Frage und Vorstellung

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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skipper
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Frage und Vorstellung

Beitrag von skipper » Mo 02 Jan, 2006 7:27 pm

Hallo, erst einmal!

Ich bin Tammo aus Hessen, 33 Jahre alt und habe mich hier neu angemeldet.
Ich trete gelegentlich als Entertainer auf und würde gerne, als besonderes "Schmankerl" eine kleine "Lasershow" ins Programm aufnehmen.
Meine Frau hat mir zu Weihnachten diesen Wunsch etwas näher gebracht und mich mit einem " MZ-LS3RG 100mW DMX Rot/Grün Laser" von MZ.VISION (Laser-Klasse 3b) überrascht...
Wenn ich aber so die Meinungen in diesem Forum lese und mir die Homepage von Ekkard ansehe (vor allen Dingen die technischen Voraussetzungen, die solch ein Gerät haben sollte), dann frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, diesen Laser legal auf einer Veranstaltung einzusetzen...
Er besitzt nämlich kein einziges Warnschild (OK - kann ich ja selber anbringen!?), keinen Schlüsselschalter und schon gar keine Strahlüberwachung! - Wenn der Laser über DMX gesteuert wird, ist zwar ein Blanking möglich, aber wenn das eingebaute Mikrofon die Steuerung übernimmt, kann es schon vorkommen, daß die beiden Strahlen Minuten lang im Raum stehen (solange kein akustisches Signal kommt...).
Darf so eine Anlage überhaupt in Deutschland eingesetzt werden?
Welche Voraussetzungen müssen auf jeden Fall erfüllt werden (technisch gesehen), damit ich das Gerät betreiben darf.
Einen Schlüsselschalter kann man ja wohl nachrüsten, aber wie sieht das mit der Strahlüberwachung aus?
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein bißchen weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!
Tammo

slippy
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Beitrag von slippy » Di 10 Jan, 2006 10:59 pm

Hallo

Auf alle fälle muss dein Laser ein Tüvgutachten besitzen und abgenommen werden.
Ein NOT AUS Schalter sollte auch vorhanden sein.
Sicherheitsbestimmungen wie Abstände usw. kann man alles nachlesen.
Ein Laserschutzbeauftragter sollte auch anwesend sein bzw. du solltest einen LSB Schein besitzen.

Spooky Blue bietet Laser an die schon ein Tüvgutachten haben die man auch ohne LSB Schein betreiben darf. Diese sind allerdings von der Leistung her wesentlich schwächer.

Slippy

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Mi 11 Jan, 2006 7:25 am

moing moing....


???????
Auf alle fälle muss dein Laser ein Tüvgutachten besitzen und abgenommen werden.
Ein NOT AUS Schalter sollte auch vorhanden sein.
Sicherheitsbestimmungen wie Abstände usw. kann man alles nachlesen.
Ein Laserschutzbeauftragter sollte auch anwesend sein bzw. du solltest einen LSB Schein besitzen.

Spooky Blue bietet Laser an die schon ein Tüvgutachten haben die man auch ohne LSB Schein betreiben darf. Diese sind allerdings von der Leistung her wesentlich schwächer.
??????

NANU? bin ich doof? soweit mir bekannt, aber ich lass mich gerne korrigieren:
Ein Laserschutzbeauftragter sollte auch anwesend sein bzw. du solltest einen LSB Schein besitzen.
ein LSB muss vor Ort sein, dieser wird bestellt und braucht eine Fachkunde. Die Fachkunde kann man (Du) in einem Kurs erwerben....
Auf alle fälle muss dein Laser ein Tüvgutachten besitzen und abgenommen werden.
naja.... nö..... Auf alle Fälle muss der Laser ab 5mw angemeldet werden. Dann kann ein Sachverständigen Gutachten verlangt werden.. Unter Umständen begnügt sich "Das Amt" mit einem vorhandenen TÜV Gutachten.... aber es ist kein MUSSS.... Ein Muss ist nur das VERLANGTE Gutachten... wenns nicht verlangt wird.. .kein muss...
Ein NOT AUS Schalter sollte auch vorhanden sein.
ein Not Aus Schalter MUSS vorhanden sein (zumindest bei der Klasse)....
Spooky Blue bietet Laser an die schon ein Tüvgutachten haben die man auch ohne LSB Schein betreiben darf. Diese sind allerdings von der Leistung her wesentlich schwächer
das mit gem Gutachten stimmt.. siehe oben.... das kann genügen, muss es aber nicht. DER LSB Muss trotzdem da sein, weil es sich ja doch um einen Klasse 3B laser handelt.. oder gibts einen Spooky kleiner 5mw???

