2W YAG 1,50m über Boden ???

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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evild
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2W YAG 1,50m über Boden ???

Post by evild » Sun 29 May, 2005 12:25 pm

Moin Moin ...
Also gestern in der Disse um die egge...

"Die Party voll im Gange, da geht dann ein kleiner grüner Laser an...
Ohhhh toll denkt sich der kleine EvilD... Als er dann mal gesehen hat wo der Strahl herkam und was das für nen Ballermann von laserbank war,
EvilD hin zum LJ :"Frage wieviel Power kommt den da raus ???"
Antwort LJ : "Das ist ein 2W YAG ..."
Gegenfrage ... : "???? Bischen niedrig aufgestellt oder ???"
(geschätzte 2m über der Tanzfläche ... und auf brusthöhe des DJ´s)
Antwort LJ :"Ja ber wir fahren den imo mit 1W und haben ne TÜV genehmigung... "

EvilD ging vom LJ pult weg und hatte sich dann gesagt : "OK ich seh dann
mal nicht mehr in die Richtung ...:"


FRAGE : Ist das genehmigungs mäßig möglich nen 2W Laser, 1.60 über
der höchsten begehbaren fläche aufzuhängen ??? Mir ist nur bekannt mindestens 2.70m...

Bevor gefragt wird... Ja es waren gescannte figuren in Kopf und
brusthöhe der Zuschauer in 5m Entfrernung...

Keine Beams oder so halt nur Flächen ebenen und Kreise....

Falls der LJ das hier liest, fühl dich nicht auf den Schlips getreten...
Mfg EvilD
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Dr. Burne
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Post by Dr. Burne » Sun 29 May, 2005 7:03 pm

Hi,


2,7m über frei begehbarer Fläche, also da wo die Besucher rumspringen endet die Zone wo man MZB einhalten muss, da kannste Dampf geben.

Wenn alle Personen in den Gefahrenbereich bei den DJ Pulten eingewiesen sind (also irgendwo schriftlich) sollte das nicht das Problem sein, wenn es nicht frei begehbar ist.

Wie weit war denn da der Weg vom Projektor bis zum ersten Zuschauer, wobei da der Zuschauer auch mal 2,7m Augenhöhe haben darf^^


Gruß Stefan

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evild
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Post by evild » Sun 29 May, 2005 7:48 pm

Also ich SCHÄTZE...
nicht mehr als 5m
Und der Projector halt MAX 2.10m über der Tanzfläche...

Audience Scanning vom feinsten ....
Mfg EvilD
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Post by Dr. Burne » Sun 29 May, 2005 10:37 pm

Hi,


also wenn du fieß bist einfach mal beim Ordnungsamt fragen, ob das genemigt war.

Die Folgen können schon gerechtfertigt sein, bei so einem Einsatz, falls das wirklich nicht vom TÜV abgenommen war, denke ich in dem Fall nicht.

Oder noch schlimmer, wenn du weißt, ups mir ist da vorgestern mein 100mW DPSS übers Auge gehuscht mit stundenlangen Sternchen sehen und so. Dann gehst du zum Chef da sagst du siehst Sternchen, dass dich der Laser voll erwischt hat und stellst Anzeige und ab zum Arzt.

Ist ne Möglichkeit ne nette Zusatzrente zu bekommen.


Gruß Stefan

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Post by ChrissOnline » Sun 29 May, 2005 10:49 pm

@Dr. Burne: *ggg*

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Re: 2W YAG 1,50m über Boden ???

Post by klobobberle » Mon 30 May, 2005 12:32 pm

EvilD wrote: Antwort LJ :"Ja, aber wir fahren den imho mit 1W und haben ne TÜV Genehmigung... "
Hi!

Nun ja, der LJ war sich ja nicht sicher, ob es denn nun 1 Watt, 2 Watt, oder weniger waren. Von daher kann es schon sein, dass der Laser ein paar 100 mW hatte und somit Audience Scanning erlaubt war, der LJ jedoch nicht gut genug über die wirkliche zu dem Zeitpunkt emittierte Leistung informiert war.

Viele Grüße,
David

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evild
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Post by evild » Mon 30 May, 2005 2:42 pm

Er sagte zu mir das der Laser Imho 1W macht...

Ne ich scheiß die nicht an....

Aber nen Post im Forum von denen hätte ich schon lange gemacht wenn
die eins hätten ...

Aber beschwer dich in ner Disse über Sicherheit:
Have fun mit lebenslangem Hausverbot...

