen solange ich einen sicheren Laser-aufbau habe und rückmeldung der spiegelpositionen wegen strahlabschaltung.
So und jetzt kommt meine hauptfrage:
Ich will an einen Lissajous-Effekt-Generator eine Messschaltung anbauen, die über den eingebauten drehzahlmesser des motors funktioniert.
Sobald einer (der beiden) motoren zu langsam wird merkt das eine schaltung und schaltet sofort den laser-strahl ab:
das soll folgendermassen funktionieren:
Nur bei ausreichender geschwindigkeit bzw. eingeschalteten scannern lässt ein strahlschalter den strahl durch. sollte jetzt aber der strom ausfallen, ein schaltungsfehler da sein oder einer der lissajous motoren ausfallen schaltet der strom beim strahlschalter ab und der geht somit in den laser-strahl und unterbricht den.
nun meine Frage:
Ist das zulässig (reicht das um die anlage öffentlich zur aufstellen zu können?) wenn nicht welche bedingungen müssen erfüllt werden (zusätzlich)?
MfG Alexander.
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Dass das auch immer so schwer sein muss.
Dumme Frage aber was wäre wnen ichs ohne TÜV trotzdem machen würde?
kann man da strafen bekommen?<p>bei privatpartys auf eigenem grundstück wenn jeder, der reinkommt unterschreibt, dass er die lasershow-risiken kennt?
mfg alex.
Dumme Frage aber was wäre wnen ichs ohne TÜV trotzdem machen würde?
kann man da strafen bekommen?<p>bei privatpartys auf eigenem grundstück wenn jeder, der reinkommt unterschreibt, dass er die lasershow-risiken kennt?
mfg alex.
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Laut Gesetz muss die Inbetriebnahme einer Laseranlage beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden. Diese werden den Betrieb nur genehmigen wenn die Anlage vom TÜV oder es Sachverständigen (z.B. Ekhard) abgenommen wird. Dieses setzt voraus das der Aufbau der Anlage und dessen Bedienung von einer Person mit Strahlenschutz-Schein durchgeführt und überwacht wird. So ist das Gesetz und so sollte es beachtet werden!! Sonst kann es empfindliche Strafen geben und zur Folge haben das Du NIE einen Strahlenschutz-Schein machen darfst.
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Mann Mann Mann... das sind ja harte böse regeln.
Das ist ja beinahe schlimmer als mit waffen-scheinen...
Nun ja wo kann ich denn ine anlage vom tüv abnehmen lassen? und kostet das was? wnn ja wieviel?
Das ist ja beinahe schlimmer als mit waffen-scheinen...
Nun ja wo kann ich denn ine anlage vom tüv abnehmen lassen? und kostet das was? wnn ja wieviel?
- funkydoctor
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
@BM: Also "wo" Du die Anlage abnehmen lassen kannst wäre falsch gefragt. Die Anlage muss nämlich bei jeder Veranstaltung neu abgenommen werden (es sei denn Festinstallation). Die kosten einer solchen Abnahme liegen realistisch gesehen so bei ca. 1500,-DM. (aber auch nur, wenn auf Anhieb alles glatt läuft)
Have a nice ray!
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
ja, danke für die infos... das ist ja mehr als die hälfte des preises meiner bank
- ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Hallo Alexander <BlackMesa>,
Du hast ja nun schon einiges erfahren hinsichtlich der Lasersicherheit.
Für die allgemeinen Fragen und die Orientierung schau Dich 'mal
auf meiner Homepage
um. Eine ganze
Reihe von Fragen sind bereits in diesem Forum diskutiert worden.
Ein paar zusätzliche Anmerkungen:<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>... rund 60mW öffentlich ...</strong><hr></blockquote>
Solch eine Anlage gehört meist zur Laserklasse 3B. Dies müsste irgendwo
festgestellt sein (Typenschild, Prüfzeugnis).<p>
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>... öffentlich zur schau stellen will (z.b. auf schul-partys)?
</strong><hr></blockquote>
--> DIN 56912 "Sicherheit von Schowlaser und Showlaseranlagen"
+ Anmeldung beim Ordnungsamt am Veranstaltungsort.<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>Ich will an einen Lissajous-Effekt-Generator eine Messschaltung
anbauen, die über den eingebauten drehzahlmesser des motors funktioniert.
</strong><hr></blockquote><p>So etwas ist als "Bewegungsüberwachung" bekannt. Eine solche Schaltung wird
immer dann erforderlich, wenn die Anlage selbst nicht 1-Fehler-sicher ist.
(Also: die Anlage ist augensicher, aber bei Ausfall der Bewegung oder der
Regelung wird die maximal zulässige Bestrahlung (s. DIN ISO 60825-1, Tab. 6)
überschritten.<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>
nun meine Frage:
Ist das zulässig (reicht das um die anlage öffentlich zur
aufstellen zu können?) wenn nicht welche bedingungen müssen erfüllt
werden (zusätzlich)?
