Laser der Klasse 2M
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Laser der Klasse 2M
Hi,
Ekkard hat in einem Posting mal angetönt, man könne für genemigungsfreien Betrieb, Laser der Klasse 2M einsetzen. Diese gibt es bis zu einer Leistung von 500mW.
Wo gibt es solche? und wieviel kostet sowas? und wieso wird das nicht öffters gemacht? Mir ist schon klar, das der strahl nicht so fein ist, wie bei "normalen" Lasern, aber das wird den Effekt nicht gross beeinflussen... oder?
Ekkard hat in einem Posting mal angetönt, man könne für genemigungsfreien Betrieb, Laser der Klasse 2M einsetzen. Diese gibt es bis zu einer Leistung von 500mW.
Wo gibt es solche? und wieviel kostet sowas? und wieso wird das nicht öffters gemacht? Mir ist schon klar, das der strahl nicht so fein ist, wie bei "normalen" Lasern, aber das wird den Effekt nicht gross beeinflussen... oder?
- tschosef
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halli hallo....
Wenn du also 500 mw so aufweitest, dass die lichtmenge welche durch eine blende mit 7mm durchmesser nicht mehr ist als die eines <1mw pointers... dann reden wir hier von einem SEHR GROSSEN Strahlquerschnitt... der ist für Scanning nicht mehr zu gebrauchen...
mann müsste jetzt mal mit rechnen anfangen.....
was vielleicht gehen würde. währe ein Himmel oder ähnliches.....
solche Laser werden teils als Linienlaser in Wasserwaagen verbaut... usw. sonst müsste man ja jedes mal wenn man die Wasserwaage raus kramt ersmal ne anmeldung machen
Gruß derweil
Erich
DOCH!!! das beeinflussst den effekt gewaltig, denn das bedeutet, dass Überall da, wo die strahlung zugänglich ist( also ab austrittsöffnung), die MZB eingehalten wird, Weil auf grund des großen Strahlquerschnittes in die "kleine" 7mm Pupille vom Auge nicht mehr Licht rein kann als bei einem kl 1 Pointer......Mir ist schon klar, das der strahl nicht so fein ist, wie bei "normalen" Lasern, aber das wird den Effekt nicht gross beeinflussen... oder?
Wenn du also 500 mw so aufweitest, dass die lichtmenge welche durch eine blende mit 7mm durchmesser nicht mehr ist als die eines <1mw pointers... dann reden wir hier von einem SEHR GROSSEN Strahlquerschnitt... der ist für Scanning nicht mehr zu gebrauchen...
mann müsste jetzt mal mit rechnen anfangen.....
was vielleicht gehen würde. währe ein Himmel oder ähnliches.....
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Gruß derweil
Erich
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Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
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Ach so ist das...
Ich hab erst Ekkard eine PN gschrieben bzgl. Klasse 2M.
Dann hat sich das für mich auch erledigt. Schade
@tschosef
Wir habe am Telefon schon mal darüber gesprochen:
Wie ist das eigentlich wenn ich z. B. bei einer Mobildisco mit einen Traversensystem welches immer genau gleich aufgebaut ist?
Würde es da reichen wenn mal 1x TÜV drauf macht?
Es wird ja jedesmal GENAU GLEICH aufgebaut. Selbe Höhe, selbe Position, selbes Bedienpersonal... alles gleich.
Oder spielen jetzt da wieder so Faktoren wie reflektierende Teile ausserhalb der Traverse und so eine Rolle? Ich mein, das ist eh klar dass man sowas entfernt sofern vorhanden.
Das ist echt ein leidiges Thema mit dem TÜV. Kein Veranstalter zahlt mir diese hohen Gebühren. Klar bei ner 5000+ Euro Show ist das kein Problem, aber wenn ich mit meinem knapp 0,5 W Laser mal was kleines machen will ist das echt nicht drin
Was auch eine Lösung wäre mit der ich leben könnte wär 1x TÜV auf die Anlage zu machen, also ähnlich wie 2M nur eben ohne Strahlaufweitung und dann aufstellen so oft ich möchte. Bei den Behörden melden wär ja in Ordnung, wenn nur eben nicht jedesmal die TÜV-Gebühren anfallen würden.
Ich hab erst Ekkard eine PN gschrieben bzgl. Klasse 2M.
Dann hat sich das für mich auch erledigt. Schade

