Kleiner Waffenschein
Moderator: Gooseman
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Kleiner Waffenschein
Hallo,
das gehört wohl eher in ein Forum einer Pyro-Seite, aber nachdem ich mich da "nicht rummtreibe" und es hier den einen oder anderen gibt, der sich auch damit vielleicht auskennt:
Ich wollte letztens auf dem zuständigem Amt einen "kleinen Waffenschein" für meinen Schreckschuß-Revolver beantragen, um diesen legal besitzen zu können und nächstes Sylvester auch legal benutzen zu können.
Der wirklich liebe Mensch auf dem Amt hat mir erklärt, der Besitz ist eh legal - auch ohne "kleinen Waffenschein" - solange ich ihn zu Hause lasse. Nur ohne diesen Schein darf ich ihn nicht "führen" (bei mir tragen). Benutzen dürfte ich ihn auch dann mit dem kleinen Waffenschein nur in Notwehr...
Die Benutzung zu Sylvester(zwecken) ist eh völlig verboten worden, so daß mir der "kleine Waffenschein" da auch nicht helfen würde - auch wenn die entsprechenden Sylvester-Artikel noch vereinzelt (illegal) verkauft werden.
Meinem Halbwissen nach muß ich den Revolver und Munition getrennt jeweils einzeln angemessen verschlossen aufbewahren - Aber dazu habe ich lieber nicht gefragt...
Vielleicht kann ja jemand mit wirklich Ahnung in Bezug auf dieses Thema mal antworten oder hat sinnvolle Links...
Einen schönen Sonntag
Bernd
das gehört wohl eher in ein Forum einer Pyro-Seite, aber nachdem ich mich da "nicht rummtreibe" und es hier den einen oder anderen gibt, der sich auch damit vielleicht auskennt:
Ich wollte letztens auf dem zuständigem Amt einen "kleinen Waffenschein" für meinen Schreckschuß-Revolver beantragen, um diesen legal besitzen zu können und nächstes Sylvester auch legal benutzen zu können.
Der wirklich liebe Mensch auf dem Amt hat mir erklärt, der Besitz ist eh legal - auch ohne "kleinen Waffenschein" - solange ich ihn zu Hause lasse. Nur ohne diesen Schein darf ich ihn nicht "führen" (bei mir tragen). Benutzen dürfte ich ihn auch dann mit dem kleinen Waffenschein nur in Notwehr...
Die Benutzung zu Sylvester(zwecken) ist eh völlig verboten worden, so daß mir der "kleine Waffenschein" da auch nicht helfen würde - auch wenn die entsprechenden Sylvester-Artikel noch vereinzelt (illegal) verkauft werden.
Meinem Halbwissen nach muß ich den Revolver und Munition getrennt jeweils einzeln angemessen verschlossen aufbewahren - Aber dazu habe ich lieber nicht gefragt...
Vielleicht kann ja jemand mit wirklich Ahnung in Bezug auf dieses Thema mal antworten oder hat sinnvolle Links...
Einen schönen Sonntag
Bernd
Also, entlich mal ein Thema wo ich mitreden darf / kann !
Die Waffe darf nicht in dem selben Schrank liegen, sie MUSS in einem Tresor, oder ähnlichem diebstahlsicheren Verwarung unterkommen.
Und nebenbei das du nicht vorbestraft bist.
Die Munition muss in Brandsicherem Schrank eingeschlossen sein.Meinem Halbwissen nach muß ich den Revolver und Munition getrennt jeweils einzeln angemessen verschlossen aufbewahren - Aber dazu habe ich lieber nicht gefragt...
Die Waffe darf nicht in dem selben Schrank liegen, sie MUSS in einem Tresor, oder ähnlichem diebstahlsicheren Verwarung unterkommen.
Stimmt so nicht ganz, also es gibt vereinzelt Leuchtmunition und Knallkörper die abgefeuert werden können, diese dürfen aber auch nur zur Notwehr oder in Gefahrensituationen eingesetzt werden dürfen.Die Benutzung zu Sylvester(zwecken) ist eh völlig verboten worden, so daß mir der "kleine Waffenschein" da auch nicht helfen würde - auch wenn die entsprechenden Sylvester-Artikel noch vereinzelt (illegal) verkauft werden.
Stimmt, die Waffenbesitzkarte Klasse A was du als "kleinen Waffenschein" deklarierst, ist ein Zeugnis darüber das du Psychisch und Physich für den Besitz und das Mitführen einer Handfeuerwaffe Klasse A geeignet bist, und Papa Staat denkt das du mit deiner Handfeuerwaffe keinen Unsinn baust!Der wirklich liebe Mensch auf dem Amt hat mir erklärt, der Besitz ist eh legal - auch ohne "kleinen Waffenschein" - solange ich ihn zu Hause lasse. Nur ohne diesen Schein darf ich ihn nicht "führen" (bei mir tragen). Benutzen dürfte ich ihn auch dann mit dem kleinen Waffenschein nur in Notwehr...
Und nebenbei das du nicht vorbestraft bist.
Ich bin nicht die Signatur ich bin nur der Hausmeister.
- sidewindervx
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Schreckschusswaffe...........
Hallo allerseits
Da kann ich hhansen nur beipflichten.
Ich selbst habe den kleinen Waffenschein und eine WBK.
Die Auflagen sind ziemlich hart kann ich nur sagen (zurecht aber auch).
Ich selbst musste mir einen kleinen Waffenschrank zulegen für meine Übungswaffe.
Gruß Marc
Da kann ich hhansen nur beipflichten.
Ich selbst habe den kleinen Waffenschein und eine WBK.
Die Auflagen sind ziemlich hart kann ich nur sagen (zurecht aber auch).
Ich selbst musste mir einen kleinen Waffenschrank zulegen für meine Übungswaffe.
Gruß Marc
....weiß nich.....aber es geht....
- sidewindervx
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Schreckschusswaffe......
Ohhh habe noch etwas vergessen.
Schreckschusswaffen dürfen generell nicht in öffentlichen Gebäuden oder Menschenansammlungen wie Feste oder Konzerte o.ä mitgeführt werden.
Tatsächlich nur zur Notwehr (ausser auf obengenannten Territorium).
Der kleine Schein ist tatsächlich nur zum führen der Waffe da..
Gruß Marc
Schreckschusswaffen dürfen generell nicht in öffentlichen Gebäuden oder Menschenansammlungen wie Feste oder Konzerte o.ä mitgeführt werden.
Tatsächlich nur zur Notwehr (ausser auf obengenannten Territorium).
Der kleine Schein ist tatsächlich nur zum führen der Waffe da..
Gruß Marc
....weiß nich.....aber es geht....
- random
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Re: Schreckschusswaffe......
Hi,
Verboten sind Sachen wie Vogelschreck, sofern du keinen richtigen Waffenschein besitzt.
Ich hab mir für meine P88 so ein Dingen letztes Jahr geholt. Die haben mir da nen normalen Waffenschein ausgestellt und "Kleiner" obendrübergeschrieben
.
Text:
Soll heissen, du darfst den z.B. im Auto mitführen oder - denke ich - beim spazierengehen im Gürtel tragen
Der Schein berechtigt allerdings nicht dazu, wild in der Gegend rumzuballern. Dies wird - wie gesagt - aus Brauchtumsgründen zu Sylvester geduldet.
Der Besitz ist weiterhin auch ohne Waffenschein erlaubt, sofern du über 18 Jahre bist (Gilt für (Wortlaut) "erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen".
Das Führen ist aber ohne Waffenschein auf dein befriedetes Besitztum beschränkt (D.h. du darfst damit am Zaun entlang auf Deinem Grundstück rumrennen
).
Erkundigen kannste dich auch beim Waffenladen bei euch um die Ecke oder beim Bürgerbüro der Stadt.
Fazit: Der Kleine Waffenschein" berechtigt Dich dazu, die Waffe von A nach B zu transportieren, wenn du das rot eingerahmte nicht verletzt.
Greetz,
Medra
PS: Frage: Was hat das mit den "Aufzügen" auf sich ?? Wegen "viele Menschen auf engem Raum" ?
PSS: Wenn ich bedenke, wie viele Chaoten mit so nem Ding rumeiern würde ich es begrüssen, da ne zumindest 1 - tägige Unterweisung mit abschliessender PRÜFUNG dranzuhängen. Ohne Bestehen keinen Waffenschein.
Das dürfte zumindest etwas zur Aufklärung über die Gefährlichkeit dieser Dinger beitragen.
Ich denke die meisten von denen, die ne Schreckschusspistole haben, haben auch schon mal auf Plastikbecher auf nächster Entfernung (vorsicht, Splitter, ev. Schutzbrille) geschossen und die verheerende Wirkung bestaunt.
Die Benutzung zu Sylvesterzwecken ist zwar verboten, wird aber landesweit geduldet, aus Brauchtumsgründen.Die Benutzung zu Sylvester(zwecken) ist eh völlig verboten worden, so daß mir der "kleine Waffenschein" da auch nicht helfen würde - auch wenn die entsprechenden Sylvester-Artikel noch vereinzelt (illegal) verkauft werden.
Verboten sind Sachen wie Vogelschreck, sofern du keinen richtigen Waffenschein besitzt.
Ich hab mir für meine P88 so ein Dingen letztes Jahr geholt. Die haben mir da nen normalen Waffenschein ausgestellt und "Kleiner" obendrübergeschrieben

