ich bin gerade dabei ein Messinstrument (Interferometer) zu bauen welches ich in meiner kleinen Optikfirma (die es hoffentlich ab nächster Woche auch offiziell gibt

Der Aufbau sieht grob folgendermaßen aus:
Laserstrahl wird auf 70mm Aufgeweitet - dann von einem Spiegel / einer Glasplatte reflektiert und geht den Weg durch die Kollimatoroptik wieder rückwärts - durch einen Strahlteiler und dann auf eine kleine Video-Kamera.
Im schlimmsten Fall kommt bei der Video-Kamera nur noch weniger als 2% von der vom Laser emitierten Strahlung an - und das auf einer Fläche von ca. 25mm^2
Deshalb möchte ich natürlich gerne einen möglichst hellen Laser haben (sonst gibts kein ordentliches bild mehr auf der Cam) - runterregeln kann man ja immer noch. Andererseits hab ich keine Lust Ärger mit irgendwelchen Organisationen zu bekommen und will mir das Geld für Abnahmn oder Anmeldungen spaaren.
Kann mir da bitte jemand von euch helfen? Also bis zu welcher Laserstärke darf ich da in dem Gerät verbauen? Muß ich ggv auch anmelden wenn ich alles in einem Gehäuse verpacke (bis eben dem Austritt mit 70mm Durchmesser)? Welche Sicherheitsdinger müßte ich ggv noch einbauen? Was kann mir passieren wenn ich das Teil nicht vorschriftsmäßig betreibe (sprich nicht anmelde)
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Raphael