Tarm macht´s möglich ????
Moderator: ekkard
Tarm macht´s möglich ????
Zitat Tarm ( zugegeben Schreiben von 5/96 ) " ...ab sofort sind wir in der Lage für die Systeme ...250mW Weislicht ..300mW Argon...eine Generalabnahme zum einmaligen Preis von ...anzubieten .Dies ist insbesondere für den Einsatz im mobilen Bereich entscheidend.DIE EINZELABNAHME FÜR JEDE VERANSTALTUNG IST NICHT MEHR ERFORDERLICH! " Zitat Ende. Die Lösung unser aller Probleme ?? Jetzt kommst du Ekkehart !
Re: Tarm macht´s möglich ????
Sorry ! Ekkard !!!! [img]images/icons/rolleyes.gif"%20border="0[/img]
- ekkard
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Re: Tarm macht´s möglich ????
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Zitat:</font><HR>Originally posted by Laserfred:<BR><B>Zitat Tarm ( zugegeben Schreiben von 5/96 ) " ...wir [sind] in der Lage für die Systeme ...[...]DIE EINZELABNAHME FÜR JEDE VERANSTALTUNG IST NICHT MEHR ERFORDERLICH!" </B><HR></BLOCKQUOTE><BR>Ich würde mich da nicht auf Marktteilnehmer verlassen, sondern auf die zuständigen Behörden. Ordnungspolitisch ist die nämlich verpflichtet, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Ist die Behörde selbst nicht sachverständig genug oder hat nicht die personellen Ressourcen, dann muss sie entsprechende Auflagen erteilen (hier: Abnahme nach Aufbau).<p>[ 13. July 2001: Message edited by: Ekkard ]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: Tarm macht´s möglich ????
Yo....Danke .....dachte ich mir ! Aber wie kommt eine schon Jahrelang auf dem Markt befindliche und von mir als doch sehr kompetent eingeschätzte Firma dazu eine solche Behauptung aufzustellen ?? Klar als Verkaufszugpferd ..aber mit solchen im nachhinein unhaltbaren Argumenten ??? Es giebt also keinerlei Chancen auf eine " Generalabnahme " ???
Re: Tarm macht´s möglich ????
In bestimmten Fällen ist sowas schon möglich. Wenn z.B. bei verschiedenen Veranstaltungen immer die selbe Aufstellkonfiguration eingehalten und die Anlage nicht verändert wird (vorzugsweise bei geringeren Leistungen), dann kann ein entsprechendes TÜV-Protokoll mit verschiedenen Auflagen ausgestellt werden. Das hängt aber vom jeweiligen TÜV ab.<BR>Und da Tarm eine Größe in der Branche ist, werden die Behörden das auch anerkennen.
Re: Tarm macht´s möglich ????
Hallo,<P>Ich glaube die erste Firma die sowas<BR>hat ist Datronik.<BR>Mit Ihren Clublaseranlagen haben sie<BR>eine Bauart-Abnahme vom TÜV erhalten,<BR>also brauchen die Anlagen dann vorort<BR>nicht abgenommen werden.<BR>Das setzt allerdings einige Spezielle<BR>sachen in der Anlage voraus, alles kann<BR>man so nicht anstellen.<P>grüsse<P>Rolf
Re: Tarm macht´s möglich ????
Wie gesagt, bleibt es dem jeweiligen TÜV oder Ingeneur der abnehmenden Firma überlassen, ob er für ordnungsgemäß aufgebaute Anlagen von ca. 100mW ein entsprechendes Zertifikat ausstellt. Vom Ordnungsamt wird es in der Regel akzeptiert, da sie davon ausgehen, daß der TÜV weis was er macht.<BR>Wenn Tarm so etwas anbietet, werden sie auch die rechtlichen Konsequenzen geprüft haben.<BR>Wichtig ist halt, daß der Laserschutzbeauftragte vor Ort im eigenen Intresse alles tut, um alle möglichen Sicherheitsauflagen einzuhalten.
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Re: Tarm macht´s möglich ????
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass eine bauart-geprüfte Anlage bis zur Laserklasse 3A (jetzt 1M und 3R) ohne weiteres eingesetzt werden darf. Es genügt, dass man das entsprechende Zertifikat "dabei" hat für den Fall eines Behördenbesuches. Ich denke, dies meinen Thomas und Rolf auch.<BR>Umgekehrt ist schon das schlichte Aufstellen einer Anlage der Laserklassen 3B und 4 ein Herstellungsprozess, der überwachungspflichtig ist (EU Maschinenrichtlinie, Mitgeltung der IEC 60825). "Herstellung" zieht die Notwendigkeit einer Klassifizierung der Gesamteinrichtung (z.B. einer Theater- oder Konzertaufführung) nach sich. In der Tat kann eine Bauartprüfung diesen Prozess vor Ort außerordentlich beschleunigen. Möglicherweise verzichten die Behörden bei Vorlage des Bauart-Zertifikates sogar ganz auf die Prüfung, vor allem dann, wenn ihnen bereits mehrere Sachverständige bescheinigt haben, dass die Anlage regelmäßig i.O. war.<BR>Aber von "müssen" (i.S. der Verwaltungsvorschriften) kann nach meinem Kenntnisstand keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Tarm macht´s möglich ????
</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Originally posted by Ekkard:
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass eine bauart-geprüfte Anlage bis zur Laserklasse 3A (jetzt 1M <strong>und 3R</strong>) ohne weiteres eingesetzt werden darf...</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Sorry, nach einem Telefonat mit der BG (Feinmechanik und Optik, Köln) wird die Laserklasse 3R unter die prüfpflichtigen Lasereinrichtungen fallen.
Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass eine bauart-geprüfte Anlage bis zur Laserklasse 3A (jetzt 1M <strong>und 3R</strong>) ohne weiteres eingesetzt werden darf...</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">
Sorry, nach einem Telefonat mit der BG (Feinmechanik und Optik, Köln) wird die Laserklasse 3R unter die prüfpflichtigen Lasereinrichtungen fallen.
Mit freundlichen Grüßen
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