Laser nach DIN ISO 9001

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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move it
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Laser nach DIN ISO 9001

Beitrag von move it » Do 29 Sep, 2005 6:42 pm

Hallo LaserFreaks,

nun bin ich also auch dabei ein LaserFreak zu werden (......oder auch nicht). Habe mir schon geraume Zeit euer Forum durchgelesen, auch eine Seminar zum "Laserschutzbeauftragten" besucht, weil ich einen Laser von Silverstar Lt-8 :-( am 11.11.05 auf einem Zeltfest einsetzen wollte. Nun erfüllt dieses Teil wohl ganz und gar nicht die Anforderungen, die hier diskutiert und nach dem Gesetz wohl auch notwendig sind. Also bleibt das Ding im Schrank und die Party muß wohl ohne Laser stattfinden. Schade, so etwas nennt man wohl Lehrgeld :-(

Nun stoße ich aber sehr häufig im Netz auf Laser, die angeboten werden und wohl fast alle nicht die entsprechenden Sicherheitsvorschriften erfüllen.

Darf man in Deutschland tatsächlich Waren anbieten, die gefährlich sind, nach dem Motto: "Kaufen sie diese Waffe aber benutzen dürfen sie die nicht". Wo ist da bitte der Verbraucherschutz sowohl für mich als Käufer als auch für die Partygänger? OK, Unwissenheit schützt vor Lehrgeld nicht, aber genau aus diesem Grund sind doch 9 von 10 Laser-Partys nicht angemeldet.

Unter dieser URL

http://www.mediazero-shop.de/catalog/pr ... gelb_laser

wird sogar auf die Qualitätsnorm DIN ISO 9001 verwiesen.

Wie bitte kann ein Laser nach DIN ISO 9001 zertifiziert werden, wenn er nicht einmal geltende Sicherheitsvorschriften (Schlüsselschalter, Notaus, Ettikett usw.) erfüllt???????? Da wird mir doch absichtlich etwas vorgegaukelt!!!

Muß mein Silverstar im Schrank alt und grau werden????
Viel Geld für nichts und wieder nichts????

Trotz meines Frustes großes Lob an alle, die hier sehr qualifiziert posten, weil erst hier viele meiner Fragen beantwortet werden konnten. Selbst bei Behörden (Ordnungsamt usw.) stoße ich immer wieder auf absolute Unwissenheit beim Umgang mit Lasern.


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john
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Beitrag von john » Do 29 Sep, 2005 7:10 pm

Hi,

DIN ISO 9001 hat mit Sicherheit eines Geräts nichts zu tun, mit Lasersicherheit schon lange nicht.

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, geht es bei DIN ISO 9001 um Sicherungsmaßnahmen im Qualitätsmanagement. Sprich, es wird geprüft, ob die Maßnahmen, die ich ergreife, um eine FREI DEFINIERTE Qualität sicherzustellen ausreichend sind. Wichtig ist die frei definierbare Qualität.
Wenn ich als Pommesbudenbetreiber es für mich als Qualitätskriterium definiere, meine Fritten garantiert nur in ranzigem Fett zuzubereiten, kann ich mir auch das DIN ISO 9001 zertifizieren lassen, vorausgesetzt, meine Maßnahmen stellen sicher, daß ich nur ranzig frittieren.

Ein zertifizierter Betrieb hat bewiesen, daß seine Maßnahmen geeignet sind, um seine frei definierte Qualität zu gewährleisten. Über den Inhalt der Qualitätsdefinition sagt sie rein gar nichts aus.
Siehe auch http://www.hvbg.de/d/bgp/qm/qm4.html

John

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Beitrag von funkydoctor » Do 29 Sep, 2005 7:13 pm

Hi,

was hat eine DIN ISO 9001 mit dem endgültigen Gerät zu tun? - Nichts!

Die ISO 9001-Zertifizierung erfolgt für die Arbeitsweise des herstellenden Unternehmens. Also Qualitätssicherung und Abläufe/Dokumentation in dem Betrieb. Das hat mit dem Produkt aber fast nix zu tun. Und erst recht nichts mit der Sicherheit.

