Die Unmöglichkeit des legalen Einsatzes von Kl. 3B Anlagen
Moderator: ekkard
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Hi Sanaia,
Ekkart hatte irgendwo in nem früheren Beitrag mal was von einer "Kompakten" Anlage geschrieben...
Mit Satelliten, egal ob mit oder ohne Rohr wird das sicherlich nicht mehr als kompakt durchgehen...
@Ekkart
Wie wird eine "Dauergetüvte" Bank eigentlich vor Manipulationen geschützt ?
Versiegelt oder wird einfach alles genau dokumentiert und Bilder gemacht ?
Gruß
Achim
Ekkart hatte irgendwo in nem früheren Beitrag mal was von einer "Kompakten" Anlage geschrieben...
Mit Satelliten, egal ob mit oder ohne Rohr wird das sicherlich nicht mehr als kompakt durchgehen...
@Ekkart
Wie wird eine "Dauergetüvte" Bank eigentlich vor Manipulationen geschützt ?
Versiegelt oder wird einfach alles genau dokumentiert und Bilder gemacht ?
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naja, egal wie lange wir darüber noch diskutieren - ein ei beibt halt ein ei und wird keine kugel 
Ich werde bestimmt nicht noch ein monatsgehalt dafür hinlegen, mal eine öffentlich eine show machen zu dürfen - zusätzlich zu den kosten, die der aufbau so einer anlage verursacht. Eine 3B anlage ist halt nicht rentabel (legal) betreibbar, und illegal ... naja ...
Damit hat sich das ganze dann wohl erledigt - zumindest für mich.
VG,
Sanaia.

Ich werde bestimmt nicht noch ein monatsgehalt dafür hinlegen, mal eine öffentlich eine show machen zu dürfen - zusätzlich zu den kosten, die der aufbau so einer anlage verursacht. Eine 3B anlage ist halt nicht rentabel (legal) betreibbar, und illegal ... naja ...

Damit hat sich das ganze dann wohl erledigt - zumindest für mich.
VG,
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Jede Menge alte Lasertechnik die groß und schwer ist
Baue grad pure Diode Main Projektor aus und 2 LW DS900
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Hi,
eine 3B Anlage kann schon rentabel sein, allerdings eher im Verleih, oder in der Disco um die Ecke.
Fazit ist irgendwie eine ständig anfallende TÜV Prüfung zu vermeiden.
Ich selbst habe einen 120mW DPSS Projektor der ca. 3000 Euro teilemäßig gekostet hat, die Software und Ausgabekarte nicht mitgerechnet, TÜV Konformitibilitätsprüfung ist bei unsere großen fest eingebauten Diskoanlage gleich günstig mitgemacht worden.
Das ganze wäre für 150 Euro Grundpreis pro Abend zu vermieten, ohne Bedienpersonal und andere Kosten allerdings.
Das Teil kann man komplett mit allem nötigen per Postweg verschicken, die nötige Anmeldung und Aufstellung ist praktikabel.
Problem ist eher halt eine Disko zu finden, die halt ohne weiteres eine Laseranlage auch bezahlen will, die holen lieber nen guten DJ.
Ich finde sowas kleines braucht sehr lange, um sich wirklich kostenmäßig finanzieren zu können, aber zufriedene Kunden die mehr wollen kann man damit allerdings gewinnen.
Bei größeren Anlagen, wie in der Disko mit 5 Watt reichen dann deutlich weniger Einsätze, um das zu finanzieren.
Gruß Stefan
eine 3B Anlage kann schon rentabel sein, allerdings eher im Verleih, oder in der Disco um die Ecke.
Fazit ist irgendwie eine ständig anfallende TÜV Prüfung zu vermeiden.
Ich selbst habe einen 120mW DPSS Projektor der ca. 3000 Euro teilemäßig gekostet hat, die Software und Ausgabekarte nicht mitgerechnet, TÜV Konformitibilitätsprüfung ist bei unsere großen fest eingebauten Diskoanlage gleich günstig mitgemacht worden.