@tschosef
Wir habe am Telefon schon mal darüber gesprochen:
Wie ist das eigentlich wenn ich z. B. bei einer Mobildisco mit einen Traversensystem welches immer genau gleich aufgebaut ist?
Würde es da reichen wenn mal 1x TÜV drauf macht?
Es wird ja jedesmal GENAU GLEICH aufgebaut. Selbe Höhe, selbe Position, selbes Bedienpersonal... alles gleich.
Oder spielen jetzt da wieder so Faktoren wie reflektierende Teile ausserhalb der Traverse und so eine Rolle? Ich mein, das ist eh klar dass man sowas entfernt sofern vorhanden.
Das ist echt ein leidiges Thema mit dem TÜV. Kein Veranstalter zahlt mir diese hohen Gebühren. Klar bei ner 5000+ Euro Show ist das kein Problem, aber wenn ich mit meinem knapp 0,5 W Laser mal was kleines machen will ist das echt nicht drin

Was auch eine Lösung wäre mit der ich leben könnte wär 1x TÜV auf die Anlage zu machen, also ähnlich wie 2M nur eben ohne Strahlaufweitung und dann aufstellen so oft ich möchte. Bei den Behörden melden wär ja in Ordnung, wenn nur eben nicht jedesmal die TÜV-Gebühren anfallen würden.
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Ich dachte auch eher an einen 30-100mW Laser...tschosef hat geschrieben:Wenn du also 500 mw so aufweitest, dass die lichtmenge welche durch eine blende mit 7mm durchmesser nicht mehr ist als die eines <1mw pointers... dann reden wir hier von einem SEHR GROSSEN Strahlquerschnitt... der ist für Scanning nicht mehr zu gebrauchen...
Naja, ich behaupte mal, dass auch wenn man seine Augen direkt an die Linse bei einem 250W Movinghead hält und da 10sek reinschaut, dass man dann auch ein schönes Loch in der Netzhaut hat. Ein bisschen gesunden Menschenverstand muss vorausgesetzt werden können!!!(also ab austrittsöffnung)
- tschosef
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halloooo
Du meldest den Einsatz an, das ordnungsamt hält rücksprache mit Gewerbeaufsicht... bzw du musst evtl sowiso bei gewerbeaufsicht anmelden.
Das Gewerbeaufsichtsamt KANN dan ein Gutachten verlangen falls das Sicherheitskonzept nicht schlüssig oder ausreichend ist.
Wenn Du schon ein Gutachten welches aus vorheriger veranstaltung kommt oder welches Du mit Sachverständigen vorab, quasi "generell" erstellt hast, gleich mit der anmeldung mit einreichst, ist die Warscheinlichkeit recht groß, dass keine weitere Abnahme erforderlich wird.... Könnte aber dennoch sein.
Wie wir hier im Forum schon lesen konnten, beläuft sich der Preis für so eine "generelles Gutachten" (der wie auch immer das heist, gibts denn keinen namen dafür?) auf 1600 bis 2600 euro.
OK?
viele Gruße derweil
Erich
äh... so weit ich weis, bei klasse 2 dürfen auch keine optischen geräte verwendet werden, weil evtl. strahlquerschnitt verendend ==> in Folge währe die Leistungsdichte wieder zu hoch.Naja, ich behaupte mal, dass auch wenn man seine Augen direkt an die Linse bei einem 250W Movinghead hält und da 10sek reinschaut, dass man dann auch ein schönes Loch in der Netzhaut hat.
so weit ich das beamtworten kann/darf:Würde es da reichen wenn mal 1x TÜV drauf macht?
Es wird ja jedesmal GENAU GLEICH aufgebaut. Selbe Höhe, selbe Position, selbes Bedienpersonal... alles gleich.
Du meldest den Einsatz an, das ordnungsamt hält rücksprache mit Gewerbeaufsicht... bzw du musst evtl sowiso bei gewerbeaufsicht anmelden.
Das Gewerbeaufsichtsamt KANN dan ein Gutachten verlangen falls das Sicherheitskonzept nicht schlüssig oder ausreichend ist.
Wenn Du schon ein Gutachten welches aus vorheriger veranstaltung kommt oder welches Du mit Sachverständigen vorab, quasi "generell" erstellt hast, gleich mit der anmeldung mit einreichst, ist die Warscheinlichkeit recht groß, dass keine weitere Abnahme erforderlich wird.... Könnte aber dennoch sein.
Wie wir hier im Forum schon lesen konnten, beläuft sich der Preis für so eine "generelles Gutachten" (der wie auch immer das heist, gibts denn keinen namen dafür?) auf 1600 bis 2600 euro.
OK?
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Ich meinte, einen gewöhnlichen Movinghead mit Entladungslampe ... Auch der kann einem ein Loch ins Auge brennen, wenn man es darauf anlegt...tschosef hat geschrieben:äh... so weit ich weis, bei klasse 2 dürfen auch keine optischen geräte verwendet werden, weil evtl. strahlquerschnitt verendend ==> in Folge währe die Leistungsdichte wieder zu hoch.Naja, ich behaupte mal, dass auch wenn man seine Augen direkt an die Linse bei einem 250W Movinghead hält und da 10sek reinschaut, dass man dann auch ein schönes Loch in der Netzhaut hat.
Schönen Sonntag noch...
- lightfreak
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Richtig und deshalb gibt es in der Lasernorm IEC 60825 auch den Teil -9, der Grenzwerte für nicht kohärente Strahlung (also "normale" Lampen und LED) regelt.Ich meinte, einen gewöhnlichen Movinghead mit Entladungslampe ... Auch der kann einem ein Loch ins Auge brennen, wenn man es darauf anlegt...
Gruß
Simon
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- tschosef
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halloooo.....
ah so, ja....
tja... da gibts wohl kein so ausgeprägtes "Sicherheitsbewustsein"
gruß
Erich
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das interessiert aber leider wirklich KEINE [zensiert]...... Sollte es, tut es aber nicht.... Movingheads und Co hängen wie wild rum.... LED`s leuchten... alles "egal" (Von wegen LED Taschenlampe... "GUCK MAL WIE HELL..."Richtig und deshalb gibt es in der Lasernorm IEC 60825 auch den Teil -9, der Grenzwerte für nicht kohärente Strahlung (also "normale" Lampen und LED) regelt.
tja... da gibts wohl kein so ausgeprägtes "Sicherheitsbewustsein"