Die lassen da glaube ich nicht mit sich reden ... Kostet ja richtig geld, so mit höherhängen vom Laser nachstellen der Spiegel tüv abnahme und was nicht alles noch kommt...
Mfg EvilD
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turntabledj
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Post by turntabledj » Mon 30 May, 2005 4:50 pm

... Kostet ja richtig geld, so mit höherhängen vom Laser nachstellen der Spiegel tüv abnahme und was nicht alles noch kommt...
Ich würde mal sagen, dass das alles zusammen wesentlich billiger ist, als die Konzequenzen, welche nach einem Unfall zu erwarten sind :oops:

Grüße
Achim

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Dr. Burne
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Post by Dr. Burne » Mon 30 May, 2005 5:11 pm

Hi,

gehen wir mal vom Worst Case aus.

Volltreffer mit 1W 1s.

Folge 50% Behinderung, Berufsunfähig.

Hmm da kommt Berufsunfähigkeit die der zahlen muss, Umschulung(en), jegliche ärztliche Behandlungen, inkl. teurer OP´s, Schmerzensgeld allein vom Betroffenen.

Keine Ahnung, wie lang der strafrechtliche Prozess dazu wird, wird von Prozesskosten und Folgen ziemlich teuer.

Natürlich wird auch zivil geklagt, nochmal Prozesskosten usw.


Bei ner kleinen Disse ist es da schnell mit Insolvenz.


Was ist dagegen schon nen Hausverbot?


Gruß Stefan

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evild
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Post by evild » Mon 30 May, 2005 6:26 pm

@Burns hast recht...

(Off Topic : Sach mal burns haste nen ALC im Verkauf??? )

Aber das ist ne groß disse und mir ist gottseidank ken Strahl auch nur nahe gekommen...
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Post by chw9999 » Mon 30 May, 2005 8:21 pm

Dr. Burne wrote: (...) Volltreffer (...) Operationen (...)
Stich in ein totes Schwein... Wenn kaputt, nix reparabel. Die Operationskosten sollten daher das kleinste Übel darstellen... ;-)
EvilD wrote:Aber das ist ne groß disse und mir ist gottseidank ken Strahl auch nur nahe gekommen...
... und andere könnten nicht klagen?


Vielleicht kannst Du Dich ja anonym bei der Disse melden (nicht per SMS, meine Empfehlung ;-)) und diesen Thread mitschicken... Wer dann noch nichts macht, handelt grob vorsätzlich und wird evtl. Konsequenzen voll tragen müssen.

Cheers
Christoph

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evild
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Post by evild » Mon 30 May, 2005 8:25 pm

Per SMS *g* ich nehm das handy vom Kollegen...
Dann bekommt der die Mail bomben....
Mfg EvilD
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Post by turntabledj » Tue 31 May, 2005 8:32 am

SMS und solche Sachen sind blödsinn.
Auch würde ich das Forum hier aussen vor lassen.

Wenn das Dingen de TÜV-Abnahme hat, muss das auch irgendwo vermerkt und abrufbar sein.

Vielleicht könnte Eckart uns verraten, ob das irgendwo abgefragt oder nachvollzogen werden kann und welche Möglichkeiten es da so gibt, ohne einen gleich mit Konzequenzen anschei*en zu müssen...

Es gibt genug, die nicht wissen, was sie tun und sich damit in den Ruin stürzen...

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sanaia
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Post by sanaia » Tue 31 May, 2005 11:34 am

Hallo,
dann macht doch stillen protest. Wenn du das nächste mal hingehst, setz' einfach die laserschutzbrille auf :twisted:
Das bewahrt vor schaden und außerdem sieht die pinkfarbene brille noch 'oberstylisch' aus. Wird bestimmt gleich ein neuer trend :lol:
turntabledj wrote:Es gibt genug, die nicht wissen, was sie tun und sich damit in den Ruin stürzen...
für seine eigene dummheit ist jeder selbst verantwortlich - aber das dritte evtl. dadurch zu schaden kommen, ist nicht hinnehmbar.
* godsh # ERROR 406: file corrupt: config.earth --- reboot universe? (Y/N) *

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floh
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Post by floh » Tue 31 May, 2005 12:19 pm

Halb off topic halb passend zum Thema:

Gestern hatte ich Besuch vom Versicherungstypen wegen meiner Privathaftpflicht. Diese läuft bald aus und ich möchte eine neue abschliessen.
Mein Wunsch ist, dass Sach- und Personenschäden durch Laser auch gedeckt sind. Ich lass mir das wortwörtlich in die Police schreiben!
Bisher haben mir zwei Versicherungen schriftlich offeriert, dass dieses Ereignis gedeckt ist. Der dritte muss es noch definitiv abklären. Wer nicht mitmacht fliegt aus dem Rennen.
Ach ja, es ist nur gedeckt solange ich die Laserei rein zu Hobbyzwecken betreibe. Ansonsten gilt nicht die Privathaftpflicht.