</strong><hr></blockquote><p>Nein,
weil man das so gar nicht prüfen kann. Es ist auch gar nicht so einfach
mit den "zusätzlichen Bedingungen".
Ein 60mW-Strahl darf gar nicht ins Publikum gehen. Das Auge verträgt im
Mittel nur einige Mikro-Watt (millionstel Watt). Bei kurzen Impulsen und
entsprechend langen Pausen kann das hinkommen.
Im ersten Anlauf verlange ich bei meinen Prüfungen daher, dass Blenden so
angeordnet werden, dass die Strahlung oberhalb 2,7 m über begehbaren Flächen
bleibt (DIN 56 912). Projektionen auf geeignete Leinwände sind ebenfalls
unkritisch (bei 60 mW im Strahl).
Strahlen, die ins Publikum gehen, müssen sehr sorgfältig untersucht werden!
Das geht nicht per Forum oder Telefonat.<p>[ 07 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</p>
Du hast ja nun schon einiges erfahren hinsichtlich der Lasersicherheit.
Für die allgemeinen Fragen und die Orientierung schau Dich 'mal
auf meiner Homepage
um. Eine ganze
Reihe von Fragen sind bereits in diesem Forum diskutiert worden.
Ein paar zusätzliche Anmerkungen:<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>... rund 60mW öffentlich ...</strong><hr></blockquote>
Solch eine Anlage gehört meist zur Laserklasse 3B. Dies müsste irgendwo
festgestellt sein (Typenschild, Prüfzeugnis).<p>
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>... öffentlich zur schau stellen will (z.b. auf schul-partys)?
</strong><hr></blockquote>
--> DIN 56912 "Sicherheit von Schowlaser und Showlaseranlagen"
+ Anmeldung beim Ordnungsamt am Veranstaltungsort.<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>Ich will an einen Lissajous-Effekt-Generator eine Messschaltung
anbauen, die über den eingebauten drehzahlmesser des motors funktioniert.
</strong><hr></blockquote><p>So etwas ist als "Bewegungsüberwachung" bekannt. Eine solche Schaltung wird
immer dann erforderlich, wenn die Anlage selbst nicht 1-Fehler-sicher ist.
(Also: die Anlage ist augensicher, aber bei Ausfall der Bewegung oder der
Regelung wird die maximal zulässige Bestrahlung (s. DIN ISO 60825-1, Tab. 6)
überschritten.<p> <blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr><strong>
nun meine Frage:
Ist das zulässig (reicht das um die anlage öffentlich zur
aufstellen zu können?) wenn nicht welche bedingungen müssen erfüllt
werden (zusätzlich)?
</strong><hr></blockquote><p>Nein,
weil man das so gar nicht prüfen kann. Es ist auch gar nicht so einfach
mit den "zusätzlichen Bedingungen".
Ein 60mW-Strahl darf gar nicht ins Publikum gehen. Das Auge verträgt im
Mittel nur einige Mikro-Watt (millionstel Watt). Bei kurzen Impulsen und
entsprechend langen Pausen kann das hinkommen.
Im ersten Anlauf verlange ich bei meinen Prüfungen daher, dass Blenden so
angeordnet werden, dass die Strahlung oberhalb 2,7 m über begehbaren Flächen
bleibt (DIN 56 912). Projektionen auf geeignete Leinwände sind ebenfalls
unkritisch (bei 60 mW im Strahl).
Strahlen, die ins Publikum gehen, müssen sehr sorgfältig untersucht werden!
Das geht nicht per Forum oder Telefonat.<p>[ 07 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</p>
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by BlackMesa:
<strong>Nun ja wo kann ich denn ine anlage vom tüv abnehmen lassen? und kostet das was? wnn ja wieviel?</strong><hr></blockquote><p>Bei uns in Köln, bei anderen TÜVen und freien Sachverständigen. Ich bin da gerne behilflich, soweit es die verschiedenen TÜVe (TÜV Rheinland eingeschlossen) betrifft:
Tel.: 0221 806 2636; eMail: Ekkard.Brewig@de.tuv.com
<strong>Nun ja wo kann ich denn ine anlage vom tüv abnehmen lassen? und kostet das was? wnn ja wieviel?</strong><hr></blockquote><p>Bei uns in Köln, bei anderen TÜVen und freien Sachverständigen. Ich bin da gerne behilflich, soweit es die verschiedenen TÜVe (TÜV Rheinland eingeschlossen) betrifft:
Tel.: 0221 806 2636; eMail: Ekkard.Brewig@de.tuv.com
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by Ekkard:
<strong><p>(...)<p>Strahlen, die ins Publikum gehen, müssen sehr sorgfältig untersucht werden!
