hai hai...
Muss dennoch angemeldet werden. Wenn ein vernünftiges Sicherheitskonzept mit eingereicht wird,
siehste, und ab genau diesem Punkt hab ich ein Problem, weil die zuständigen "Leute" keinerlei Ahnung haben. Die Anweisungen werden aus der untersten Schublade raus gekramt und dann gelesen: "ein sachverständigengutachten ist beim Einsatz eines Lasers ab 5mw hinzuzuziehen"
... ich sage dann: "..... a...aa....aaa...aaber aber aber das ist doch alles über 2,7 meter, was will denn der Sachverständige da messen oder so?.... es läuft doch genau so wie letztes mal!!"
Der Zuständige (welcher übrigens dummerweise jedes jahr ein anderer ist.....) überlegt ein wenig und dann "genügt" dem "Beamten" ein einfaches "Statement" eines Sachverständigen (per Telefon oder Fax oder so...) Dieser hat aber nun bei der 3. Aktion dieser Art anklingen lassen, dass er diese Information "Sachverständiger vor Ort unnötig" nicht mehr um sonst raus gibt. Das letzte mal (nicht bei mir) hat er also dafür eben einige hundert Euro verlangt!!!!!!!
MIT DER FAUST AUF DEN TISCH HAU UND MICH FURCHTBAR ÄRGERE
gut... ich muss dazu sagen, dass es sich dabei nicht um eine VA von mir gehandelt hat. Aber der Einsatz war genau der gleiche (laser über den köpfen.... ca 250 mw. Argonionen).
Verstehst du? Ich bin gespannt, was nächstes mal für ne Überraschung kommt. Ich habe bei meinem 2. Einsatz vom "Beamten" mitgeteilt bekommen, dass laut Sachverständigem die nächste Veranstaltung dieser Art (also mit meiner Anlage) nicht mehr ohne Gutachten machbar währe.
?????.... ganz ehrlich???? erst die Aussage mit dem nötigen gutachten beim nächsten mal, dann die Aussage mit der "Gebühr" für die Informationen... klingt mir ganz danach, als suchte da einer nach ner Möglichkeit doch etwas zu verdienen. Denn Unter`m Strich ist da eigentlich garnix drinn...was will man den schon groß beurteilen?
Gruß derweil
ich geh jetzt schlafen.
Erich
PS... ich muss mal suchen, irgendwo hab ich noch das vom kleine Spooky... mit der Berechnung bei.