Sicherheitsbestimmungen für die Schweiz
Moderator: ekkard
Sicherheitsbestimmungen für die Schweiz
Muss ich für meine Anlage (DPGL 20mW, LC2 und CatSave) für eine öffentliche Show eine Bewilligung haben?<P>Wie sieht das Ganze bei 100mW @ 532 aus ?<P>Kann es mit dem CatSave überhaupt gefährlich werden ?
- ekkard
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Re: Sicherheitsbestimmungen für die Schweiz
Für D: ganz klar: Ja. Die Show ist beim Ordnungsamt / der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft / ggf. beim Staatl. Amt für Arbeitsschutz anzumelden. Dieser Anmeldung muss i.d.R. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beigefügt sein - anderenfalls wird sie angefordert.<BR>In der Schweiz werden die Behörden anders heißen, aber im Prinzip gilt dort dem Sinne nach nichts anderes (IEC 60825-1 in irgendeiner abgewandelten Form).<BR>Gruß<BR>Ekkard<BR>(Deutschland)<p>[ 02. May 2001: Message edited by: Ekkard ]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: Sicherheitsbestimmungen für die Schweiz
Hallo Roors<P>für die Schweiz gilt:<P>Lasershows öffentlich vorführen = Meldepflicht für den Veranstalter bei der örtlichen Polizei. Du als Laseranlagenvermieter bist nicht verpflichtet, irgendwo irgendwas zu melden. Lediglich solltest Du den Veranstalter des Events auf die Bestimmungen hinweisen.<P>Aus Erfahrung nach xxxxx Shows, ich habe noch nie !! jemanden gesehen, der was kontrollieren kam. Etwa 2-3 mal habe ich von der entsprechenden Fachabteilung der Kantonspolizei ein Telefon bekommen, im Kanton SZ musste ich mal ein Formular ausfüllen mit Angaben zur verwendeten Anlage und der Art des geplanten Aufbaus.<P>Normalerweise ist es so, dass die Polizei etwas kontrollieren müsste (Schallschutz- und Laserverordnung), von dem Sie bei der Laserverordnung keine Ahnung hat. Lediglich der Schallpegel wird, da mit dem DB-Messer einfach zu überwachen, gelegentlich durch die Polizei an Konzerten und Partys kontrolliert.<P>Grüsse aus Sursee<P>Andi
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Spooky V3 30mW Anmelden in der Schweiz
Ich hol' den Thread mal hoch, da ich mich momentan auch damit beschäftige, da ich ein SpookyBlue V3 30mW (ja, ich weiss...) anmelden muss. Ich wurde hier her verwiesen, konnte aber über die Suche nichts finden.
Die Zuständige Person beim Amt für Umwelt und Energie behauptet, dass man verhindern muss, dass die Strahlung in's Publikum kommt. Ein Sicherheitsabstand reicht nicht aus. Sie müssen also min. 2.5m über dem Boden verlaufen. Das macht ja aber nicht wirklich sinn.
Kann jemand was dazu sagen?
Ich finde, die Verordung ist mehr als verwirrend geschrieben:
http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonion ... d/lois.php
Kann mir jemand sagen, was in der darin erwähnten "IEC-Norm Nr. 825-1 für Strahlungssicherheit von Laseranlagen, Klassifizierung von Anlagen und Benutzer-Richtlinie (1993)" steht?
Vielen Dank
Die Zuständige Person beim Amt für Umwelt und Energie behauptet, dass man verhindern muss, dass die Strahlung in's Publikum kommt. Ein Sicherheitsabstand reicht nicht aus. Sie müssen also min. 2.5m über dem Boden verlaufen. Das macht ja aber nicht wirklich sinn.

Kann jemand was dazu sagen?
Ich finde, die Verordung ist mehr als verwirrend geschrieben:

http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonion ... d/lois.php
Kann mir jemand sagen, was in der darin erwähnten "IEC-Norm Nr. 825-1 für Strahlungssicherheit von Laseranlagen, Klassifizierung von Anlagen und Benutzer-Richtlinie (1993)" steht?
Vielen Dank
- ekkard
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Ein weihnachtliches 'Hallo' an alle!
Vielen Dank, databass.ch, für das Zitat aus der schweizerischen Legislative!