Das geht nicht per Forum oder Telefonat.<p>[ 07 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</strong><hr></blockquote><p>Bedeutet das nicht in letzter Konsequenz, das jede Show - jedes gescannte Frame einzeln geprüft werden muß? Schließlich kann ich ja über einen Scanner verschiedenste Arten von Strahlen erzeugen, die ggf. ins Publikum gehen.<p>Wie läuft so etwas dann in der Praxis ab?<p>Gruß<p>John
<strong><p>(...)<p>Strahlen, die ins Publikum gehen, müssen sehr sorgfältig untersucht werden!
Das geht nicht per Forum oder Telefonat.<p>[ 07 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</strong><hr></blockquote><p>Bedeutet das nicht in letzter Konsequenz, das jede Show - jedes gescannte Frame einzeln geprüft werden muß? Schließlich kann ich ja über einen Scanner verschiedenste Arten von Strahlen erzeugen, die ggf. ins Publikum gehen.<p>Wie läuft so etwas dann in der Praxis ab?<p>Gruß<p>John
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
ich werd nochmal verrückt mit dem zeug.<p>wie wäre es eigentlich wenn ich sowas trotzdem machen würde, muss man da mit hohen strafen rechnen?
bzw. was istz wenn ich die ganze show mindestens 2 meter über den köpfen rumstrahle, da kann doch eigentlich nix passieren...?<p>danke schonmal für eure hilfe(n)
bzw. was istz wenn ich die ganze show mindestens 2 meter über den köpfen rumstrahle, da kann doch eigentlich nix passieren...?<p>danke schonmal für eure hilfe(n)
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Hallo John,<p>das würde mich auch mal Interessieren. Ob und wie in der Praxis, bei gescannten Beams, messtechnisch Vorgegangen wird.<p>Aber stell dir mal vor, der LJ hat ein paar neue Beams für den Scanner angefertigt. Dann musste ja auch wieder der Tüv anrücken!?!?<p>MfG St.Jahn
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
BM: 2,7m....und stell dir mal vor, einer Deiner Spiegel fliegt davon, und der Lasertrahl trifft irgendwo unkontrolliert auf. Selbst diffuse Reflektionen können/sind gefährlich (sein)...
mfg - WAAS?? -> Mit freundlichen Grüßen...
David M.
David M.
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
oha nun ja das stimmt...
aber angenommen ich baue das ganze ding in einen sicheren kasten mit nur ganz kleinen öhhnuingen bei den strahl-austritten?
aber angenommen ich baue das ganze ding in einen sicheren kasten mit nur ganz kleinen öhhnuingen bei den strahl-austritten?
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Kannste nur denn machen, wenn Du z.b. nur nen scanner hast... bei ner Reihe gratings machts schon Sinn, komplett verglaste Front zu nehmen....<p>--> TÜV fragen...
mfg - WAAS?? -> Mit freundlichen Grüßen...
David M.
David M.
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
ich hab nur 2 gratings eine schlierenscheibe und einen polygonscanner und da wo die strahlen von denen raus kommen könnte ich öffnungen machen...und nur da.
und sobald der strahl wo anders hin gehen würde, würde er nicht nach aussen treten können...
und sobald der strahl wo anders hin gehen würde, würde er nicht nach aussen treten können...
- ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Zunächst ist es so, dass ihr nach den EU-Regeln für Arbeitssicherheit selbst für euer Tun verantwortlich seid. Als Unternehmer haftet ihr aber für sämtliche Schäden (bei Augen werden Leibrenten fällig, die über die Jahre locker in die hunderttausende EUR gehen können). Die Haftung greift in aller Regel bis zum persönlichen Portemonnaie, wenn Verletzung der Regelwerke vorliegen. Im Arbeitsschutz (also im Falle, wo Versicherte = eure Mitarbeiter) betroffen sind, kann bei groben Verstößen gegen die VBG 93 auch Gefängnis drohen. Im öffentlichen Bereich muss wohl vorsätzliche Körperverletzung nachgewiesen werden (was aber für einen gewieften Staatsanwalt kein besonderes Problem darstellen dürfte).<p>Wenn die Sicherheit durch Strahlhöhe > 2.7 m gegeben ist, brauchts eine (waagerechte) Blende, die im Fehlerfall verhindert, dass die Strahlung unter die kritische Marke gerät. Man achte im Raum aber auch auf spiegelnde Reflexionen. Besonders beliebt sind Beleuchtungsbrücken im Laserbereich!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by BlackMesa:
<strong>...da wo die strahlen [...]raus kommen könnte ich öffnungen machen...und nur da...</strong><hr></blockquote>
Jep, das ist genau eine mögliche (und wirkungsvolle) Sicherheitsmaßnahme.