Das ganze wäre für 150 Euro Grundpreis pro Abend zu vermieten, ohne Bedienpersonal und andere Kosten allerdings.
Das Teil kann man komplett mit allem nötigen per Postweg verschicken, die nötige Anmeldung und Aufstellung ist praktikabel.
Problem ist eher halt eine Disko zu finden, die halt ohne weiteres eine Laseranlage auch bezahlen will, die holen lieber nen guten DJ.
Ich finde sowas kleines braucht sehr lange, um sich wirklich kostenmäßig finanzieren zu können, aber zufriedene Kunden die mehr wollen kann man damit allerdings gewinnen.
Bei größeren Anlagen, wie in der Disko mit 5 Watt reichen dann deutlich weniger Einsätze, um das zu finanzieren.
Gruß Stefan
hi,
Nur im verleih habe ich da meine berechtigten zweifel , und die diskussion hier ging ja nur um verleih, denn nach jedem aufbau wäre wieder der tüv fällig, und das ist eben nicht rentabel. Es ist vielleicht etwas anderes bei einer klasse 4 anlage >2W, die auf events mit dem entsprechenden besuchervolumen betrieben werden kann, so daß die kosten locker wieder reinkommen; gleiches gilt natürlich auch für mehrtägige veranstaltungen. Bevor unsere disse hier pleite gegangen ist hatten die (in den 90ern) ab und zu mal ganze wochenenden mit lasershow. Bei einer 3-tages-veranstaltung mag das noch machbar sein - aber das war auch schon ein größerer club für bis zu 2000 personen und der laser garantiert >3W.
Nur eintägige veranstaltungen mit einer mobilen 3b ? Das muss mir erst mal einer vorrechnen.
vg,
sanaia.
festinstallation ist ein anderes thema, denn da fällt der tüv ja nur einmal an. Abgesehen davon lässt sich die rentabilität einer festinstallation nur sehr schwer feststellen.Dr. Burne hat geschrieben:eine 3B Anlage kann schon rentabel sein, allerdings eher im Verleih, oder in der Disco um die Ecke.
Nur im verleih habe ich da meine berechtigten zweifel , und die diskussion hier ging ja nur um verleih, denn nach jedem aufbau wäre wieder der tüv fällig, und das ist eben nicht rentabel. Es ist vielleicht etwas anderes bei einer klasse 4 anlage >2W, die auf events mit dem entsprechenden besuchervolumen betrieben werden kann, so daß die kosten locker wieder reinkommen; gleiches gilt natürlich auch für mehrtägige veranstaltungen. Bevor unsere disse hier pleite gegangen ist hatten die (in den 90ern) ab und zu mal ganze wochenenden mit lasershow. Bei einer 3-tages-veranstaltung mag das noch machbar sein - aber das war auch schon ein größerer club für bis zu 2000 personen und der laser garantiert >3W.
Nur eintägige veranstaltungen mit einer mobilen 3b ? Das muss mir erst mal einer vorrechnen.
Ich glaube euphemismus hilft da nicht wirklich weiter. Man müsste das ganze dann wohl als kompaktanlage machen und völlig auf die gerade interessantesten fx - die beamshow - verzichten. Damit steht man dann in direkter konkurrenz zu "Spooky blue" und konsorten, und da hat man schon wieder verloren. Die spookies et. al. hat wohl jeder club und/oder dj ohnehin schon im sortiment.Ich finde sowas kleines braucht sehr lange, um sich wirklich kostenmäßig finanzieren zu können, ...
das weiss ich, denn mein 40mW HeNe kam damals auch immer äußerst gut an, obwohl ich nur einen selbstgebauten akustikmodulator hatte - aber der hatte einen wesentlich besseren effekt als der seinerzeit von elv angebotene. Nur ist da eben eine gewaltige diskrepanz zwischen 'mehr wollen' und sich 'mehr leisten können' beim (potentiellen) kunden.aber zufriedene Kunden die mehr wollen kann man damit allerdings gewinnen
vg,
sanaia.