Im Wesentlichen geht es darum, die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) im Publikum einzuhalten.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Strahlen in Räumen über 2,5 m (in D: über 2,7m) und im Freien über 5m geführt und gehalten werden (Blenden nach dem Strahlaustritt!).
Die zitierte Norm ist die IEC 825-1 von 1993, die seit 1998 IEC 60 825-1 heißt und im Jahre 2001 eine Verfahrensänderung erfahren hat. Im Augenblick gilt IEC 60825-1:2001.
Es gibt 2 wesentliche Änderungen:
a) die Zeitbasis ist nunmehr für den vorliegenden Fall 100 s (statt 1000s)
b) im Spektralbereich 400-550 nm wurde ein "photochemischer Grenzwert" eingezogen, der aber vorher bereits in den Formeln steckte.
Für die Laserei mit ihren Zufallstreffern im mehrere Sekundenbereich ändert sich hinsichtlich der MZB nichts Wesentliches. Wie man MZB für die Lasershows ausrechnet, habe ich in einem Beispiel auf meiner Homepage vorgeführt. Das Excel Rechenblatt ist aktiv und kann mit anderen Zahlenwerten gefüttert werden. Aber Achtung: Die Berechnungen sind auf dieses Aufblitzen bewegter Strahlen zurecht gestutzt und bedingen eine Bewegungsüberwachung. Es gibt viel mehr Fälle, so dass sich die Anschaffung und das Studium der normierten Verfahren lohnen kann.
Die MZB wird (de jure!) automatisch eingehalten, wenn die Laser den Klassen 1, 1M, 2, 2M angehören. Bei Klasse 3R nur dann, wenn die (kollimierte) Strahlung bewegt wird. Auch zur Klasseneinteilung findet ihr etwas auf meiner Homepage.
Die Klassen mit dem M hinter der Nummer halten die MZB dadurch ein, dass die Strahlung hinreichend aufgeweitet wird.
Vielen Dank, databass.ch, für das Zitat aus der schweizerischen Legislative!
Im Wesentlichen geht es darum, die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) im Publikum einzuhalten.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Strahlen in Räumen über 2,5 m (in D: über 2,7m) und im Freien über 5m geführt und gehalten werden (Blenden nach dem Strahlaustritt!).
Die zitierte Norm ist die IEC 825-1 von 1993, die seit 1998 IEC 60 825-1 heißt und im Jahre 2001 eine Verfahrensänderung erfahren hat. Im Augenblick gilt IEC 60825-1:2001.
Es gibt 2 wesentliche Änderungen:
a) die Zeitbasis ist nunmehr für den vorliegenden Fall 100 s (statt 1000s)
b) im Spektralbereich 400-550 nm wurde ein "photochemischer Grenzwert" eingezogen, der aber vorher bereits in den Formeln steckte.
Für die Laserei mit ihren Zufallstreffern im mehrere Sekundenbereich ändert sich hinsichtlich der MZB nichts Wesentliches. Wie man MZB für die Lasershows ausrechnet, habe ich in einem Beispiel auf meiner Homepage vorgeführt. Das Excel Rechenblatt ist aktiv und kann mit anderen Zahlenwerten gefüttert werden. Aber Achtung: Die Berechnungen sind auf dieses Aufblitzen bewegter Strahlen zurecht gestutzt und bedingen eine Bewegungsüberwachung. Es gibt viel mehr Fälle, so dass sich die Anschaffung und das Studium der normierten Verfahren lohnen kann.
Die MZB wird (de jure!) automatisch eingehalten, wenn die Laser den Klassen 1, 1M, 2, 2M angehören. Bei Klasse 3R nur dann, wenn die (kollimierte) Strahlung bewegt wird. Auch zur Klasseneinteilung findet ihr etwas auf meiner Homepage.
Die Klassen mit dem M hinter der Nummer halten die MZB dadurch ein, dass die Strahlung hinreichend aufgeweitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Vielen Dank, für Dein Posting.
Die Einhaltung der MZB ist ja beim Spooky per TÜV-Gutachten (beim angegebenen Sicherheitsabstand) garantiert. Also dürfte der Anmeldung und dem Einsatz ja nichts mehr im Wege stehen?