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Erich
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Nein, reicht leider nicht aus - hatte Ekkard in anderen Threads auch schon mehrfach beschrieben, warum:Würde es da reichen wenn mal 1x TÜV drauf macht?
Es wird ja jedesmal GENAU GLEICH aufgebaut. Selbe Höhe, selbe Position, selbes Bedienpersonal... alles gleich.
Jede Neuinstallation stellt einen neuen Herstellungsprozess dar, welche eine neue Abnahme erforderlich machen.
Wenn du Glück hast, die Behörden dich aufgrund vieler Veranstaltungen und vergangener Abnahmen bereits kennen und deinem schlüssigen Sicherheitskonzepte Vertrauen, könnte es sein, dass die Genehmigung auch mal ohne neue Abnahme bekommst.
Kann aber beim nächsten mal schon wieder anders sein. Ein Anrecht auf einen Abnahmefreien Betrieb hast du nicht - auch nicht, wenn du eine "Gernalabnahme" für 1600-2500 Euro für das Teil hast.
Oder spielen jetzt da wieder so Faktoren wie reflektierende Teile ausserhalb der Traverse und so eine Rolle?
Den Nagel auf den Kopf getroffen !
Da denkst vielleich du dran, aber ettliche andere scheren sich da den Dreck drum - das sind dann auch genau die, die nen 150er Spooky in 4m Höhe an die Traverse über der Tanzfläche hängen...Ich mein, das ist eh klar dass man sowas entfernt sofern vorhanden.
Nicht jeder, der nen Führerschein hat, hält sich innerorts an die 50...
So long
Achim
Zuletzt geändert von turntabledj am Mo 16 Jan, 2006 12:56 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Als ich neulich bei meinem Bauteilehändler war, hatte es da diverse LED's auf ner Platine zum ausprobieren, in die einte hab ich lediglich ein bruchteil einer Sekunde reingeschaut, und hatte nachher mindestens eine viertelstunde lang einen schwarzen Fleck im Blickfeld! Diese war mit Sicherheit stärker als ein 30mW Spooky!!!tschosef hat geschrieben:das interessiert aber leider wirklich KEINE [zensiert]...... Sollte es, tut es aber nicht.... Movingheads und Co hängen wie wild rum.... LED`s leuchten... alles "egal" (Von wegen LED Taschenlampe... "GUCK MAL WIE HELL..."Richtig und deshalb gibt es in der Lasernorm IEC 60825 auch den Teil -9, der Grenzwerte für nicht kohärente Strahlung (also "normale" Lampen und LED) regelt.

