Ich bekam folgende Anfrage, die ich anonymisiert habe und nicht besonders genau beantworten kann:
ich habe (...) ein gewerbe (...).
jetzt bin ich sehr unsicher, bei ebay artikel als gewerblicher anbieter zu verkaufen. (...)
wie sieht es?
- bin ich auch zu AGBs verpflichtet oder reicht es die standard wiederrufsbelehrung anzugeben (1 monat rückgaberecht, usw)?
- bei gebrauchten elektronischen und mechanischen teilen?
- bei teilen welche ich als gebraucht und defekt ausweise?
Ich bin Physiker und Sachverständiger für Fragen um die Augensicherheit von Laser-Produkten nach DIN EN 60825. Ich habe bewusst im Thread nichts über die Rechte und Pflichten im Warenverkehr geschrieben. Das sind Sachen, die ich immer nur am Rand mitbekomme. Ich versuche einmal eine Antwort, die zur Richtigstellung bzw. zur eigenen Recheche anregen soll:
Soviel ich weiß, muss man die Eigenschaften seiner Waren garantieren und Nachbesserungen vornehmen, falls eine Eigenschaft nach Übergabe an den Käufer fehlt (Defekt).
Kann man ein Rückgaberecht ausschließen (unter welchen Bedingungen?)
Als funktionierend beschriebene Ware muss auch den einschlägigen Normen und Richtlinien (der EU) entsprechen, anderenfalls dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Ausnahme sind Teile, bei denen das Endgerät den EU Regeln entsprechen muss (OEM-Teile). Dies dürfte hier zutreffen!
Allerdings dürfen Waren auch "Schrott" sein. Die Frage ist nur, ob man ohne Weiteres (Gewerbeschein?) mit Schrott handeln darf (man beachte, dass E-Schrott bzw. seine Inhalte nach EU Recht deklariert werden müssen!).
Wenn die Eigenschaft bestimmter Waren auf "Schrott" lautet, dann kommt auch nur ein Kaufvertrag über Schrott zustande. Darf man auch andere Warenbezeichnungen wählen? (also "zum Ausschlachten", "defekt", "Bastlerware")?.
Wer ein Gewerbe anmeldet, wirt doch durch die zuständige Industrie- und Handelskammer betreut. Haben die für die Kleinen am Markt keine Merkblätter? Es dürfte auch Bücher zum Thema "Warenverkehr"/"Warenwirtschaft" geben, die nähere Auskünfte geben.
Nur mal so zur Anregung!