<strong>...da wo die strahlen [...]raus kommen könnte ich öffnungen machen...und nur da...</strong><hr></blockquote>
Jep, das ist genau eine mögliche (und wirkungsvolle) Sicherheitsmaßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Vielen Dank für die infos.
...aber mal ganz anders gefragt:
gehen wir davon aus ich baue meine laser-anlage so sicher es geht, strahle damit über die käpfe der menschen und achte auf alles, was man sonst so beachten kannund stelle das ding bei ener party eines freundes mal auf und (was wohl wahrscheinlich ist) es passiert nichts.<p>könnte ich dann mit folgen wie zum beispiel den folgenden rechnen müssen:
-jemand "verpetzt" das bei der polizei und ich muss wegen nicht anmeldung und keinem laserschutzbeauftragtem usw. eine geld strafe zahlen
oder
z.b. jemand sagt ihm würden die augen weh tun (ohne das es stimmt, man kann das ja nicht nachkontrollieren)<p>Oder habe ich keine strafe zu erwarten wenn alles glatt läuft??
mfg alex.
...aber mal ganz anders gefragt:
gehen wir davon aus ich baue meine laser-anlage so sicher es geht, strahle damit über die käpfe der menschen und achte auf alles, was man sonst so beachten kannund stelle das ding bei ener party eines freundes mal auf und (was wohl wahrscheinlich ist) es passiert nichts.<p>könnte ich dann mit folgen wie zum beispiel den folgenden rechnen müssen:
-jemand "verpetzt" das bei der polizei und ich muss wegen nicht anmeldung und keinem laserschutzbeauftragtem usw. eine geld strafe zahlen
oder
z.b. jemand sagt ihm würden die augen weh tun (ohne das es stimmt, man kann das ja nicht nachkontrollieren)<p>Oder habe ich keine strafe zu erwarten wenn alles glatt läuft??
mfg alex.
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
Nein, so läuft das nach meiner Kenntnis nicht. Es muss schon ein konkreter Verdacht auf vorsätzliche Körperverletzung vorliegen, ehe der Staatsanwalt (das Ordnungsamt)(auf Anzeige) tätig wird.
Liegen viele Anzeigen vor, kann dem Unternehmer die Ausübung seines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit verboten werden (ggf. auf Lebenszeit). (Unternehmer ist in diesem Sinne jeder, der eine Lasereinrichtung (der Klassen 3 und 4) öffentlich betätigt).
Liegen viele Anzeigen vor, kann dem Unternehmer die Ausübung seines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit verboten werden (ggf. auf Lebenszeit). (Unternehmer ist in diesem Sinne jeder, der eine Lasereinrichtung (der Klassen 3 und 4) öffentlich betätigt).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
ok. vielen dank für die infos!
dann bin ich ja (mehr oder weniger) beruhigt.
mfg alex.
dann bin ich ja (mehr oder weniger) beruhigt.
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
hmm BM war schneller ..... [img]images/icons/smile.gif"%20border="0[/img] aber gut zu wissen!!<p>besten Dank für die Info<p>gruß Ingo
- ekkard
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Re: Frage wegen Laser-Sicherheit - Sicherheits- / Schutzbest
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by <Infiltration>:
<strong>wie (wird) in der Praxis, bei gescannten Beams, messtechnisch Vorgegangen (...).
[...], der LJ hat ein paar neue Beams für den Scanner angefertigt. Dann musste ja auch wieder der Tüv anrücken!?!?
MfG St.Jahn</strong><hr></blockquote><p>St.Jahn,
genauso ist das! Falls es noch nicht klar geworden sein sollte:<p>Jede sicherheitsrelevante Änderung an der Anlage ist ein "Herstellungs-Prozess". Er bedarf in der Industrie einer neuen Klassifizierung, im Showbiz einer neuen Anmeldung mit Unbedenklichkeitsbescheinigung - natürlich nur bei Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R, 3B und 4.<p>[ 16 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</p>
<strong>wie (wird) in der Praxis, bei gescannten Beams, messtechnisch Vorgegangen (...).
[...], der LJ hat ein paar neue Beams für den Scanner angefertigt. Dann musste ja auch wieder der Tüv anrücken!?!?
MfG St.Jahn</strong><hr></blockquote><p>St.Jahn,
genauso ist das! Falls es noch nicht klar geworden sein sollte:<p>Jede sicherheitsrelevante Änderung an der Anlage ist ein "Herstellungs-Prozess". Er bedarf in der Industrie einer neuen Klassifizierung, im Showbiz einer neuen Anmeldung mit Unbedenklichkeitsbescheinigung - natürlich nur bei Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R, 3B und 4.<p>[ 16 December 2001: Message edited by: Ekkard ]</p>
Mit freundlichen Grüßen
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