Laser-Projektion auf eine Hauswand statthaft?
Moderator: ekkard
Laser-Projektion auf eine Hauswand statthaft?
Hallo, ich möchte folgendes tun, als Hinweis auf eine private Party einen ca. 10m grossen grünen Pfeil auf eine Hauswand, rechtwinklig zu einer Strasse, projezieren. Das Ganze findet in etlichen Metern Höhe statt, der Laser-Projektor sowie das Haus stehen auf einem privaten Gründstück, jedgliche Gefährdung ist ebenso (sogar theoretisch) ausgeschlossen.
Meine Frage bezieht sich konkret hierauf: Die Hauswand ist an der heranführenden Strasse schon von etlichen 100 Metern Entfernung zu sehen, d.h. der Pfeil genauso. Es ist also wie eine riesige Leuchtreklame. Das ist ja auch Sinn und Zweck. Das birgt ja natürlich eine gewisse Ablenkung für zB heranfahrende Autos. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das untersagen?
Alternativ könnte ich auch einen Beamer nehmen und den Pfeil damit auf das Haus werfen, was ein ähnliches Ergebnis schafft, aber natürlich lang nicht so hell und kontrastreich. Wie wäre es damit?
Bin für Tipps dankbar - Gruss, Jo
Meine Frage bezieht sich konkret hierauf: Die Hauswand ist an der heranführenden Strasse schon von etlichen 100 Metern Entfernung zu sehen, d.h. der Pfeil genauso. Es ist also wie eine riesige Leuchtreklame. Das ist ja auch Sinn und Zweck. Das birgt ja natürlich eine gewisse Ablenkung für zB heranfahrende Autos. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das untersagen?
Alternativ könnte ich auch einen Beamer nehmen und den Pfeil damit auf das Haus werfen, was ein ähnliches Ergebnis schafft, aber natürlich lang nicht so hell und kontrastreich. Wie wäre es damit?
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- tracky
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Was Du auf privaten Grund machst, dürfte wohl eher keine Anmeldung mit sich ziehen. Solange der Beam nicht in irgend ein Fenster, oder eine Flugroute erwischt, liegt es in Deinem Ermessen! Problematisch bei privaten Partys ist halt nur die Hemmschwelle nach reichlich Genuss von Alkohol. Dann wandert so eine nicht abgenommene, eventuell gefährliche Anlage mal schnell im Publikum.
Gruß Sven
Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen
Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen
Keine Angst!
Hi und tx, ins Publikum kann nicht gelasert werden, wie gesagt, der Pfeil wird von außen auf eine Hauswand, ca. 11*7 Meter ohne Fenster projeziert, der Projektor selbst steht in einem Haus gegenüber im 2ten Stock - unantastbar 
Es ging mir wirklich nur um die 'Gefahr' für den Strassenverkehr durch die Ablenkung durch den Pfeil, da guckt ja jeder hin.
Gruss, Jo

Es ging mir wirklich nur um die 'Gefahr' für den Strassenverkehr durch die Ablenkung durch den Pfeil, da guckt ja jeder hin.
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- ekkard
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Re: Keine Angst!
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Da die Einwirkung aber von einem Grundstück auf das nächste geht, ist das "öffentlich". Auf jeden Fall dürfte es richtig sein, das Bauamt zu fragen. Wegen des Anlockens nachtaktiver Insekten und des damit verbundenen ökologischen Effekts dürfte auch das staatliche Umweltamt ein deutliches Interesse an der Sache haben. Wegen des "öffentlichen Charakters" des Lasereinsatzes ist dieser anmeldepflichtig (Ordnungsamt; ggf. leitet das Bauamt die Meldung weiter).Sparket wrote:Hi und tx, ins Publikum kann nicht gelasert werden, wie gesagt, der Pfeil wird von außen auf eine Hauswand, ca. 11*7 Meter ohne Fenster projeziert, der Projektor selbst steht in einem Haus gegenüber im 2ten Stock - unantastbar
Es ging mir wirklich nur um die 'Gefahr' für den Strassenverkehr durch die Ablenkung durch den Pfeil, da guckt ja jeder hin.
Gruss, Jo
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Hi Zusammen,
Nicht dass ich zur Installation ner normalen Balkonleuchte demnächst auch noch ne Genehmigung vom Umweltamt brauche...
Demnächst braucht man fürs Autofahren dann noch zusätzlich ne Amateurfunklizenz (man will ja schließlich auch mal Blinken) und wenn man mal auf Brautschau geht, muss man den Mädels fehlerfrei CQ zuzwinkern können um auf ein QSY zu ihr nach Hause hoffen zu können
Ok, nen bissl Spaß muss ja nun auch mal sein...
Achim
Muss der Besitzer des Hauses, auf dessen Wand man lasern möchte, dabei eigentlich auch gefragt werden oder müsste der dann einfach damit leben, wenn das Ganze öggentlich genehmigt wird ?Auf jeden Fall dürfte es richtig sein, das Bauamt zu fragen.