EINEN LSB SCHEIN gibt es nicht! Es gibt eine Teilnahmebestätigung zu einer Schulung... diese schullung soll dir das nötige Fachwissen vermitteln, damit du als LSB bestellt werden kannst/darfst......

so.... vielleicht hab jetzt ich lauter QUATSCH erzählt.... dann bitte ich ebenfalls um Berichtigung... aber die Antwort oben (slippy) kommt mir persönlich etwas "mager" vor...

viele Grüße
Erich
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Beitrag von tschosef » Mi 11 Jan, 2006 7:30 am

hai nochmal...

ich versuch mal DIE FRAGEN ZU BEANTWORTEN:

Welche Voraussetzungen müssen auf jeden Fall erfüllt werden (technisch gesehen), damit ich das Gerät betreiben darf.
der Laser darf im Zuschauerbereich die MZB nicht überschreiten.. (simpel).... bzw, dort wo die MZB überschritten werden (kann) darf keiner hin kommen.....
Darf so eine Anlage überhaupt in Deutschland eingesetzt werden?
Welche Voraussetzungen müssen auf jeden Fall erfüllt werden (technisch gesehen), damit ich das Gerät betreiben darf.
Einen Schlüsselschalter kann man ja wohl nachrüsten, aber wie sieht das mit der Strahlüberwachung aus?
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein bißchen weiterhelfen?
wenn die DIN Normen eingehalten werden und das Sicherheitskonzept schlüssig ist, denke ich mal JA....

Also Schlüsselschalter, Notaus, stabiele Befestigung und SICHERSTELLUNG dass KEIN MZB-Überschreitender Strahl in die Zuschauer gelangen kann zB durch Savety, oder durch Blenden, oder durch Montagehöhe oder durch Abstand usw usw usw.... verschiedene Möglichkeiten .... DIE MÖGLICHKEITEN sollten aber technisch funktionierend sein... es gibt manche "Verfahren" die sind anerkannt, und andere gelten eher wieder als UNSICHER ... Elektronik als Strahlüberwachung ist etwas Zweifelhaft... ... der eine macht ne ALUPLATTE als Strahlenfalle nach unten hin an das Gerät.. der nächste klebt ein Klebeband auf das Fenster.....naja... usw.......... Je nach Sachverständigen kann dies oder jenes auch als Sicher oder eben unsicher gelten......

Wenn etwas passiert... sprich wenn jemand auf Dich zu kommt und meint er habe einen Schaden von deiner Anlage... dann bist erst mal DU in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen..*****. . Das Sachverständigengutachten sagt eigentlich NUR dass es sicher laufen hätte können... aber da die Annahme im Raum steht, dass Du dich nicht an die Vorgaben und Auflagen gehalten hast (sonst währ ja nix passiert) "schützen" erst mal den "Sachverstängigen" und es ist doch "Dein Problem".......

also Rann an die Buletten .... der gute alte (nicht existierende) "LSB Schein" ist warscheinlich das aller kleinste ÜBEL bei der Sache


wart mal ab was EKKARD schreibt........
Viele Grüße
Erich


PS zu ****... wobei ja nicht mal sicher ist, dass der Schaden, wenn tatsächlich vorhanden, wirlich von deiner Anlage kommt.
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Beitrag von turntabledj » Mi 11 Jan, 2006 9:33 am

@Erich
PS zu ****... wobei ja nicht mal sicher ist, dass der Schaden, wenn tatsächlich vorhanden, wirlich von deiner Anlage kommt.
Ahhh - ich glaube an diesem Beispiel kann man darsellen, dass es doch wesentlich sicherer ist, eine Abnahme durchführen zu lassen, wenn man eine Laseranlage einsetzen möchte :D

Kommt jemand und will die an die Karre pin*eln, in dem er meint, er hätte einen Schaden durch die Lasershow bekommen.
In wirklichkeit kommt sein "Fleck auf der Linse" aber vom unqualifizierten rumfuchteln mit seinem getunten Pointer - aber das weiß ja keiner.
Jetzt will er halt Kohle machen.

