Sicherheitsabstände

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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*ingo*
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Sicherheitsabstände

Beitrag von *ingo* » Sa 20 Aug, 2005 3:26 pm

moin, moin Laserfreunde,

ich hätte da mal ne Frage zu der Bedienungsanleitung des Spooky und der Definition der angegebenen Abstände.

Hier erstmal der Auszug aus dem spooky manual:


Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Montage des Gerätes über Kopf
des Publikums in einer Mindesthöhe von ca. 2,70m erfolgt oder, wenn dies
nicht eingehalten werden kann oder soll, in einem Mindestabstand zum
Publikum. Dieser sollte ca. 6m beim Modell 50G, ca. 12m beim Modell 100G
und ca. 18m beim Modell 150G betragen. Dies kann speziell im Bühnenbereich
der Fall sein. Erfolgt lediglich eine Aufprojektion auf eine Wand oder
Leinwand oder eine Projektion oberhalb des Publikum, müssen diese Abstände
nicht eingehalten werden.


Wenn ich den Text richtig lese, ist der Projektor 2.70 m über den Gästen zu instalieren. Also wenn ich jetzt von einer 2m Person ausgehe(und der höchsten begehbaren Fläche) muß der Projektor über 4,70 installiert werden, dann gelten die 18m Abstand nicht mehr.

Macht das Sinn??? Wenn ich den Laser auf 5m installiere hab ich ja nie die 18 m Abstand !!! Kann mich jemand aufklären wie das zu versehen ist?

Kann der Projektor (150mW) dann nach dieser Aussage auch senkrecht nach unten gerichtet sein, wenn er auf 5m hängt?

sorry für die Anfängerfragen, mein LSB-Schein ist in greifbarer Nähe :lol:

Danke schonmal für eure Antworten..

Grüße vom *ingo*

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Ironman
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Sicherheitsabstände

Beitrag von Ironman » Sa 20 Aug, 2005 5:09 pm

Tach ,
2,7 m über der höchsten begehbaren Fläche , nicht 2,7 m über den Köpfen .
Hartmut

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afrob
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Beitrag von afrob » Sa 20 Aug, 2005 6:09 pm

Die Anleitung ist IMHO missverständlich.

Wo ein Laser installiert ist, ist vollkommen egal. Für die Sicherheitsbetrachtung ist allein die austretende Laserstrahlung relevant. So lange diese die MZB überschreitet muss sie entweder 2,7m über begehbarer Fläche geführt werden oder durch spezielle "Laserbereiche", wo nur eingewiesenes Personal zutritt hat, (u.U. Bühne) abgegrenzt werden.

Den Spooky in 2,7m Höhe anzubringen und senkrecht nach unten (0,8m bis zum nächsten Auge) strahlen zu lassen geht natürlich nicht. Der Laserstrahl muss in jedem Fall 6, 12 oder 18 Meter bis zum Publikum zurücklegen um die MZB einzuhalten.

Grüsse,
afrob

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Beitrag von *ingo* » So 21 Aug, 2005 12:20 pm

Also nach dem manual ist es eigentlich eindeutig zu verstehen:

2.7m Abstand

oder

wenn dies nicht einzuhalten ist gilt der angegebene Abstand von 6, 12, 18m je nach Leistungsklasse.

Mal angenommen der spooky hat einen Abstrahlwinkel von 40°.
Wenn er jetzt waagrecht eingestellt wird müsste er über den Daumen gerechnet auf gute 8-10m Höhe hängen, um eine Strahllänge von 18m bis zum ersten Auge zu erreichen.

sorry, das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, das dies so gemeint sein soll. wenn eine strahllänge von 18m gefordert ist spielen die 2.7 hier doch keine Rolle.

Hat das ganze vielleicht was mit genehmigungsfreien Betrieb zu tun?

Hilfe, ich blicks echt nicht. :oops:

Grüße vom Ingo

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Beitrag von chw9999 » So 21 Aug, 2005 1:18 pm

Moin,

der Projektor muss bei 40° Gesamt-Abstrahlwinkel 20° nach oben zeigen oder eine Blende haben, die den Strahlengang "nach unten" (unter 2,70 m) verhindert. Beide Male verläuft der "niedrigste" Stahl bei 2,70 m oder darüber.

Der Projektor darf weniger als 20° gekippt sein, wenn erst nach 6/12/18 m der niedrigste Strahl unter 2,70 m verläuft. Dann ist es aber vorteilhafter, wenn er höher als 2,70 m aufgehängt ist.

Cheers
Christoph
P.S. Bild korrigiert: wie afrob schon schrieb, nach x m bis zum Publikum...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von chw9999 am So 21 Aug, 2005 5:49 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von *ingo* » So 21 Aug, 2005 3:44 pm

OK,
dann heißt das, dass der spooky Figuren projiziert die unterhalb 18m zu langsam ablaufen und somit gefährlich fürs Auge werden.

Erstaunlicherweise ist der selbe Text des manuals beim "Tweety" verfasst. Nachdem der aber in der Pan und tilt Richtung beweglich via DMX ist muß hier demnach auch eine Blende angebracht werden um eine Strahlführung unterhalb 2,7m zu vermeiden, außer ich habe eine Veranstaltungshalle die eine Montagehöhe von 20m (!!!!) erlaubt.