Wird dabei zwischen Laser- und normalem Licht unterschieden ?Wegen des Anlockens nachtaktiver Insekten und des damit verbundenen ökologischen Effekts dürfte auch das staatliche Umweltamt ein deutliches Interesse an der Sache haben.
Nicht dass ich zur Installation ner normalen Balkonleuchte demnächst auch noch ne Genehmigung vom Umweltamt brauche...

Demnächst braucht man fürs Autofahren dann noch zusätzlich ne Amateurfunklizenz (man will ja schließlich auch mal Blinken) und wenn man mal auf Brautschau geht, muss man den Mädels fehlerfrei CQ zuzwinkern können um auf ein QSY zu ihr nach Hause hoffen zu können

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Wie, willst Du damit etwas sagen, Du hast noch nicht...turntabledj wrote:Nicht dass ich zur Installation ner normalen Balkonleuchte demnächst auch noch ne Genehmigung vom Umweltamt brauche...



Dann wird's aber Zeit, bevor Dich jemand anzeigt, Du Nachtfaltertöter, schlimmer Du!

Cheers
Christoph
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Warum denn nicht? Jede/r Hausbesitzer/in hat das Recht auf das rechte Erscheinungsbild seinen Hauses. Schlimmstenfalls erhält er oder sie die Beschwerde über die Belästigung durch irgendwelches Geflacker.turntabledj wrote:Muss der Besitzer des Hauses, auf dessen Wand man lasern möchte, dabei eigentlich auch gefragt werden oder ...
Mit freundlichen Grüßen
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7 x ShowNET in einem Gehäuse incl Switch
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die sicherheit..... smile
moing moing...
alles was ich nu schreib ist nicht ernst gemeint
ich habe ein "Projekt" namens Plan B vor....
Es evtl. leuchten ==>gut....
Es leuchtet nachts im Freien => Tierschutzbehörde anrufen, weil Probleme mit geschmorten fliegenden Insekten zu befürchten sind.
Es leuchte nachts im freien nach unten und oben => Tierschutzbehöre, öffentliche Behörde (weil unten die Öffentlichkeit ist) und Nasa anrufen (weil oben die Mir fliegt, und geblendet werden könnte ==> Beleidigter Astronaut ==> evtl. Krieg zwischen Holland und Bayern)
Es Leuchtet nachts im freien nach unten und nach oben in verschiedenen farben und wellenlängen ==> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA sowie Fernmeldeamt, weil die unterschiedlichen Wellenlängen evtl. in das hoheitsrecht der elektromagnetischen Wellenlängenkommission fallen . (Außerdem Elektriker anrufen, weil die kennen sich gut mit rot grün Blindheit aus....)
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen Farben und brummt ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt und das Audioamt sowie Philharmoniker anrufen, weil es evtl zu laut werden könnte, oder die entstehenden Akustischen Druckwellen unangenehm in den Harmonien liegen könnten....
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen farben, es brummt und es bewegt sich ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt, das Audioamt sowie Philharmoniker und Meldung an den Sportminister, weil Bewegung in der heutigen Zeit absolut OUT und somit verbotenist.....
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen farben, es brummt, es bewegt sich, es leuchtet auf Objekte und Grund eines anderen Eigentümers ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt, das Audioamt sowie Philharmoniker, der Sportminister und der Eigentümer vom Grund und den Objekten, sowie gleich dessen Anwalt und das Oberste Welt Gericht.... weil es warscheinlich zum Prozess kommt..... "Du hast meine weise Wand mit Farbe kaput gemacht!!!!!"
Ich glaub ich lass lieber das Projekt namens "Plan B" bleiben und gehe lieber zu "Plan C" über...

Gruß
Erich[/b]
alles was ich nu schreib ist nicht ernst gemeint
ich habe ein "Projekt" namens Plan B vor....
Es evtl. leuchten ==>gut....
Es leuchtet nachts im Freien => Tierschutzbehörde anrufen, weil Probleme mit geschmorten fliegenden Insekten zu befürchten sind.
Es leuchte nachts im freien nach unten und oben => Tierschutzbehöre, öffentliche Behörde (weil unten die Öffentlichkeit ist) und Nasa anrufen (weil oben die Mir fliegt, und geblendet werden könnte ==> Beleidigter Astronaut ==> evtl. Krieg zwischen Holland und Bayern)
Es Leuchtet nachts im freien nach unten und nach oben in verschiedenen farben und wellenlängen ==> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA sowie Fernmeldeamt, weil die unterschiedlichen Wellenlängen evtl. in das hoheitsrecht der elektromagnetischen Wellenlängenkommission fallen . (Außerdem Elektriker anrufen, weil die kennen sich gut mit rot grün Blindheit aus....)
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen Farben und brummt ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt und das Audioamt sowie Philharmoniker anrufen, weil es evtl zu laut werden könnte, oder die entstehenden Akustischen Druckwellen unangenehm in den Harmonien liegen könnten....