@ttdj:
Korrekt, denn die "zeitliche Verteilung" des Strahls per Scanning bringt nur etwas in Hinblick auf das Mittelwertkriterium. An einem festen Punkt im Raum der von dem Strahl überstrichen wird (sei es das Auge oder die 7mm Messblende) liegt im Moment des Kontaktes die volle Leistung des Strahles an. Integriert über die Impulsdauer erhält man ohne Strahlaufweitung ruckzuck eine Impulsenergie die die MZB tüchtig überschreitet, und dazu muss die Leistung des Lasers gar nicht mal so hoch sein.Aber davon abgesehen - die Strahlaufweitung ist evtl. auch dann nötig, wenn du über die Scanner Flächen, Tunnel, Wellen, usw... (eben Beamshow) ins Publikum 'ballerst' - wenn ich denn die Berechnungen aus anderen Beiträgen richtig interpretiere.
Z.B. bei kleiner Entfernung oder hoher Leistung.
Hallo sanaia, es steht nirgends geschrieben, daß nach jedem Aufbau eine Abnahme fällig ist. Es ist bei öffentlichen Vorstellungen notwendig, das Ordnungsamt zu informieren, das eine Abnahme fordern kann, wenn die Sache nicht sicher erscheint.Nur im verleih habe ich da meine berechtigten zweifel , und die diskussion hier ging ja nur um verleih, denn nach jedem aufbau wäre wieder der tüv fällig, und das ist eben nicht rentabel.
Wenn Du das ganze ernsthaft durchziehen willst, ist es aber trotzdem wirklich sinnvoll, Deine Anlage mal dem TÜV vorzustellen, wie ich in dem anderen Beitrag geschrieben habe. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, ein Konzept zu erarbeiten, um ein sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Man muß ja am Anfang nicht gleich auf maximale Bestrahlung aussein. Eine Abnahme heißt noch lange nicht, das die Anlage 100% sicher ist. Bei schweren Patzern in der Showprogrammierung hilft auch kein TÜV.
Gruß Thomas.
Wie sieht es denn bei einer kompakten Laseranlage aus, die 2,7 m über dem Boden montiert ist. Sie würde Gratings, einen Tunnelgenerator und einen Openloop Scanner enthalten und so montiert sein, das kein Strahl der Show unter der 2,7 m Linie verläuft. Sie enthielte einen HeNe mit 7 einen roten Diodenlaser mit 13 und einen Dpss mit 8 mW. Wie sieht es mit sowas Sicherheitstechnisch aus?
Theoretisch kann man sowas sicher bekommen, die alles entscheidende frage ist, ob die MZB überschritten wird - und das kann auch bei kleinen leistungen und dünnen strahlen schneller passieren als man denkt. Man kann nämlich bereits mit einem gut fokussierten 40mW HeNe schwarzes plasiik 'gravieren'.
Ich fürchte aber fast, dass ein statisches line-grating in die selbe kategorie fällt wie externe beam-effekte, denn es ist ja quasi auch nichts anderes. Abgesehen davon müsstest du die motoren überwachen, und zwar nicht nur die betriebsspannung, sondern ob sie sich auch wirklich drehen - und das ist nicht so ganz trivial.
Den persilschein wirst du wohl vermutlich nur auf eine kompaktanlage bekommen, die auf (stehende) beam-fx verzichtet - burst-gratings gehen vielleicht durch; kommt aber letztendlich darauf an wie dünn der strahl ist, wie weit weg vom betrachter und ob er steht oder nicht.