Was unterm Strich auf dich zukommt, entscheidet in einem Verfahren ein Richter. Da Glaubwürdigkeit dabei eine extrem große Rolle spielt, wird sehr deutlich, dass eine Abnahme einem zumindest vor solch einem Schmuh schützen kann. Ich denke mal, das eine angemeldete und abgenommene Anlage wesentlich mehr Vetrauen erweckt, als eine "schwarz gefunkte" Show.

@Tammo
Aber nochmal zum Thema LSB (Laserschutzbeauftragter).
Grob gesagt, gibt es ohne LSB keine Show (alles was unter 5mW liegt, kann man wohl nicht Show nennen :lol: )

Solltest du ein einem Unternehmen angestellt sein, welches Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist, kannst du dich dort mal erkundigen, ob die Seminare anbieten, in der du die Sachkenntnisse erwerben kannst, welche man für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter benötigt.
Diese Seminare vermitteln u.a. den Inhalt der BGV B2...
Ob du on Job was mit Lasern zu tun hast, ist völlig egal.
Must halt nur vom Arbeitgeber dort angemeldet werden.
I.d.R. entstehen nur sehr geringe kosten für das Seminar :wink: und im Zweifel nimmste dir dafür mal 3 Tage Urlaub.

Damit hättest du dann schonmal eine Voraussetzung für das öffentliche Betreiebn einer Laseranlage erfüllt und hast auch was über die Gefahren und Pflichten gelernt.

Grüße
Achim

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Beitrag von tschosef » Mi 11 Jan, 2006 9:58 am

halli hallo...
Ahhh - ich glaube an diesem Beispiel kann man darsellen, dass es doch wesentlich sicherer ist, eine Abnahme durchführen zu lassen, wenn man eine Laseranlage einsetzen möchte Very Happy
wobei ich hier im Forum schon gelesen habe, ZITAT: "... wenn dann etwas passiert, hast Du (also ich, der Erich) Dich nicht an die Auflagen und Vorschriften vom Gutachten gehalten.... sonst währ ja nix passiert"

aber egal... altes Thema.... Aber ich gebe Dir Recht... die Glaubwürdigkeit Zählt.. und die ist halt etwas besser, wenn für Gutachten anständig Geld hin gelegt wurde usw... usw... (du merkst schon.. ich versuche mich ruhig zu halten.... RUHIG BRAUNER.... RUHIG :wink: )
I.d.R. entstehen nur sehr geringe kosten für das Seminar :Wink: und im Zweifel nimmste dir dafür mal 3 Tage Urlaub.

ich wünsche mir dass dein :wink: die Ironie in dem Satz ausdrückt...

Mal Ehrlich, das Vorhaben die oben beschriebene Anlage
MZ-LS3RG 100mW DMX Rot/Grün
:roll: "LEGAL" zu betreiben kostet grob geschätzt:

150 bis 300 Euro Schulung
Grob 100 bis 300 Euro Umbau (Schlüsselschalter, Notaus, Strahlüberwachung).

etwa grob geschätzt um die 1000 Euro Gutachten (plus minus 800 Euro je nach dem)......

also etwa vielleicht 1000 bis 2000 Euro.... Das ist schon erheblich im vergleich zur 250 bis 400 euro WERTVOLLEN Laseranlage :roll:

naja... Viel Erfolg....
(wobe an zu merken ist, die einmaligen kosten (schulung usw... ) sind diejenigen im niedrigeren bereich

wiedermal stellt sich die frage, bekommt man dann eine Versicherung? Ist man dann aus dem schneider und sicher? denn das ist doch das, was der Germane so gerne möchte.

weitermachen....

Viele Grüße
Erich
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skipper
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Beitrag von skipper » Mi 11 Jan, 2006 10:35 am

Hallo!