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen farben, es brummt und es bewegt sich ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt, das Audioamt sowie Philharmoniker und Meldung an den Sportminister, weil Bewegung in der heutigen Zeit absolut OUT und somit verbotenist.....
Es leuchtet nachts im freinen nach unten und nach oben in verschiedenen farben, es brummt, es bewegt sich, es leuchtet auf Objekte und Grund eines anderen Eigentümers ===>> tierschutzbehörde, öffentliche Behörde und NASA, das Fernmeldeamt, das Audioamt sowie Philharmoniker, der Sportminister und der Eigentümer vom Grund und den Objekten, sowie gleich dessen Anwalt und das Oberste Welt Gericht.... weil es warscheinlich zum Prozess kommt..... "Du hast meine weise Wand mit Farbe kaput gemacht!!!!!"
Ich glaub ich lass lieber das Projekt namens "Plan B" bleiben und gehe lieber zu "Plan C" über...



Gruß
Erich[/b]
Re: Keine Angst!
Ich lach mich vollends krumm....Ekkard wrote:Auf jeden Fall dürfte es richtig sein, das Bauamt zu fragen.
Hallo Ekkard
entschuldige bitte meine Worte, ist auf keinen Fall persönlich gemeint, aber langsam spinnen die auf euren Ämtern




In der Schweiz kräht kein Hahn nach sowas solange kein öffentlicher Grund dazwischen ist und der Verkehr nicht abgelenkt wird. Da darfst Du auch mit 30 Watt deinen Pfeil an Nachbars Wand projezieren solange du von Privatgrund zu Privatgrund projezierst und nicht über öffentliczhen Grund wie eine Strasse gehst. Das der Nachbar sein Einverständniss dazu gibt setze ich voraus.
Gruss, Andi
Hallo Flohfloh wrote:Sollte aber etwas passieren und es stellt sich heraus, dass es durch Fahrlässigkeit passiert ist
ich habe nie zu fahrlässigem Handeln aufgefordert noch finde ich das angemessen.
Schlussendlich versuchten die Behörden Schaden zu verhindern indem bald alles bewilligt und überwacht werden muss. Dass aber der einzig wirklich vernünftige und auch bezahlbare Weg über die Ausbildung und die Verantwortung des Einzelnen geht, das will niemand so wirklich wahr haben.
In der heutigen Zeit ist es leider üblich, Verantwortung immer mehr abschieben und delegieren zu können. Die Managementetagen vieler Konzerne praktiziert das uns perfekt vor. Dass noch jemand hinsteht und wirklich die Verantwortung für sein Handeln trägt ist seltener geworden. Daher ist das Vorgehen der Behörden leider begreiflich.
Allerdings liegt es an jedem Einzelnen von uns auch andere Argumente einzubringen und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Wieso haben Rechtsschutzversicherungen Hochkonjunktur?
Leider haben wir wiklich demnächst Situationen hier in Europa wie in den USA bereits üblich.
Gurss, Andi
- ekkard
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Re: Keine Angst!
Also erstens gibt es ein Nachbarrecht, welches um des lieben Friedens willen bestimmt, dass keine Immissionen (erhebliche Einwirkungen physikalischer, chemischer usw. Natur) von einem Grundstück auf das Nächste einwirken.Andi wrote: ... aber langsam spinnen die auf euren Ämtern. Ist ja schon fast wie bei den Amis, alles wird verboten und reglementiert. Schlussendlich lassen wir Bürger uns von irgendwelchen Ämtern noch vorschreiben wann und wie wir das Toilettenpapier handhaben müssen.
Zweitens gibt es eine Verkehrssicherungspflicht, die besagt, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden darf; und
drittens gibt es die Pflicht der Ämter, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Viertens soll hier bewusst mit gefährlich kollimierter Strahlung (erhebliche Einwirkung) auf eine Hauswand geschrieben werden. Wer sagt denn, dass die Strahlung dort bleibt? Dass keine reflektierenden Gegenstände auf der Wand kleben. Wer weiß das denn alles so genau?
Wenn die Betreiber gefährlicher Apparate und Maschinen ach so selbstkritisch und gefahrenbewusst handeln würden, gäbe es keine Nachbarbeschwerden, keine Unfälle, keine Sachbeschädigungen. Offenbar ist die "Öffentlcihkeit" doch ein wenig anders gestrickt. Somit besteht für Heiterkeitsausbrüche keinerlei Anlass.
Das halte ich schlicht für ein falsches Gerücht. Es gibt in der Schweiz ebenfalls eine strenge Gewerbeaufsicht und ein fein abgestimmtes Nachbarrecht. Also mal Vorsicht mit solchen Behauptungen.Andi wrote:In der Schweiz kräht kein Hahn nach sowas solange kein öffentlicher Grund dazwischen ist und der Verkehr nicht abgelenkt wird. Da darfst Du auch mit 30 Watt deinen Pfeil an Nachbars Wand projezieren solange du von Privatgrund zu Privatgrund projezierst und nicht über öffentliczhen Grund wie eine Strasse gehst. Das der Nachbar sein Einverständniss dazu gibt setze ich voraus.