Ich fürchte aber fast, dass ein statisches line-grating in die selbe kategorie fällt wie externe beam-effekte, denn es ist ja quasi auch nichts anderes. Abgesehen davon müsstest du die motoren überwachen, und zwar nicht nur die betriebsspannung, sondern ob sie sich auch wirklich drehen - und das ist nicht so ganz trivial.
Den persilschein wirst du wohl vermutlich nur auf eine kompaktanlage bekommen, die auf (stehende) beam-fx verzichtet - burst-gratings gehen vielleicht durch; kommt aber letztendlich darauf an wie dünn der strahl ist, wie weit weg vom betrachter und ob er steht oder nicht.
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@Neo
So würd ich mir das jedenfalls alles denken - bin ja nicht der TÜV
@Sanaia
Das ist dann der eigentliche Laserbereich und da kommt ja auch keiner hin (das mal vorausgesetzt). Unterhalb der 2,7m treten bei Neo's Beispiel ja keine Strahlen auf - für die Gratings dann also auch egal, was die machen.
Nichts desto trotz würd ich sowas nicht umbedingt öffentlich einsetzen wollen. Eine Generalabnahme würde sich bei Neo's Anlage auch nicht wirklich lohnen - bin auch nicht sicher, ob eine derartige Anlage überhaupt eine bekommen würde
.
Abgesehen davon stehen die Kosten absolut in keinem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Effekt. Gernarlabnahme kostet wohl jenseits der 400 Euro um's mal vorsichtig zu schätzen - eher ne Ecke mehr (hängt auch von der Größe und des meßtechnischen Aufwandes ab).
@Sanaia
Gratings ob statisch oder drehend dürften keine Probleme bei einer Generalabnahme machen - solang sie fest in der Bank verbaut sind. Da wird gemessen und wenn die MZB im Zuschauerbereich nicht überschritten wird, paßts - würd ich mal so sagen.
Wenn icht muß es eben passend gemacht werden. "Dann kommt die Plakette drauf"
VG
Achim
Das ist die Grundvoraussetzung, um eine Laseranlage betreiben zu dürfen.Wie sieht es denn bei einer kompakten Laseranlage aus, die 2,7 m über dem Boden montiert ist.
Wenn die Anlage so gebaut ist, dass egal, was passiert, keine Strahlung unterhalb von 2,7m kommt (z.B. durch entsprechend angebrachte Blenden), hätte ich persönlich auch bei OL-Scannern keine Bedenken. Zusätzlich müßte aber auch gewährleistet sein, dass es da keine Bühne oder ein Käfig für dei freizügigen Mädels zum Tanzen gibt und damit an derStelle die 2,70m unterschritten werden. - oder halt sonstwas in der Art.Sie würde Gratings, einen Tunnelgenerator und einen Openloop Scanner enthalten und so montiert sein, das kein Strahl der Show unter der 2,7 m Linie verläuft
Letztendlich läßt sich alles irgendwie "chaotensicher" machen, doch ob man es allerdings auch öffentlich ohne Abnahme betreiben darf, entscheidet letztendlich immer auf's Neue die entsprechende Behörde.Wie sieht es mit sowas Sicherheitstechnisch aus?
So würd ich mir das jedenfalls alles denken - bin ja nicht der TÜV

@Sanaia
Oberhalt der 2,70m darf die ruhig überschritten werden.die alles entscheidende frage ist, ob die MZB überschritten wird
Das ist dann der eigentliche Laserbereich und da kommt ja auch keiner hin (das mal vorausgesetzt). Unterhalb der 2,7m treten bei Neo's Beispiel ja keine Strahlen auf - für die Gratings dann also auch egal, was die machen.
Bin mir jetzt nicht 100Prozentig sicher, aber ich glaube das ist in dem Beispiel egal (alles oberhalb der 2,7 ...Abgesehen davon müsstest du die motoren überwachen
Nichts desto trotz würd ich sowas nicht umbedingt öffentlich einsetzen wollen. Eine Generalabnahme würde sich bei Neo's Anlage auch nicht wirklich lohnen - bin auch nicht sicher, ob eine derartige Anlage überhaupt eine bekommen würde
.
