laser ins Publikum

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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jonny123400
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laser ins Publikum

Post by jonny123400 » Thu 20 May, 2004 4:38 pm

Hallo!

Gibt es bestimmte Vorschriften z.B: Umdrehungszahl der motoren beim Polygonscanner oder Lissajou ,oder Strahldurchmesser,
dass man ins Publikum lasern kann?

Was muss ich sonst noch beachten wenn ich die Strahlen ins Publikum schicken möchte wie in der Disco?

Was ist sonst noch wichtig was ich bim Thema Sicherheit beachten muss?

turntabledj
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Post by turntabledj » Thu 20 May, 2004 7:07 pm

Hi Jonny,

in der Regel muss die Anlage oberhalb von 2.70m von begahbaren flächen installiert sein.
Strahlen ins Publikum (Audience-Scanning) muß von ner Safety überwacht werden, welche den Laser im Fehlerfall (Motor bleibt stehen) innerhalb von 25ms abschaltet.

Stehende Beams sind ebenfalls in mind. 2,70m oberhalb begehbarer Flächen zu führen - eigentlich alles, was die Max. zulässige Bestrahlungsstärke überschreitet.

In den meisten Fällen ist bei Anlagen >5mW eine Genehmigung von den zuständigen Behörden einzuholen (Amt für Arbeitsschutz, glaub ich) und die verlanngen je nach Location und Anlage ne TÜV-Abnahme vorort.

Vieles mehr erfährst du, wenn du die mal nen paar Std. Zeit nimmst und das Sicherheitsforum durchliest. Solltest du unbedingt mal tun...

Gruß
Achim

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henrik
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Post by henrik » Thu 20 May, 2004 7:10 pm

Hallo Jonny!

Grundsätzlich gilt: Strahlen, die die MZB überschreiten, dürfen nicht ins Publikum und müssen 2.7m über begehbaren Flächen geführt werden. Die Einhaltung der MZB kann hierbei durch optische Komponenten wie Scanner etc erfolgen.
Dabei ist zu beachten, daß diese Geräte ausfallsicher sein müssen, das heisst ein Scanner muß mit einer Safetyschaltung versehen sein, die den Betriebszustand überwacht und im Fehlerfall einen Shutter in den Strahl fallen lässt.
Es ist leider problematisch und auch nicht wirtschaftlich, Überwachungen in einfache Ablenkeinheiten wie Lissajous oder Polygons zu entwickeln und Selbstbauten werden einer TÜV-abnahme ohne weiteres nicht standhalten.
Die Bilder, die Du angegeben hast, wurden mit Scannern erzeugt, die (Ich gehe mal davon aus) mit einer Safety ausgerüstet sind. Alles andere wäre bei solchen Leistungen ein Himmelfahrtskommando.
Deshalb solltest Du bei einfachen optischen Komponenten die Strahlen komplett über 2.7m führen oder einen Laser einsetzen, dessen unabgelenkter Strahl bereits die MZB einhält.

MfG Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 8)

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ekkard
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Re: laser ins Publikum

Post by ekkard » Thu 20 May, 2004 11:05 pm

Jonny123400 wrote:Gibt es bestimmte Vorschriften
Ja: BGV B2 ergänzt durch BGI 832, DIN 56 912 und DIN EN 60825 Teil 1
Jonny123400 wrote: z.B: Umdrehungszahl der motoren beim Polygonscanner oder Lissajou ,oder Strahldurchmesser,
dass man ins Publikum lasern kann?
Diese Aufzählung und die Bilder genügen nicht, um die Sache ernsthaft beurteilen zu können. Ein paar korrekte Hinweise ergeben sich aus den anderen Beiträgen.
Ob eine Anlage genehmigungsfähig ist, kannst Du beim örtlichen Tüv prüfen lassen (Unterlagen wie Strahldurchmesser, Aufweitung, Art und Umfang der Strahlbwegung, Wellenlänge, Sicherheitsschaltungen beifügen)
Links zu den Behörden findest Du auf meiner Homepage www.lasersafe.de
Dort steht auch meine private Email-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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