Lightjockey mit Laserarbeit ohne LSB
Moderator: ekkard
Lightjockey mit Laserarbeit ohne LSB
Hi.
Brauche ich als Lightjockey in einer Diskothek mit Laser einen LSB-Schein
oder muß jemand, der am Abend anwesend ist diesen haben?
Brauche ich als Lightjockey in einer Diskothek mit Laser einen LSB-Schein
oder muß jemand, der am Abend anwesend ist diesen haben?
- funkydoctor
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Hi bogus,
das hängt ganz von der Art des Lasers und dem Gutachten ab. Wenn dieser Laser auf Grund seiner Bauart vom TÜV auf Klasse 3A/3R runterklassifiziert ist, brauchst Du eigentlich keinen LSB (an die Anderen: schlagt mich nicht, wenn das nicht stimmt). Wenn die Anlage aber unter die alte und neue Klasse 3B fällt, muss ein LSB anwesend sein.
Aber welche Disco-Anlage fällt schon unter 3A/3R? Das wäre so wenig Beam, dass bei Nebel keine Strahlung beim Publikum ankommt.
Grüße,
Tobias
das hängt ganz von der Art des Lasers und dem Gutachten ab. Wenn dieser Laser auf Grund seiner Bauart vom TÜV auf Klasse 3A/3R runterklassifiziert ist, brauchst Du eigentlich keinen LSB (an die Anderen: schlagt mich nicht, wenn das nicht stimmt). Wenn die Anlage aber unter die alte und neue Klasse 3B fällt, muss ein LSB anwesend sein.
Aber welche Disco-Anlage fällt schon unter 3A/3R? Das wäre so wenig Beam, dass bei Nebel keine Strahlung beim Publikum ankommt.
Grüße,
Tobias
Moin,
aus der UVV Laserstrahlung v2.20:
Laserschutzbeauftragte
§ 6. (1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der
Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu
bestellen.
----------
Der Laserschutzbeauftragte kann für mehrere Anlagen oder Geräte eingesetzt
sein, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten, daß er deren Betrieb
überwachen kann. Innerhalb eines Raumes soll es nur einen Laserschutzbeauftragten geben.
Will also nach meiner Interpretation heißen, daß der Operator in einer Disco nicht zwangsläufig Laserschutzbeauftragter sein muß. Der Arbeitgeber muß lediglich einen geeigneten Mitarbeiter offiziell zum Laserschutzbeautragten bestellen. Dieser muß in der Lage sein, den Betrieb zu überwachen.
Zweckmäßig ist es natürlich, wenn der Operator gleichzeitig LSB ist.
Alles Weitere vermutlich von Ekkard
Gruß
John
aus der UVV Laserstrahlung v2.20:
Laserschutzbeauftragte
§ 6. (1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der
Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu
bestellen.
----------
Der Laserschutzbeauftragte kann für mehrere Anlagen oder Geräte eingesetzt
sein, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten, daß er deren Betrieb
überwachen kann. Innerhalb eines Raumes soll es nur einen Laserschutzbeauftragten geben.
Will also nach meiner Interpretation heißen, daß der Operator in einer Disco nicht zwangsläufig Laserschutzbeauftragter sein muß. Der Arbeitgeber muß lediglich einen geeigneten Mitarbeiter offiziell zum Laserschutzbeautragten bestellen. Dieser muß in der Lage sein, den Betrieb zu überwachen.
Zweckmäßig ist es natürlich, wenn der Operator gleichzeitig LSB ist.
Alles Weitere vermutlich von Ekkard

Gruß
John
- Hatschi
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Halli Hallo
Wenn ich mich recht an Ekkard´s Worte erinnere: LSB kann jeder sein, der dazu ernannt wird, da es ja keinen Ausweis oder Diplom o.ä. für den LSB gibt.
searc......
In diesem Beitrag, Nachweis LSB von Moosy, ist alles genau erklährt.
Hatschi
Wenn ich mich recht an Ekkard´s Worte erinnere: LSB kann jeder sein, der dazu ernannt wird, da es ja keinen Ausweis oder Diplom o.ä. für den LSB gibt.
searc......