Abgesehen davon stehen die Kosten absolut in keinem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Effekt. Gernarlabnahme kostet wohl jenseits der 400 Euro um's mal vorsichtig zu schätzen - eher ne Ecke mehr (hängt auch von der Größe und des meßtechnischen Aufwandes ab).
@Sanaia
Gratings ob statisch oder drehend dürften keine Probleme bei einer Generalabnahme machen - solang sie fest in der Bank verbaut sind. Da wird gemessen und wenn die MZB im Zuschauerbereich nicht überschritten wird, paßts - würd ich mal so sagen.
Wenn icht muß es eben passend gemacht werden. "Dann kommt die Plakette drauf"

VG
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Wenn das auf die Gerneralabnahme gemünzt ist, denk ich mal, dass es keine Rolle spielt, an welchen Prüfer man gerät - sollte zumindest nicht.Also es kommt immer noch drauf an, an wen man als Prüfer gerät?!
Wenn die irgendwas durchgehen lassen was eigentlich nicht der Norm entspricht, könnten die Prüfer ziemliche Probleme bekommen. Deshalb werden wie wohl kaum nachlässig sein - schätz ich mal. Erfahrungen hab ich da keine.
Da kann Ekkart sicher mehr zu sagen.
Wenn du damit die Behörde meinst, die den Einsatz genehmigt und entscheidet ob die Anlage durch einen Sachverständigen abgenommen werden muß oder nicht - dann ja.
Kannste "Glück" haben und die sagen ok oder eben "Pech" und die sagen Abnehmen lassen. Abgesehen dass ne Abnahme Geld kostet, kann sie allerdings nicht schaden.
Ein gewisser Grad an Sicherheit wäre damit halt gewährleistet...
Sorry, damit meinte ich eigentlich, dass das Dingen von der Bauart selbst und Montage an der jeweiligen Lokation so beschaffen ist, dass wirklich egal ob nen Motor stehen bleibt, in der Bank sich nen spiegel löst oder sonstwas, kein Strahl unterhalb der vorgeschribenen Mindesthöhe geht...Chaotensicher heißt denke ich mal, dass alles verschraubt und verschlossen ist, so dass keiner daran was wurschteln kann.
Ekkart hat in einem anderen Thread schonmal empfohlen, Blenden zu installieren, um eine Bestrahlung des Publikums zu verhindern. Wäre in dem Fall sinnvoll.
Achim
PS: Aber egal ob genehmigt, abgenommen oder nicht - wenn was passiert hat man immer mächtigen Ärger am Backen... Eine Abnahme mindert allerdings das Risiko...
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Hi, Achim:
Eine der Bedingungen ist, dass die Sicherheit von einem Laserschutzbeauftragten (LSB) konzipiert wird. Der LSB nimmt die Anlage auch erstmalig in Betrieb. Den Routinebetrieb kann eine eingewiesene Person durchführen. Der Pferdefuß dabei ist die Verantwortlichkeit. Das Sicherheitskonzept bewirkt, dass keine Schäden durch Laserstrahlung eintreten können. Daher gilt der Umkehrschluss: Treten doch Schäden ein, so ist ein schwerwiegender, sicherheitstechnischer Fehler gemacht worden - möglicherweise mit Vorsatz. Was dies gerichtstechnisch bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.turntabledj hat geschrieben:Wie wird eine "Dauergetüvte" Bank eigentlich vor Manipulationen geschützt? Versiegelt oder wird einfach alles genau dokumentiert und Bilder gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Kompaktanlagen
Noch ein Nachtrag:
Der Hersteller der Anlage garantiert ja nicht die Einhaltung der MZB. Er garantiert nur, dass alle Möglichkeiten vorhanden sind, dass der Nutzer in seinem Bereich die MZB einhalten kann. Daher ist die zweite Komponente das Sicherheitskonzept. Bei meinen Prüfungen lasse ich mir das immer erläutern. Bei Kompaktanlagen gehört es in schriftlicher Form zur Anlage!
