Sicherheitsabstand

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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ekkard
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Sicherheitsabstand

Beitrag von ekkard » So 04 Mär, 2001 10:43 pm

In manchen Fällen werden die maximal zulässigen Bestrahlungs-Werte in einem bestimmten Bereich überschritten (Laserbereich). Dessen Ausdehnung bzw. der Sicherheitsabstand (NOHD = nominal ocular hazard distance) kann berechnet werden. <BR>Interesse an Vorgehensweise und Beispielen?<BR>Gruß<BR>Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
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thomas
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von thomas » Mo 05 Mär, 2001 4:57 pm

Waren das nicht die 2,70m Höhe? <BR>Wie ist es denn seitlich vom Laserbereich, oder wenn das ganze unter den Zuschauern stattfindet, müssen da nicht die selben Abstände eingehalten werden?<P>Thomas.

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ekkard
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von ekkard » Di 06 Mär, 2001 9:32 pm

Langsam: Die 2.7 m Höhe sind einer der Abstände nach DIN 56 912 zusätzlich zum Laserbereich. Die sollen bewirken, dass man durch Bewegungen nicht versehentlich (= mit hinreichend geringer Wahrscheinlichkeit, wie alles im Leben :-) ) in den Laserbereich gelangen kann.<BR>Gruß<BR>Ekkard<BR>PS: --- ein wenig unter Zeitdruck, leider!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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ekkard
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von ekkard » Fr 21 Dez, 2001 10:58 pm

Leider ist das Beispiel im Datennirwana verloren gegangen. Besteht noch Bedarf?
- - Ansonsten schließe+lösche ich den Topic - -
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

vts
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von vts » Fr 21 Dez, 2001 11:19 pm

Ja, Bedarf.
TS

wusel
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von wusel » Sa 22 Dez, 2001 12:57 am

Hallo !<p>Ja bitte auch [img]images/icons/grin.gif"%20border="0[/img] <p>Gruß
Wusel

lemming
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von lemming » Sa 22 Dez, 2001 1:31 am

Dito!
Lerne immer gerne dazu! [img]images/icons/smile.gif"%20border="0[/img] <p>cu, Götz

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scancomander
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von scancomander » Mo 24 Dez, 2001 6:48 pm

Hallo Ekkard.<p>Wie sieht das eigendlich genau aus mit diesen 2,7 Meter Höhe ?
Heißt das im Klartext das stehende Strahlen niemals unter diesen Wer gelangen dürfen, sofern sich dort Personen aufhalten ?<p>Als Beispiel kenne ich eine Disko, welche auch eine Abnahme hat und alles ok ist ( nach der letzten Prüfung ).
Trotzdem ist dort ein Thekenbereich wo die Strahlen dann letztendlich bei ca 1 Meter Höhe ankommen ( Gratings + Scans ) .<p>Es ist dort ein 5 Watt Weißlichtlaser montiert.
Abstand BAnk Theke ca 30 Meter.
Gruß Thomas.

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henrik
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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von henrik » Di 25 Dez, 2001 12:31 am

Hi Scancommander!<p>Die 2,7m beziehen sich auf den eigentlichen Strahlaustritt, weil dort die Gefahr am höchsten ist, zum Beispiel beim Scannen einer Ebene wird die austretende Laserleistung (angenommen 20 cm nach Strahlaustritt) auf eine geringe Länge verteilt, der Strahlenstärke ist somit um ein vielfaches höher als nach 30 Metern, wo sich die Laserleistung auf wahrscheinlich 10-20 Meter je nach Scanner verteilt. Deshalb muß verhindert werden, daß bei Laseranlagen der Strahlaustritt zugänglich ist. Außerdem spielt bei so einer Entfernung die Divergenz auch noch eine Rolle. Wenn wir von einer Divergenz von 1 mRad ausgehen und einem Strahldurchmesser von 1 mm, dann hat der Laserstrahl nach 30m einen Durchmesser von 3cm. Da die menschliche Pupille bei Dunkelheit sich nur auf ca 7-9mm öffnen kann, geht die Strahlbelastung selbst bei einem verbotenen stehenden Strahl rapide zurück, da ja nur 7mm eintreten könnten. Von der Fläche betrachtet ist das nur noch ein 15tel an Leistung des Laserstrahls, die im Auge ankommt.
Durch die Höhe des Strahlaustritts kommt auch die minimal mögliche Entfernung zum Strahlaustritt zustande, denn die Scanner werden meist horizontal aufgestellt und bei einem Scanwinkel von traumhaften 45° würde der Strahl frühestens nach 3,8m auf eine Person treffen können.
Du kannst aber davon ausgehen, daß auch in Deinem Fall die Anlage TÜV-geprüft ist und die zulässigen MZB-Werte eingehalten werden.<p>Cya Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 8)

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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von ekkard » Fr 28 Dez, 2001 12:21 am

Sinngemäß gilt: Solange die maximal zulässigen Bestrahlungswerte (MZB) übertroffen werden, muss der Strahl oberhalb von 2.7 m über begehbaren Flächen geführt werden. Im Umkehrschluss gilt: Wenn die MZB unterschritten werden, darf sich die Strahlung beliebig im Raum verteilen.
Der Rest wurde von Jerec bereits erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Sicherheitsabstand

Beitrag von ekkard » Do 03 Jan, 2002 1:20 am

Ein weiteres Berechnungsbeispiel wieder mit Vereinfachungen befindet sich auf meiner Homepage:
Sicherheitsabstand
Zuletzt geändert von ekkard am Fr 03 Nov, 2006 9:34 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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