In diesem Beitrag, Nachweis LSB von Moosy, ist alles genau erklährt.
Hatschi
- ekkard
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Re: Lightjockey mit Laserarbeit ohne LSB
Beides Nein. Die Anlage muss sicher sein und sicher betrieben werden. Der Bediener muss nur in die Sicherheitsmaßnahmen und -Eigenschaften der Anlage eingewiesen sein.bogus hat geschrieben:Brauche ich als Lightjockey in einer Diskothek mit Laser einen LSB-Schein oder muß jemand, der am Abend anwesend ist diesen haben?
Der Laserschutzbeauftragte (LSB) ist vorgeschrieben (BGV B2), wenn Arbeitnehmer ("Versicherte") betroffen sind und die Anlage den Klassen 3R, 3B und 4 entspricht. Der LSB vertritt den Unternehmer in Sachen optische Sicherheit von Lasereinrichtungen, die der Betrieb anmelden muss und betreibt.
Der Laserschutzbeauftragte (laser officer) ist nach Norm DIN EN 60825-1 empfohlen für alle Lasereinrichtungen mit Ausnahme der Laserklasse 1.
Showbereich:
Im Bereich der öffentlich betriebenen Lasereinrichtungen zu Vorführzwecken (also auch der Showbereich, Messen etc.) kann die genehmigende Behörde den LSB sowohl bei der Planung/Projektierung als auch beim Betrieb vorschreiben (Auflage), genauso gut, wie die Abnahme / Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Sachverständigen.
Im allgemeinen wird die Tätigkeit eines LSB nur verlangt, wenn Laser der Klassen 3B und 4 betrieben werden.
Also: Nur wer die Vorführung gewerblich (und damit öffentlich) betreibt, benötigt die Mitwirkung eines LSB bei der Projektierung. Für das Fahren der Anlage muss man sich bei der genehmigenden Behörde erkundigen.
Ich hoffe, das beantwortet auch die Fragen, die sich teils aus den anderen Antwoten ergeben. (Was den privaten Bastelkeller angeht, das wurde bereits in Richtung der Haftungsfragen ausführlich erläutert).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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Nun ja, verlangt wird jedoch der Sachkundenachweis.Hatschi hat geschrieben:LSB kann jeder sein, der dazu ernannt wird, da es ja keinen Ausweis oder Diplom o.ä. für den LSB gibt.
Im Grunde gibt es sogar 2 Arten Laserschutzbeauftragte:
1. den nach BGV B2 (Arbeitsschutz)
2. den, der im öffentlichen (gewerblichen) Bereich nach Norm (Gerätesicherheit) durch behördliche Auflage verlangt wird zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fachlich besteht kein Unterschied. Arbeits- und Sicherheitsrecht sind recht eng verwoben, wenn auch verschiedene Behörden zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Wie kann man die Sachkunde nachweisen ?
Das Zertifikat an einem LSB-Seminar teilgenommen zu haben, dürfte ja kein Beweis für die Sachkunde sein.
Wie schon viele geschrieben haben - man kann auch die ganze Zeit "gepennt" haben...
Wer trägt demnach die Verantwortung dafür, dass der "schriftlich bestellte" Laserschutzbeauftragte auch wirklich die nötige Sachkunde besitzt und vorallem wer kann bzw. muss das überprüfen - wenn überhaupt ?
Ich musste feststellen, dass der Stoff in einem LSB-Seminar nicht gerade ohne ist - gerade in dem Bereich, wo es wirklich drauf ankommt.
Teilweise ist das so umfangreich, dass man auch bei einem 2-Tages-Seminar nicht wirklich sehr tief in die Rechnerei einsteigen kann.
Z.T. bekommt man daher durch solch einem Kurs IMHO nur eine etwas bessere Einweisung... Kann man das dann schon Sachkunde nennen ?
Das Zertifikat an einem LSB-Seminar teilgenommen zu haben, dürfte ja kein Beweis für die Sachkunde sein.
Wie schon viele geschrieben haben - man kann auch die ganze Zeit "gepennt" haben...
