Gefahr
Moderator: ekkard
Gefahr
Hallo,
schön das ich dieses Forum gefunden habe!
Ich wollte mal fragen wie gefährich 20 Mw Laser sind, wenn man Sie für den Bruchteil einer Sekunde also bis zum Schließreflex versehentlich aus 5 Metern Entfernung direkt ins Auge bekommt. Ist man dann sofort blind auf dem Auge und sieht erst mal nichts weil das Auge einen Schock hat? Bin mir unsicher ob ich meinem laserbegeistertem Sohn so ein Modul kaufen soll weil ich mich nicht mit den Gefahren auskenne.
Gruß und Danke
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Ich wollte mal fragen wie gefährich 20 Mw Laser sind, wenn man Sie für den Bruchteil einer Sekunde also bis zum Schließreflex versehentlich aus 5 Metern Entfernung direkt ins Auge bekommt. Ist man dann sofort blind auf dem Auge und sieht erst mal nichts weil das Auge einen Schock hat? Bin mir unsicher ob ich meinem laserbegeistertem Sohn so ein Modul kaufen soll weil ich mich nicht mit den Gefahren auskenne.
Gruß und Danke
- Hatschi
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Halli Hallo
Für erste Versuche empfiehlt sich normalerweise ein Laser mit <5mW.
Hast du allerdings in dieser Beziehung Vertrauen in deinen Sohn, können es auch die von dir angegebenen 20mW sein. (m - milli, M - Mega)
Wenn man mit 20mW am Auge vorüberstreicht, wird nichts passieren.
Schaut man extra vorsätzlich in den Strahl, entstehen Schäden.
Möchtest du einen Roten oder Grünen kaufen?
Die Empfehlung liegt bei Grün, da viel besser Sichtbar bei gleicher Leistung.
Hatschi
Für erste Versuche empfiehlt sich normalerweise ein Laser mit <5mW.
Hast du allerdings in dieser Beziehung Vertrauen in deinen Sohn, können es auch die von dir angegebenen 20mW sein. (m - milli, M - Mega)
Wenn man mit 20mW am Auge vorüberstreicht, wird nichts passieren.
Schaut man extra vorsätzlich in den Strahl, entstehen Schäden.
Möchtest du einen Roten oder Grünen kaufen?
Die Empfehlung liegt bei Grün, da viel besser Sichtbar bei gleicher Leistung.
Hatschi
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Hi,
ein Treffer in's Auge hat nicht zwangsläufig immer einen Sehfehler zur Folge.
Allerdings ist es besser, wenn man mit dem Laser so hantiert, als ob es doch so wäre...
Wenn man glück hat, tritt nur ein Blendeffekt ein, der sich nach einer Zeit wieder legt.
Hat man weniger Glück, zerstört man Sehnerven des äußeren Blickfeldes.
Das sieht dann für einen so aus, als wenn man Bilder mit einer Digicam macht, wo irgendwo am Rand nen Pixel kaputt ist. An der Stlle bleibt das Bild eben schwarz.
Hat man richtiges Pech, trifft man einen oder mehrere Nerven im Sehzentrum. Das stell Dir dann vor, wie eine Sonnenfinsternis.
In der Mitte nen Schwarzen Punkt und rundrum noch nen paar Schatten, wenn du Glück hast... Kann man eigentlich schon fast als Totalausfall bezeichen...
Laser sind kein Spielzeug und selbst ein 1mW-Pointer sollte nicht als sowas behandelt werden...
Messer, Gabel, Scher' und Licht, dürfen kleine Kinder nicht.
Achim
ein Treffer in's Auge hat nicht zwangsläufig immer einen Sehfehler zur Folge.
Allerdings ist es besser, wenn man mit dem Laser so hantiert, als ob es doch so wäre...
Wenn man glück hat, tritt nur ein Blendeffekt ein, der sich nach einer Zeit wieder legt.
Hat man weniger Glück, zerstört man Sehnerven des äußeren Blickfeldes.
