Laserbereich im Privatgelände

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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laser-tv
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Laserbereich im Privatgelände

Post by laser-tv » Fri 02 Mar, 2007 9:48 am

Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zum Laserbereich über privatem Gelände.
1)Momentan wird darüber nachgedacht, ein Videosignal via Laser drahtlos zu übertragen, um einen Langzeittest durchzuführen. Also bitte keine Vorschläge wie ..."nimm doch Funk, lege ein Kabel,...etc." Es soll ein Test eines Laserübertragungssystems werden. Hier ist der Weg das Ziel, nicht die effektivste Übertragungsmethode.
Der Laserstrahl würde, wenn es denn zur Anwendung käme, über einen privaten ausgedehnten Parkplatz von mehreren hundert Metern Länge verlaufen. Die Zufahrt zum Parkplatz ist nicht durch Schranken o.ä. gesichert.
Die Wellenlänge läge bei 780nm (Alternativ 658nm), Leistung etwa 50mW, Strahldurchmesser 5mm, Divergenz so etwa um 0,8mrad herum.
Es stellt kein Problem dar, den Beam in weit über 2,70m Höhe verlaufen zu lassen. Die maximal mögliche Montagehöhe betrüge 5m.
Reicht eine Kennzeichnung des Lasers an der Quelle (wird an einem Lampenmast befestigt) bereits aus, oder muß auch an der Parkplatzeinfahrt auf eine Gefährdung durch Laser in >2,70m Höhe hingewiesen werden?
2) In einem funkverseuchten Bereich (2,4 GHz-Band und 5,8 GHz-Band durch WLANs komplett belegt) soll eine Videosignalübertragung via Laser
über etwa 30m Distanz durchgeführt werden. Der Lasersender würde sich vom Empfänger aus gesehen in einem Winkelbereich von etwa 10 Grad bewegen. Deshalb kann der Laser nicht wie üblich zu einem parallenen Lichtbündel fokussiert werden.
Meine Idee ist, etwa 5-10 IR-Laserdioden mit etwa 50mW Output pro Stück parallel zu schalten und das Licht unkollimiert auf die Reise zu schicken, um den nötigen Bereich zu bestrahlen. Aufgrund der großen Divergenz vermute ich, daß der für das Auge gefährliche Bereich bereits nach wenigen Zentimetern endet, zumal die Gesamtleistung nicht nur aus einer einzigen Quelle kommt, sondern entsprechend verteilt ist. Nun ist die Frage, ob eine solche Anordnung wegen der Leistung immer noch als Klasse3B-Laser eingeordnet werden muß und wenn ja ob es ausreicht ihn so zu montieren, daß niemand ohne Kenntnisnahme von Warnschildern unbewußt in den Laserbereich geraten kann.
Konkret ginge es um eine Messehalle und einen Standaufbau, wo eine Maschine mit einem beweglichen Schlitten eine Kamera trägt und dieses Signal drahtlos(!! das hat seine Gründe!!) zum Empfänger übertragen werden kann. Funk geht nicht. Wir haben seinerzeit gemessen, die Bereiche haben in den zugelassenen Frequenzbereichen so hohe Feldstärken, daß selbst über 10m schon keine saubere Funkübertragung mehr funktioniert.
Ich weiß, daß die Fragestellung von den sonst hier so üblichen Anwendungen abweicht, aber vielleicht hat ja doch jemand eine Antwort.
Tnx vorab :lol:
Wilfried

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da2001
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Post by da2001 » Fri 02 Mar, 2007 10:37 am

Puh.. schwere Frage. Wellenlänge von 400-700 bei 50mw ist Laserklasse 3B. Solange wirklich keiner in den Strahl kommen kann und das ding Angemeldet ist, sollte bei einer höhe von 2,7m eigentlich kein Problem sein. Wichtig ist eine Strahlenüberwachung. Sobald der Laser nicht mehr sein "Ziel" trifft, muss er sofort abschalten.

turntabledj
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Post by turntabledj » Fri 02 Mar, 2007 11:04 am

Wichtig ist eine Strahlenüberwachung. Sobald der Laser nicht mehr sein "Ziel" trifft, muss er sofort abschalten.
Das würde maximal bei der Parkplatzlösung funktionieren.
Bei der Messe-Lösung mit 5-10 LDs ohne Kollimation wird das kaum realisierbar sein.

Die Parkplatzlösung müsste mit der automatischen Abschaltung aber so ausgelegt sein, dass das Teil nicht von Schnee, Regen oder vorbei fliegenden Vögeln dauerhaft außer Betrieb gesetzt wird...
Automatischen wieder Einschalten nach einer bestimmten Zeit wäre in dem Zusammenhang vielleicht auch nicht hilfreich. Klettert einer auf den Mast und guckt rein, schaltet das Dingen zwar ab, könnte aber bei automatischer Wiedereinschaltung einen Treffer landen...

