Frage an Ekkard!
Moderator: ekkard
Frage an Ekkard!
Hallo Ekkard!<P>Du bist doch Sachverständiger in Sachen Laser, oder? Im verantstaltungstechnikforum haben Wir einen Thread über scans , indem auch die Pocketscnas von GLP erwähnt wurden. Könntest Du mal ein Statement zu dem Laserfeature bezüglich Sicherheit abgeben. Den Scan kannst Du unter <A HREF="http://www.glp.de" TARGET=_blank>www.glp.de</A> Dir mal anschauen. Wichtig ist dabei,was von dem eingebauten Laser zu halten ist. Ist das nicht verboten? Klär uns mal bitte auf!<P>Danke!<P>Mit freundlichen Grüßen<P> Henrik (Moderator: Veranstaltungstechnik)
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 

- ekkard
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Re: Frage an Ekkard!
Das, was glp unter dem Markennamen "joy..." vertreibt sind doch Halogen-Strahler, also physikalisch gesehen "thermische Lichtquellen". Die sind in unmittelbarer Nähe und bei direkter Betrachtung auch gefährlich, aber die Strahlung ist stärker aufgeweitet, und die Quelle ist doch weit weniger punktförmig als bei Lasern (C6-Faktor). Dies alles führt dazu, dass übliche Bühnenabstände für einen sicheren Betrieb ausreichen.<BR>In eigener Sache:<BR>PS 1. 'tschuldigung für das Delay, aber ich war verreist [img]images/icons/cool.gif"%20border="0[/img] <BR>2. ich hoffe, ich hab' nichts übersehen. [img]images/icons/shocked.gif"%20border="0[/img]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Frage an Ekkard!
Hallo Ekkard!<P>Erstmal Danke für Deine Antwort. Ich meinte in meiner Frage allerdings nicht die Joyreihe, sondern den kleinen Pocketscan, der zusätzlich einen Laserpointer mit immerhin 5 mW integriert hat. Und keine Streuung oder Ablenkung außer dem vergleichsweise langsamen Scanspiegel. Ist das nicht aus Laserschutzvorschrift verboten so einen Strahl ins Publikum zu lassen?<P>Cya Henrik
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Re: Frage an Ekkard!
Henrik,
'tschuldigung, Deine erneute Frage hatte ich übersehen:
Mit 5 mW ins Publikum? Ja, das könnte ins Auge gehen. Allerdings ist die Aufweitung zu beachten. Der eigentlich kritische Wert sind die 25 W/m². Solange die eingehalten werden gilt das Gerät nach der alten Norm als Laserklasse 3A und nach neuer Norm zur Laserklasse 1M - kann also toleriert werden, wenn sicher gestellt ist, dass innerhalb von 100 s höchstens 1 Volltreffer erzielt werden kann.(?)
'tschuldigung, Deine erneute Frage hatte ich übersehen:
Mit 5 mW ins Publikum? Ja, das könnte ins Auge gehen. Allerdings ist die Aufweitung zu beachten. Der eigentlich kritische Wert sind die 25 W/m². Solange die eingehalten werden gilt das Gerät nach der alten Norm als Laserklasse 3A und nach neuer Norm zur Laserklasse 1M - kann also toleriert werden, wenn sicher gestellt ist, dass innerhalb von 100 s höchstens 1 Volltreffer erzielt werden kann.(?)
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Ekkard
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