Das sieht dann für einen so aus, als wenn man Bilder mit einer Digicam macht, wo irgendwo am Rand nen Pixel kaputt ist. An der Stlle bleibt das Bild eben schwarz.
Hat man richtiges Pech, trifft man einen oder mehrere Nerven im Sehzentrum. Das stell Dir dann vor, wie eine Sonnenfinsternis.
In der Mitte nen Schwarzen Punkt und rundrum noch nen paar Schatten, wenn du Glück hast... Kann man eigentlich schon fast als Totalausfall bezeichen...
Laser sind kein Spielzeug und selbst ein 1mW-Pointer sollte nicht als sowas behandelt werden...
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Achim
- chw9999
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Hallöchen!
Wenn man - insbesondere im peripheren Sehbereich - sich einige Sehzellen definitiv weggeschossen hat, kann auch nach dem Nachlassen des akuten Blendeffektes eine Wahrnehmung des geschädigten Bereiches verhindert sein, d.h. man merkt nicht, das man geschädigt wurde.
Klassisches Beispiel ist der Blinde Fleck, der Durchtrittsbereich des Sehnervs durch die Netzthaut: Ähnlich wie bei diesem "rechnet" das Gehirn fehlende Bildbestandteile von durch Laserstrahlung zerstörten Sehbereichen hinzu, man merkt normalerweise nicht, daß man dort nichts sieht. Erst der Augenarzt kann dann die geschädigte Stelle ausfindig machen.
Dazu auch ein interessantes Dokument zum Thema Pointer:
http://www.ssk.de/1998/ssk9805.pdf
Wie schon an anderer Stelle bemerkt: Eine Blendung ist eventuell reversibel, eine Zerstörung der Netzthaut ist es nicht! Auch wenn man bei letzterem nicht merkt, das man an den geschädigten Stellen nichts sieht, ist man dort trotzdem blind!
Und nun meine Meinung zu dem Topic: Bei eBay bekommt man verhältnismäßig sichere und günstige grüne 5 mW "Pointer" - die sind hell, heller, als man sich gemeinhin als "Unbedarfter" vorstellt! Wenn man damit genug gespielt hat und immer noch Interesse daran hat, kann man immer noch auf 20 mW oder mehr aufsteigen.
Und zum Thema kleine Kinder: Wie alt isser den nu', der Bub? Oder geht das "Spielzeug" an den Vater (analog Eisenbahnen
Cheers
Christoph
Wenn man - insbesondere im peripheren Sehbereich - sich einige Sehzellen definitiv weggeschossen hat, kann auch nach dem Nachlassen des akuten Blendeffektes eine Wahrnehmung des geschädigten Bereiches verhindert sein, d.h. man merkt nicht, das man geschädigt wurde.
Klassisches Beispiel ist der Blinde Fleck, der Durchtrittsbereich des Sehnervs durch die Netzthaut: Ähnlich wie bei diesem "rechnet" das Gehirn fehlende Bildbestandteile von durch Laserstrahlung zerstörten Sehbereichen hinzu, man merkt normalerweise nicht, daß man dort nichts sieht. Erst der Augenarzt kann dann die geschädigte Stelle ausfindig machen.
Dazu auch ein interessantes Dokument zum Thema Pointer:
http://www.ssk.de/1998/ssk9805.pdf
Wie schon an anderer Stelle bemerkt: Eine Blendung ist eventuell reversibel, eine Zerstörung der Netzthaut ist es nicht! Auch wenn man bei letzterem nicht merkt, das man an den geschädigten Stellen nichts sieht, ist man dort trotzdem blind!
Und nun meine Meinung zu dem Topic: Bei eBay bekommt man verhältnismäßig sichere und günstige grüne 5 mW "Pointer" - die sind hell, heller, als man sich gemeinhin als "Unbedarfter" vorstellt! Wenn man damit genug gespielt hat und immer noch Interesse daran hat, kann man immer noch auf 20 mW oder mehr aufsteigen.
