Spooky Blue bis 150mW mit Tüv-Zertifikat?

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exe
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Spooky Blue bis 150mW mit Tüv-Zertifikat?

Post by exe » Sun 24 Oct, 2004 5:53 pm

Heute habe ich erfahren dass es ab November 2004 die Spooky Blue Laser bis 150mW mit TÜV-Zertifikat geben wird. Dadurch sollen die teuren TÜV-Abnahmegebühren entfallen.

Bedeutet dies, dass man jetzt tatsächlich einen Spooky Blue Laser sorglos einsetzen kann und der TÜV muss nicht mehr raus? Der Einsatz solch eines Lasers muss doch bestimmt weiterhin beim Amt gemeldet werden oder?

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henrik
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Post by henrik » Sun 24 Oct, 2004 6:27 pm

Hallo exe!

Ja, die Info ist richtig. Medialas hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zu 150mW erlangt.
Weiterhin ist auch richtig, daß man die Laser trotzdem beim Amt melden muß. Man sollte jedoch beachten, das diese Bescheinigung KEIN Freifahrtschein ist, sondern lediglich eine Hilfe für die Ämter zu Beurteilung der ausgehenden Gefahr. Es kann sein, daß das Amt trotzdem noch einen Sachverständigen fordert, dieser ist dann zu beauftragen. Das nur theoretisch, praktisch werden sich die Ämter mit der Bescheinigung zufrieden geben.
Man sollte sich jedoch dann genau an die Anweisungen zur Auzfstellung der Geräte halten, da sonst die Bescheinigung sofort Ihre Gültigkeit verliert und Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Schadensfall zugrunde gelegt werden kann, da die Anweisungen Bestandteil der Bescheinigung sind.
Ich hoffe, geholfen zu haben.

MfG Henrik
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exe
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Post by exe » Sun 24 Oct, 2004 6:49 pm

ACHTUNG SICHERHEITSHINWEIS:

Prinziell muß jede Laseinrichtung über einer Leistung von 1 mW sowohl den Behörden gemeldet als auch vom TÜV oder einer anderen Institution abgenommen werden. Bei dem Spooky ist dies anders, solange eine Leistung von 10mW am Laser nicht überschritten wird. Sämtliche Effekte, gekoppelt mit der frequenzgetriggerten Sicherheitsüberwachung, sind einzeln berechnet und entsprechen vollständig den Forderungen der DIN-Vorschrift. Es müßen lediglich ein paar wenige Eigenschaften bei der Montage eingahlten werden, wie Mindesthöhe, Mindestabstand zum Publikum , etc.
Wie muss ich diesen text verstehen. Der Spooky Blue mit 10mW Leistung hat also bereits ein Tüv-Zertifikat und muss bei den Behörden nicht gemeldet werden?

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henrik
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Post by henrik » Sun 24 Oct, 2004 10:44 pm

Hallo!

Eine Lasereinrichtung ab Klasse 3b ist meldepflichtig, egal ob eine TÜV-abnahme besteht oder nicht. Dabei genügt meistens ein Anruf beim Ordnungsamt und ein Fax mit den Unterlagen, wo alles drin steht wie benannter LSB, Datum und Zeit, sowie die TÜV-abnahme. Manchmal schauen die Leute dann abends noch vorbei.

MfG Henrik
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turntabledj
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Post by turntabledj » Sun 24 Oct, 2004 11:07 pm

Dabei genügt meistens ein Anruf beim Ordnungsamt
Ordungsamt oder Amt für Arbeitsssicherheit und Berufsgenossenschaft ???

Grüße
Achim

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Post by funkydoctor » Mon 25 Oct, 2004 1:23 am

Hi Achim,

man fängt immer ganz unten an. Wenn das Ordnungsamt das O.K. gibt ist alles in Ordnung. Wenn das Ordnungsamt keine Ahnung hat, worum es geht, verweisen sie einen dann an das zuständige, höhere Amt. Bei mir im Ort läuft nichts übers Ordnungsamt. Die sind selbst mit Falschparkern schon überfordert. Die verweisen direkt ans staatl. Amt für Arbeitsschutz (in meinem Falle Köln) oder telefonieren zur Absicherung kurz mit anderen Ämtern. Aber in Städten sind die Ordnungsämter meistens besser informiert.

Merke ich immer wieder im Bezug auf Feuerwerk. Da hat man nämlich das gleiche Theater in Sachen Anzeige/Genehmigung. Nur dass dort noch der Umweltschutz (Lärm) in Mitleidenschaft gezogen wird. Da hat man schonmal mit dem einen oder anderen Beamten "zu kämpfen", der meint, dass er gottesähnliche Züge hat, und zu Allem grundsätzlich "Nein" sagt... Zum Glück ist Pyrotechniker ein echter Beruf in dessen Ausbildung man lernt, wie man mit den Ämtern umzugehen hat. Das ist in der Ausblidung quasi ein eigenes Unterrichtsfach.

Grüße,
Tobi

exe
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Post by exe » Mon 25 Oct, 2004 1:34 am

Darf man einfach eine Person die mit den thema Laser zu tun hatte als LSB angeben, oder muss diese Person erstmal ein Zertifikat haben dass er sich Laserchutzbeauftragter nennen darf?

Ich hab mal etas im Internet rumgesucht und folgendes gefunden:
Der Laserschutzbeauftragte gilt als Sachkundiger, wenn er aufgrund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet ist, daß er die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kann.

Es wird empfohlen, daß der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen für solche Kurse sind im Anhang 3 aufgeführt.
Daraus würde ich ableiten dass ein Kurs nicht zwingen erforderlich ist?

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Post by tschosef » Mon 25 Oct, 2004 7:54 am

Moing moing,


Daraus würde ich ableiten dass ein Kurs nicht zwingen erforderlich ist?
Bingo:

Ich habe den Kurs nicht gemacht. Ich habe eine schriftl. bestätigung vom "Arbeitgeber" bekommen, dass ich beruflich schon seit mehreren Jahren mit Laserstrahlung verschiedener klassen zu tun habe. Das genügte dann bei der Anmeldung meiner Anlage bei einem Event.

Trotzdem würden mich Sicherheitstechnische Fragen gerade was Showlaser betrifft interessieren. Doch empfinde ich einige hundert Euro dafür dass ich ein wenig zuhören darf dann doch als "hürde" mich in so einen Kurz zu setzen.

gruß
Erich

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Post by Hatschi » Mon 25 Oct, 2004 8:14 am

Halli Hallo

Ich schätze mal das mit dem LSB und Sachkundigen hast du hier irgendwo aus diesem Forum.

Wir haben auch ein Sicherheitsfoum, in dem Eckard und Henrik deine meißten Frage(n) schon genau beantwortet haben.

Ich weiß, ist sehr viel zu lesen! :wink:

Hatschi

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