Projektion nur an Wand (o.ä.)
Moderator: ekkard
Projektion nur an Wand (o.ä.)
Hallo,
angenommen ich kaufe mir einen 50 mW Laser und betreibe diesen auf einer öffentlichen Veranstaltung so, das er nur über den Personen sich bewegt. Benötige ich dann eine TÜV Abnahme / Anmeldung beim Ordnungsamt ?
Gruß,
Frank
angenommen ich kaufe mir einen 50 mW Laser und betreibe diesen auf einer öffentlichen Veranstaltung so, das er nur über den Personen sich bewegt. Benötige ich dann eine TÜV Abnahme / Anmeldung beim Ordnungsamt ?
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Frank
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so traurig es ist... die "Vorschriften" unterscheiden nicht bei der Art des Einsatzen.
Es heist ja nicht Laser welche auf ein brett lasern, melden müssen angemeldet werden, und laser welche auf den boden leuchten nicht.....
Es heist einfach Laser ab klasse sowiso müssen angemeldet werden. Ende
Das Gutachten eines Sachverständigen kann (und wird auch meistens) unter Umständen von den betroffenen Ämtern verlangt werden. Das ist nicht unbedint ein Muss....
gruß
Erich
so traurig es ist... die "Vorschriften" unterscheiden nicht bei der Art des Einsatzen.
Es heist ja nicht Laser welche auf ein brett lasern, melden müssen angemeldet werden, und laser welche auf den boden leuchten nicht.....
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Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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Re: Projektion nur an Wand (o.ä.)
Hi Frank,suxxeder hat geschrieben:angenommen ich kaufe mir einen 50 mW Laser und betreibe diesen auf einer öffentlichen Veranstaltung so, das er nur über den Personen sich bewegt. Benötige ich dann eine TÜV Abnahme / Anmeldung beim Ordnungsamt ?
Die Anmeldung ist Pflicht - was die Behörde (Ordnungsamt) daraus macht eine ganz andere Sache. Es hat sich bewährt, bei der Anmeldung ein Sicherheitskonzept mitzuliefern (Beschreibung, Skizze), womöglich mit Siegel eines Sachverständigen. (In der Tat ist dieses Thema vielfältig hier im Forum erörtert worden.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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