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Tips!
Da ich den Laser gerne als kleine "Einlage" für Entertainer-Auftritte
(Geburtstage, Hochzeiten, etc.) verwenden möchte und die zu
erwartenden Kosten ja wohl in keinem Verhältnis zum erwünschen
Ergebnis stehen, habe ich mich entschlossen, den 3b Laser gegen
ein Gerät der Klasse 2 zu ersetzen.
Damit erspare ich mir zumindest die wohl ständigen Anmeldungen...
Trotzdem werde ich natürlich auch den "harmlosen" 8) kleinen
Laser immer gemäß den Sicherheitsbestimmungen betreiben.
Wie sieht das eigentlich mit den Hinweis-Schildern aus? - Muß
ich z.B. an der Eingangstür mit einem Schild auf den Laser-Einsatz
hinweisen?

Gruß
Tammo

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Mi 11 Jan, 2006 11:38 am

Laser gerne als kleine "Einlage"
Naja, ob man mit einem Klasse 2 Laser eine gelungene Einlage hinbekommt, mag ich fast bezweifeln...

Da wird wohl kaum was rüberkommen...

skipper
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Beitrag von skipper » Mi 11 Jan, 2006 2:55 pm

Na, ja, ich werd' mal sehen...
Mit wenig Nebel im Dunkeln sollte man schon noch was sehen können.
Ich möchte ja nur ein paar Beams projizieren und keine High-End Laser-Show...

clubman
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Beitrag von clubman » Do 12 Jan, 2006 7:04 pm

Tschosef hat geschrieben:
Spooky Blue bietet Laser an die schon ein Tüvgutachten haben die man auch ohne LSB Schein betreiben darf. Diese sind allerdings von der Leistung her wesentlich schwächer
das mit gem Gutachten stimmt.. siehe oben.... das kann genügen, muss es aber nicht. DER LSB Muss trotzdem da sein, weil es sich ja doch um einen Klasse 3B laser handelt.. oder gibts einen Spooky kleiner 5mw???
redet ihr euch das von dem TÜV-Gutachten eigentlich nur immer gegenseitig nach? Wenn schon jemand dieses "TÜV-Gutachten" geshen hat, wäre es super, wenn ihr mir dieses Gutachten einmal zusenden könntet!
Hat eigentlich schon einmal jemand dieses Gutachten oder eine Spooky-Bedienungsanleitung in der Hand gehabt oder glaubt ihr alles was euch andere sagen?

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Beitrag von dstar » Do 12 Jan, 2006 8:14 pm

Hat eigentlich schon einmal jemand dieses Gutachten oder eine Spooky-Bedienungsanleitung in der Hand gehabt oder glaubt ihr alles was euch andere sagen?
Vielleicht nicht sagen, sondern lesen...
Schaust Du hier am 12.12. von Rheinpeter: viewtopic.php?t=37986&highlight=spooky+t%FCv

Christian

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Beitrag von clubman » Do 12 Jan, 2006 8:36 pm

Das ist das Zertifikat von einem Sachverständigen - ich frage, wer ein TÜV-Gutachten schonmal gesehen hat?

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Beitrag von afrob » Do 12 Jan, 2006 10:16 pm

Es gibt Wettbewerb: Du kannst die Hauptuntersuchung deines Autos beim TÜV durchführen lassen, aber auch bei jedem anderen Laden der entsprechend akreditiert ist.

Gleiches gilt für Laseranlagen. Formal und rechtlich sind die Gutachten gleichwertig.

Grüsse,
afrob

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Beitrag von tschosef » Fr 13 Jan, 2006 12:12 am

halli hallo....

Hat eigentlich schon einmal jemand dieses Gutachten oder eine Spooky-Bedienungsanleitung in der Hand gehabt oder glaubt ihr alles was euch andere sagen?
ich hatte das vom 30mw Spooky (V1) in der Hand UND NACHGERECHNET (weil ich so von den Werten überrascht war... bei der Version gabs noch ne richtig schöne Berechnung)....

das vom V2 hab ich als PDF gelesen (siehe Link zu anderer Diskussion etwas weiter oben).... dort gibts aber keine Berechnung mehr sondern "nur noch" mindestabstände usw......

Ich rede NICHT nur nach....