Was hat es eingentlich mit diesem Interlock Anschluss auf sich? Was ist das für eine Art Stecker? Gibts da fertige Not-Aus/Schlüsselschalter Kombis? Selberbauen wäre zwar prinzipiell kein Problem, allerdings sind selbst die Einzellteile schweineteuer
Die Einhaltung der MZB ist ja beim Spooky per TÜV-Gutachten (beim angegebenen Sicherheitsabstand) garantiert. Also dürfte der Anmeldung und dem Einsatz ja nichts mehr im Wege stehen?
Was hat es eingentlich mit diesem Interlock Anschluss auf sich? Was ist das für eine Art Stecker? Gibts da fertige Not-Aus/Schlüsselschalter Kombis? Selberbauen wäre zwar prinzipiell kein Problem, allerdings sind selbst die Einzellteile schweineteuer

- ekkard
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Interlock-Anschluss
..., wenn man sich so verhält, wie das Gutachten es sagt, z.B. Strahlrichtung und Sicherheitsabstand.databass.ch wrote:Die Einhaltung der MZB ist ja beim Spooky per TÜV-Gutachten (beim angegebenen Sicherheitsabstand) garantiert. Also dürfte der Anmeldung und dem Einsatz ja nichts mehr im Wege stehen?
Vorgeschrieben ist ein "Fernbedienungsanschluss", an den externe Sicherheitskreise z.B. Türkontakte (Labor, Industrie), Notausschalter, angeschlossen werden können. Im Showbiz könnte man bestimmte Lichtschranken anschließen, die die Show unterbrechen, wenn jemand ein verbotenes Terrain betritt oder eine Barriere überschreitet. Ich habe soetwas allerdings noch nie gesehen. Barrieren brauchen nicht besonders gesichert zu werden (ist halt eine Möglichkeit).databass.ch wrote:Was hat es eingentlich mit diesem Interlock Anschluss auf sich? Was ist das für eine Art Stecker?
Ja, gibt es - muss aber nicht kombiniert werden. Das Einzige, was nicht passieren darf, dass sich die Anlage nach einem Notaus von selbst wieder einschaltet!databass.ch wrote:Gibts da fertige Not-Aus/Schlüsselschalter Kombis?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Hai hai...
ich hab keinen Spooky, aber das Zertifikat zufällig hier.
Der Interkock Anschluss ist wie schon erwähnt wurde eine Buchse, an die man externe Sicherheitsschaltkreise anschließen kann. Wird kein externer Sicherheitsschaltkreis angeschlossen, dann muss man normalerweise eine Kurzschlussbrücke auf den Interkockanschluss stecken... (meistens).. Dieser sollte wohl bei der Auslieferung des Gerätes schon dabei sein... denke ich mal.
gruß derweil
Erich
ich hab keinen Spooky, aber das Zertifikat zufällig hier.
das bedeutet genau so, wie es in dem Zertifikat (punkt 5) geschreiben steht: der Betrieb ist nur mit dem vom Hersteller zu lieferndem (also kein eigenbau) Sicherheitspanel mit Notaus und Schlüsselschalter (weil das bei nem laser in dieser Leistungsklasse Vorschrift ist) zulässig. Der Spooky wird wohl ab Werk erstmal OHNE diesem Sicherheitspaneel ausgeliefert?? Ich denke das Teil muss man dann dazu kaufen.Was hat es eingentlich mit diesem Interlock Anschluss auf sich? Was ist das für eine Art Stecker?
Der Interkock Anschluss ist wie schon erwähnt wurde eine Buchse, an die man externe Sicherheitsschaltkreise anschließen kann. Wird kein externer Sicherheitsschaltkreis angeschlossen, dann muss man normalerweise eine Kurzschlussbrücke auf den Interkockanschluss stecken... (meistens).. Dieser sollte wohl bei der Auslieferung des Gerätes schon dabei sein... denke ich mal.
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Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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Interessant. Ich hab den Spooky eben noch gar nicht, ich kläre nur mal das ganze Anmeldeprozedere ab. Ich hatte mal die V1 zur Ansicht hier, die hat jedoch noch keine solche Vorrichtung. Das find' ich aber ziemlich strange: ich hab noch nirgens dieses Sicherheitspanel angeboten gesehen. Wie viele Spookybesitzer das wohl wissen??? Weisst du zufällig wieviel das ungefähr kostet?Tschosef wrote:der Betrieb ist nur mit dem vom Hersteller zu lieferndem (also kein eigenbau) Sicherheitspanel mit Notaus und Schlüsselschalter (weil das bei nem laser in dieser Leistungsklasse Vorschrift ist) zulässig. Der Spooky wird wohl ab Werk erstmal OHNE diesem Sicherheitspaneel ausgeliefert?? Ich denke das Teil muss man dann dazu kaufen.