Der Hersteller der Anlage garantiert ja nicht die Einhaltung der MZB. Er garantiert nur, dass alle Möglichkeiten vorhanden sind, dass der Nutzer in seinem Bereich die MZB einhalten kann. Daher ist die zweite Komponente das Sicherheitskonzept. Bei meinen Prüfungen lasse ich mir das immer erläutern. Bei Kompaktanlagen gehört es in schriftlicher Form zur Anlage!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Also würde es theoretisch auch mit einem Spooky Blue über der 10 mW-Grenze (TÜV-Bescheinigung liegt bei) funktionieren, sofern ein LSB das Teil betreibt? Würdest Du dieser Anlage Deinen Segen erteilen, vorausgesetzt, bestimmte (verstärkte) Auflagen, wie sie auch schon beim 10 mW-Modell existieren, werden eingehalten?Ekkard hat geschrieben: - kompakte Anlage (keine Komponenten im Raum)
- Konformitätserklärung mit Sicherheitskonzept (Zertifikat ggf. von einer Prüfstelle)
- Aufstellung, Anmeldung und Inbetriebnahme durch einen LSB.
Fertig; die Anlage kann dann von eingewiesenem Personal nach den Verfahrensregeln des LSB betrieben werden.
diese 'anlage' wurde doch bereits gesegnet, denn der persilschein liegt ja bei. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob man bei dem teil einen lsb haben mußbeatfreak hat geschrieben:Also würde es theoretisch auch mit einem Spooky Blue über der 10 mW-Grenze (TÜV-Bescheinigung liegt bei) funktionieren, sofern ein LSB das Teil betreibt? Würdest Du dieser Anlage Deinen Segen erteilen, vorausgesetzt, bestimmte (verstärkte) Auflagen, wie sie auch schon beim 10 mW-Modell existieren, werden eingehalten?

Aber seien wir doch mal ehrlich; der spooky ist doch keine laseranlage, sondern ein lichteffekt für kleinsträume

Meine ursprüngliche frage zielte auf die leistungsklasse 150mW ... 500mW - die zu groß ist, um ungefährlich zu sein, aber zu klein, um damit überhaupt die TÜV-kosten pro veranstaltung einzufahren.
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Da bist Du im Irrtum, der Schein liegt nur der 10mW-Version bei. Mir gehts aber um die größeren Versionen bis 50 mW. Wäre ja möglich, dort sowas im Nachhinein auch zu bekommen, meinetwegen mit strengeren Sicherheitsauflagen, was z.B. die Mindestprojektionsentfernung angeht.sanaia hat geschrieben:diese 'anlage' wurde doch bereits gesegnet, denn der persilschein liegt ja bei.
Das kommt immer auf den Betrachtungsstandpunkt an. Wenn ich mir Deine Vorstellungen so durchlese, kann ich das sicher nachvollziehen.sanaia hat geschrieben:Aber seien wir doch mal ehrlich; der spooky ist doch keine laseranlage, sondern ein lichteffekt für kleinsträume![]()



Hallo,

Und überhaupt: in welcher distanz ist dieses gerät denn unbedenklich - und wer überwacht, daß es auch genau so aufgehängt wird, daß es unbedenklich ist !?
Daher halt auch die einsicht, daß für ernsthaftere anwendungen mindestens eine null an der leistung fehlt
nunja, wenn er keinen hat, dann wird das seinen grund haben. Ich denke mal, daß sich die warscheinlichkeit, so einen schein zu bekommen, umgekehrt exponentiell proportional zur emittierten leistung verhältbeatfreak hat geschrieben:Da bist Du im Irrtum, der Schein liegt nur der 10mW-Version bei. Mir gehts aber um die größeren Versionen bis 50 mW.