Grüße,
Tobi

P.S.: John war wohl schneller...hat aber im Prinzip das Gleiche geschrieben.

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Beitrag von ChrissOnline » Do 29 Sep, 2005 7:14 pm

John hat geschrieben:Wenn ich als Pommesbudenbetreiber es für mich als Qualitätskriterium definiere, meine Fritten garantiert nur in ranzigem Fett zuzubereiten, kann ich mir auch das DIN ISO 9001 zertifizieren lassen, vorausgesetzt, meine Maßnahmen stellen sicher, daß ich nur ranzig frittiere.
*lol* ZUUUU GEIL! :lol:
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Beitrag von move it » Do 29 Sep, 2005 7:43 pm

lol :-) Ihr seit ja schneller als die Polizei erlaubt :-)

Unter der DIN ISO 9001 steht aber unter dem Punkt "Kundenorientierung":

# Dabei sind zu berücksichtigen:

- Kundenforderungen an Produkt, Verfügbarkeit, Lieferung und Unterstützung
- übrige Forderungen, die für den Zweck des Produktes erforderlich sind
- gesetzliche und andere Forderungen

Also ganz so einfach ein Produkt nach DIN ISO 9001 zertifiziert zu bekommen ist es nicht ( ...also mit deiner Pommesbude sehe ich da eher schwarz :-)). Deshalb ist mir auch schleierhaft, warum der o.g. "Billiglaser" zertifiziert sein soll.

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Beitrag von rayman » Do 29 Sep, 2005 8:53 pm

Noch mal: Man kann KEIN Produkt nach ISO 9001 zertifizieren, sondern nur den Hersteller. Spricht ja auch nichts dagegen.
Das Gerät kann ja meinetwegen sogar elektrisch so abgesichert sein, dass man es in Deutschland betreiben darf und das es zu Recht ein CE-Zeichen hat.
Es wird ja nirgendwo behauptet, dass der Laser TÜV-abnahmefähig für Audience-Scanning ist.

Du darft ihn ja ohne weiteres in Deinem privaten Partykeller betreiben, so lange niemand außer Dir selbst anwesend ist. :evil:

Das ganze ist scheinbar eine rechtliche Grauzone in der im Moment sehr viel Geld mit der Unwissenheit der Käufer gemacht wird.

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Beitrag von ekkard » Do 29 Sep, 2005 11:36 pm

Wenn alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (Arbeitssicherheit, Gerätesicherheit), dann ist ein Laser in eine bestimmte Laserklasse eingeordnet, besitzt gewisse Anzeigeelemente und einen Schlüsselschalter, ist entsprechend beschildert und besitzt gewisse Anschlüsse für Fernwirkungseinrichtungen. Sind diese Merkmale gegeben, darf er in Verkehr gebracht werden.

Werden betreiberseitig die Fernwirkungseinrichtungen aktiviert, die Sicherheitsmaßnahmen (Laserschutzbeauftragter!) und die maximal zulässigen Bestrahlungswerte eingehalten usw., dann erst darf er - nach behördlicher Anmeldung und Genehmigung - öffentlich vorgeführt werden.
Und "öffentlich" ist alles, was nicht im Hobbykeller unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, insbesondere Parties, Hochzeiten usw.

Also ist es durchaus möglich, dass ein Hersteller seinen Betrieb nach ISO 9001 zertifizieren lässt und zertifizierte Lasereinrichtungen herstellt und verkauft und ein potentieller Betreiber keine Genehmigung zur Vorführung erhält, weil er die betreiberseitigen Auflagen der Vorschriften und Normen nicht erfüllen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von turntabledj » Fr 30 Sep, 2005 9:57 am

Auf den Seiten des Anbieters wird zwar einiges wirklich gut erklärt, aber verschweigt er in seinem Angebot nicht wesentliche Eigenschaften, die die Kaufentscheidung beeinflussen würden ?

Ist der Kaufvertrag dadurch evtl. anfechtbar ?

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Verbraucherschutz

Beitrag von ekkard » Fr 30 Sep, 2005 11:06 am

Fang mal hier an zu recherchieren: http://www.vzbv.de/start/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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