Gruß derweil
Erich
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Beitrag von databass.ch » Fr 13 Jan, 2006 11:56 am

Tschosef hat geschrieben:ich hatte das vom 30mw Spooky (V1) in der Hand UND NACHGERECHNET (weil ich so von den Werten überrascht war... bei der Version gabs noch ne richtig schöne Berechnung)....
Und? Was ist dabei rausgekommen? Mich wundert, das die V3 immernoch die gleichen Sicherheitsabstände braucht wie V2, trotz neuer Ablenkung, Elektronik und Software...

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Beitrag von turntabledj » Fr 13 Jan, 2006 12:05 pm

Hi,
Mich wundert, das die V3 immernoch die gleichen Sicherheitsabstände braucht wie V2, trotz neuer Ablenkung, Elektronik und Software...
Soweit ich das sehe, lassensich bei dem V3 die fest programmierten Animationen jetzt mehr manipulieren.
Dadurch wird's flexiebler bzw. Abwechslungsreicher.

Wenn die dabei darauf geachtet haben, dass sich an den Strahldaten und der Verweilungsdauer bei den Effekten nicht großartig was geändert hat, hat sich an der Bestrahlungsstärke auch nichts geändert - also auch kein größerer Abstand nötig...

Grüße
Achim

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Beitrag von tschosef » Fr 13 Jan, 2006 12:50 pm

halli hallo...
ich hatte das vom 30mw Spooky (V1) in der Hand UND NACHGERECHNET (weil ich so von den Werten überrascht war... bei der Version gabs noch ne richtig schöne Berechnung)....
Und? Was ist dabei rausgekommen?
ne, sagen wir so..." Verglichen" (anstatt nachgerechnet) Ich hab die Daten mit den Angaben von Ekkard`s Berechnunsbeispiel verglichen.
Grund: nach Eckards Formelangaben überschreite ich die MZB bei mir zu Hause um das 35fache ... mit den Werten vom Spooky (der nur überraschenden 4 metern Mindestabstand hat(e), weil andere Ansätze drinn stehen wie zB Einwirkdauer < 0,25 sekunden, und das NUR EIN MAL IN 10 SEKUNDEN) komme ich auch mit meiner Anlage in den grünen bereich..... (bei größer 6 metern ... )

Eckards Berechung ging damals mehr oder weniger von einer Stehenden Figur aus, die 10 Sekunden lang ins Auge leuchtet (was für ne langweilige Show....)...



so war das.....

gruß
Erich
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Re: Frage und Vorstellung

Beitrag von ekkard » Fr 13 Jan, 2006 10:40 pm

Hallo Tammo,
nun wurde ja schon einiges geschrieben, was durchaus zutrifft. Aber ich will die Sache ein Bisschen präzisieren, da ich ja auch direkt angesprochen wurde. Ich bin einer von 2 Moderatoren hier im Board für die (optische) Lasersicherheit und Prüfer in Sachen Laser beim TÜV Rheinland in Köln.
Welche Punkte bei einer offiziellen Abnahme im Genehmigungsverfahren geprüft werden, findest Du unter http://www.lasersafe.de/prufbogen.html .
Es gelten folgende Normen:
DIN 56 912 "Sicherheit von Showlasern und Showlaseranlagen"
DIN EN 60 825 Teil1 vom Okt. 2003 (allgemeine Lasersicherheit)
BGV B2 Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (Arbeitsrecht und Gerätesicherheitsgesetz).