Und überhaupt: in welcher distanz ist dieses gerät denn unbedenklich - und wer überwacht, daß es auch genau so aufgehängt wird, daß es unbedenklich ist !?

Ich hatte vor langer zeit mal einen 30mW HeNe. Nettes spielzeug. Ein riesen ding, aber die lichtleistung beschränkte den einsatz dann doch leider auf räume von wohnzimmergröße. Nichtsdestotrotz; ein netter gag für kleinere clubs.Das kommt immer auf den Betrachtungsstandpunkt an. Wenn ich mir Deine Vorstellungen so durchlese, kann ich das sicher nachvollziehen. Allerdings werkelte vorher bei mir ein Lasercrab von Conrad ...
Daher halt auch die einsicht, daß für ernsthaftere anwendungen mindestens eine null an der leistung fehlt

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Also beim Spooky mit 10 mW beträgt die Mindestentfernung 4 Meter. Vorher ist wahrscheinlich der Strahl noch nicht genug aufgeweitet. Das könnte man nun auch auf die "größeren" Varianten beziehen, wobei dort sicher die Mindestentfernung zunehmen wird, um die MZB einzuhalten.sanaia hat geschrieben:Und überhaupt: in welcher distanz ist dieses gerät denn unbedenklich - und wer überwacht, daß es auch genau so aufgehängt wird, daß es unbedenklich ist !?![]()
Wer das überwacht? Die Frage stellt sich ja auch bei dem 10 mW-Modell.


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Kompaktanlagen
Prinzipiell kann jede kompakte Anlage bis zu ca. 1 W optischer Leistung so aufgestellt werden, dass die "heißen" Strahlen im Off bleiben (sprich über 2,7 m oder sonst mehr als 1 m seitlich der Zuschauer im gekennzeichneten und abgesperrten Laserbereich) und ein definierter Anteil ins Publikum fällt. Wie das im Einzelnen gemacht bzw. gesteuert wird, ist Sache des Laserschutzbeauftragten (LSB).
Der Sachverständige kann nur die Funktionsweise der Anlage prüfen, und ob es möglich ist, bestimmte Bereichgrenzen fest zu legen - sprich, ob eine sichere Betriebsweise möglich ist.
Es ist Sache eines Sicherheitskonzeptes, diese Bedingungen zu benennen, damit die Anlage entsprechend betrieben wird.
Anlage und Sicherheitskonzept bilden gewissermaßen die (durch eine Laserprüfstelle einmalig) geprüfte Einheit. Der LSB ist in diesen Fällen der Verantwortliche dafür, dass gemäß Sicherheitskonzept verfahren wird (alles immer unter dem Vorbehalt, dass die Behörden dem Anmeldenden und seinem LSB vertrauen (bei der Anmeldung: Sicherheitskonzept und Prüfzeugnis der (Kompakt-)Anlage beifügen).
Mit dem 50mW Spooky kann man natürlich genauso verfahren. Wahrscheinlich muss man bei dem vorgegebenen Programm die 50 mW-Strahlung immer (d.h. bis ca. 80 m) über 2,7 m (oder in einem Laserbereich) führen.
Der Sachverständige kann nur die Funktionsweise der Anlage prüfen, und ob es möglich ist, bestimmte Bereichgrenzen fest zu legen - sprich, ob eine sichere Betriebsweise möglich ist.
Es ist Sache eines Sicherheitskonzeptes, diese Bedingungen zu benennen, damit die Anlage entsprechend betrieben wird.
Anlage und Sicherheitskonzept bilden gewissermaßen die (durch eine Laserprüfstelle einmalig) geprüfte Einheit. Der LSB ist in diesen Fällen der Verantwortliche dafür, dass gemäß Sicherheitskonzept verfahren wird (alles immer unter dem Vorbehalt, dass die Behörden dem Anmeldenden und seinem LSB vertrauen (bei der Anmeldung: Sicherheitskonzept und Prüfzeugnis der (Kompakt-)Anlage beifügen).