Wahrscheinlich ist es wie hier: Mit einem Laser der Klassen 1, 1M, 2 oder 2M kannst du praktisch machen, was du willst (im Rahmen des Anständigen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- chw9999
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Re: Laser-Projektion auf eine Hauswand statthaft?
Frag' den Nachbarn und nehm' den Beamer für einen schön animierten Pfeil! Sicher ist sicher!Sparket wrote:Alternativ könnte ich auch einen Beamer nehmen (...)Wie wäre es damit?
Cheers
Christoph
P.S. Wohnst Du an einer Bundesstraße oder im Abseits?
- floh
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@Andi: ich habe nicht behauptet du hättest jemand dazu angestiftet oder was auch immer.
Fakt ist: Wenn etwas vom Amt erlaubt wird, ist es "offiziell" und es genügt den strengen Vorschriften. Aber selbst dann kann etwas passieren nur kommt man dann eher noch glimpflich weg.
Wenn etwas nicht offiziell ist und etwas passiert ist der Stress nachher einfach viel grösser. Selbst wenn man sich an die Vorschriften gehalten hat. Auch ich funzle manchmal mit einem "Pointer" herum der nicht ganz "original" ist. Natürlich lasse ich dabei die nötige Vorsicht walten. Im Keller dreh ich den Lexel schon mal in den zwei und dreistelligen mW Bereich. Und nicht immer bin ich alleine im Raum. Sollte aus irgend einem Grund doch etwas passieren habe ich ein Problem.
Auch ich hasse die Behörderei und die ich-verklag-dich-weil-du-mir -nicht-gefällst Mentalität. Ich bemitleide unsere deutschen Nachbarn dafür, dass sie schon so weit gesunken sind.
Lasst doch einfach gesunden Menschenverstand walten! Wenn das alle tun wird die Welt vielleicht besser.
Fakt ist: Wenn etwas vom Amt erlaubt wird, ist es "offiziell" und es genügt den strengen Vorschriften. Aber selbst dann kann etwas passieren nur kommt man dann eher noch glimpflich weg.
Wenn etwas nicht offiziell ist und etwas passiert ist der Stress nachher einfach viel grösser. Selbst wenn man sich an die Vorschriften gehalten hat. Auch ich funzle manchmal mit einem "Pointer" herum der nicht ganz "original" ist. Natürlich lasse ich dabei die nötige Vorsicht walten. Im Keller dreh ich den Lexel schon mal in den zwei und dreistelligen mW Bereich. Und nicht immer bin ich alleine im Raum. Sollte aus irgend einem Grund doch etwas passieren habe ich ein Problem.
Auch ich hasse die Behörderei und die ich-verklag-dich-weil-du-mir -nicht-gefällst Mentalität. Ich bemitleide unsere deutschen Nachbarn dafür, dass sie schon so weit gesunken sind.
Lasst doch einfach gesunden Menschenverstand walten! Wenn das alle tun wird die Welt vielleicht besser.
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Laser-Projektion auf eine Hauswand statthaft?
Tach zusammen ,
mal ne kurze Zwischenfrage : wo ist da der Unterschied zu einem " an die Wand genageltem NeonLeuchtReklamePfeil " ? solange der Nachbar mitmacht ... natürlich nur , wenn der Maler an der Hauswand nicht ein Stück Alufolie vergessen hat ....
mal ne kurze Zwischenfrage : wo ist da der Unterschied zu einem " an die Wand genageltem NeonLeuchtReklamePfeil " ? solange der Nachbar mitmacht ... natürlich nur , wenn der Maler an der Hauswand nicht ein Stück Alufolie vergessen hat ....
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Re: Laser-Projektion auf eine Hauswand statthaft?
Da kommt sich ein anderes Amt beschweren: Bauaufsichtsbehörde... und fragt nach der Baugenehmigung ("Außenwerbung")Ironman wrote:wo ist da der Unterschied zu einem " an die Wand genageltem NeonLeuchtReklamePfeil "

Cheers
Christoph
Re: Keine Angst!
wer will denn in Heiterkeit ausbrechen bei Millionen von Arbeitslosen?Ekkard wrote:Offenbar ist die "Öffentlcihkeit" doch ein wenig anders gestrickt. Somit besteht für Heiterkeitsausbrüche keinerlei Anlass.
man kann Vernunft natürlich auch mit tausenden von Paragraphen und kontrollierenden Beamten ersetzen. All die lieben Ämter verrichten Ihre Aufgabe bekanntlich kostenlos für den Bürger



Kosten und Gebühren für jeden Zettel in astrtonomischer Höhe und dessen Nachwirkungen (Bremsklotz) auf die Wirtschaft sind ja hinlänglich bekannt. Wenn die TÜV Prüfung für eine Laseranlage am Veranstaltungsort (2-3 Stunden Arbeitsaufwand für die Prüfstelle) mehr kostet als der Lasershow- Verleiher für die ganze Show bekommt für Arbeit und Materialmiete, dann stimmt für mich das Verhältniss schon lange nicht mehr. Leider spielt da auf der einen Seite kein Wettbewerb da ein Monopol vorhanden ist, und daher wird vielfach konsequent abkassiert. Der Verleiher hat keine andere Wahl und darf zwischendurch auch mal auf einen Auftrag verzichten, da der Veranstalter sich dann die Lasershow nicht mehr leisten kann.