Da die BGV Gesetzescharakter haben, handelt es sich also um bindendes Recht, das vom Staatlichen Amt für Arbeitsschutz auch im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes und des Ordnungsrechtes "vollzogen" wird (wie das so schön heißt). Danach sind Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 anmeldepflichtig. Da es sich um eine öffentliche Vorführung auch noch mit Hilfe eines "gefährlichen Arbeitsmittels" handelt, muss das Ganze vom Ordnungsamt genehmigt werden. Dort wird dann auch gleich der beabsichtigte Laserbetrieb angemeldet.
Alles Weitere ist Sache der Behörde.
Üblich ist – und das hat sich in einigen Fällen bewährt – bereits bei der Anmeldung ein Sicherheitskonzept und das Prüfzeugnis eines akkreditierten Gutachters (z. B. TÜV Rheinland) vorzulegen.
Daraufhin kann die Behörde die Veranstaltung (mit der Lasershow) genehmigen, oder sie kann die Vorlage einer erneuten Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen, weil Ab- und Aufbau einer Lasershow einen "Herstellungsvorgang" bedeuten. Insbesondere die Verwendung von optischen Komponenten im Raum stellt einen sicherheitsrelevanten Herstellungsprozess dar.
Im Einzelnen:
Skipper hat geschrieben:Er besitzt nämlich kein einziges Warnschild (OK - kann ich ja selber anbringen!?), keinen Schlüsselschalter …
= schlecht, da dies bereits den Bedingungen der Klasse 3b widerspricht. Kreti und Pleti können die Anlage einschalten ggf. ohne Aufsicht.
Skipper hat geschrieben: und schon gar keine Strahlüberwachung!
– und was, wenn der Strahl zu lange an einer Stelle steht? Eine solche 3B-Lasereinrichtung darf nur zur Projektion und über 2,7m über begehbaren Flächen betrieben werden.
Skipper hat geschrieben:Darf so eine Anlage überhaupt in Deutschland eingesetzt werden?
Ja, aber wie gesagt, nur nach Nachrüstung mit Schlüsselschalter, geeigneter Beschilderung und nur in einem vom Publikum getrennten Laserbereich (insbesondere über 2,7 m Höhe).
Schilder kannst Du selbst drucken und im Saal an den Abschrankungen zum Laserbereich anbringen.
Alle Komponenten also auch der Schlüsselschalter dürfen Marke Eigenbau sein. Es wird nur Probleme geben, wenn die Strahlüberwachung den Sachverständigen überzeugen soll, und es sich um einen Selbstbau handelt. In diesem Fall ist ein von einer konkreten Veranstaltung unabhängiger Labortest sehr zu empfehlen. Denn ein unklarer und damit negativer Prüfausgang hätte ein Quasiverbot der Veranstaltung zur Folge. (Zumindest wäre der Dennoch-Betrieb illegal mit unabsehbaren straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von ekkard » Fr 13 Jan, 2006 10:51 pm

clubman hat geschrieben:Das ist das Zertifikat von einem Sachverständigen - ich frage, wer ein TÜV-Gutachten schonmal gesehen hat?
Ich! Ich habe schon einige Fremdgutachten in den Händen gehabt und stelle selbst im Auftrage meines Arbeitgebers solche Gutachten aus.
Es gibt ganz unterschiedliche Gutachten:
A die Klassifizierung mit Labortests, Prüfung der Unterlagen (Zertifikat der Normkonformität)
B die Typ-Prüfung an "Kompaktanlagen", die unverändert aufgestellt werden (auch Zertifikat, eingeschränkte Normkonformität, ggf. nur nach BGV B2)
C die Prüfung kurz vor Veranstaltungen mit der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (hier meistens als TÜV Gutachten bezeichnet, Bescheinigung nur temporär gültig).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von skipper » Di 17 Jan, 2006 8:44 am

Noch einmal vielen Dank, besonderst an Ekkard!
Ich konnte den China-Billig-Laser inzwischen in einen
American-DJ Laser-Scanner der Klasse 2 umtauschen. -
Damit erübrigt sich zumindest die jeweilige neue Abnahme
(ich setze das Gerät ausschließlich im mobilen Betrieb ein).
Davon mal abgesehen: Das US-Produkt hat trotz der
"kleinen" Leistung von 4,9mW eine funktionierende Strahl-
Überwachung. Außerdem ist er auch bei Nebel noch sehr
gut zu sehen!
Die Beam-Effekte sind absolut überzeugend!

Viele Grüße
Tammo

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FDA laser class 2

Beitrag von ekkard » Mi 18 Jan, 2006 7:38 pm

Vorsicht: laser class II according to FDA §1040.10 usw. ist nicht dasselbe wie DIN EN IEC 60825-1 von 2001 und später! Ich will nicht sagen, dass dies hier zutrifft, aber eine Leistung von 4,9 mW deutet darauf hin. Nach DIN EN IEC gilt ein Klassengrenzwert von C6 mW. C6 kann größer als 1 sein, wenn die Quellengröße, aus 100 mm Abstand betrachtet, einen Winkel von 7,5 mrad oder mehr aufweist.
Anderenfalls ist ein class II laser (FDA) ein Klasse 3R Laser (IEC).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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