Text:
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Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Veransammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen!
Soll heissen, du darfst den z.B. im Auto mitführen oder - denke ich - beim spazierengehen im Gürtel tragen

Der Schein berechtigt allerdings nicht dazu, wild in der Gegend rumzuballern. Dies wird - wie gesagt - aus Brauchtumsgründen zu Sylvester geduldet.
Der Besitz ist weiterhin auch ohne Waffenschein erlaubt, sofern du über 18 Jahre bist (Gilt für (Wortlaut) "erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen".
Das Führen ist aber ohne Waffenschein auf dein befriedetes Besitztum beschränkt (D.h. du darfst damit am Zaun entlang auf Deinem Grundstück rumrennen

Erkundigen kannste dich auch beim Waffenladen bei euch um die Ecke oder beim Bürgerbüro der Stadt.
Fazit: Der Kleine Waffenschein" berechtigt Dich dazu, die Waffe von A nach B zu transportieren, wenn du das rot eingerahmte nicht verletzt.
Greetz,
Medra
PS: Frage: Was hat das mit den "Aufzügen" auf sich ?? Wegen "viele Menschen auf engem Raum" ?
PSS: Wenn ich bedenke, wie viele Chaoten mit so nem Ding rumeiern würde ich es begrüssen, da ne zumindest 1 - tägige Unterweisung mit abschliessender PRÜFUNG dranzuhängen. Ohne Bestehen keinen Waffenschein.
Das dürfte zumindest etwas zur Aufklärung über die Gefährlichkeit dieser Dinger beitragen.
Ich denke die meisten von denen, die ne Schreckschusspistole haben, haben auch schon mal auf Plastikbecher auf nächster Entfernung (vorsicht, Splitter, ev. Schutzbrille) geschossen und die verheerende Wirkung bestaunt.
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