Zum Glück sind wir in der Schweiz nicht am gleichen Punkt. Hier meldest Du die Laseranmeldung kostenlos!! an und es gibt meistens eine Rückfrage vom Amt damit die abschätzen können ob Sie es mit einer professionellen Firma oder einem Bastler zu tun haben. Ich hatte in all den Jahren erst einmal einen Prüfer an einer Veranstaltung und das war selbstverständlich für alle kostenlos. Und es gibt in der Schweiz garantiert nicht mehr Augenschäden durch Laser an Veranstaltungen als in Deutschland auch. Ich wüsste jedenfalls von keiner solchen Augenschädigung die in der Branche bekannt geworden wäre.
Gruss, Andi
Ja ja, die Behörden.
Das schlimme ist, daß das mit der TÜV-Abnahme meistens an der Zielgruppe vorbei geht. Die Leute, die eine Abnahme durchführen lassen, wissen im allgemeinen auch was sie machen und es kommt höchstens noch zu Schönheitskorrekturen. Da einem aber die Laser heutzutage hinterhergeschmissen werden, ist der Showmarkt ziemlich unübersichtlich. Und da unter einem Watt Leistung sowieso fast niemand den TÜV holt, geht von den ganzen 100mW Anlagen eine viel größere Gefahr aus.
Gruß.

Gruß.
- ekkard
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Re: Keine Angst!
Ja, ja, die alte Leier! Die Wahrheit ist, dass mit potentiell gefährlichen Dingen ein Nervenkitzel erzeugt werden soll, dessen Kosten selbstverständlich so niedrig sein sollen, wie bei Veranstaltungen, die nur mit normalen Theaterscheinwerfern auskommen.Andi wrote:Kosten und Gebühren ... in astrtonomischer Höhe und dessen Nachwirkungen (Bremsklotz) auf die Wirtschaft ...
Was sind schon 6-700 Euro auf eine Veranstaltung mit 1000 Besuchern? Dafür, dass deren Augensicherheit einigermaßen gesichert wird, ist ein halber Euro je Auge wohl nicht zuviel?!
Apropos "Monopol". Auch das ist heutzutage Nonsense. Es laufen genug Sachverständige im Lande NRW herum. Nur sind die auch nicht billiger, weil die Aneignung und Vorhaltung dieses Ingenieur-Fachwissens einfach teuer ist. Ein Stundensatz unter 100 Euro rechnet sich da nicht. Und warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen?
Das ist doch vollkommen in Ordnung. Wenn die Gäste nicht zahlen können oder wollen, dann ist es besser, nicht auf Kosten der Sicherheit zu sparen, sondern solche Veranstaltungen nicht durchzuführen. Das Lamento darüber verstehe ich nun gar nicht.Andi wrote: Der Verleiher ... darf zwischendurch auch mal auf einen Auftrag verzichten, da der Veranstalter sich dann die Lasershow nicht mehr leisten kann.
Nun, davon sind wir in NRW auch nicht weit weg. Die Behörden schauen dort auch bloß, ob die Anlage von einem Laserschutzbeauftragten eingerichtet wurde und ob eine Art "Sicherheitskonzept" vorliegt, nach dem die Anlage "gefahren" wird. Der Sachverständigenbesuch beschränkt sich entweder auf freiwillige Leistung oder den Fall, wo der Behörde "mulmig" ist.Andi wrote:Schweiz(:) Hier meldest Du die Laseranmeldung kostenlos!! an und es gibt meistens eine Rückfrage vom Amt damit die abschätzen können ob Sie es mit einer professionellen Firma oder einem Bastler zu tun haben.
Nein, Andi, diese Prüfung hat der Steuerzahler bezahlt. Und außerdem hat die Behörde die freien Sachverständigen mit unfairen Mitteln aus dem Markt gedrängt. Die können nämlich mit keinem Stundensatz gegen eine fehlfinanzierte, scheinbar kostenlose Leistung konkurrieren - also lassen sie es, warten auf ihre Stunde oder lassen sich beim Bund anstellen und werden selbst Behörde.Andi wrote:Ich hatte in all den Jahren erst einmal einen Prüfer an einer Veranstaltung und das war selbstverständlich für alle kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hallo Ekkard
es gibt doch zwei Arten von Laseranwendern:
1. die Nichtswissenden
da wird nichts gemeldet und auch nichts kontrolliert und der Anwender / Besitzer der Anlage hat von der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben am Veranstaltungsort keine Ahnung. Das entspricht häufig dem von Thomas angesprochenen Bereich von kleiner 1 Watt Laserleistung. Der Verleiher kauft sich so nebenbei eine kleinere Anlage damit er auch was im Angebot hat, aber mit der Sicherheit beschäftigen tut sich keiner.