Der Parkplatz muss auf jeden Fall als öffentlich zugängliches Gelände gesehen werden, auch wenn es ein Privatgrundstück ist.
Ich kann mir gut vorstellen, dass man auch berücksichtigen muss, dass dort mal ein Rettungshubschrauber landen könnte... :!: :?:

Wäre mal interessant jemanden zu befragen, der beruflich Laserstrecken installiert... Kenne aber leider niemanden...

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Dr. Burne
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Post by Dr. Burne » Fri 02 Mar, 2007 11:12 am

Hi,


da hilft dir wohl nur eine Klassifizierung beim TÜV, die dir die Geschichte messtechnisch absegnen könnten.
Bei 780nm unkollimiert könnte ja bei >1m schon Laserklasse 1 oder so sein, gepaart mit entsprechenden Installationsanweisungen könnte es gehn.


Gruß Stefan

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da2001
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Post by da2001 » Fri 02 Mar, 2007 11:18 am

Ah. "ohne Kollimation" das hab ich nicht gelesen oder realisiert.

Es ist wirklich nur Privatgrundstück wenn es nicht für andere befahrbar ist. (Durch Zaun oder Tor) Alles andere wäre öffentlich.

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ekkard
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Re: Laserbereich im Privatgelände

Post by ekkard » Fri 02 Mar, 2007 10:50 pm

Laser-TV wrote:Der Laserstrahl würde (…) über einen privaten ausgedehnten Parkplatz von mehreren hundert Metern Länge verlaufen. Die Zufahrt zum Parkplatz ist nicht durch Schranken o.ä. gesichert.
Die Wellenlänge läge bei 780nm (Alternativ 658nm), Leistung etwa 50mW, Strahldurchmesser 5mm, Divergenz so etwa um 0,8mrad herum.
Es stellt kein Problem dar, den Beam in weit über 2,70m Höhe verlaufen zu lassen. Die maximal mögliche Montagehöhe betrüge 5m.
Reicht eine Kennzeichnung des Lasers an der Quelle (wird an einem Lampenmast befestigt) bereits aus, oder muß auch an der Parkplatzeinfahrt auf eine Gefährdung durch Laser in >2,70m Höhe hingewiesen werden?
M. E. stellt dieses Experiment eine anmeldepflichtige Anwendung dar, sofern sie tatsächlich auf das private Parkplatzgelände beschränkt werden kann (z. B. durch die Kombination geeigneter Blenden und Strahlfänger). Sie ist grundsätzlich nicht verboten. Die Behörden werden allerdings zum Schutz der Allgemeinheit einige Forderungen stellen, Beispiele:
Der Laserbereich stellt hier eine Röhre von 1m Radius um die Strahlachse dar. Diese Röhre darf die höchste, zu erwartende Anwendung auf dem Parkplatz gerade nicht berühren. Wahrscheinlich ist diese "Anwendung" ein Lkw-Dach, also Höhe Lkw-Dach+1m = Strahlhöhe. Die 2,7m aus der DIN 56912 bzw. der neuen Richtlinie der IEC für Laservorführung gelten hier nicht sondern nur dort, wo es um (durch Menschen begehbare Flächen bei) Veranstaltungen geht. Die 2,7 m ergeben sich aus Augenhöhe (1,7 m) + 1 m. Ich denke, dass auf einem Parkplatz schon mal die Plane eines Lkw von dessen Dach geholt werden kann.
Die Anlage muss gegen fremde Eingriffe und gegen Hinaufklettern gesichert werden. Ferner müssen alle höheren Gegenstände, auf die man klettern könnte, aus dem Strahlengang entfernt werden, bzw. darf der Strahl nicht über solche Gegenstände hinweg führen. Im Übrigen kann sich die Ermittlung des NOHD (nominal ocular hazard distance) lohnen. Vielleicht ist die Gefahr ja bereits nach 30 bis 50 m vorbei(?).
Die Forderungen müssen mit dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz (beim Anmeldeverfahren) abgeklärt werden.
Laser-TV wrote:2) (Ein anderer) Lasersender (soll) sich vom Empfänger aus gesehen in einem Winkelbereich von etwa 10 Grad bewegen. Deshalb kann der Laser nicht wie üblich zu einem parallelen Lichtbündel fokussiert werden.
Meine Idee ist, etwa 5-10 IR-Laserdioden mit etwa 50mW Output pro Stück parallel zu schalten und das Licht unkollimiert auf die Reise zu schicken, um den nötigen Bereich zu bestrahlen. Aufgrund der großen Divergenz vermute ich, …
Das ist grundsätzlich denkbar und möglich. Es gelten dieselben Überlegungen wie zuvor. Der NOHD müsste also hinreichend klein sein. Aber das kann man ja messen oder ausrechnen. Für's Rechnen sind allerdings mehr Parameter erforderlich, als hier angegeben.
Soviel erst einmal. Ich bin zwar inzwischen im Ruhestand (beim TÜV, Köln), könnte aber die Verbindung zu meinen zuständigen, aktiven Kollegen herstellen, wenn das gewünscht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by laser-tv » Mon 05 Mar, 2007 4:42 pm