Es passiert ja sowieso nix aber wenn doch, möchte ich nicht mein sauer Erspartes (das mal ein eigenens Haus geben soll) wegen so einer Sache verlieren!

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Post by evild » Tue 31 May, 2005 10:00 pm

floh wrote:Es passiert ja sowieso nix aber wenn doch, möchte ich nicht mein sauer Erspartes (das mal ein eigenens Haus geben soll) wegen so einer Sache verlieren!
Dann musst du aber meine ich erst mal beweisen das du nicht schuld bist..
Also im Zweifel nicht fahrlässig gehandelt hast...
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Post by floh » Tue 31 May, 2005 10:56 pm

ich weiss nicht auf welcher Seite die Beweislast liegt... Aber dasselbe gilt ja für alle Versicherungen. Wenn die sich immer rauswinden könnten würde niemand mehr bei ihnen Kunde werden.

Ich habe da schon eine als Favorit und die ist bekannt dafür, dass sie relativ unkompliziert sind wenns ums zahlen geht. Ich habe da persönliche Referenzen die das unterstützen.

Wenn der Fall X eintritt weiss ich es dann. (hoffentlich wird es nie nötig)

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Post by thomas » Wed 01 Jun, 2005 5:50 pm

Hi, also bevor noch falsche Verdächtigungen oder anonyme Hinweise gegeben werden :idea: . Es ist prinzipiell völlig egal, wo und wie der Projektor aufgestellt wird, entscheident ist, daß die MZB eingehalten werden.
5 Meter können bei 1W schon ein ordentlicher Abstand sein, WENN es keine harten Beams bzw. Figuren gibt.
Wenn man stehende Beams feststellt, kann man sich auch an das Ordnungsamt wenden. Ein unangenehmes Blitzen in den Augen sagt aber nichts über die Gefährlichkeit aus, in dunklen Räumen kann schon ein kurzer Blick in die Taschenlampe schmerzhaft sein.

Gruß.

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Post by jan » Thu 02 Jun, 2005 8:22 am

Bei 1W und 5m Abstand wird es seeeehr schwer die MZB einzuhalten. Da überschreitet man spielend das Einzelpulskriterium (nicht mal das reduzierte), da spielt es gar keine Rolle, was für Figuren man scannt.

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Post by floh » Thu 02 Jun, 2005 8:54 am

kommt immer auch auf die Divergenz an... Und ob die 5W das sind was aus der Röhre kommt (oder theoretisch mal gekommen wäre) und dann noch über 100 Spiegel geht oder ob es wirklich das ist was schlussendlich in den Raum kommt.

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Post by chw9999 » Thu 02 Jun, 2005 9:00 pm

Jetzt muß ich doch mal blöd fragen: Der/die Laser werden doch sicherlich nicht mit TTL gefahren, also könnten die doch auch die Leistung entsprechend von 5 W auf ungefährlichere Werte runterdrehen/durchlassen, wenn Strahlung unter 2,70 m verläuft...

Ein Ferrari kann ja auch mit Halbgas fahren (ok, reine Theorie, ich weiß... ;-))


Nur so eine Theorie, um Gutmenschentum nicht völlig auszuschliessen...

Cheers
Christoph

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Post by ekkard » Sun 12 Jun, 2005 9:23 am

"Einige 100 mW bis 1 W im Strahl" geht auch nach 5 m überhaupt nicht. Mir scheint, die tatsächliche Bestrahlungsstärke liegt im 1-2 mW-Bereich/Pupille. Das gibt auf Boden oder Kleidung schon ganz tolle Lichtflecke und im Auge entsprechende Blenderescheinungen - hält aber die MZB ein, auch wenn's weh tut.
1 W auf einem 4cm-Fleck ist auf der Kleidung bereits so gleißend hell, dass es weh tut! Das wäre außerordentlich auffällig - und reif für eine Anzeige beim Ordnungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by ekkard » Sun 12 Jun, 2005 9:34 am

floh wrote:Bisher haben mir zwei Versicherungen schriftlich offeriert, dass dieses Ereignis gedeckt ist. ...
Es passiert ja sowieso nix aber wenn doch, möchte ich nicht mein sauer Erspartes (das mal ein eigenens Haus geben soll) wegen so einer Sache verlieren!
Vorsicht, floh! Die Versicherungen können das gut und gerne versichern. In der Tat passiert nichts; es sei denn durch Vorsatz. Vorsatz ist nie gedeckt! Und in unserem Fall ist Vorsatz alles, was nicht die Einhaltung der MZB gewährleistet. Wie das geht, steht in den einschlägigen Normen und Vorschriften. Alles, was dem nicht entspricht, ist im Zweifelsfall Vorsatz.
Vergleich mit dem Kfz: Alle Teile am Auto, die nicht sicherheitsgeprüft sind, sind verboten und man verliert den Versicherungsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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