turntabledj hat geschrieben: Nein, reicht leider nicht aus - hatte Ekkard in anderen Threads auch schon mehrfach beschrieben, warum:
Jede Neuinstallation stellt einen neuen Herstellungsprozess dar, welche eine neue Anahme erforderlich machen.
Wenn du Glück hast, die Behörden dich aufgrund vieler Veranstaltungen und vergangener Abnahmen bereits kennen und deinem schlüssigen Sicherheitskonzepte Vertrauen, könnte es sein, dass die Genehmigung auch mal ohne neue Abnahme bekommst.
Kann aber beim nächsten mal schon wieder anders sein.
Das ist echt ziemlich blöd das ganze Laser-Legal-Thema...

Legal im kleinen Rahmen ist fast nicht möglich, da zu teuer und illegal...hmm... naja, muss ich auch nicht unbedingt haben.
Es ist schon richtig dass da eine Regelung da ist, aber wenn schon, dann sollte diese auch bei Ebay losgehen und den Handel mit Lasern für Jedermann verbieten.
Eine Art Waffenschein für Laser müsste her der genügend Sachkunde vermittelt und dafür einen "Laser-Waffenscheinbesitzer" berechtigt sein Gerät auch aufzustellen und zwar für eine geringe Bearbeitungsgebühr und nicht für hunderte von Euros...
Aber das Thema denke ich mal ist hier schon oft genug durchgekaut worden. Da wird sich wohl so schnell nix ändern

- tschosef
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halli hallo....
Betreibe den Laser so sicher und Vorschriftsmäßig, wie Du auto fährst...
fahre NIEMALS über 50 in der Ortschaft
Halte IMMER 100%ig am Stopschild an
Halte den MVA ein (mindestens vorschriftsmäßigen Abstand
) 
und so weiter und so weiter......... Dann wirst Du nieeee einen Unfall haben... wirst NIEEE jemanden ein Auge raus lasern.
Die ganz Krassen fahren Ohne führerschein
die "halb" Krassen haben eine Antenne am Auto, der nicht eingetragen ist,
und die gaaaanz braven, werden von der Straße gehupt, weil sie ein Verkehrshinderniss sind.
Ach übrigens... Blaue LED`s wie man sie so gerne in LKW`s findet sind NICHT ERLAUBT... Wissen die Jungs das etwa nicht?
so weit so gut... es wird sich auch kaum was ändern.
Was ich mir wünschen würde, währe eine Möglichkeit KONSTRUKTIV mit "hoffnung auf Erfolg und Besserung" zu Diskutieren.
Wie ist es brauchbar und sinvoll machbar das:
Als Lösung könnten verschiedene Konzepte raus kommen.
Naja.....
aber das hatten wir alles schon....
Ich fahr jetzt wieder.......
....WWRRRROOOOOMMMMMMMM
Erich
es scheint so zu sein, dass die einzige Möglichkeit, mit der "sachlage" um zu gehen ist wohl folgende:Das ist echt ziemlich blöd das ganze Laser-Legal-Thema... Sad
Betreibe den Laser so sicher und Vorschriftsmäßig, wie Du auto fährst...
fahre NIEMALS über 50 in der Ortschaft

Halte IMMER 100%ig am Stopschild an

Halte den MVA ein (mindestens vorschriftsmäßigen Abstand


und so weiter und so weiter......... Dann wirst Du nieeee einen Unfall haben... wirst NIEEE jemanden ein Auge raus lasern.
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und die gaaaanz braven, werden von der Straße gehupt, weil sie ein Verkehrshinderniss sind.
Ach übrigens... Blaue LED`s wie man sie so gerne in LKW`s findet sind NICHT ERLAUBT... Wissen die Jungs das etwa nicht?
so weit so gut... es wird sich auch kaum was ändern.
Was ich mir wünschen würde, währe eine Möglichkeit KONSTRUKTIV mit "hoffnung auf Erfolg und Besserung" zu Diskutieren.
Wie ist es brauchbar und sinvoll machbar das:
Als Lösung könnten verschiedene Konzepte raus kommen.
Naja.....
aber das hatten wir alles schon....
Ich fahr jetzt wieder.......

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