2. die verantwortungsvollen
genau denen geht dann auf Kosten der ersten der Auftrag durch die Lappen, weil er schlicht nicht mehr konkurenzfähig ist. Wenn es bei euch eine Meldepflicht gibt und nicht zwingend ein Prüfer vor Ort Kosten verursacht finde ich das positiv. Bekannte schwarzew Schafe die immer kontrolliert werden müssen klammere ich einmal aus.
Der Bund ist in der Schweiz im Moment in der Überarbeitung der neuen Laservorschriften, die demnächst in definitiver Fassung vorliegen sollen. In der Vernehmlassung dazu waren Fachleute und auch Anwender/Besitzer von Anlagen aufgefordert zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Da war eine Bewilligungspflicht vorgesehen welche in der Realität nur schwer durchzusetzen ist da umfangreiche Berechnungen und Unterlagen zu jedem Einsatz 30 Tage im Voraus eingereicht werden sollten. Einen Teil meines Textes zur Vernehmlassung habe ich nachstehend eingefügt:
• In Zusammenarbeit mit Behörden und Industrie soll eine mehrtägige, intensive Schulung mit anschliessender Fachprüfung ausgearbeitet werden. Diese Prüfung soll umfassend in Sicherheitsfragen sein und sich von einem Schnellkurs zum „Laserschutzbeauftragten“ unterscheiden. Diese Fachprüfung sollte Kenntnisse über die gesetzlichen Grenzwerte vermitteln, die nötige Mathematik zur Umrechnung auf den gegebenen Fall sowie Messtechnik mitsamt der praktischen Anwendung. Der Absolvent dieser Fachprüfung muss als verantwortliche Person/Experte vollumfänglich in der Lage sein, Lasereinrichtungen im Showbereich in bezug auf Sicherheitsfragen beurteilen zu können. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Absolvent einen Fähigkeitsausweis, der ihn zum Einsatz von Showlaseranlagen berechtigt.
• Falls notwendig, sollten obligatorische Weiterbildungskurse in Betracht gezogen werden.
• Wenn Fachleute mit Fähigkeitsausweis Laseranlagen installieren, besteht anstelle der Bewilligungspflicht eine Meldepflicht.
• Die Behörden können jederzeit unangemeldet Sicherheitskontrollen durchführen. Bei Verfehlungen kann dem Betreiber der Fähigkeitsausweis entzogen werden.
• Anlagenbetreiber, welche kein Personal mit Fähigkeitsausweis beschäftigen, unterliegen der Bewilligungspflicht gemäss Art. 16.
Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile für Behörden und Industrie:
• Zurzeit werden mobil verwendeten Laseranlagen von wenigen Fachbetrieben installiert und betreut. Die meisten dieser Firmen werden die Möglichkeit nutzen und ihr Personal diesen Fähigkeitsausweis für Showlaseranlagen machen lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass gut ausgebildete Fachleute als Verantwortliche vor Ort an den Veranstaltungen tätig sind.
• Die örtlichen Vollzugsbehörden werden dadurch stark entlastet. Der Aufwand für diese Kurse hält sich im angemessenen Rahmen, da in der Schweiz nur ca. 10-15 Betriebe den Grossteil aller Anlagen stellen.
• Für den Veranstalter werden die Bewilligungskosten nicht jedesmal fällig. Für die Verleihfirmen bedeutet dies in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit keine Verminderung der Einnahmen.
Auf meinen Text habe ich positive Reaktionen erhalten. Wieviel davon schlussendlich umgesetzt wird wird sich zeigen.
So wie ich den Besuch des Kurses für den Nachweis als „Laserschutzbeauftragten“ des TÜV Deutschland erlebt habe, wird vor allem sensibilisiert, welche Sicherheitsbereiche besondere Beachtung erfordern. Das nötige Fachwissen für den sicheren Betrieb einer Anlage wird dort aus meiner Sicht nicht genügend vermittelt. Meine Meinung ist nach wie vor, die Anwender entsprechend auszubilden und Ihnen dann auch die nötige Verantwortung zu übertragen.
Zwischen einem Light-Jockey in einer Discothek, der auch mal am Laser rumdrücken soll, (die programmierten Presets abrufen) und den verantwortlichen Firmen, die die Anlage installiert haben und die Programme dazu schreiben wird mit dem Kurs zum Laserschutzbeauftragten leider nicht unterschieden. Schlussendlich darf drt Geld gezahlt werden wo Profis eh schon zum Rechten sehen und es wird nichts bezahlt wo der schlecht ausgebildete Gelegenheitsanwender die Anmeldung/Prüfung selber nicht für nötig hält.