Und zum Thema kleine Kinder: Wie alt isser den nu', der Bub? Oder geht das "Spielzeug" an den Vater (analog Eisenbahnen

Cheers
Christoph
- ekkard
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Hallo JAN,JAN hat geschrieben:Angesichts des just eingestellten Unfallberichtes sollte man diese Aussage mal überdenken...Hatschi hat geschrieben:Wenn man mit 20mW am Auge vorüberstreicht, wird nichts passieren.
ich möchte Deine Aussage nachdrücklich unterstreichen, zumal "vorüberstreichen" einen relativ langsamen Vorgang suggeriert.
20 mW für die Dauer von 0,25 s überschreitet den zulässigen Wert um das Zwanzigfache.
Man kann zwar im Bereich der Grenzwerte um deren tatsächliche Gefahr streiten,
nicht aber bei mal 20.
Ein ernstes Wort an den besorgten Vater:
Ein Laser mit mehr als 1 mW Ausgangsleistung ist kein Spielzeug (für die Insider:
Laserklassen 3R, 3B und 4). Es ist sogar von Amts wegen verboten, derartige Laser
in die Hände von nicht eingewiesenen Personen insbesondere von Kindern und
Jugendlichen zu geben. Werden diese Fälle den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz bekannt,
werden die Geräte entschädigungslos eingezogen. (Durchführung des Gerätesicherheitsgesetzes,
gefährliche Arbeitsgeräte)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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Offiziell nennt sich die Behörde auch LAGetSi = Landesamt für Arbeitsschutz und Gerätesicherheit. privat und ohne Gäste kannst du sowieso treiben, was immer du möchtest.turntabledj hat geschrieben:@Ekkard
"Amt für Arbeitsschutz" - das hört sich aber fast so an, als wenn das nur für's Berufs- und nicht für das Privatleben zurifft... !???
Achim
John
- ekkard
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Hallo John!
... nur im Rahmen unserer zivilen und Straf- Gesetze! Körperverletzung durch Laserstrahlung ist eben strafbar. Die dazu benutzten Mittel werden beschlagnahmt. Das Vermögen des Delinquenten wird dazu verwendet, den Schaden wiedergutzumachen bzw. die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld zu begleichen. Viel Spaß!John hat geschrieben:privat und ohne Gäste kannst du sowieso treiben, was immer du möchtest.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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Dann scheint mir das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen zu sein. Heißt unterm Strich, dass ich (auf mein eigenes Risiko), z.B. auf einer privaten Geburtstagsparty Lasershows fahren kann, ohne dass ich mich damit strafbar mache oder mit ne Behörde etwas kann - oder interpretiere ich den Topic jetzt soweit falsch ???... nur im Rahmen unserer zivilen und Straf- Gesetze! Körperverletzung durch Laserstrahlung ist eben strafbar. Die dazu benutzten Mittel werden beschlagnahmt.
Naja, wenn man mal betrachtet, zu welchen Trinkgeldern der ganze Kram auf Ebay so über den Tisch geht, wird dabei wohl nicht wirklich viel bei rumkommen...Das Vermögen des Delinquenten wird dazu verwendet, den Schaden wiedergutzumachen bzw. die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld zu begleichen. Viel Spaß!
Lg
Achim
- ekkard
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Lasershow privat
Das interpretierst Du richtig.turntabledj hat geschrieben:Dann scheint mir das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen zu sein. Heißt unterm Strich, dass ich (auf mein eigenes Risiko), z.B. auf einer privaten Geburtstagsparty Lasershows fahren kann, ohne dass ich mich damit strafbar mache oder mit ne Behörde etwas kann - oder interpretiere ich den Topic jetzt soweit falsch ???... nur im Rahmen unserer zivilen und Straf- Gesetze! Körperverletzung durch Laserstrahlung ist eben strafbar. Die dazu benutzten Mittel werden beschlagnahmt.
Zu Deinem Seufzer wegen des "Vermögens". Da soll man sich nicht vertun: Die Verurteilung zum Schadensersatz hat man sein Leben lang "an der Backe" und muss zahlen. Klar, man kann versuchen, sich dem zu entziehen durch Untertauchen. Sowas würde ich aber immer als ein "verpfuschtes Leben" empfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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