Hallo,
vielen lieben Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Ich habe es in der Essenz so verstanden, daß auch auf einem privaten Parkplatz mit öffentlichen Zugang das gesamte Procedere für den Betrieb von Klasse 3B-Lasern erforderlich ist wie auf öffentlichem Gelände auch.
Also Anmeldung, Strahlüberwachung, LSB ...etc.
Das würde den Rahmen des Experimentes sprengen, weil nicht oder nur schlecht durchführbar. Da es sich nur um max. 500m handelt werden wir, so das Experiment überhaupt stattfindet, die Leistung soweit herunterfahren, daß wir im Bereich Klasse 1 bleiben.
Für 500m reicht die Signalstärke für eine solche Entfernung dann immer noch aus.
Primär geht es um einen Versuch, um die Drift des Laserpunktes infolge Erwärmung, Abkühlung und durch minimal schwankende Befestigungspunkte (Lampenmast) zu ermitteln und um dadurch Rückschlüsse auf evtl. spätere Anwendungen mit ggf. höherer Leistung über größere Entfernungen ziehen zu können. Momentan ist das Stadium aber noch nicht soweit, um Flugsicherung, Amt für Arbeitsschutz, TÜV, etc. mit ggf. anfallenden Kosten einzubeziehen.
Was die Messeanwendung angeht, auch da hatte ich die Situation leider etwas unterschätzt. Ich war davon ausgegangen, daß unkollimierte Laserdiodenemissionen bereits nach kurzer Strecke nicht mehr gefährlich sind, sodaß man das Problem ggf. durch ein längeres Gehäuse (z.B. Kamerawetterschutzgehäuse) erschlagen kann.
Im Grunde ist für Distanzen von bis zu 30m auch noch kein Laser notwendig.
Es gibt mittlerweile Infrarot-LEDs, die >10mW Leistung abgeben und schnell genug modulierbar sind.
Bei einem Array aus etwa 40-50 Dioden, das ist von der Größe der emittierenden Gesamtfläche noch vertretbar, wäre eine vergleichbare optische Gesamtausgangsleistung verfügbar mit dem Vorteil, daß das Ganze wesentlich ungefährlicher ist. Die Leistung verteilt sich über wesentlich mehr Einzelquellen bei einer wesentlich größeren aktiven Fläche pro LED im Gegensatz zum Laser.
Dann werde ich also mal ein wenig basteln und sehen, was mit 50 LEDs für Reichweiten möglich sind... :D
MfG.
Wilfried

richard
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Post by richard » Mon 05 Mar, 2007 10:49 pm

Gibt es von den 1-5W-Luxeon-LED auch IR-Versionen?

wäre evtl eine Alternative zu den 50 einzelnen LEDs

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Hatschi
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Post by Hatschi » Tue 06 Mar, 2007 7:35 am

Halli Hallo

Ich glaube von Luxeon gibt es keine, aber dafür von anderen Herstellern.
Schau mal bei Roithner rein.

Hatschi

turntabledj
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Post by turntabledj » Tue 06 Mar, 2007 2:48 pm

Es gibt eine Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zum Thema Laser.

Darin wird allerdings nicht erwähnt, dass beim Funkverkehr für den Amateurfunkdienst in den Frequenzbereichen
oberhalb 444 GHz weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen - was sicherlich nicht heißt, dass man es nicht braucht...

Die fast einzige Einschränkung bezieht sich auf die Ausgangsleistung in Verbindung mit der Lizenzklasse:
1. Bei der Nutzung durch Funkamateure mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit eingetragener
Zeugnisklasse E müssen die verwendeten Funkanlagen und deren Betrieb in ihrer Gesamtheit
Laserklasse 1, 1M, 2 oder 2M der Norm entsprechen.
Bei der Nutzung durch Funkamateure mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit eingetragener
Zeugnisklasse A müssen die verwendeten Funkanlagen und deren Betrieb in ihrer Gesamtheit Laserklasse
1, 1M, 2, 2M, 3R oder 3B der Norm entsprechen.
Gibt es da doch vielleicht Ausnahmen, von denen keiner weiß ?

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