Wer trägt demnach die Verantwortung dafür, dass der "schriftlich bestellte" Laserschutzbeauftragte auch wirklich die nötige Sachkunde besitzt und vorallem wer kann bzw. muss das überprüfen - wenn überhaupt ?
Ich musste feststellen, dass der Stoff in einem LSB-Seminar nicht gerade ohne ist - gerade in dem Bereich, wo es wirklich drauf ankommt.
Teilweise ist das so umfangreich, dass man auch bei einem 2-Tages-Seminar nicht wirklich sehr tief in die Rechnerei einsteigen kann.
Z.T. bekommt man daher durch solch einem Kurs IMHO nur eine etwas bessere Einweisung... Kann man das dann schon Sachkunde nennen ?
Laserschein hin oder her. Geht es nicht auch um Eigenverantwortung? Wenn ich bei einem Laserseminar höre, das irgendwelche Gegebenheiten notwendig sind, weiß ich doch auch, dass es gefährich werden kann. Reicht mir das Wissen nicht aus, was ich auf einem Seminar mitbekommen habe, "darf" man sich ja immer noch (.....auch aus Eigenverantwortung) weiterbilden. Die Möglichkeiten dazu sind doch zum Glück sehr vielfältig. Der Schein "Laserschutzbeauftragter" mag für den einen oder anderen wichtig sein, viel wichtiger aber ist aus meiner Sicht, dass man selbst die Situation (...und das im Sinne der Partygäste) richitg und objektiv bewertet. Einige machen den Schein, um den Schein zu haben. Hm, das reicht in meinen Augen bei weitem nicht aus
Ich würde mich bei Leuten ohne Schein aber viel Sachverstand sicherer fühlen, als bei Leuten mit Schein des Scheines Willen.
Move it

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- funkydoctor
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Hi zusammen,
Schein hin oder her...das ist (meiner Meinung nach mal wieder) totaler Unsinn. Ich habe schon "Kollegen" erlebt, die trotz "Schein" den grössten Unsinn gemacht haben. Ich habe aber auch schon Leute erlebt, die ohne "Schein" echt Ahnung hatten. Meine Meinung: Die Teilnahme an dem LSB-Kurs ist totaler Unsinn! Viel wichtiger ist Erfahrung...und das haben die Wenigsten. 90% aller Seminar-Teilnehmer (im Showbereich) haben noch nie mit einen Laser >100mW gearbeitet. Und viele machen den Schein, obwohl sie gar keinen Kontakt zu Lasern haben, nur um den "Schein" in der Tasche zu haben. Und 5 Jahre später kommen sie zum ersten Mal in ihrem Leben mit einem 10W-Geschoss in Kontakt und machen dann einen auf "Ich habe 'nen Schein!". Das kann's alles nicht sein. Erfahrung zählt...sonst nix! Und diese "Erfahrung" ist halt schwer zu beurteilen/nachzuweisen. Letztlich hat das aber alles keinen Nährwert, weil in einem gewerbetreibende Betrieb ein LSB (Sachkundiger für Lasersicherheit) schriftlich bestellt werden muss. Und in den meisten Betrieben haben diese Leute Sachkunde (auf Grund ihrer Erfahrung). Im privaten Bereich sei das mal alles dahingestellt...
Grüße,
Tobi
Schein hin oder her...das ist (meiner Meinung nach mal wieder) totaler Unsinn. Ich habe schon "Kollegen" erlebt, die trotz "Schein" den grössten Unsinn gemacht haben. Ich habe aber auch schon Leute erlebt, die ohne "Schein" echt Ahnung hatten. Meine Meinung: Die Teilnahme an dem LSB-Kurs ist totaler Unsinn! Viel wichtiger ist Erfahrung...und das haben die Wenigsten. 90% aller Seminar-Teilnehmer (im Showbereich) haben noch nie mit einen Laser >100mW gearbeitet. Und viele machen den Schein, obwohl sie gar keinen Kontakt zu Lasern haben, nur um den "Schein" in der Tasche zu haben. Und 5 Jahre später kommen sie zum ersten Mal in ihrem Leben mit einem 10W-Geschoss in Kontakt und machen dann einen auf "Ich habe 'nen Schein!". Das kann's alles nicht sein. Erfahrung zählt...sonst nix! Und diese "Erfahrung" ist halt schwer zu beurteilen/nachzuweisen. Letztlich hat das aber alles keinen Nährwert, weil in einem gewerbetreibende Betrieb ein LSB (Sachkundiger für Lasersicherheit) schriftlich bestellt werden muss. Und in den meisten Betrieben haben diese Leute Sachkunde (auf Grund ihrer Erfahrung). Im privaten Bereich sei das mal alles dahingestellt...
