Hallo
Das mit der GEZ ist so eine Sache.
Es besteht zum einen devinitiv NICHT die Pflicht jemanden in die Wohnung zu lassen. Das dürfen gegen den Willen des eigentümers nur Polizei, Rettungsdienste und die Feuerwehr bei "gefahr im Vollzug". Desweiteren noch der Gerichtsvollzieher mit einer gerichtlichen anordnung.
Der GEZ-Beamte (es sind eigendlich keine Beamten sondern Freiberufler) hat die Nachweispflicht. Er muss euch (in keinem fall umgedreht) ZWEIFELSFREI nachweisen, dass ihr eine Ordnungswiedrigkeit begangen habt.
Zweifelsfrei heißt auch, dass ihr dem Mann jeden Stuss erzählen könnt. Bsp. auf die Frage "Was das für ein Flimmern an den Wänden sei, dass der Beamte von der Straße beobachtet hätte" ist es dann ein PC (OHNE Modem und Netzwerkkarte).
Desweiteren sollte man bei jedweder Person an der Türe misstrauisch sein. Wenn einer ne Umfrage oder Ähnliches machen will, keinen Reinlassen. Desweiteren ja net am Telefon überrumpeln lassen. Keiner will euch n TV-Zeitschriftenabbo am Telefon verkaufen.
Nur so langsamm stellt sich für mich persöhnlich die frage, wo überhaupt die Existanzberechtigung für die GEZ liegt. Warum für Dienstleistungen zahlen, die ich nicht in Anspruch nehme? Ich abboniere ja auch keine Zeitschrift für 200€ im Jahr die ich nicht lese. Ich zahle ja auch nicht (Wie in Erichs beispiel) für eine Busfahrkarte, wenn ich nicht mit dem Bus fahre.
Also wenn der GEZ-Mann klingelt einfach sagen: "Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bin ich ihnen gegenüber zu keiner Aussage verpflichtet, insofern ich keine Empfangsfähigen Geräte besitze. Dies tue ich nicht also tschüss!"
Noch 3 sachen zum Nachdenken und schmunzeln:
Ein Hamburger Hotel hat eine TV-Anlage in den Zimmern, in deenen man die Öffendlich-Rechtlichen garnicht empfangen kann. Es geht einfach net. Vor Gericht haben die den Streit gegen die GEZ trozallem verlohren, da ja theoretisch einer mit ner Antenne im Reisekoffer ankommen könnte, die einsteckt und dann freies TV empfängt

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Desweiteren sind se nun drauf gekommen die Autohäuser abzugrasen: Denn in jedem Auto da ist ein empfangsfähiges Gerät. Tja, da hört sich zwar nie einer Musik an, aber gezahlt werden muss für jedes Gerät.
Bei uns in der Firma (7000 beschäftigte am Standort) gibbet Radios und TV (in der Montage) zu hauf. Nun wurde das (offiziell) verboten, da die GEZ mal an der Pforte Stand und meinte "Wir wollen die Empfänger Zählen." Wurden natürlich nicht Reingelassen. Die hätten da nähmlich mal ganz schnell die Schichten mit eingerechnet (3-Schichtbetrieb sind auch 3höhrer pro Radio, woraufhin alle 3 zahlen müssten).
Wo ich gerade beim Autohaus war:
Solltet ihr jahrelange erfolgreiche Verweigerer sein (Glückwunsch) und die erwischen euch doch einmal: NIX unterschreiben! und falls doch auf eines Achten: Das Datum! Die GEZ darf nähmlich nur die Gebühren der letzten 3 Jahre nachfordern! AAAAAAABER: Wenn die euch einen Vertrag unter die Nase halten, in dem kein Datum drinsteht können die das Nachtragen und euch so zwingen die letzten 10 Jahre nachzuzahlen! Da kommt ihr dann auch vor Gericht nichtmehr mit durch. Da unbedingt drauf achten.
Wer sich da n bissle belesen möchte, der gehe auf
http://www.gez-boykott.de.
Für die stummen mitleser: Ich besitze kein Empfangsgerät und dieser Beitrag wurde an einem PC einer Schule angefertigt und versendet
Viele Grüße Ron