Gruss, Andi
es gibt doch zwei Arten von Laseranwendern:
1. die Nichtswissenden
da wird nichts gemeldet und auch nichts kontrolliert und der Anwender / Besitzer der Anlage hat von der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben am Veranstaltungsort keine Ahnung. Das entspricht häufig dem von Thomas angesprochenen Bereich von kleiner 1 Watt Laserleistung. Der Verleiher kauft sich so nebenbei eine kleinere Anlage damit er auch was im Angebot hat, aber mit der Sicherheit beschäftigen tut sich keiner.
2. die verantwortungsvollen
genau denen geht dann auf Kosten der ersten der Auftrag durch die Lappen, weil er schlicht nicht mehr konkurenzfähig ist. Wenn es bei euch eine Meldepflicht gibt und nicht zwingend ein Prüfer vor Ort Kosten verursacht finde ich das positiv. Bekannte schwarzew Schafe die immer kontrolliert werden müssen klammere ich einmal aus.
Der Bund ist in der Schweiz im Moment in der Überarbeitung der neuen Laservorschriften, die demnächst in definitiver Fassung vorliegen sollen. In der Vernehmlassung dazu waren Fachleute und auch Anwender/Besitzer von Anlagen aufgefordert zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Da war eine Bewilligungspflicht vorgesehen welche in der Realität nur schwer durchzusetzen ist da umfangreiche Berechnungen und Unterlagen zu jedem Einsatz 30 Tage im Voraus eingereicht werden sollten. Einen Teil meines Textes zur Vernehmlassung habe ich nachstehend eingefügt:
• In Zusammenarbeit mit Behörden und Industrie soll eine mehrtägige, intensive Schulung mit anschliessender Fachprüfung ausgearbeitet werden. Diese Prüfung soll umfassend in Sicherheitsfragen sein und sich von einem Schnellkurs zum „Laserschutzbeauftragten“ unterscheiden. Diese Fachprüfung sollte Kenntnisse über die gesetzlichen Grenzwerte vermitteln, die nötige Mathematik zur Umrechnung auf den gegebenen Fall sowie Messtechnik mitsamt der praktischen Anwendung. Der Absolvent dieser Fachprüfung muss als verantwortliche Person/Experte vollumfänglich in der Lage sein, Lasereinrichtungen im Showbereich in bezug auf Sicherheitsfragen beurteilen zu können. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Absolvent einen Fähigkeitsausweis, der ihn zum Einsatz von Showlaseranlagen berechtigt.
• Falls notwendig, sollten obligatorische Weiterbildungskurse in Betracht gezogen werden.
• Wenn Fachleute mit Fähigkeitsausweis Laseranlagen installieren, besteht anstelle der Bewilligungspflicht eine Meldepflicht.
• Die Behörden können jederzeit unangemeldet Sicherheitskontrollen durchführen. Bei Verfehlungen kann dem Betreiber der Fähigkeitsausweis entzogen werden.
• Anlagenbetreiber, welche kein Personal mit Fähigkeitsausweis beschäftigen, unterliegen der Bewilligungspflicht gemäss Art. 16.
Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile für Behörden und Industrie:
• Zurzeit werden mobil verwendeten Laseranlagen von wenigen Fachbetrieben installiert und betreut. Die meisten dieser Firmen werden die Möglichkeit nutzen und ihr Personal diesen Fähigkeitsausweis für Showlaseranlagen machen lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass gut ausgebildete Fachleute als Verantwortliche vor Ort an den Veranstaltungen tätig sind.
• Die örtlichen Vollzugsbehörden werden dadurch stark entlastet. Der Aufwand für diese Kurse hält sich im angemessenen Rahmen, da in der Schweiz nur ca. 10-15 Betriebe den Grossteil aller Anlagen stellen.
• Für den Veranstalter werden die Bewilligungskosten nicht jedesmal fällig. Für die Verleihfirmen bedeutet dies in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit keine Verminderung der Einnahmen.
Auf meinen Text habe ich positive Reaktionen erhalten. Wieviel davon schlussendlich umgesetzt wird wird sich zeigen.
So wie ich den Besuch des Kurses für den Nachweis als „Laserschutzbeauftragten“ des TÜV Deutschland erlebt habe, wird vor allem sensibilisiert, welche Sicherheitsbereiche besondere Beachtung erfordern. Das nötige Fachwissen für den sicheren Betrieb einer Anlage wird dort aus meiner Sicht nicht genügend vermittelt. Meine Meinung ist nach wie vor, die Anwender entsprechend auszubilden und Ihnen dann auch die nötige Verantwortung zu übertragen.
Zwischen einem Light-Jockey in einer Discothek, der auch mal am Laser rumdrücken soll, (die programmierten Presets abrufen) und den verantwortlichen Firmen, die die Anlage installiert haben und die Programme dazu schreiben wird mit dem Kurs zum Laserschutzbeauftragten leider nicht unterschieden. Schlussendlich darf drt Geld gezahlt werden wo Profis eh schon zum Rechten sehen und es wird nichts bezahlt wo der schlecht ausgebildete Gelegenheitsanwender die Anmeldung/Prüfung selber nicht für nötig hält.