Grüße,
Tobi
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Vorsicht: Regress
Der/die Laserschutzbeauftragte ist eine Sicherheitsfachkraft i.S. der berufsgenossenschaftlichen Regeln. Sie schützt durch ihr Fachwissen 1. die Kollegen, 2. den Betrieb vor unliebsamen Überraschungen. Hätte ich eine Sicherheitsfachkraft einzustellen bzw zu benennen, würde ich sehr schnell herausfinden, ob der- oder diejenige geeignet ist. Jedenfalls auf meinen Fachgebieten - wetten?
Nun zur Sicherheitsfachkraft selbst:
Eine Larifari-Wahrnehmung der Sicherheitsfunktionen hat weitreichende Folgen. Zwar haftet das Unternehmen praktisch für jeden Mist, den Arbeitnehmer anrichten. Aber intern kann bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz volle Haftung bestehen also Regressansprüche.
Einen Schein zu machen, um mit dem Wisch hausieren zu gehen, greift arg kurz!
Nun zur Sicherheitsfachkraft selbst:
Eine Larifari-Wahrnehmung der Sicherheitsfunktionen hat weitreichende Folgen. Zwar haftet das Unternehmen praktisch für jeden Mist, den Arbeitnehmer anrichten. Aber intern kann bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz volle Haftung bestehen also Regressansprüche.
Einen Schein zu machen, um mit dem Wisch hausieren zu gehen, greift arg kurz!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Thema Eigenverantwortung:
In letzter Zeit hält sich der Gesetzgeber immer mehr zurück mit genauen Vorgaben, was die Arbeitssicherheit betrifft, und lässt dem Unternehmer relativ viel Freiheiten hier.
Aber wehe wenn was passiert, dann mußt Du Dir die Frage stellen lassen, ob Du denn genug gemacht hast, um den Vorfall zu vermeiden.
Deshalb wird ein vernünftiger Mensch auch alles versuchen, die Sicherheitsanforderungen "nach besten Wissen und Gewissen" umzusetzen, Hellsehen wird auch vom Gesetzgeber nicht verlangt.
Im Normallfall hat der Freak, der die Bank selbst aufbaut, alles beachtet was man hier zu Sicherheit lernen kann und dies auch umsetzt, bei einer Show die Leute unterweist und auch sonst alles tut damit alles reibungslos läüft immer die besseren Karten gegenüber einem der sich den üblichen Komplett-Wackellaser bei Ebay kauft, und dann nach einem Vorfall nur sagt: Da stand doch mit Gutachten, das ist doch sicher ....
Zum Thema LS-Beauftragter:
Soweit ich weis haben in Unternehmen die xx-Beauftragten nur beratende Funktion für den Unternehmer, und sind nicht der Persilschein für Unternehmer, ein LSB wird immer nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Infos verbreitet.
Als Privatmann hilft Dir der LSB-Schein nix, ausser daß Du versuchen kannst bei Problemen zu vermitteln, daß Du Fachwissen hast.
Als Ermittelnder würd ich mich aber schön amüsieren wenn die ganze Fachkentniss aus nem 2 Tage Seminar besteht, wenn einer öffentliche Lasershows macht.
Als FASI in nem mitlleren Unternehmen war es ein schöner Kampf alle Vorgesetzten zu überzeugen, daß die Sicherheit nicht auf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeladen werden kann, sondern sie nach wie vor in Verantwortung zum Thema Arbeitsschutz stehen.