Kann man dieses Gutachten irgenwo runterladen?
- tschosef
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hai hai...
ich muss jetzt definitiev dazu sagen... das sind nur meine vermutungen. Ich hab noch keinen V3 gekauft. Evtl. ist es ja tatsächlich mit im Liferumfang, was für mich aber nicht so klingt... vielleicht sollte man mal nachfragen.. ich schreib mal ne Mail.
gruß derweil
Erich
ich muss jetzt definitiev dazu sagen... das sind nur meine vermutungen. Ich hab noch keinen V3 gekauft. Evtl. ist es ja tatsächlich mit im Liferumfang, was für mich aber nicht so klingt... vielleicht sollte man mal nachfragen.. ich schreib mal ne Mail.
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- tschosef
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halli hallo...
na ging doch schnell...
Steht ja in der downloadbaren Bedinungsanleitung vom V3 dirnn:
Na... was soll ich denn dazu jetzt sagen?
***IRONIE MODUS AN****
Diese Pistole darf mit den beiliegenen 9mm DumDum Patronen nicht betrieben werden. Um einen Sicheren Betrieb der 9mm Knarre zu garantieren müssen die als Zubehör erhältilichen Platzpatronen bestellt werden. Die Verwendung der 9mm DumDum geschosse ist ausschließlich zu Testzwecken erlaubt.
***IRONIE OFF***
ich lach mich tot...
gruß
Erich
na ging doch schnell...
Steht ja in der downloadbaren Bedinungsanleitung vom V3 dirnn:
HA HAAAAAAA. is ja witzig... das teil geht nicht OHNE Notaus... Kann aber mit Kurzschlussstecker betrieben werden welcher im Lieferumfang dabei liegt.... Darf aber damit nicht betrieben werden (außer zu Service zwecken usw..)2.1 Interlock und Not-Aus
Zur Lasersicherheit besitzt jeder Spooky Blue V3 Laserprojektor einen
Interlock-Anschluss, der die Stromversorgung zum Laser unterbricht. Hierzu
wird ein externer Not-Aus bzw. Schlüsselschalter benötigt, der als Zubehör
bestellt werden kann. Die Leitungslänge darf hierbei bis zu 100m betragen.
Ist kein Not-Aus gesteckt, erfolgt keine Laseremission.
Ausschließlich für Service- und Testzwecke liegt dem Gerät ein
Kurzschlussstecker bei, welcher temporär den Laser freischaltet. Dieser
Stecker darf nur von eingewiesenen Personen bzw. Laserschutzbeauftragten
benutzt werden und ist nicht für den Normalbetrieb gedacht.
Na... was soll ich denn dazu jetzt sagen?
***IRONIE MODUS AN****
Diese Pistole darf mit den beiliegenen 9mm DumDum Patronen nicht betrieben werden. Um einen Sicheren Betrieb der 9mm Knarre zu garantieren müssen die als Zubehör erhältilichen Platzpatronen bestellt werden. Die Verwendung der 9mm DumDum geschosse ist ausschließlich zu Testzwecken erlaubt.
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- floh
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na immerhin hat das Teil einen Interlock. Und es wird sogar darauf hingewiesen wie er zu benutzen ist. Besser als so manches Reisfressergerät ist das allemal.
Ich mag mich bei solchen Themen immer wieder an die Sicherheitstüre zu einer 6kW CO2 Schneidanlage erinnern. Im Türschalter steckt ein Schraubenzieher und ein Arbeiter werkelt sehlenruhig etwas an der Anlage während der eine Schneidkopf weiterhin seine Arbeit verrichtet...
Ich mag mich bei solchen Themen immer wieder an die Sicherheitstüre zu einer 6kW CO2 Schneidanlage erinnern. Im Türschalter steckt ein Schraubenzieher und ein Arbeiter werkelt sehlenruhig etwas an der Anlage während der eine Schneidkopf weiterhin seine Arbeit verrichtet...
- ekkard
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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Hi Erich,
es ist eben doch so, dass nicht hinter jedem Mann / jeder Frau ein Aufpasser steht - genau so wenig, wie an jeder Ecke ein Polizeibeamter.