Deine Zeichnung macht durchaus Sinn, allerdings verstehe ich dann nicht ganz warum weitaus Stärkere systeme bei viel weniger Abstand ins Publikum feuern.
Sind die Galvos in den spookys sooooo schlecht (langsam), das ich erst nach 18m auf die zulässigen MZB werte komme? :roll:

Grüße Ingo

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Beitrag von chw9999 » So 21 Aug, 2005 4:56 pm

*ingo* hat geschrieben:Deine Zeichnung macht durchaus Sinn, allerdings verstehe ich dann nicht ganz warum weitaus Stärkere systeme bei viel weniger Abstand ins Publikum feuern.
Wundert mich und andere auch machmal (siehe dazu aber viele Threads in Sicherheitsforum).

Schon mal zwei Vermutungen bei "größeren" Systemen:
* Divergenz hoch und/oder Strahlweite (Durchmesser) groß -> Leistungsdichte im Strahl geringer. Wenn ich mich recht erinnere, ist ein definierter Pupillendurchmesser massgeblich für MZB-Berechnungen, der kleiner sein kann als der Strahldurchmesser. Damit käme bei einem "dicken" Strahl weniger Strahlungsleistung als die Gesamtleistung durch die Pupille ins Auge als bei einem dünnen Strahl.
* Aufteilung der Gesamtleistung in viele Einzelstrahlen, so daß die MZB jedes Teilstrahls eingehalten wird. Einfaches Beispiel: 1 W in 100 Teilstrahlen (z.B. bei einem Gitter) sind "nur noch" 10 mW pro Strahl... Ggf. zzgl. des oben erwähnten Punktes...

Solche vernünftigen Fragen gehören aber am Besten ins Sicherheitsforum ;-)

Cheers
Christoph

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Beitrag von *ingo* » So 21 Aug, 2005 5:23 pm

chw9999 hat geschrieben: Solche vernünftigen Fragen gehören aber am Besten ins Sicherheitsforum ;-)
Hab ich mir auch überlegt, da ich aber absoluter Anfänger in Lasergeschichten bin hab ich mich für das Einsteiger Brett entschieden.
Kann aber gern verschoben werden.

cu ingo

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lightwave
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Beitrag von lightwave » So 21 Aug, 2005 8:31 pm

Hallo!

Das wesentlich leistungsstärkere Anlagen (mit weniger Abstand) "ins Puplikum Feuern" liegt meines Wissens auch an folgenden Dingen:
1. Der Spooky hat keine Galvos sondern Schritmotoren aka MOT1
2. Galvos sind in solchen Anlagen in der Regel "closed loop" also mit Rückmeldung. Diese kann von einem Safty überwacht werden. Der Spooky hat zwar auch eine Rückmeldung, aber ich würde der nicht vertrauen.
3. Ins Puplikum feuern sollte auch hier nicht sein: d.h. stehende Strahlen, wie es sie oft bei "Billiggeräten" gibt, sind da natürlich auch nicht erlaubt!
Grüße, Georg~lightwave


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Beitrag von *ingo* » Mo 22 Aug, 2005 6:24 pm

Schrittmotoren, hmmm.... jetzt werd ich skeptisch !!! ich muß mir das teil glaub einfach mal anschauen.

gibts denn sowas in der Richtung wie den spooky auch von anderen Herstellern, mit richtigen Galvos und echtem safety (no way for china !!!)?

Mit einer Strahlhöhe von 2.7m kann ich durchaus leben, waren nur Verständnisfragen.

Thema Selbstbau:
Bekommt man das sauber hin, das auch einer Abnahme nichts im Weg steht? Oder sind die Reaktionen da sofort --> keine chance!!!

Grüße Ingo

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jan
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Beitrag von jan » Di 23 Aug, 2005 8:51 pm

*ingo* hat geschrieben:Thema Selbstbau:
Bekommt man das sauber hin, das auch einer Abnahme nichts im Weg steht? Oder sind die Reaktionen da sofort --> keine chance!!!
Das "man" das hinbekommt, wenn "man" das vernünftig macht glaube ich schon. Mit der entsprechenden Fachkenntnis --> Chance vorhanden!!!

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Beitrag von *ingo* » Di 23 Aug, 2005 9:26 pm

Also sagen wir mal so, das Thema Laser ist jetzt nicht so neu für mich.
Hauptberuflich bin ich Maschineninstandhalter und hab schon einige Reparaturen und Wartungen an einer 3500 Watt Laserschneidanlage hinter mir. Nur eben die Showlaserebene ist völliges Neuland.
Bei der Industrieanlage geht kein Strahl raus (außer aufs Blech), das ist eben der kleine Unterschied.

Grüße Ingo

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Beitrag von turntabledj » Mi 24 Aug, 2005 11:55 am

Thema Selbstbau:
Bekommt man das sauber hin, das auch einer Abnahme nichts im Weg steht? Oder sind die Reaktionen da sofort --> keine chance!!!
Die Chance besteht bestimmt.
Nur erkundige dich vorher besser beim TÜV, was eine Abnahme einer Anlage mindestens kosten wird.

Mir sind 2 Möglichkeiten der Abnahme bekannt:

1. Abnahme nach jeder neuen Installation (also wenn die mal ab und wieder aufgebaut wurde - egal ob am gleichen Ort oder wo anders).

2. Gerneralabnahme (Wie beim Spooky auch). Dann bekommst du Auflagen, wie sie auch in diesem Wisch des Spooky enthalten sind (Abstand, etc...) und brauchst die Anlage nicht nach jeder neuen Installation abnehmen zu lassen - wobei das letztendlich mit jeder Anmeldung bei den entsprechenden Behörden gefordert werden kann - auch beim Spooky!

Die Generalabnahme liegt Preislich im 4-stelligen bereich, womit sich die Frage stellt, ob sich der Selbstbau dann lohnt... Kommt halt auch drauf an, ob man sich mit Standard-Projektionen auf die Dauer zu frieden gibt...

Grüße
Achim

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