Gruß
Andreas
In letzter Zeit hält sich der Gesetzgeber immer mehr zurück mit genauen Vorgaben, was die Arbeitssicherheit betrifft, und lässt dem Unternehmer relativ viel Freiheiten hier.
Aber wehe wenn was passiert, dann mußt Du Dir die Frage stellen lassen, ob Du denn genug gemacht hast, um den Vorfall zu vermeiden.
Deshalb wird ein vernünftiger Mensch auch alles versuchen, die Sicherheitsanforderungen "nach besten Wissen und Gewissen" umzusetzen, Hellsehen wird auch vom Gesetzgeber nicht verlangt.
Im Normallfall hat der Freak, der die Bank selbst aufbaut, alles beachtet was man hier zu Sicherheit lernen kann und dies auch umsetzt, bei einer Show die Leute unterweist und auch sonst alles tut damit alles reibungslos läüft immer die besseren Karten gegenüber einem der sich den üblichen Komplett-Wackellaser bei Ebay kauft, und dann nach einem Vorfall nur sagt: Da stand doch mit Gutachten, das ist doch sicher ....
Zum Thema LS-Beauftragter:
Soweit ich weis haben in Unternehmen die xx-Beauftragten nur beratende Funktion für den Unternehmer, und sind nicht der Persilschein für Unternehmer, ein LSB wird immer nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Infos verbreitet.
Als Privatmann hilft Dir der LSB-Schein nix, ausser daß Du versuchen kannst bei Problemen zu vermitteln, daß Du Fachwissen hast.
Als Ermittelnder würd ich mich aber schön amüsieren wenn die ganze Fachkentniss aus nem 2 Tage Seminar besteht, wenn einer öffentliche Lasershows macht.
Als FASI in nem mitlleren Unternehmen war es ein schöner Kampf alle Vorgesetzten zu überzeugen, daß die Sicherheit nicht auf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeladen werden kann, sondern sie nach wie vor in Verantwortung zum Thema Arbeitsschutz stehen.
Gruß
Andreas
I survived Freaktreffen Regensburg ´05 +´06 +´08
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Den Schein gibt es ja nicht wirklich. Zumindest nicht so, wie einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.Der Schein "Laserschutzbeauftragter" mag für den einen oder anderen wichtig sein
Hat man an einem Seminar (mal unabhängig vom Thema) teilgenommen, bekommt man i.d.R. eine Teilnahmebestätigung.
Mehr gibt es beim LSB-Kurs auch nicht.
Man ist nach dem Besuch des Seminars auch kein Laserschutzbeauftragter. Zum LSB wird man "schriftlich Bestellt", was einer Art Vertrag ähnelt - gibt dann einen Wisch, wo es draufsteht, dass du LSB bist und den hast du dann auch unterschrieben. LSB bist du dann auch nur dem Unternehmen gegenüber, welches dich als LSB bestellt hat.
Bsp.: Arbeitest in Disco "A" (oder Metallbearbeitungsunternehmen X) und bist dort zum LSB schriftlich bestellt - dann bist du in der Disse A (oder von mir aus der Kette) der LSB.
Fängst du dann in einer anderen Disse (oder Metallbearbeitungsunternehmen y) an, bist du da nicht automatisch LSB. Wirst es erst, wenn es dort wieder schriftlich unter euch geregelt ist.
(Schein=Seminar, sag ich mal, was wahrscheinlich schon klar ist)Einige machen den Schein, um den Schein zu haben.
Das trifft vermutlich (und gerade da ist es am übelsten) für Selbstständige zu, die 0815-Geräte für kleines Geld Vermieten oder damit auf Veranstaltungen auftreten.
Normale Arbeitnehmer, in deren Betreib ein LSB benötigt werden, bekommen das oftmals einfach auf's Auge gedrückt - ob es denen passt oder nicht. Naja, und heut zu tage sagen "nee, ich weiß nicht - nehm mal nen anderen Kollegen" - Kann im Hartz4-Zeitalter üble Folgen haben...
Dass ist in der Tat so... wennn immst'n mich mal mit, Tobi"Erfahrung" ist halt schwer zu beurteilen/nachzuweisen.