Gleichwohl ist ein Interlock-Überbrückungsstecker (oder der erwähnte Schraubendreher) kein bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Dich hindert auch niemand daran, das Rotlicht im Straßenverkehr zu ignorieren. Nur, wenn dabei ein Unfall passiert, bist Du dran (Schadensersatz, Geld- oder Gefängnisstrafe). Das ist bei der Laserei nicht anders.
Wenn ich mich recht erinnere, ist der Verstoß gegen BGV B2 (also auf jeden Fall jener Schraubendreher) mit Gefängnis bedroht!
Der wichtigste Aufpasser ist das Bewusstsein der Folgen unseres Handelns - und das sitzt im Kopf jedes Einzelnen von uns.
es ist eben doch so, dass nicht hinter jedem Mann / jeder Frau ein Aufpasser steht - genau so wenig, wie an jeder Ecke ein Polizeibeamter.
Gleichwohl ist ein Interlock-Überbrückungsstecker (oder der erwähnte Schraubendreher) kein bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Dich hindert auch niemand daran, das Rotlicht im Straßenverkehr zu ignorieren. Nur, wenn dabei ein Unfall passiert, bist Du dran (Schadensersatz, Geld- oder Gefängnisstrafe). Das ist bei der Laserei nicht anders.
Wenn ich mich recht erinnere, ist der Verstoß gegen BGV B2 (also auf jeden Fall jener Schraubendreher) mit Gefängnis bedroht!
Der wichtigste Aufpasser ist das Bewusstsein der Folgen unseres Handelns - und das sitzt im Kopf jedes Einzelnen von uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- chw9999
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- Do you already have Laser-Equipment?: .
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Re: Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Ekkard, Du bist ein unverbesserlicher OptimistEkkard wrote:Der wichtigste Aufpasser ist das Bewusstsein der Folgen unseres Handelns - und das sitzt im Kopf jedes Einzelnen von uns.


Wird bekanntermaßen ja im allgemeinen Gebrach zuKant wrote:Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als ein Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.
Und wie gut das funktioniert...DB wrote:Verlassen Sie die Toilette so, wie sie sie vorfinden möchten.

Ich wünsch' mir Deinen Wunsch auch jeden Morgen auf der Autobahn oder im Zug...
Cheers
Christoph
(Hier sei meine Lanze für die Schweizer Autobahnen gebrochen, auf denen es sich herrlich entspannt fahren läßt...)
- ekkard
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Re: Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Hi Christoph,
Danke erstmal!
Gruß vom numehr optimistischen Bedenkenträger (OB)
Ekkard
Danke erstmal!
Na, sagen wir: fast nichts. Anderenfalls würde deren Laser ja nicht leuchtenchw9999 wrote:Ekkard, Du bist ein unverbesserlicher Optimist- Bei den meisten sitzt da doch gar nichts.

Gruß vom numehr optimistischen Bedenkenträger (OB)
Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Interessant ist Punkt 5 auf Seite 2 des Gutachtens, da heisst es zum Sicherheitspanel: Vom Hersteller mitzuliefern.Tschosef wrote:halli hallo...
HA HAAAAAAA. is ja witzig... das teil geht nicht OHNE Notaus... Kann aber mit Kurzschlussstecker betrieben werden welcher im Lieferumfang dabei liegt.... Darf aber damit nicht betrieben werden (außer zu Service zwecken usw..)2.1 Interlock und Not-Aus
-Anschluss, der die Stromversorgung zum Laser unterbricht. Hierzu
wird ein externer Not-Aus bzw. Schlüsselschalter benötigt, der als Zubehör
bestellt werden kann. .
Wenn Medialas die Panels nun nicht mitliefert sind die Spookys de facto doch ohne 'ABE'.
Oder?
Gruss Jo
- ekkard
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Natürlich ist das so! Deswegen verlangt die Behörde ja auch, dass die Anlage von einem Laserschutzbeauftragten installiert werden muss. Ein LSB sollte wissen, welches Zubehör erforderlich ist, um einen Laser der Klassen 3R bis 4 "öffentlich vorzuführen". Billig heißt ja nicht, dass man damit eine Show vorführen kann. Zum Herumprobieren im eigenen Kämmerlein reicht's halt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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