Mit dem 50mW Spooky kann man natürlich genauso verfahren. Wahrscheinlich muss man bei dem vorgegebenen Programm die 50 mW-Strahlung immer (d.h. bis ca. 80 m) über 2,7 m (oder in einem Laserbereich) führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Kompaktanlagen
Na das ist doch mal eine Aussage!Ekkard hat geschrieben:Anlage und Sicherheitskonzept bilden gewissermaßen die (durch eine Laserprüfstelle einmalig) geprüfte Einheit. Der LSB ist in diesen Fällen der Verantwortliche dafür, dass gemäß Sicherheitskonzept verfahren wird (alles immer unter dem Vorbehalt, dass die Behörden dem Anmeldenden und seinem LSB vertrauen (bei der Anmeldung: Sicherheitskonzept und Prüfzeugnis der (Kompakt-)Anlage beifügen).
Mit dem 50mW Spooky kann man natürlich genauso verfahren. Wahrscheinlich muss man bei dem vorgegebenen Programm die 50 mW-Strahlung immer (d.h. bis ca. 80 m) über 2,7 m (oder in einem Laserbereich) führen.


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@Ekkard
irgendwie hab ich in Erinnerung, dass die Generalabnahme nur bis 500mW möglich ist...
Deshalb gerade nochmal nachfrag, dass es bis definitiv einem Watt geht !?
Falls ja, bedeutet das auch, dass ich einen 1.5W-Laser einbauen kann, den aber entsprechend so einrichte, dass er nur max ein Watt macht ?
Grüße
Achim
irgendwie hab ich in Erinnerung, dass die Generalabnahme nur bis 500mW möglich ist...
Deshalb gerade nochmal nachfrag, dass es bis definitiv einem Watt geht !?
Falls ja, bedeutet das auch, dass ich einen 1.5W-Laser einbauen kann, den aber entsprechend so einrichte, dass er nur max ein Watt macht ?
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Generalabnahme nur wenn <500 mW
Hallo Achim,turntabledj hat geschrieben:irgendwie hab ich in Erinnerung, dass die Generalabnahme nur bis 500mW möglich ist...
Deshalb gerade nochmal nachfrag, dass es bis definitiv einem Watt geht !?
Falls ja, bedeutet das auch, dass ich einen 1.5W-Laser einbauen kann, den aber entsprechend so einrichte, dass er nur max ein Watt macht ?
ich kenne eine derartige Beschränkung nicht, sehe auch ihren Sinn nicht. Denn 450 mW direkt in die Pupille verursachen einen Schaden so gut wie 1,2 W.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es behörden-intern solche Vorstellungen gibt. Ich vermute, dies leitet sich aus der Klassengrenze 1M her. Dort ist auch generell 500 mW als Klassengrenze angegeben, die Aufweitung/Verteilung der Strahlung sei so diffus, wie sie wolle.
Wenn andererseits ein leistungsstarker Strahl selbst bei schneller, unregelmäßiger Bewegung durch einen goßen Saal immer im Off (einem Laserbereich, seitlich oder oben) bleiben muss, dann ist es bis ca. 1, vielleicht auch 1,5 W vollkommen gleichgültig, was der Strahl im Laserbereich so treibt. Und die Strahlen höherer Ordnung (bei Gittern) sind meistens unkritisch (ist u. a. Gegenstand der Prüfung bei uns).
Andererseits werden auch weiße, diffus reflektierende Gegenstände, wo der Strahl (fast) unbewegt trifft ab 1 - 1.5 W so allmählich zum Problem, allerdings erst bei längerem Hinsehen. Da dies wieder wellenlängenabhängig ist, muss das bei unseren Prüfungen auch noch beachtet werden.
Soweit für den Moment ...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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