Gruss, Andi
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Also, einen TÜV Deutschland gibt es nicht. Natürlich ist erst einmal die Sensibilisierung für die Fragestellung wichtig, weil die häufig gar nicht existiert. Stimulierte Strahlung ist da einfach nur "Licht"; die Bemerkung mit den Anlagen unter 1 W zeigt den ganz schwach-Sinn!Andi wrote:So wie ich den Besuch des Kurses für den Nachweis als „Laserschutzbeauftragten“ des TÜV Deutschland erlebt habe, wird vor allem sensibilisiert, welche Sicherheitsbereiche besondere Beachtung erfordern.
Ich selbst (TÜV Rheinland) versuche den Leuten sehr wohl beizubringen, wie man MZB abschätzen kann, und wie das aussieht. Man kann so ohne viel Rechnerei erkennen, dass man sich zumindest in der Nähe sicheren Betriebes befindet - oder halt nicht. Die Berechnung der MZB aufgrund ihrer Ausgangsparameter lehre ich auch.Andi wrote:Das nötige Fachwissen für den sicheren Betrieb einer Anlage wird dort aus meiner Sicht nicht genügend vermittelt. Meine Meinung ist nach wie vor, die Anwender entsprechend auszubilden und Ihnen dann auch die nötige Verantwortung zu übertragen.
Wenn jemand dem Lichtfleck ansehen kann, dass der direkte Strahl das Publikum gefährdet, dann kann er/sie immerhin noch die Show abbrechen, oder die Zuschauer bitten, auf ihre Plätze zu gehen.
(... unter Ausschluss jener Zeitgenossen, die ihr Publikum anpowern zu müssen meinen).
Wo ich mich selbst schwertue, ist zu sagen, diese oder jene Schaltung nehmt, die ist in Ordnung und tut, was sie soll.
Die eigentliche Problemstellung ergibt sich meistens aus der Bastelei. Kommerziell erhältliche Bausteine, eingebaut unter geprüften EMV und ESD-Bedingungen, arbeiten zuverlässig. Aber aller nicht in dieser Hinsícht geprüfter "Kram" (z.B. die Bewegungsüberwachung) ist schwer zu prüfen. Da kann man froh sein, wenn er überhaupt richtig arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hallo Ekkard
beim Kurs den ich besucht habe (bei einer bekanneten Laserfirma) war auch eine Person des TÜV anwesend. Frag mich bitte nicht von welchem TÜV, auch den Namen der Firma möchte ich hier nicht mitteilen.
Fact ist, ich hätte einen Ahnungslosen Kollegen mitnehmen können an diesen Kurs, der hätte ohne Verständnis über die Materie zu haben am Abend den Schein nach Hause mitgenommen. Keine Rückfragen, keine Prüfung, keine Kontrollo ob da tatsächlich gelernt wurde was nötig wäre.
So macht der Laserschutzbeauftragte keinen Sinn, der Schein sagt nichts über das Wissen des Besitzers aus. Es ist für mich lediglich eine Bestätigung für einen oder zwei Tage mehr oder weniger konzentriertem zuhöhren. Wenn es den Teilnehmer nicht interessiert (muss halt vom Geschäft aus da hin) interessiert es die kursgebenden Personen auch nicht wenn da nicht zugehört wird.
Dass es dann in der Praxis Fehlinterpretationen und gefährliche Situationen geben kann ist doch klar. Beim Feuerwerk scheint es besser zu funktionieren als bei der Laserei, da ist wenigstens eine Prüfung abzulegen.
Gruss, Andi
beim Kurs den ich besucht habe (bei einer bekanneten Laserfirma) war auch eine Person des TÜV anwesend. Frag mich bitte nicht von welchem TÜV, auch den Namen der Firma möchte ich hier nicht mitteilen.
Fact ist, ich hätte einen Ahnungslosen Kollegen mitnehmen können an diesen Kurs, der hätte ohne Verständnis über die Materie zu haben am Abend den Schein nach Hause mitgenommen. Keine Rückfragen, keine Prüfung, keine Kontrollo ob da tatsächlich gelernt wurde was nötig wäre.
So macht der Laserschutzbeauftragte keinen Sinn, der Schein sagt nichts über das Wissen des Besitzers aus. Es ist für mich lediglich eine Bestätigung für einen oder zwei Tage mehr oder weniger konzentriertem zuhöhren. Wenn es den Teilnehmer nicht interessiert (muss halt vom Geschäft aus da hin) interessiert es die kursgebenden Personen auch nicht wenn da nicht zugehört wird.
Dass es dann in der Praxis Fehlinterpretationen und gefährliche Situationen geben kann ist doch klar. Beim Feuerwerk scheint es besser zu funktionieren als bei der Laserei, da ist wenigstens eine Prüfung abzulegen.
Gruss, Andi
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