Hi, mal kurz ne Frage.
Moderator: ekkard
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Hi, mal kurz ne Frage.
Servus,
weil ich mir nicht so wirklich "Sicher" bin, frage ich Sicherheitshalber mal nach.
Wenn ich meine Laserbank Privat einsetze auf ner Geburtstagsfeier Hochzeit bla bla bla..... und die hat über 10 oder 5mw muss ich dann auch Anmelden. Wegen Tüv und anderes.
Mfg Florian Arndt
weil ich mir nicht so wirklich "Sicher" bin, frage ich Sicherheitshalber mal nach.
Wenn ich meine Laserbank Privat einsetze auf ner Geburtstagsfeier Hochzeit bla bla bla..... und die hat über 10 oder 5mw muss ich dann auch Anmelden. Wegen Tüv und anderes.
Mfg Florian Arndt
- tschosef
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hai haiii....
da bin ich jetzt auf die Antworten der Fachleute gespannt.
also 10mw oder 5mw ist wohl egal... kleiner 5mw ginge womöglich, aber ab 5mw ist so weit ich weis JEDER einsatz an zu melden! Genau genommen denke ich, es hängt von der Klasse des Lasers ab, nicht von der Leistung. Es geht ja um die zugängliche größtmögliche Lichtintensität.
"Privat" heißt meiner Meinung nach nur: "Wo kein Kläger da kein Richter..."
Haften tust ja sowiso du.... also überlegs dir... Ich bilde mir ein, du müsstest den Einsatz im Wohnzimmer auch anmelden. Aber was solls.
So... und jetzt bitte die Korrekte Antwort:
da bin ich jetzt auf die Antworten der Fachleute gespannt.
also 10mw oder 5mw ist wohl egal... kleiner 5mw ginge womöglich, aber ab 5mw ist so weit ich weis JEDER einsatz an zu melden! Genau genommen denke ich, es hängt von der Klasse des Lasers ab, nicht von der Leistung. Es geht ja um die zugängliche größtmögliche Lichtintensität.
"Privat" heißt meiner Meinung nach nur: "Wo kein Kläger da kein Richter..."
Haften tust ja sowiso du.... also überlegs dir... Ich bilde mir ein, du müsstest den Einsatz im Wohnzimmer auch anmelden. Aber was solls.
So... und jetzt bitte die Korrekte Antwort:
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Na Erich - da biste aber ganz schön vergesslich
Eat this: viewtopic.php?t=37269&highlight=bgv
Die Suche nach "BGV" bringt noch mehr Treffer zum Thema.
Viele Grüße
Achim

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- ekkard
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Hallo Florian,
im privaten Bereich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verursachung eines Laserschadens durch einen leistungsstarken Laser (Klasse 3R, 3B und 4 - also alles Gebündelte über 5 mW) gilt strafrechtlich als Körperverletzung und/oder zählt unter haftpflichtige Schäden an Leib und Leben.
Man kann schadlos entweder Strahlen mit Leistungen bis 1 mW ins Publikum jagen oder Strahlen seitlich zeigen (Lichtfächer, Tunnel, Schriftzüge). Seitlich sichtbare Strahlen dürfen praktisch nie ein Auge direkt treffen, ohne dass man die Einhaltung der maximal zulässigen Bestrahlung nachgerechnet (oder ein entsprechendes Gutachten) hat.
Projektionen, also Bilder, Schriftzüge oder dergleichen können bis 0,5W im Strahl auf Leinwand gefahrlos vorgeführt werden. Allerdings muss der Strahl durch entsprechende Blenden auf der Leinwand gehalten werden. Der Weg zwischen Anlage und Leinwand ist Gefahrenbereich (Laserbereich) und muss abgesperrt werden - Ausnahme: Die Strahlung verläuft oberhalb 2,7 m.
@Tschosef: Es geht um die private Veranstaltung, nicht um "öffentliche Vorführung". Nur ist es so, dass beispielsweise größere Hochzeiten "öffentliche" Veranstaltungen nach Versammlungsrecht sein können. Ich kenne mich da nicht so genau aus. Im Zweifel beim Amt für öffentliche Ordnung nachfragen!
im privaten Bereich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verursachung eines Laserschadens durch einen leistungsstarken Laser (Klasse 3R, 3B und 4 - also alles Gebündelte über 5 mW) gilt strafrechtlich als Körperverletzung und/oder zählt unter haftpflichtige Schäden an Leib und Leben.
Man kann schadlos entweder Strahlen mit Leistungen bis 1 mW ins Publikum jagen oder Strahlen seitlich zeigen (Lichtfächer, Tunnel, Schriftzüge). Seitlich sichtbare Strahlen dürfen praktisch nie ein Auge direkt treffen, ohne dass man die Einhaltung der maximal zulässigen Bestrahlung nachgerechnet (oder ein entsprechendes Gutachten) hat.
Projektionen, also Bilder, Schriftzüge oder dergleichen können bis 0,5W im Strahl auf Leinwand gefahrlos vorgeführt werden. Allerdings muss der Strahl durch entsprechende Blenden auf der Leinwand gehalten werden. Der Weg zwischen Anlage und Leinwand ist Gefahrenbereich (Laserbereich) und muss abgesperrt werden - Ausnahme: Die Strahlung verläuft oberhalb 2,7 m.
@Tschosef: Es geht um die private Veranstaltung, nicht um "öffentliche Vorführung". Nur ist es so, dass beispielsweise größere Hochzeiten "öffentliche" Veranstaltungen nach Versammlungsrecht sein können. Ich kenne mich da nicht so genau aus. Im Zweifel beim Amt für öffentliche Ordnung nachfragen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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