Shotec Shogun (Laser-Movingheads)

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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da2001
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Shotec Shogun (Laser-Movingheads)

Beitrag von da2001 » Di 14 Feb, 2006 2:26 am

Gibt es für die Kisten eigentlich ne Möglichkeit zur TÜV-Abnahme, oder ist das bei denen unmöglich. Hier in Hamburg ist ne Disco die ~4 Stück von denen an der Decke hat und immer mit ihren sicheren Laseranlagen wirbt.

Bei denen ist TÜV doch nicht möglich, oder irre ich mich?

Gruss
Björn

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ekkard
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Unbedenklichkeit/Normkonformität

Beitrag von ekkard » Di 14 Feb, 2006 8:00 pm

Wenn eine Lasereinrichtung folgenden Vorschriften und Normen entspricht, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden:
BGV B3 Laserstrahlung (Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutz)
DIN 56912 Showlaseranlagen
DIN EN 60825-1 Sicherheit von Laseranlagen

Eine Checkliste steht auf www.lasersafe.de

Umgekehrt: Wenn eine Anlage nicht normkonform ist, und die Sicherheit nicht anders zu gewährleisten ist, dann darf sie überhaupt nicht betrieben werden. Ihr Betrieb (d.h. ihre Verwendung zur öffentlichen Vorführung) ist strafbar (nicht jedoch ihr Kauf oder ihr Besitz :shock: ).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Mi 15 Feb, 2006 7:43 am

moing moing,
Ihr Betrieb (d.h. ihre Verwendung zur öffentlichen Vorführung) ist strafbar (nicht jedoch ihr Kauf oder ihr Besitz :shock: ).
das kommt vor:

Messer, Knarren, Radarwarner, Racing Spiegel für Moped und Auto usw usw...

das schöne beim Laser: den kann man wohl mit geeigneten Maßnahmen umbauen und umrüsten, um ihn betreiben zu dürfen, können, usw usw...

Mit Messer ist das weniger möglich :wink:

gruß
Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest

Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
www.HE-Laserscan.de

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