Im Idealfall schon - aber wirklich in den Meisten ?Und in den meisten Betrieben haben diese Leute Sachkunde (auf Grund ihrer Erfahrung).
Wie kommste an brauchbare Erfahrung ran, wenn du noch keine hast...?
Ich habe in meinem Seminar z.B. Leute kennen gelernt, die hatten keinen Plan von Lasern - Seminar=Erstkontakt sozusagen.
Wurden aber vor dem Besuch des Seminares! vom Chef bereits zum LSB bstellt...
Ok, das ist mangelnde Verantwortung des Vorgesetzten. Aber spätestens nach dem Besuch des Seminar erwartet dieser, dass du's drauf hast... Sag ihm da mal "Sorry, ich brauch noch Erfahrung". Am Besten machste dann vorher schon einen Termin beim Arbeitsamt...
Ähnlich schätze ich die Realität mal ein...
Ideal und am Sichersten wäre es (zumindest für den Bereich Show- und Bühnenlaser), wenn man eine Show nur dann fahren und Anlagen installieren darf, wenn man eine Art Ausbildung in dem Fachbereich absolviert hat. Ähnlich wie beim Feuerwerker.
Die Laser selbst dürften dann auch nur an befähigte Personen Verkauft und auch nur von solchen installiert werden.
Nur wie realistisch wäre eine soche Neuregelung umsetzbar und welche Folgen hätte das für den VA-Bereich ?
So sollte das sein. Wie oben beschrieben, trifft dasleider nicht immer zu.Der/die Laserschutzbeauftragte ist eine Sicherheitsfachkraft i.S. der berufsgenossenschaftlichen Regeln. Sie schützt durch ihr Fachwissen 1. die Kollegen, 2. den Betrieb vor unliebsamen Überraschungen.
Auch richtig - nur manchmal kann man sich nicht aussuchen, was man auf's Auge gedrückt bekommtEinen Schein zu machen, um mit dem Wisch hausieren zu gehen, greift arg kurz!
(trifft Gott sei dank beides nicht auf mich zu...)
Das hängt vom Vertrag ab.Soweit ich weis haben in Unternehmen die xx-Beauftragten nur beratende Funktion für den Unternehmer
Im Idealfall bist du nur beratend tätig (ohne Weisungsbefugnis) - dann trägt das Unternehmen die Verantwortung. Vorausgesetzt du hast auch beraten und auf Gefahren hingewiesen.
Wird dir mit dem Vertrag eine Weisungsbefugnis übertragen, hast du den schwarzen Peter.
Im Extremfall heißt das folgendes:
Beispiele:
Beratend tätig:
Laseranlage defekt, daraus relultiert eine Gefährdung von Personen. Du erkennst das, haust auf den NOT-Aus.
Produktionsleiter kommt und sagt egal - mir gegen 500TEuro durch die Lappen, wenn das ding läuft und schaltet sie wieder ein.
Dann ist es sein Problem (man sollte nachweisen können, dass man auf mögliche Folgen hingewiesen vom Betrieb abgeraten hat)
Mit Weisungsbefugnis:
Laseranlage defekt, daraus relultiert eine Gefährdung von Personen. Du erkennst das, haust auf den NOT-Aus und nimmst den Schlüssel an dich. Produktionsleiter Stromberg kommt und sagt "Komm, was soll schon passieren, sind doch alle erwachsen - Schlüssel rein, anschalten". Musst du sagen "Nein" !.
Den Rest klärt das Arbeitsgericht zu deinen mehr oder weniger gunsten, nachdem du rausgeschmissen wurdest ...
IMHO ist ein 1tägiges Seminar viel zu kurz und ein 2tägiges zu kurz um dort wirklich die Sachkenntnis zu erwerben, ein LSB haben sollte.
Wie beim Führerschein - haste die Pappe, kannste noch lang kein Auto fahren - darfst es aber. Mit der Praxis wächst auch die Sicherheit. Die Pappe machste aber auch nicht in 2 Tagen....
Bei inhaltlichen Fehlern, bitte Korrektur...

Achim
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